EU Fluggastrechte / Annullierung

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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
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Wie bekommt man eigentlich raus, ob die Fluggesellschaft einem Unsinn erzählt?

Hintergrund: Flug AY99 mit OH-LWL von HEL nach HKG am 14.05. Aufgrund verspäteter Bereitstellung der Maschine Abflug ca. 3 Stunden später (laut Flightradar um 3:33 Uhr) und damit den Anschlussflug in HKG verpasst. Alles halb so wild, da ich automatisch auf eine Maschine 5 Stunden später umgebucht werden konnte und damit nur 5 Stunden später als geplant am Zielort war. Ich habe mit Hinweis auf EU261 um 600 € Kompensation gebeten. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung, dass OH-LWL am 13.05. abends (als AY1338) in London war und "The previous London–Helsinki flight departed late from London due to air traffic control restrictions caused by earlier unstable weather. For safety reasons, departures were temporarily regulated to maintain safe space between aircraft."

Das mag ja tatsächlich so gewesen sein, aber wie soll ich als Normalsterblicher herausbekommen, ob AY mir hier wirklich die Wahrheit sagt?

(Ein letzter Hinweis: Wir waren definitiv nicht von dem Drohnenvorfall in HEL betroffen, der einen Tag später war.)

Einfach mal versuchen, sofern DE Bezug Frist mit Klage und dann ab die Post. Bei nicht DE-Bezug - kann ich Dir nichts dazu sagen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Das mag ja tatsächlich so gewesen sein, aber wie soll ich als Normalsterblicher herausbekommen, ob AY mir hier wirklich die Wahrheit sagt?
Der sinnvollste Ansatz dürfte sein zu fragen, welche Maßnahmen getroffen wurden für Ersatz zu sorgen.

An der Homebase kann man schnell zum Ergebnis kommen, dass die Airline eben nicht alle zumutbare Maßnahmen getroffen hat indem sie rechtzeitig eine Ersatzmaschine auf die Reise geschickt hat, anstatt die Verspätung weiter zu reichen.

Aber ohne Deutschlandbezug, wirst du dich an das dortige Recht halten müssen, die wenden zwar auch die EU VO an, aber die Ergebnisse können anders sein.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.246
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War tatsächlich ab BER mit AY1438, dann AY99 nach HKG und von dort ursprünglich weiter mit CX111.
Dann hast du den deutschen Gerichtsstand, gehe am besten zu einem spezialisierten Anwalt der eine kostenlose kurze Erstberatung anbietet, der erkennt schnell ob sich das ganze lohnt und wie hoch das Risiko ist.
 
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Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
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Hallo zusammen,



hatte bei einer Gruppenbuchung von Ryanair auf NUE-PMI 5 No-Shows, vier Namen hatte ich nie angegeben.



Flugpreis lag bei 112.39€ pro Pax.



Wenn ich Ryanair un Erstattung der S&G bitte, bekomme ich folgende Antwort:



“In accordance with Article 4.2 of our General Terms and Conditions of Carriage, we refund only the government taxes that may be included in the ticket price and, thus, passed on to our passengers. Our prices do not include any other third-party fees and charges for costs we incur to provide our services (such as airport and security charges, maintenance fees etc.). We bear the costs for these services. All other monies paid are non-refundable.



As clearly indicated in the price break-down at the time you made your booking, the price for your flight does not include any government taxes, as we have absorbed the costs of these taxes in this instance.”



Ersatzpilot sagt, mir stehe ein Anspruch in Höhe von 29,63 p. P. zu. Die 30% würde ich bei der Summe in Kauf nehmen, allerdings hat “Mr A TBA” keine Adresse und kein Geburtsdatum.



Sieht noch jemand eine realistische Möglichkeit, ohne Anwalt an die (vermutlich) 5x 29,63€ zu kommen?



LG
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
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Moin Zusammen, wie ist euer Rücklauf der LH Entschädigung für die Streikwoche im April?

