Ich hatte mit LH einen innerdeutschen Zubringerflug nach FRA, der so verspätet war, dass ich den Anschlussflug in die USA verpasst habe.
Daraufhin hat mich das LH-Service-Center auf eine spätere Verbindung mit Zwischenlandung in einer anderen Stadt in den USA umgebucht, sodass dort eine zusätzliche Hotelübernachtung erforderlich wurde. Es hieß, ich müsse dieses Hotel selbst buchen, bekäme es dann nach Vorlage der Hotelrechnung zurückerstattet.
Daraufhin buchte ich via booking.com das Hotel, entschied mich jedoch, die Nacht am Flughafen durchzumachen, sodass ich an der Hotelrezeption nicht nach einer Rechnung fragen konnte. Das Hotel ignoriert meine via booking.com sowie per E-Mail gesendete Bitten nach Übermittlung der Rechnung per PDF.
Ich habe nun nur folgende Belege für die Hotelübernachtung:
- Buchungsbestätigung per E-Mail von booking.com mit dem Zahlbetrag (allerdings nur mit meinem Namen, und nicht meiner Adresse), und Nennung der Kreditkarte, mit der bezahlt wurde
- Zahlungsbeleg der Transaktion dieser Kreditkarte (Screenshot der Zahlung nach Login bei Wise, dort allerdings ebenso nur mein Name aufgeführt, ohne meine Adresse)
- Begrüßungs-E-Mail des Hotels, worin der gezahlte Betrag steht: "The total price of your stay is USD XXX,xx" (auch hier nur mein Name genannt, ohne meine Adresse)
Meine Fragen:
a)
Habe ich (nur) mit diesen Belegen und ohne reguläre Rechnung eine Chance auf die Rückerstattung oder kann sich LH mit "keine Hotelrechnung vorgelegt" querstellen?
b)
Ich gehe davon aus, dass ich bei meinem Antrag auf Entschädigung ein PDF der Hotelrechnung hochladen muss. Sollte ich nur einen der oben genannten Belege hochladen, und ggf. welchen, oder sollte ich alle drei Belege in einem PDF bündeln, nach dem Motto "viel hilft mehr"?
c)
Es heißt ja, man solle der Airline für die Entschädigung eine "angemessene Frist" setzen – wie lange sollte die sein, sind 10 Tage ausreichend?