EU Fluggastrechte / Annullierung

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Fuertegestrandeter

Neues Mitglied
05.09.2025
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Okay, dann kommst du um den Schweizer Gerichtsstand nicht herum, fürchte ich. Hier im Forum gibt es aber bestimmt Experten, die damit Erfahrung haben.
Ja Schweizer oder spanisches wohl😬
Werde in der Antwort Email auf jeden Fall mal androhen meinen spanischen Anwalt einzuschalten.
Es müsste ja auch spanische l Inkassofirmen geben die das gleiche wie die deutschen machen nur eben im Fall der Fälle vor spanisches Gericht ziehen.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.142
668
Wie leicht oder schwer ists wenn man Kohle von Aeromexico haben will?
AM2 macht heut ja richtig Spaß und wird die 4 Stunden Verspätung ganz locker packen ein lokaler spanischer Kontakt meint es gibt sowas wie Flightright in Spanien die sich dann halt 25% holen.
75 von 600 ist halt immer noch besser als 100 von nix.
Anspruch dürft glatt durchgehen die haben den Vogel ja schon aus Mexico mit gut 13 Stunden Verspätung fliegen lassen da wird die Ausrede wir können nix dafür nicht klappen?
 

NowYouSeeMe

Reguläres Mitglied
10.02.2019
48
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Wie leicht oder schwer ists wenn man Kohle von Aeromexico haben will?
AM2 macht heut ja richtig Spaß und wird die 4 Stunden Verspätung ganz locker packen ein lokaler spanischer Kontakt meint es gibt sowas wie Flightright in Spanien die sich dann halt 25% holen.
75 von 600 ist halt immer noch besser als 100 von nix.
Anspruch dürft glatt durchgehen die haben den Vogel ja schon aus Mexico mit gut 13 Stunden Verspätung fliegen lassen da wird die Ausrede wir können nix dafür nicht klappen?
Wie sieht denn deine Flugroute aus? Wenn's sowas wie FRA-AMS-MEX ist kannst du deine 600€ auch von KLM holen.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.142
668
Wie sieht denn deine Flugroute aus? Wenn's sowas wie FRA-AMS-MEX ist kannst du deine 600€ auch von KLM holen.
Ich hab nur den AM2 auf dem Ticket der Abflug in Spanien sorgt für den EU Anspruch aber wenn die nicht freiwillig zahlen muss ich halt den Dienstleister einschalten.
Mal gucken ob sie die 9 Stunden schaffen eigentlich könnt ich denen ja schon jetzt auf den Sack gehen und nen früheren Flug verlangen.
Aber mal schnell ein paar tausend Euro für nen Businessflug am gleichen Tag hin legen is auch doof wenn ich dann gucken muss wie ichs wiederkriege.
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.507
149
Wie leicht oder schwer ists wenn man Kohle von Aeromexico haben will?
AM2 macht heut ja richtig Spaß und wird die 4 Stunden Verspätung ganz locker packen ein lokaler spanischer Kontakt meint es gibt sowas wie Flightright in Spanien die sich dann halt 25% holen.
75 von 600 ist halt immer noch besser als 100 von nix.
Anspruch dürft glatt durchgehen die haben den Vogel ja schon aus Mexico mit gut 13 Stunden Verspätung fliegen lassen da wird die Ausrede wir können nix dafür nicht klappen?
25% sind eher 150 statt 75 🤔
 

EWflieger

Aktives Mitglied
17.05.2018
221
334
Hallo,

Ich hatte einen Flug GVA-FRA-STR gebucht. Der Flughafen GVA wurde kurz vor Boarding geschlossen weil es einen Vorfall im Sicherheitsbereich gab und alle Personen den Sicherheitsbereich verlassen mussten. Später standen tausende in der Schlange vor der Sicherheitskontrolle. Den Flug (wurde zwischendurch mehrfach verschoben) habe ich verpasst.

Um noch am gleichen Tag anzukommen habe ich ein Bahnticket gebucht. Mein Flugticket habe ich somit nicht genutzt.

Am Serviceschalter vor Ort konnte man mir nicht weiterhelfen. Ich solle einfach warten und ob es ein Hotel gibt war auch unklar.

Was kann ich jetzt tun für eine Erstattung / Entschädigung?

Gebucht direkt bei LH. Flüge waren mit LX.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.453
2.802
Was kann ich jetzt tun für eine Erstattung / Entschädigung?
Nun zuerst solltest du dir überlegen, was für dich vorteilhafter ist, was hat mehr gekostet dein Flug Genf-Stuttgart oder das Ticket für die Bahn?

Sollte ersteres der Fall sein, kannst gegenüber Swiss die Rückerstattung verlangen, die EU Verordnung sieht genau das für eine Verspätung von mehr als fünf Stunden ausdrücklich zu.

Solltest du ein günstiges Flugticket gekauft haben und die Bahn war ebenfalls günstig, kannst du prüfen ob du die Strecke zu einem späteren Zeitpunkt gebrauchen kannst, an welchen normalerweise deutschlich höhere Preise üblich sind.

Sollte es dir um die Erstattung des Bahntickets gehen, dann eben Swiss kontaktieren und eben ein Forderungsschreiben mit Belegen einreichen, mit Swiss habe ich bisher keine empirischen Daten aber einmal bei Lufthansa und einmal bei Austrian war die Erstattung in etwa 3-4 Wochen durch.
 

EWflieger

Aktives Mitglied
17.05.2018
221
334
Nun zuerst solltest du dir überlegen, was für dich vorteilhafter ist, was hat mehr gekostet dein Flug Genf-Stuttgart oder das Ticket für die Bahn?

