EU Fluggastrechte / Annullierung

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.628
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HAM
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Wie bekommt man eigentlich raus, ob die Fluggesellschaft einem Unsinn erzählt?

Hintergrund: Flug AY99 mit OH-LWL von HEL nach HKG am 14.05. Aufgrund verspäteter Bereitstellung der Maschine Abflug ca. 3 Stunden später (laut Flightradar um 3:33 Uhr) und damit den Anschlussflug in HKG verpasst. Alles halb so wild, da ich automatisch auf eine Maschine 5 Stunden später umgebucht werden konnte und damit nur 5 Stunden später als geplant am Zielort war. Ich habe mit Hinweis auf EU261 um 600 € Kompensation gebeten. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung, dass OH-LWL am 13.05. abends (als AY1338) in London war und "The previous London–Helsinki flight departed late from London due to air traffic control restrictions caused by earlier unstable weather. For safety reasons, departures were temporarily regulated to maintain safe space between aircraft."

Das mag ja tatsächlich so gewesen sein, aber wie soll ich als Normalsterblicher herausbekommen, ob AY mir hier wirklich die Wahrheit sagt?

(Ein letzter Hinweis: Wir waren definitiv nicht von dem Drohnenvorfall in HEL betroffen, der einen Tag später war.)

Einfach mal versuchen, sofern DE Bezug Frist mit Klage und dann ab die Post. Bei nicht DE-Bezug - kann ich Dir nichts dazu sagen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.241
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Das mag ja tatsächlich so gewesen sein, aber wie soll ich als Normalsterblicher herausbekommen, ob AY mir hier wirklich die Wahrheit sagt?
Der sinnvollste Ansatz dürfte sein zu fragen, welche Maßnahmen getroffen wurden für Ersatz zu sorgen.

An der Homebase kann man schnell zum Ergebnis kommen, dass die Airline eben nicht alle zumutbare Maßnahmen getroffen hat indem sie rechtzeitig eine Ersatzmaschine auf die Reise geschickt hat, anstatt die Verspätung weiter zu reichen.

Aber ohne Deutschlandbezug, wirst du dich an das dortige Recht halten müssen, die wenden zwar auch die EU VO an, aber die Ergebnisse können anders sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.241
3.527
War tatsächlich ab BER mit AY1438, dann AY99 nach HKG und von dort ursprünglich weiter mit CX111.
Dann hast du den deutschen Gerichtsstand, gehe am besten zu einem spezialisierten Anwalt der eine kostenlose kurze Erstberatung anbietet, der erkennt schnell ob sich das ganze lohnt und wie hoch das Risiko ist.
 
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Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
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Hallo zusammen,



hatte bei einer Gruppenbuchung von Ryanair auf NUE-PMI 5 No-Shows, vier Namen hatte ich nie angegeben.



Flugpreis lag bei 112.39€ pro Pax.



Wenn ich Ryanair un Erstattung der S&G bitte, bekomme ich folgende Antwort:



“In accordance with Article 4.2 of our General Terms and Conditions of Carriage, we refund only the government taxes that may be included in the ticket price and, thus, passed on to our passengers. Our prices do not include any other third-party fees and charges for costs we incur to provide our services (such as airport and security charges, maintenance fees etc.). We bear the costs for these services. All other monies paid are non-refundable.



As clearly indicated in the price break-down at the time you made your booking, the price for your flight does not include any government taxes, as we have absorbed the costs of these taxes in this instance.”



Ersatzpilot sagt, mir stehe ein Anspruch in Höhe von 29,63 p. P. zu. Die 30% würde ich bei der Summe in Kauf nehmen, allerdings hat “Mr A TBA” keine Adresse und kein Geburtsdatum.



Sieht noch jemand eine realistische Möglichkeit, ohne Anwalt an die (vermutlich) 5x 29,63€ zu kommen?



LG