Bei mir stockt es nun seit 2 Wochen. Es wird nicht mehr weiter gearbeitet.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
679
437
Streikhansa zahlt nicht, wurde jetzt an den Vorschreiber abgegeben.
Ich habe einen bunten Blumenstrauß :D :
- Teilweise bezahlt
- 1x zugesagt dass Geld kommt aber es kommt seit 9 Tagen nichts
- 1x nicht mal Eingang bestätigt

Mein Problem ist (ich habe auch gute Erfahrungen mi keybox) dass bei der Anzahl der ganzen Entschädigungen der Überblick verloren gegangen ist, welcher Case zu welchem Flugsegment gehört :D
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.632
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HAM
Ich habe einen bunten Blumenstrauß :D :
- Teilweise bezahlt
- 1x zugesagt dass Geld kommt aber es kommt seit 9 Tagen nichts
- 1x nicht mal Eingang bestätigt

Mein Problem ist (ich habe auch gute Erfahrungen mi keybox) dass bei der Anzahl der ganzen Entschädigungen der Überblick verloren gegangen ist, welcher Case zu welchem Flugsegment gehört :D

Alle Zahlungen OHNE Hotel wurden in 2 Wochen erledigt. Die Zahlungen mit HOTEL dauerten 4-5 Wochen. Zahlung erfolgte dann ca. 10 Tage nach Email.
Die ORC wurden erst nach Drohung rechtlicher Schritte durchgeführt.

Aber die Forderungen nach Verzugsinsen - nach erfolglosem Fristablauf wird abglehnt:

"
Ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz besteht in diesem Fall jedoch nicht, da es sich hierbei um eine Erstattung von Kosten sowie eine gesetzlich geregelte Ausgleichsleistung und nicht um eine verzinsliche Forderung handelt."

Da lehnt man sich weit aus dem Fenster.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Moin Zusammen, wie ist euer Rücklauf der LH Entschädigung für die Streikwoche im April?
Nicht besonders gut

Forderung 1, Zahlung der 250 Euro nach nur zweieinhalb Tagen zugesagt immer noch kein Geld eingegangen, aktueller Status Klage bereits anhängig Verteidigungsanzeige ist schon da.

Forderung 2, LH hat nur die Hälfte der Forderung bezahlt (es sind zwei Fälle nach EU VO entstanden) , Status die Klageschrift wird sich gerade in Zustellung befinden

Forderung 3 bisher gar keine Reaktion seitens LH erfolgt, Frist läuft heute 24:00 Uhr ab, in 14 Stunden wird das AG Köln die nächste Klage im Register haben.

Forderung 4 Lufthansa erzählt der Anspruch bestehe nicht weil ich "freiwillig" ein völlig neues Datum gewählt hätte, Frist läuft hier am Dienstag 24:00 Uhr aus.

Forderung 5 war allerdings Anfang April noch vor den Streiks, wurde im Klageverfahren erledigt, dieses mal hat LH es geschafft nur ein paar Tage nach Ankündigung der Zahlung diese auch zu leisten, der Beschluss zum Verfahren wird bald eintreffen.

Ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz besteht in diesem Fall jedoch nicht, da es sich hierbei um eine Erstattung von Kosten sowie eine gesetzlich geregelte Ausgleichsleistung und nicht um eine verzinsliche Forderung handelt."

Da lehnt man sich weit aus dem Fenster.
Du kannst ja nachfragen ob LH dir das Geld einfach schenken möchte dann fallen in der Tat keine Verzugszinsen an, ansonsten gibt es durchaus im Deutschen BGB ein paar Fälle in denen Forderungen nicht zu verzinsen sind, das hier ist keine davon.

Zumindest wenn die Sache vor Gericht anhängig ist, versucht LH diesen Quatsch nicht mehr.

Mein Problem ist (ich habe auch gute Erfahrungen mi keybox) dass bei der Anzahl der ganzen Entschädigungen der Überblick verloren gegangen ist, welcher Case zu welchem Flugsegment gehört :D
Da hilft es wenn du selbst ein Aktenzeichen bei Einreichung der Forderung bzw auf dem Forderungsschreiben angibst, dem ordnest du dann Reisedatum gegebenfalls noch Flugnummer zu, dann hast du eine ziemlich gute Übersicht.
 