Sollte ersteres der Fall sein, kannst gegenüber Swiss die Rückerstattung verlangen, die EU Verordnung sieht genau das für eine Verspätung von mehr als fünf Stunden ausdrücklich zu.

Solltest du ein günstiges Flugticket gekauft haben und die Bahn war ebenfalls günstig, kannst du prüfen ob du die Strecke zu einem späteren Zeitpunkt gebrauchen kannst, an welchen normalerweise deutschlich höhere Preise üblich sind.

Sollte es dir um die Erstattung des Bahntickets gehen, dann eben Swiss kontaktieren und eben ein Forderungsschreiben mit Belegen einreichen, mit Swiss habe ich bisher keine empirischen Daten aber einmal bei Lufthansa und einmal bei Austrian war die Erstattung in etwa 3-4 Wochen durch.
Danke! Am besten ist es ich lasse mir den Flug erstatten. Es handelt sich dabei um den Rückflug. Den Hinflug hatte ich ja angetreten. An wen wende ich mich jetzt? Gebucht hatte ich bei LH. Direkt an LX über deren Kontaktformular?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.453
2.802
Direkt an LX über deren Kontaktformular?
Ja LX ist als ausführende Fluggesellschaft zuständig.

Dann wird natürlich nur der Teil für den Rückflug und nicht das ganze Ticket erstattet.

Wichtig ist nur deutlich zu machen, dass die vollständige Erstattung des Flugscheins nach Art. 8 Abs. 1 a der Verordnung 261/2004 und nicht die einfache Erstattung der Steuern und Gebühren fordert.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.385
4.800
FRA
Ja LX ist als ausführende Fluggesellschaft zuständig.

Dann wird natürlich nur der Teil für den Rückflug und nicht das ganze Ticket erstattet.

Wichtig ist nur deutlich zu machen, dass die vollständige Erstattung des Flugscheins nach Art. 8 Abs. 1 a der Verordnung 261/2004 und nicht die einfache Erstattung der Steuern und Gebühren fordert.
Über die Höhe der Verspätung hat der OP noch nichts verraten, daher ist (für mich) unklar, ob 261 zur Anwendung kommt.

Wann war denn der Vorfall? Finde nur von 2022 eine Nachricht.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.093
859
Ich hatte mit LH einen innerdeutschen Zubringerflug nach FRA, der so verspätet war, dass ich den Anschlussflug in die USA verpasst habe.

Daraufhin hat mich das LH-Service-Center auf eine spätere Verbindung mit Zwischenlandung in einer anderen Stadt in den USA umgebucht, sodass dort eine zusätzliche Hotelübernachtung erforderlich wurde. Es hieß, ich müsse dieses Hotel selbst buchen, bekäme es dann nach Vorlage der Hotelrechnung zurückerstattet.

Daraufhin buchte ich via booking.com das Hotel, entschied mich jedoch, die Nacht am Flughafen durchzumachen, sodass ich an der Hotelrezeption nicht nach einer Rechnung fragen konnte. Das Hotel ignoriert meine via booking.com sowie per E-Mail gesendete Bitten nach Übermittlung der Rechnung per PDF.

Ich habe nun nur folgende Belege für die Hotelübernachtung:
  1. Buchungsbestätigung per E-Mail von booking.com mit dem Zahlbetrag (allerdings nur mit meinem Namen, und nicht meiner Adresse), und Nennung der Kreditkarte, mit der bezahlt wurde

  2. Zahlungsbeleg der Transaktion dieser Kreditkarte (Screenshot der Zahlung nach Login bei Wise, dort allerdings ebenso nur mein Name aufgeführt, ohne meine Adresse)

  3. Begrüßungs-E-Mail des Hotels, worin der gezahlte Betrag steht: "The total price of your stay is USD XXX,xx" (auch hier nur mein Name genannt, ohne meine Adresse)

Meine Fragen:

a)
Habe ich (nur) mit diesen Belegen und ohne reguläre Rechnung eine Chance auf die Rückerstattung oder kann sich LH mit "keine Hotelrechnung vorgelegt" querstellen?

b)
Ich gehe davon aus, dass ich bei meinem Antrag auf Entschädigung ein PDF der Hotelrechnung hochladen muss. Sollte ich nur einen der oben genannten Belege hochladen, und ggf. welchen, oder sollte ich alle drei Belege in einem PDF bündeln, nach dem Motto "viel hilft mehr"?

c)
Es heißt ja, man solle der Airline für die Entschädigung eine "angemessene Frist" setzen – wie lange sollte die sein, sind 10 Tage ausreichend?
 
  • Haha
Reaktionen: red_travels

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.507
462
@FlugFanatiker
Für die 150 EUR oder was auch immer würde ich auch mal den Hörer in die Hand nehmen und beim Hotel nachfragen. Ansonsten ist das natürlich doof, denn LH könnte sich ja richtigerweise auf den Standpunkt stellen, dass Du tatsächlich die Nacht am Flughafen durchgemacht hast, aber so schlau warst vorher die Buchung zu stornieren.

10 (Geschäfts-)tage sollten als Frist ausreichend sein,
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.093
859
denn LH könnte sich ja richtigerweise auf den Standpunkt stellen, dass Du tatsächlich die Nacht am Flughafen durchgemacht hast, aber so schlau warst vorher die Buchung zu stornieren.

Aus der Buchungsbestätigung von Booking.com ist ersichtlich, dass die Buchung ohne Stornorecht erfolgte, also im Falle einer Stornierung der (bereits bezahlte) Betrag nicht zurückerstattet wird.