Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Nord Europa
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Klar wären 12 kg besser, aber Du akzeptierst die Bedingungen bei der Buchung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Emirates 7kg in der Eco.
Wir sind vor 2022 regelmäßig Air Choice One geflogen.

Die Handgepäckregeln waren:
Für das Handgepäckstück gelten die Höchstmaße 22 Zoll (55,88 cm) x 9 Zoll (22,86 cm) x 14 Zoll (35,56 cm) und eine Gewichtsgrenze von 30 Pfund (13,61 kg).
Zusätzlich ist ein Gepäckstück*) inbegriffen, das nicht größer als 38 Zoll (97 cm) x 27 Zoll (68,58 cm) x 14 Zoll (35,56 cm) ist.
*) Musste selbst zum Flugzeug getragen werden.

Plus Aufgabegepäck 50 lbs (23kg)
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Bayern & Tirol
Vielleicht sind die Bedingungen ja rechtswidrig?



Aber wie genau wird das Handgepäckchaos weniger ätzend, wenn ein Trolley nicht mehr 12 oder zehn, sondern 8 Kilo wiegt?



Und gute Airlines halten sich an Recht und Gesetz und versuchen nicht, die inkludierten Leistungen unter das gesetzliche Minimum zu setzen.

1) Wenn LH sich nicht an Regeln hält, verklage ich sie.
2) Wenn LH sich nicht an Regeln hält, rechtfertigt dass keinen Regelbruch in einem anderen Bereich.
3) Es gibt kein Menschenrecht auf Handgepäck. Die Regulierung des Handgepäcks wird wohl bei den EU Fluggastrechten nach aktuellem Stand nicht kommen.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Ich bin immer wieder fasziniert wie oft manche Zeitgenossen - es sind scheinbar immer dieselben - vor Gericht müssen weil einem selbst oder der Sippschaft zu Lande, zu Wasser oder in der Luft Unrecht getan wurde und der Beförderer zu Lande, zu Wasser oder in der Luft die passenden Ausgleichszahlungen einem selbst oder der Sippschaft verweigert.

Ich hatte in den letzten 30 Jahren ich schätze mal so ca. 1.000-1.500 einzelne Flüge und war nie zu Gericht. Was habe ich falsch gemacht?

:ROFLMAO:
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Ich hatte in den letzten 30 Jahren ich schätze mal so ca. 1.000-1.500 einzelne Flüge und war nie zu Gericht.

+1

Wenn LH sich nicht an Regeln hält, rechtfertigt dass keinen Regelbruch in einem anderen Bereich.

Wenn eine Regel, z.B. eine willkürliche Begrenzung des Handgepäcks, unwirksam ist, muss man sich auch nicht daran halten. Das ist dann gerade kein Regelbruch.

Es gibt kein Menschenrecht auf Handgepäck.

Aber ein vertragliches.

Die Regulierung des Handgepäcks wird wohl bei den EU Fluggastrechten nach aktuellem Stand nicht kommen.

Das ist nicht nötig. Es ist bereits jetzt vertragsrechtlich geregelt. In Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechendes Handgepäck ist unverzichtbarer Bestandteil des Beförderungsvertrages, sagt der EuGH. Es ist einzig noch nicht konkretisiert, was "vernünftige Anforderungen" sind. Aber das macht dann nötigenfalls der Amtsrichter im konkreten Einzelfall.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.430
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Bayern & Tirol
Ich bin immer wieder fasziniert wie oft manche Zeitgenossen - es sind scheinbar immer dieselben - vor Gericht müssen weil einem selbst oder der Sippschaft zu Lande, zu Wasser oder in der Luft Unrecht getan wurde und der Beförderer zu Lande, zu Wasser oder in der Luft die passenden Ausgleichszahlungen einem selbst oder der Sippschaft verweigert.

Ich hatte in den letzten 30 Jahren ich schätze mal so ca. 1.000-1.500 einzelne Flüge und war nie zu Gericht. Was habe ich falsch gemacht?

