Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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4.353
Nord Europa
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Klar wären 12 kg besser, aber Du akzeptierst die Bedingungen bei der Buchung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Emirates 7kg in der Eco.
Wir sind vor 2022 regelmäßig Air Choice One geflogen.

Die Handgepäckregeln waren:
Für das Handgepäckstück gelten die Höchstmaße 22 Zoll (55,88 cm) x 9 Zoll (22,86 cm) x 14 Zoll (35,56 cm) und eine Gewichtsgrenze von 30 Pfund (13,61 kg).
Zusätzlich ist ein Gepäckstück*) inbegriffen, das nicht größer als 38 Zoll (97 cm) x 27 Zoll (68,58 cm) x 14 Zoll (35,56 cm) ist.
*) Musste selbst zum Flugzeug getragen werden.

Plus Aufgabegepäck 50 lbs (23kg)
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.430
2.349
Bayern & Tirol
Vielleicht sind die Bedingungen ja rechtswidrig?



Aber wie genau wird das Handgepäckchaos weniger ätzend, wenn ein Trolley nicht mehr 12 oder zehn, sondern 8 Kilo wiegt?



Und gute Airlines halten sich an Recht und Gesetz und versuchen nicht, die inkludierten Leistungen unter das gesetzliche Minimum zu setzen.

1) Wenn LH sich nicht an Regeln hält, verklage ich sie.
2) Wenn LH sich nicht an Regeln hält, rechtfertigt dass keinen Regelbruch in einem anderen Bereich.
3) Es gibt kein Menschenrecht auf Handgepäck. Die Regulierung des Handgepäcks wird wohl bei den EU Fluggastrechten nach aktuellem Stand nicht kommen.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.767
15.687
FRA/QKL
Ich bin immer wieder fasziniert wie oft manche Zeitgenossen - es sind scheinbar immer dieselben - vor Gericht müssen weil einem selbst oder der Sippschaft zu Lande, zu Wasser oder in der Luft Unrecht getan wurde und der Beförderer zu Lande, zu Wasser oder in der Luft die passenden Ausgleichszahlungen einem selbst oder der Sippschaft verweigert.

Ich hatte in den letzten 30 Jahren ich schätze mal so ca. 1.000-1.500 einzelne Flüge und war nie zu Gericht. Was habe ich falsch gemacht?

:ROFLMAO:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.773
18.537
Ich hatte in den letzten 30 Jahren ich schätze mal so ca. 1.000-1.500 einzelne Flüge und war nie zu Gericht.

+1

Wenn LH sich nicht an Regeln hält, rechtfertigt dass keinen Regelbruch in einem anderen Bereich.

Wenn eine Regel, z.B. eine willkürliche Begrenzung des Handgepäcks, unwirksam ist, muss man sich auch nicht daran halten. Das ist dann gerade kein Regelbruch.

Es gibt kein Menschenrecht auf Handgepäck.

Aber ein vertragliches.

Die Regulierung des Handgepäcks wird wohl bei den EU Fluggastrechten nach aktuellem Stand nicht kommen.

Das ist nicht nötig. Es ist bereits jetzt vertragsrechtlich geregelt. In Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechendes Handgepäck ist unverzichtbarer Bestandteil des Beförderungsvertrages, sagt der EuGH. Es ist einzig noch nicht konkretisiert, was "vernünftige Anforderungen" sind. Aber das macht dann nötigenfalls der Amtsrichter im konkreten Einzelfall.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
6.430
2.349
Bayern & Tirol
Ich bin immer wieder fasziniert wie oft manche Zeitgenossen - es sind scheinbar immer dieselben - vor Gericht müssen weil einem selbst oder der Sippschaft zu Lande, zu Wasser oder in der Luft Unrecht getan wurde und der Beförderer zu Lande, zu Wasser oder in der Luft die passenden Ausgleichszahlungen einem selbst oder der Sippschaft verweigert.

Ich hatte in den letzten 30 Jahren ich schätze mal so ca. 1.000-1.500 einzelne Flüge und war nie zu Gericht. Was habe ich falsch gemacht?

:ROFLMAO:

Naja, auf mein Flugvolumen sind es tatsächlich nur swhr wenige Fälle vor Gericht. Wenn Du HON bist reguliert LH den Schaden nach IrOps deutlich anders. Aber selbst als SEN ist es manchmal schwer zu seinem Recht zu kommen. Aber ich lasse mich halt nicht gerne verarschen. Und warum sollte ich an einen Fluggastrechteportal Geld bezahlen, wenn die Rechtslage sonnenklar ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

+1



Wenn eine Regel, z.B. eine willkürliche Begrenzung des Handgepäcks, unwirksam ist, muss man sich auch nicht daran halten. Das ist dann gerade kein Regelbruch.



Aber ein vertragliches.



Das ist nicht nötig. Es ist bereits jetzt vertragsrechtlich geregelt. In Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechendes Handgepäck ist unverzichtbarer Bestandteil des Beförderungsvertrages, sagt der EuGH. Es ist einzig noch nicht konkretisiert, was "vernünftige Anforderungen" sind. Aber das macht dann nötigenfalls der Amtsrichter im konkreten Einzelfall.
Ich sehe nicht, was an den gegenwärtigen Regeln keine „vernünftige Anforderung“ ist. Aber los, Freiwillige vor!
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
22.767
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FRA/QKL
Naja, auf mein Flugvolumen sind es tatsächlich nur swhr wenige Fälle vor Gericht. Wenn Du HON bist reguliert LH den Schaden nach IrOps deutlich anders.
Ich habe mich diesbezüglich nie mit einer Airline gestritten. In der Tat war es einfacher eine adäquate Hotelübernachtung zu bekommen wenn nötig, oder eine Umbuchung wenn nötig. Aber wie auch, wenn eine Maschine einen Technical, dann hat sie einen Technical. Und ich will nicht in einem Flieger starten der ein Technical hat. Und ich kann auch nicht erwarten dass die Airline für jeden Technical sofort eine Mitigaton hat.

Möglicherweise habe ich so auf diverse Kompensationen verzichtet, aber das ist mir egal. Dass ich Lufthansa inzwischen eher verhalten gegenüber stehe hat andere Gründe und nichts mit IrrOps zu tun.