Ja gut, dann bleibt's halt bei der gesetzlichen Vermutung von den 5 % "Kuendigungsgebuehr".
Das Recht und seine Anwender haben einen schlechten Ruf. Abgehoben, weltfremd, scheuklappig, herzlos. Im Regelfall ist das nicht so. Ein Ausdruck davon sind solche Vermutungen, bei denen sich jemand gedacht hat "kommt Leute, man bekommt es nicht bis ins letzte detailliert und 'uebergerecht' geregelt, lasst uns mal mit dem dicken Daumen eine 80:20-Regel machen, mit der jeder irgendwo leben kann."
Letztlich habe ich auch nichts anderes gemacht, als ich oben die Arbeitshypothese aufstellte, dass Tickets immer teurer werden, je kurzfristiger sie gebucht werden. Natuerlich decke ich damit nicht die Realitaet bis ins letzte Detail ab. Ich habe mir halt Gedanken darueber gemacht, wie man einen gerechten Ausgleich herstellen koennte (denn die 5 % finde ich misslich fuer die Airlines), also das, was sonst Gesetzgeber und Richter tun.
Man koennte z.B. auch fuer den Unterfall der Luftbefoerderungsvertraege eine andere Zahl finden. Das waere aber AUfgabe des Gesetzgebers, nicht der Gerichte. Und schon gar nicht des BGH im nun zu entscheidenden Fall, den er beurteilt den Sachverhalt nicht nach dem neuen § 648, sondern nach dem alten § 649, der die Fuenf-Prozent-Vermutung noch gar nicht kannte. Aber das nur am Rande fuer den Wechsel zurueck von abstrakt-generell zum konkreten Fall.