Und viele 100 Passagiere, die, weil kein Hunger / Appetit, nichts eingepackt haben. Nullsummenspiel.
Wieviele Gäste nehmen beim Hotelfrühstück eine Semmel in der Serviette mit? Wenn ich mich umschaue, geschätzt unter 1%.
Wieviele Lounge-Gäste am Flughafen stecken sich was ein? Wenn ich mich umschaue, unter 1%.
Bei wieviel % meiner Flüge schaffe ich es nicht beim Zwischenlanden in die Lounge oder vor Abflug? Locker 10%.
Da zahle ich über das Ticket eine Leistung mit, die ich nicht nutze. Dafür kann gerne mal irgendwann irgendwer noch mit einer Leberkässemmel aus der Lounge in München wackeln. Wer weiß, warum er das tut? Knappe Verbindung? Stressiger Tag? Riesiger Hunger und nicht genug Zeit in der Lounge? Oder ein Haus zum Abzahlen? Oder einfach keine Zeit, gleich für seinen Nachwuchs die Frühstückssemmeln zu schmieren?
Gleiches galt für's Gate-Buffet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das teurer ist als die gleichen "Speisen" im Flieger zu verteilen. Da nimmt auch einer mal zwei eingeschweisste Semmeln und isst sie erst abends, weil er kein Bock auf oder keine Zeit für Hotelrestaurant hat. LH hat damals das Gate-Buffet durch gar keine Nahrung substituiert. Das ist zweifelsohne billiger.
Die ewig haltbaren Produkte, die heutzutage angeblich in der NEK gereicht werden, sind sicher billiger als die Semmeln damals. Und natürlich besser zu hamstern. Daher mag eine Verteilung am Gate weniger ökonomisch sein.
Wer noch nie ein zweites AB-Herz mit nach Hause genommen hat, werfe den ersten Stein... Ich gestehe die "Untat", behoben dadurch, dass ich auf ca. 95% meiner AB-Flüge gar kein Herz nehme.
Mir wurde auch bei LX früher, als ich noch LH flog, des öfteren ein zweites Stück Schoki aktiv aufgedrängt von der Crew. So richtig abgezählt scheint das also nicht zu sein. Es geht um die kleine Freude des Kunden.
Die zusätzliche Mitnahme ist eine moralische Frage, da kann man in jede Richtung argumentieren. Solo dosis facit venenum.
Was ich viel schlimmer finde, ist das m.E. betrügerische Vorgehen, ein Ticket zu buchen, um Loungezugang zu haben, mit dem festen Vorsatz, es nach der Speisung umzubuchen, um am nächsten Tag wieder Loungezugang zu haben. Da sehe ich einen Vermögensvorteil, der sich durch Täuschung verschafft wird (
§ 263 StGB Betrug). Und dagegen ist LH berechtigt, sich zu wehren. Allerdings so, daß die Ehrlichen nicht nachher die Dummen sind.