Flugbegleiter stimmen für Streiks und streiken ab 31.8.

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
55
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Vorstände sind in Deutschland per Gesetz von der Sozialversicherung befreit und müssen (dürfen :D) sich um ihre Altersvorsorge selbst kümmern.

Siehst du da hat man schon bei der Gesetzgebung mitgedacht:D

Nur konnte sich damals keiner vorstellen das eine GmbH das Alltagsmodell der Firmen wird, von LTD. oder UG ganz zu schweigen:eek:
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Siehst du da hat man schon bei der Gesetzgebung mitgedacht:D

Nur konnte sich damals keiner vorstellen das eine GmbH das Alltagsmodell der Firmen wird, von LTD. oder UG ganz zu schweigen:eek:

Von Haushaltsvorständen ganz zu schweigen, die gibt es wie Sand am Meer, fallen aber leider nicht unter die Regelung :D
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Hahaha genau solche Beitragsbemessungsgrenzen machen doch das jetzige System unsolidarisch:D Das gilt auch für die KK Pflicht.

Wäre es im Falle von LH nicht wunderbar wenn Herr Franz 19,6% seiner Bezüge in die Rentenversicherung einzahlen müsste? Und 15,5% in die Krankenkasse? Wären ca. 70.000€ monatlich(y)

Hätte er kein Problem mit, denn dann bekäme er später ja auch ~ 36 TEUR / Monat an Rente zurück. So einen Blödsinn kannst Du nicht wollen. Die Bemessungsgrenze wurde doch genau deshalb eingeführt, damit eben Leute, die sehr hohe Gehälter haben, später keine absurd hohen Renten vom Staat bekommen können. DAS würde das System nur noch schneller sprengen.

Krankenkasse: Dann würde er Verfassungsklage einreichen - denn KK ist ja offiziell keine Steuer, ergo - bei einer Versicherung - gilt das Leistungsprinzip: Ich zahle mehr ein? Dann erwarte ich auch mehr Output. Dann wollen wir mal gucken, was für ein Geschrei es gibt, wenn Kollege Franz das Einzelzimmer samt Chefarzt von der gesetzlichen Kasse bekommt, da er so viel einzahlt, während Otto Normalbürger im 4er Zimmer mit Assiarzt liegt. Bei der KK gibt es die Bemessungsgrenze ja genau deshalb: Es gibt nur eine "normierte" Outputleistung - in einem Versicherungskonzept wären dann aber beliebig unterschiedliche Einzahlungen nicht zu rechtfertigen.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Bei der KK gibt es die Bemessungsgrenze ja genau deshalb: Es gibt nur eine "normierte" Outputleistung - in einem Versicherungskonzept wären dann aber beliebig unterschiedliche Einzahlungen nicht zu rechtfertigen.

Na ja, so normiert ist die ja nur am Leistungsumfang aber nicht an der Anzahl der Leistungsempfänger.

Und das eben unabhängig davon was Du einzahlst. Der gutverdienende Single zahlt unter umständen einen höheren Beitrag als der alleinverdienende Familienvater mit 4 Kindern. Nur bekommt der Familienvater damit seine Frau und seine Brut mitversichert.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
55
Krankenkasse: Dann würde er Verfassungsklage einreichen - denn KK ist ja offiziell keine Steuer, ergo - bei einer Versicherung - gilt das Leistungsprinzip: Ich zahle mehr ein? Dann erwarte ich auch mehr Output. Dann wollen wir mal gucken, was für ein Geschrei es gibt, wenn Kollege Franz das Einzelzimmer samt Chefarzt von der gesetzlichen Kasse bekommt, da er so viel einzahlt, während Otto Normalbürger im 4er Zimmer mit Assiarzt liegt. Bei der KK gibt es die Bemessungsgrenze ja genau deshalb: Es gibt nur eine "normierte" Outputleistung - in einem Versicherungskonzept wären dann aber beliebig unterschiedliche Einzahlungen nicht zu rechtfertigen.

Dann könnten ja jetzt schon KK Mitglieder die dicht an der Bemessungsgrundlage verdienen Verfassungsklage einreichen, den auch diese zahlen mehr ein und bekommen die gleiche Leistung wie Geringverdiener. Da die Bemessungsgrundlage mehr oder weniger willkürlich festgelegt wurde (ähnlich Hartz4 Satz)
 
P

pmeye

Guest
Dann könnten ja jetzt schon KK Mitglieder die dicht an der Bemessungsgrundlage verdienen Verfassungsklage einreichen, den auch diese zahlen mehr ein und bekommen die gleiche Leistung wie Geringverdiener. Da die Bemessungsgrundlage mehr oder weniger willkürlich festgelegt wurde (ähnlich Hartz4 Satz)

Dagegen geht die Regierung ja bereits proaktiv vor: Die Bemessungsgrenzen sollen 2013 deutlich steigen! :(
Eigentlich soll so unbemerkt mehr Geld in die Kassen gespült werden, während man auf der anderen Seite eine Beitragssatzsenkung wahlkampfwirksam inszeniert. Nebenbei sinkt aber gleich noch die ärgerliche Nähe zur Bemessungsgrenze. ;)
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
55
Dagegen geht die Regierung ja bereits proaktiv vor: Die Bemessungsgrenzen sollen 2013 deutlich steigen! :(
Eigentlich soll so unbemerkt mehr Geld in die Kassen gespült werden, während man auf der anderen Seite eine Beitragssatzsenkung wahlkampfwirksam inszeniert. Nebenbei sinkt aber gleich noch die ärgerliche Nähe zur Bemessungsgrenze. ;)