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Nachtstute

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24.05.2013
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Nicht besonders gut

Forderung 1, Zahlung der 250 Euro nach nur zweieinhalb Tagen zugesagt immer noch kein Geld eingegangen, aktueller Status Klage bereits anhängig Verteidigungsanzeige ist schon da.

Forderung 2, LH hat nur die Hälfte der Forderung bezahlt (es sind zwei Fälle nach EU VO entstanden) , Status die Klageschrift wird sich gerade in Zustellung befinden

Forderung 3 bisher gar keine Reaktion seitens LH erfolgt, Frist läuft heute 24:00 Uhr ab, in 14 Stunden wird das AG Köln die nächste Klage im Register haben.

Forderung 4 Lufthansa erzählt der Anspruch bestehe nicht weil ich "freiwillig" ein völlig neues Datum gewählt hätte, Frist läuft hier am Dienstag 24:00 Uhr aus.

Forderung 5 war allerdings Anfang April noch vor den Streiks, wurde im Klageverfahren erledigt, dieses mal hat LH es geschafft nur ein paar Tage nach Ankündigung der Zahlung diese auch zu leisten, der Beschluss zum Verfahren wird bald eintreffen.


Du kannst ja nachfragen ob LH dir das Geld einfach schenken möchte dann fallen in der Tat keine Verzugszinsen an, ansonsten gibt es durchaus im Deutschen BGB ein paar Fälle in denen Forderungen nicht zu verzinsen sind, das hier ist keine davon.

Zumindest wenn die Sache vor Gericht anhängig ist, versucht LH diesen Quatsch nicht mehr.


Da hilft es wenn du selbst ein Aktenzeichen bei Einreichung der Forderung bzw auf dem Forderungsschreiben angibst, dem ordnest du dann Reisedatum gegebenfalls noch Flugnummer zu, dann hast du eine ziemlich gute Übersicht.
Die Idee mit dem Eingangsdatum habe ich auch dann für spätere Fälle umgesetzt. Also nur ein Fall pro Tag einreichen und dann mit der Bestätigung des EIngangs das Zeichen von LH in eine Exceltabelle eintragen.

Aber leider erst später.

Forderung 1 ist ja witzig :D Erst zusagen und dann nicht bezahlen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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3.530
Die Idee mit dem Eingangsdatum habe ich auch dann für spätere Fälle umgesetzt. Also nur ein Fall pro Tag einreichen und dann mit der Bestätigung des EIngangs das Zeichen von LH in eine Exceltabelle eintragen.
Wobei ein eigenes Aktenzeichen es auch später einfacher macht alle Teile des Falls für deinen Anwalt zu finden die ihm ja zukommen lassen musst.

Forderung 1 ist ja witzig :D Erst zusagen und dann nicht bezahlen.
Ja seit dem 13.04.2026 zeigt der Link, wo ich dann die Bankdaten angeben konnte das hier:

Screenshot 2026-05-22 104257.jpg Hätte mich LH am 16.04. nicht dermaßen verärgert, hätte ich wohl noch etwas gewartet aber das hat sich geändert.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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HAM
Du kannst ja nachfragen ob LH dir das Geld einfach schenken möchte dann fallen in der Tat keine Verzugszinsen an, ansonsten gibt es durchaus im Deutschen BGB ein paar Fälle in denen Forderungen nicht zu verzinsen sind, das hier ist keine davon.

Zumindest wenn die Sache vor Gericht anhängig ist, versucht LH diesen Quatsch nicht mehr.
Dass es Ausnahmen davon gibt, ist mir klar, ich finde es nur peinlich, wie LH versucht, hier das Recht anders darzustellen, als es ist. Hat TP bei mir auch schon mehrfach versucht - das AG Hamburg war da allerdings extrem klar.