:ROFLMAO:

Naja, auf mein Flugvolumen sind es tatsächlich nur swhr wenige Fälle vor Gericht. Wenn Du HON bist reguliert LH den Schaden nach IrOps deutlich anders. Aber selbst als SEN ist es manchmal schwer zu seinem Recht zu kommen. Aber ich lasse mich halt nicht gerne verarschen. Und warum sollte ich an einen Fluggastrechteportal Geld bezahlen, wenn die Rechtslage sonnenklar ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

+1



Wenn eine Regel, z.B. eine willkürliche Begrenzung des Handgepäcks, unwirksam ist, muss man sich auch nicht daran halten. Das ist dann gerade kein Regelbruch.



Aber ein vertragliches.



Das ist nicht nötig. Es ist bereits jetzt vertragsrechtlich geregelt. In Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechendes Handgepäck ist unverzichtbarer Bestandteil des Beförderungsvertrages, sagt der EuGH. Es ist einzig noch nicht konkretisiert, was "vernünftige Anforderungen" sind. Aber das macht dann nötigenfalls der Amtsrichter im konkreten Einzelfall.
Ich sehe nicht, was an den gegenwärtigen Regeln keine „vernünftige Anforderung“ ist. Aber los, Freiwillige vor!
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Naja, auf mein Flugvolumen sind es tatsächlich nur swhr wenige Fälle vor Gericht. Wenn Du HON bist reguliert LH den Schaden nach IrOps deutlich anders.
Ich habe mich diesbezüglich nie mit einer Airline gestritten. In der Tat war es einfacher eine adäquate Hotelübernachtung zu bekommen wenn nötig, oder eine Umbuchung wenn nötig. Aber wie auch, wenn eine Maschine einen Technical, dann hat sie einen Technical. Und ich will nicht in einem Flieger starten der ein Technical hat. Und ich kann auch nicht erwarten dass die Airline für jeden Technical sofort eine Mitigaton hat.

Möglicherweise habe ich so auf diverse Kompensationen verzichtet, aber das ist mir egal. Dass ich Lufthansa inzwischen eher verhalten gegenüber stehe hat andere Gründe und nichts mit IrrOps zu tun.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ich hatte in den letzten 30 Jahren ich schätze mal so ca. 1.000-1.500 einzelne Flüge und war nie zu Gericht. Was habe ich falsch gemacht?

:ROFLMAO:
Vielleicht damals Airberlin und heute keine Lufthansa gebucht?

Oder du hast eben hingenommmen, dass LH erst kreative Storys erzählt und dann vielleicht doch irgendwann Geld schickt.

LH hat mich provoziert und jetzt läuft das eben so, es gibt eine Forderung mit Frist und läuft die Frist ab kommt eine Minute nach Mitternacht MEZ die Klage fertig.

LH will es nicht anders und Ergebnisse wie, Vorfall 11.05.2026 Fristsetzung bis 26.05.2026 Klage beim AG Nürtigen am 27.05.2026, Geldeingang von LH am 06.06.2026.

Während zwei andere Reisende auf anderen Tickets, nicht einmal eine Antwort bekommen haben, von diesem "es dauert leider länger"-E-Mails abgesehen.

Die Klageschrift und Forderungsschreiben von heute sind auch schon fertig nur die Kosten müssen eingetragen und die Belege hinzugefügt werden, ich hatte in der Sen-Lounge genug Zeit dafür.

Morgen geht das Forderungsschreiben raus, ist am 30.06. kein Geld da gibt es die nächste Klage ganz einfach, bis LH mal lernt ihren Kram auf die Reihe zu bekommen.
 

huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
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Aus dem Zeit-Artikel, den @emmdee gerade im EU-Fluggasrechte-Faden verlinkt hat:
Ergänzt wird die bestehende Einigung demnach nur durch kleine Änderungen, darunter die Pflicht für Fluganbieter, Preise standardmäßig »inklusive Handgepäck« anzuzeigen.
 
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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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@alinakl
Jetzt mal ganz doof gefragt und ohne jegliche Wertung:
Bist du da noch nicht auf 'ner "No-Fly-Liste" gelandet mit deiner Historie?
Jeder soll im Leben tun, was ihn oder sie glücklich macht.

