Bahn-Sammelthread

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Fee44

Erfahrenes Mitglied
22.04.2022
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3.680
Wenn wirklich viel los ist, ist man doch froh über jede Person, die einem nicht im Weg steht oder vor den Füßen herumhampelt... Es reicht schon das Herumgerenne von Fahrgästen, die das System der Platznummern nicht kapieren: Nein, nach 83 kommt nicht die 42 und danach nicht die 24... Oder vielleicht doch???
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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15.880
FRA/QKL
Wenn wirklich viel los ist, ist man doch froh über jede Person, die einem nicht im Weg steht oder vor den Füßen herumhampelt... Es reicht schon das Herumgerenne von Fahrgästen, die das System der Platznummern nicht kapieren: Nein, nach 83 kommt nicht die 42 und danach nicht die 24... Oder vielleicht doch???
Also genauso wie im Flieger, ab Reihe 1 jeweils die Beschriftung über den Sitzreihen genauestens inspizieren - und zwar stets rechts und links - ob Sitz 27E plötzlich auftaucht. Man will ja nicht daran vorbeigehen. :ROFLMAO:
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
27.817
13.653
irdisch
Ich verstehe nicht, dass man die Sitznummer nicht einfach GROSS auf den Sitz oder die Kopfstütze druckt oder projiziert. Viele Leute bräuchten eine Brille, sind zu eitel, die zu tragen und man würde ein Problem lösen, bevor es entsteht. Das ist doch kryptisch im ICE? (Ich finde meine Plätze)
 
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joubin81

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07.09.2016
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Ich habe am Dienstag eine 12 stündige Bahnreise gebucht, die jetzt nicht mehr fahrbar ist da ein Nacht ICE ausfällt.
Darf ich jetzt einen Flug/ Mietwagen buchen und die Bahn muss das bezahlen?
 
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CarlD

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03.04.2022
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Ich habe am Dienstag eine 12 stündige Bahnreise gebucht, die jetzt nicht mehr fahrbar ist da ein Nacht ICE ausfällt.
Darf ich jetzt einen Flug/ Mietwagen buchen und die Bahn muss das bezahlen?
Kurze Antwort: Nein (und wenn überhaupt erst nach Rücksprache mit der Bahn, die das nur in einer mikroskopisch kleinen Zahl von Fällen tun wird und nicht botwendig muss)
 
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fanzug

Erfahrenes Mitglied
21.05.2011
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Berlin (TXL)
Kurze Antwort: Nein (und wenn überhaupt erst nach Rücksprache mit der Bahn, die das nur in einer mikroskopisch kleinen Zahl von Fällen tun wird und nicht botwendig muss)
Sehe ich anders; es gilt schlicht die EU Fahrgastrechteverordnung. Bringt die Bahn einen nicht ans Ziel, kann man nach Aufforderung (E-Mail oder Reisezentrum; Dokumentieren!) natürlich auch ein anderes Verkehrsmittel (Bus, Mietwagen, Flugzeug) vorlegen und erstatten lassen. Die Bahn wird niemals rechtzeitig auf solch eine Email antworten. Schadenminderungspflicht beachten und alles lückenlos dokumentieren.

Die einfachere Variante wäre bestimmt eine Hotelnacht am Unterwegshalt auf Kosten der Bahn und dann am nächsten Morgen
 

CarlD

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03.04.2022
1.142
1.812
Sehe ich anders; [...]
Widerspricht meiner Aussage doch überhaupt nicht. Der Fragesteller wollte wissen, ob er jetzt (direkt) einen Flug (oder Mietwagen) buchen kann. Und nein, so geht das nicht, das müsste mit der Bahn besprochen werden und in den allermeisten Fällen wird es bei Prüfung der Angemessenheit auf eine andere Bahnverbindung + Übernachtung hinauslaufen. Das nähere regelt Abschnitt 18 der eisenbahnrechtlichen Verordnung 2021/782 (das Pendant zu EU 261) und außerdem ist dabei auch das von @red_travels Gesagte zu bedenken.

Hihi, wenn ein Zugausfall das Recht auf einen Flug implizieren würde, wäre Flix seit ewig und drei Tagen Pleite.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Und am Ende gilt doch eh der Höchstsatz bei der Bahn… was war das? 120€ pro Person? Damit kommst auf deiner Europapreis-Verbindung mit dem Onewaymietwagen auch nicht weit.
Das ist Quatsch es gibt keinen Höchstsatz der Bahn.

Es gibt zwar den §11 EVO den interessiert aber absolut niemanden in diesem Fall, das Problem ist vielmehr der neu gefasste Absatz 3 des Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/782 dort werden eben nur andere Eisenbahndienste, Reisebus und Bus genannt.

Zwar hat das deutsche BGB auch dafür eine Lösung, aber hier sind die Details wie Strecke, warum die Reise nicht mehr durchführbar ist usw, relevant.

die Tage hatte der von der DB ausgestellte Hotelgutschein (Buchung durch DB-Info) einen Betrag von 13x Euro...
Nicht nur das, sondern sie erstatten natürlich auch höhere Übernachtungskosten, wenn das Hotel eben 150 Euro weil das ein marktüblicher Preis ist dann ist das eben so.

Die DB Fernverkehr erstatte daher natürlich auch höhere Beträge.
 
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Lutz1

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21.12.2016
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Mal ne Frage zur typischen Vorgehensweise bei der Bahn zur Hotelkostenerstattung:
Fahrt von Paderborn nach Lugano. Die erste Verbindung von Paderborn nach Kassel hat die Bahn schon versemmelt. Anschluß verpaßt.
Dann abends in Luzrn gestrandet und hotel genommen. Die bahn hat anteilig das ticket erstattet wegen verspäteter ankunft.
Bzgl des Hotels soll ich mich an die SBB wenden.
Aber die SBB hat ja keine Schuld an dem Dilemma, da die DB den Anschluß in Kassel schon verpaßt hat. Muß dann trotzdem die SBB das Hotel zahlen?
 
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