Kreditkartenakzeptanz

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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
5.259
5.445
Wie hast du es denn dann gemeint?

Herbert schrieb:

"Natürlich kommt es darauf an, ob und wie viel Diskussion du mit dem Wirt möchtest, vor allem wenn du in einer Gruppe da bist."

Worauf du antwortetest:

"+1 reicht da schon als 'Gruppe', ist noch schlimmer"

Wie soll man das denn anders verstehen?
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.777
4.212
Oder den Betrag mit Gebühr bezahlen und dann beim KK Anbieter reklamieren. Vielleicht bekommt der Kioskbetreiber dann eine Vertragsstrafe o. ä.?

Du wirst es nicht glauben, aber wahr ist:

Es gibt Menschen, welche nicht unter Mindestlohn arbeiten. Es gibt Menschen mit Hobbies, Familie,…

Wegen 40 Cent mehrere Stunden an Lebenszeit vergeuden ist für diese Menschen sinnbefreit.
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.938
1.524
Oberfranken
Du wirst es nicht glauben, aber wahr ist:

Es gibt Menschen, welche nicht unter Mindestlohn arbeiten. Es gibt Menschen mit Hobbies, Familie,…

Wegen 40 Cent mehrere Stunden an Lebenszeit vergeuden ist für diese Menschen sinnbefreit.
Du wirst es nicht glauben, aber es geht
1. nicht um 40 Cent, sondern darum, dass dem Betreiber mal explizit mitgeteilt wird, dass das nicht zulässig ist und er das zukünftig zu unterlassen hat.
2. der Betreiber lernt, dass der Kunde sich nicht alles in der Dienstleistungswüste Deutschland gefallen lässt.
3. darum, dass eine E-Mail schnell geschrieben ist und vielleicht etwas bewirkt.
4. darum, dass ich in einem anderen, ähnlichem Fall per Mail reklamiert hatte. Damals hatte ich lediglich darum gebeten, dass ich in Zukunft bei Kartenzahlung korrekt behandelt werde. Obwohl ich keine Rückforderung gestellt hatte, bekam ich ein Eis in dieser Eisdiele beim nächsten Besuch gratis.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
5.259
5.445
Oder den Betrag mit Gebühr bezahlen und dann beim KK Anbieter reklamieren. Vielleicht bekommt der Kioskbetreiber dann eine Vertragsstrafe o. ä.?

Ich denke nicht dass du da mit einem Chargeback sonderlich gute Chancen hast, denn du hast ja wissentlich den Gesamtbetrag von €10,50 inkl. der 40ct. Gebühr beim Bezahlvorgang akzeptiert.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.938
1.524
Oberfranken
Ich denke nicht dass du da mit einem Chargeback sonderlich gute Chancen hast, denn du hast ja wissentlich den Gesamtbetrag von €10,50 inkl. der 40ct. Gebühr beim Bezahlvorgang akzeptiert.
Wie gesagt, es geht weniger um die Rückforderung der 0,40€. Da diese Gebühr rechtswidrig ist, kann ich mir vorstellen, dass man diese zurückfordern kann und / oder die Bank etwas dagegen unternimmt. Mehr als eine kurze Mail würde ich in so einem Fall nicht investieren.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Wäre nicht die Gewerbeaufsicht der richtige Adressat? Surcharging für Kartenzahlung.