Persönlich halte ich mich von Prozesshanseln (also Leuten mit Hang sowas auszufechten) fern - da deren Mindset im persönlich Umgang auch alles andere als angenehm ist.

Und man darf nicht vergessen - als individuelle Partei ist die Bewertung dieser Klagerei anders als für einen Großkonzern. Da gehen die zugehörigen Kosten am Ende im Rauschen unter.
Und es würde viel höhere Kosten verursachen, das für individuelle Fälle zu vermeiden.
 
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huby

Erfahrenes Mitglied
01.08.2021
721
1.123
Und man darf nicht vergessen - als individuelle Partei ist die Bewertung dieser Klagerei anders als für einen Großkonzern. Da gehen die zugehörigen Kosten am Ende im Rauschen unter.
Und es würde viel höhere Kosten verursachen, das für individuelle Fälle zu vermeiden.
Genau das ist das Problem. Es kümmern sich viel zu wenige um ihr Geld, als dass die paar einzelnen Klagen den Fluggesellschaften wirklich wehtun. Nur aus dem Grund lohnt sich dieser vielfache, sehr bewusste Rechtsbruch leider 😕

Eine zuverlässige Statistik, wieviele ihrer Fälle eine Fluggesellschaft vor Gericht tatsächlich gewinnt, würde mich wirklich mal interessieren.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
4.276
6.237
Genau das ist das Problem. Es kümmern sich viel zu wenige um ihr Geld, als dass die paar einzelnen Klagen den Fluggesellschaften wirklich wehtun. Nur aus dem Grund lohnt sich dieser vielfache, sehr bewusste Rechtsbruch leider 😕
Dazu kann ich nur sagen, ich fühle mich von Airlines im Allgemeinen nicht schlecht behandelt - und bekomme auch die Unterstützungsleistungen die erbracht werden sollen.
Und die paar Mal, in denen ich die Ausgleichsleistung antragt habe, kam sie auch.

Buche aber auch keine Reisen, die aller Wahrscheinlichkeit (x-mal umsteigen mit gerade mal MCT) schief gehen. Will ja ankommen und nicht nägelkauend verreisen, und dabei angespannt sein, ob denn auch alles glatt geht.
Aber jeder ist anders albern.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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@alinakl
Jetzt mal ganz doof gefragt und ohne jegliche Wertung:
Bist du da noch nicht auf 'ner "No-Fly-Liste" gelandet mit deiner Historie?
Warum sollte ich?

Ich bin doch eine gute Kundin, ich habe 2026 23 Tickets bei LH gekauft, weil deren Verbund aus LH/LX/OS innerhalb der EU dem SkyTeam Angebot weit überlegen ist.

Dazu kommt ja noch, dass ich mit dem Personal bestens zurecht komme, dass ich erst morgen in SKG ankomme ist eben so davon lasse ich mir ja nicht die positive Stimmung vermiesen, was dann das Personal wundert wenn die das Chaos in den Buchungen sehen, aber was bringt es denn?

Also nutze ich die Zeit in der Lounge für den LH Papierkram und die ganzen Erstattungen landen in einer Kasse wo dann eben Aufenthalte wie 10 Tage Mabul/Sipadan oder 22 Tage Französisch-Polynesien für das nächste Jahr auf dem Plan stehen.


Es ist doch schon "interessant", dass es nur bei LH so eskalieren muss, bei KLM/AF oder Delta hatte ich auch schon eine Zweistellige Zahl an Vorgängen, aber dort wird das einfach per Gutschein gelöst, was ich bei LH ja auch akzeptieren würde aber auch das wird ja abgelehnt.
Buche aber auch keine Reisen, die aller Wahrscheinlichkeit (x-mal umsteigen mit gerade mal MCT) schief gehen.
Nun dann viel Glück, dass deine Reisen so statt finden wie du sie auch mal gebucht hast.

Mein Ticket war ursprünglich im Juli 2025 gebucht DRS-MUC-SKG mit 2h10 Umsteigezeit in München gewesen, darauf hat dann LH DRS-FRA-MUC-SKG mit 60 Minuten umsteigen in MUC gemacht, so wer ist jetzt daran Schuld?