Politik wie ich sie liebe.........=;
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Bin ja gespannt, ob die Zeitung mit den ganz großen Buchstaben daraus noch eine Story macht, damit es auch die einfach gestrickten Leute kapieren ;)
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
13.333
1.204
Dagegen geht die Regierung ja bereits proaktiv vor: Die Bemessungsgrenzen sollen 2013 deutlich steigen! :(
Eigentlich soll so unbemerkt mehr Geld in die Kassen gespült werden, während man auf der anderen Seite eine Beitragssatzsenkung wahlkampfwirksam inszeniert. Nebenbei sinkt aber gleich noch die ärgerliche Nähe zur Bemessungsgrenze. ;)

Sie steigt aber laut Haufe nicht wirklich deutlich: Von 3.825 EUR auf 3.937,50 EUR p.m., d.h. um 2,9%.

In der RV sind es 3,5% von 5600 auf 5800€ p.m..
 

Triple3

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19.03.2009
2.483
1
FRA
Dagegen geht die Regierung ja bereits proaktiv vor: Die Bemessungsgrenzen sollen 2013 deutlich steigen! :(
Eigentlich soll so unbemerkt mehr Geld in die Kassen gespült werden, während man auf der anderen Seite eine Beitragssatzsenkung wahlkampfwirksam inszeniert. Nebenbei sinkt aber gleich noch die ärgerliche Nähe zur Bemessungsgrenze. ;)

... und politisch ist das brilliant verkaufbar: Durch Anhebung der Bemessungsgrenze werden "die Reichen stärker zur Kasse gebeten für mehr soziale Gerechtigkeit in Deutschland!". Yeah. :doh:
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
So wie gestern beim Jauch vorgeführt, wo die Damen und Herren nicht mal grundlegende Dinge am Morgen zum ESM kannten und dann darüber abstimmten... =;

Es ist ja auch zu viel verlangt dass ein von einer Partei aufgestellter Abgeordneter weiss wofür seine Stimme verwendet wird. Der erhält ein Gehalt und seine Aufwandsentschädigung und dafür hat er der Parteilinie zu folgen. =;
 
P

pmeye

Guest
Sie steigt aber laut Haufe nicht wirklich deutlich: Von 3.825 EUR auf 3.937,50 EUR p.m., d.h. um 2,9%.

In der RV sind es 3,5% von 5600 auf 5800€ p.m..

Es ist schon recht deutlich, wenn man es neben die allgemeine Einkommensentwicklung und gegen die vorgebliche Entlastung hält.

Es ist übrigens ein Irrglaube, dass nur "Neureiche" davon betroffen sind.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Es ist schon recht deutlich, wenn man es neben die allgemeine Einkommensentwicklung und gegen die vorgebliche Entlastung hält.

Es ist übrigens ein Irrglaube, dass nur "Neureiche" davon betroffen sind.


Naja Lohnabschlüße um die 3% waren 2011 schon nichts außergewöhnliches...
 
P

pmeye

Guest
Naja Lohnabschlüße um die 3% waren 2011 schon nichts außergewöhnliches...

• Durchschnittlicher Jahresarbeitslohn in Deutschland bis 2011 und Prognose bis 2016 | Statistik

2010 - 2011 im Schnitt < 1% (27997 auf 28333)

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2012/03/PD12_107_623.html

Reallöhne im 4. Quartal 2011 unverändert zum Vorjahresquartal

Aber durchaus nicht gleichmäßig.

Vollzeitbeschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe verdienten im Jahresdurchschnitt 2011 5,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Vor allem die Automobilindustrie (+ 8,3 %), der Maschinenbau (+ 6,1 %) und die Bereiche Chemie und Metall (+ 5,2 %) trugen zu diesem hohen Anstieg im Verarbeitenden Gewerbe bei.
Reallohnverluste mussten unter anderem die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes hinnehmen. In der Öffentlichen Verwaltung (+ 2,0 %) und im Bereich Erziehung und Unterricht (+ 0,6 %) lag die durchschnittliche Verdienstentwicklung unterhalb der Preisentwicklung.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.725
1.114
noch TXL

Außerdem berücksichtigt das nicht die zeitarbeitsbranche.
Selbst wenn in der Zeitarbeitsbranche eine Lohnsteigerung gibt, dann helfen uns
wegen dem niedrigen Niveau Prozentzahlen nicht weiter.

Weltenbummler
 
P

pmeye

Guest
Außerdem berücksichtigt das nicht die zeitarbeitsbranche.
Selbst wenn in der Zeitarbeitsbranche eine Lohnsteigerung gibt, dann helfen uns
wegen dem niedrigen Niveau Prozentzahlen nicht weiter.

Weltenbummler

Die wenigsten Zeitarbeiter dürften von der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen sein.