Oder hätte ich eben mal vier Stunden früher abfliegen sollen, damit auch immer schön mehr als drei Stunden Umsteigezeit besteht?

Dazu kommt noch wenn Reisende 2025 für den 10.04. und 13.04. und 17.04. buchen, dann passiert das natürlich auch nur weil mir der AIVD vorher mitgeteilt hat, dass dort LH Beschäftigte streiken werden.

Das ist eben das Problem was bei LH dazu gehört egal was du mal buchst, LH wird sowieso noch zwei bis fünf mal ändern, auch wenn man fair sein muss den Rekord an Umbuchungen einer Buchungen hält mit dreizehn KLM allerdings das war 01/2018 und das SXM, da lief noch wegen der Folgen des Hurricanes vom 06.09.2017 einiges drunter und drüber.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Eine zuverlässige Statistik, wieviele ihrer Fälle eine Fluggesellschaft vor Gericht tatsächlich gewinnt, würde mich wirklich mal interessieren.
Die wird nicht viel helfen, denn mein LH Brieffreund kündigt ja immer an "aus kundendienstlichen Gründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" dann doch bezahlen und die Kosten übernehmen zu wollen.

So kommt es ja immer zu einem Erledigungs- / Anerkenntnisbeschluss und keinem Urteil, das dürfte die weit überwiegende Zahl der Fälle sein und nur ein Bruchteil landet beim Richter der ein Urteil schreibt.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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Vollständig ohne Änderungen wenn die Buchung mehrere Monate vorher gemacht wurde?

Dann musst du wirklich das Glück haben, dass LH die Flüge um dich herum baut.
Änderungen in Minutenberrich gibt es ab und an - aber die zerhacken ja nicht die game Reise.
Buche aber auch seltenst mehr als 3 Monate im Voraus. Wozu auch? Weil ist mein persönlicher Plan nicht mal fix.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Änderungen in Minutenberrich gibt es ab und an - aber die zerhacken ja nicht die game Reise.
Buche aber auch seltenst mehr als 3 Monate im Voraus. Wozu auch? Weil ist mein persönlicher Plan nicht mal fix.
Klar wenn das nur ein paar Wochen bis zum Flug sind, ist das auch keine Kunst.
 

CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
4.276
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Klar wenn das nur ein paar Wochen bis zum Flug sind, ist das auch keine Kunst.
Und niemand zwingt dich, 12 Monate vorher zu buchen, wenn das am Ende alles so viel Arger bedeutet...

Die Welt ist mittlerweile so schnelllebig geworden, dass das nur ständige Änderung und damit Scherereien (nicht nur mit dem Anbieter der - in diesem Fall - Flugreise) einbringt.

Die Lebenszeit eines jeden Einzelnen ist begrenzt - und wie gesagt - jede/ jeder kann sich aussuchen, mit was man diese verbringen möchte.
Gezeckel vor Gericht/ mit Anwälten gehört für mich nicht zu den erstrebenswerten Beschäftigungen.
Da passe ich mein Verhalten gerne so an, dass ich das vermeiden kann.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.556
12.055
Dahoam
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Also nutze ich die Zeit in der Lounge für den LH Papierkram und die ganzen Erstattungen landen in einer Kasse wo dann eben Aufenthalte wie 10 Tage Mabul/Sipadan oder 22 Tage Französisch-Polynesien für das nächste Jahr auf dem Plan stehen.
Wenn man solche Arbeit gerne macht oder es einem leicht fällt weil das vielleicht eh zum Hauptberuf passt, klar dann nimmt man sicher sowas gerne mit.
Mir geht es da eher wie @CarstenS, ich hasse solche bürokratischen Dinge komplett. Für mich ist das auch eher eine Qual, selbst wenn man damit Geld verdienen kann. Das ist wie bei der Steuererklärung. Ich hasse auch diese Arbeit wie die Pest, aber weiß dass ich ja damit Geld bekomme und der Stundenlohn für diese Tätigkeit recht hoch ist. Dank Steuersoftware ist das inzwischen zum Glück auch deutlich einfacher. Aber es sind einfach ziemlich spaßbefreite Arbeitsstunden.