24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

ANZEIGE

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
ANZEIGE
Ich befürchte leider, dass dies eher dazu führt das psychisch kranke Menschen noch weiter versuchen ihre Krankheit geheim zu halten, anstatt offen mit dieser Umgehen. Durch die Geheimhaltung nimmt der Druck dann vermutlich noch einmal deutlich zu.

Das ist eine wichtige Überlegung, hat auch damit zu tun, dass körperliche Gebrechen kein Problem sind, während psychische Gebrechen stigmatisiert werden. Tatsächlich gibt man psychisch Kranken gern die Schuld an ihrer Krankheit, so als würden sie absichtlich krank sein und damit ihre Umgebung mutwillig nerven und beeinträchtigen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Man wird heute (leider) auch Krank geschrieben, wenn man vorgibt, krank zu sein. Von daher ist das Vorliegen einer Krankmeldung erst mal nur ein Hinweis, da man nicht weiß, WARUM der Copilot diese erhalten hat. Rückenschmerzen, Blähbauch....

Ob es tatsächlich eine Krankmeldung aufgrund der Psyche war, wird sich erst rausstellen, wenn in diesem Falle das Arztgeheimnis aufgehoben wird.

Spekulation: Es könnte sich auch um eine nicht-psychische Krankheit handeln, die ihn zusätzlich zu einer ggf. labilen Veranlagung psychisch aus der Bahn geworfen hat. Beispielsweise nicht-psychische Krankheiten, die zu einer dauerhaften Fluguntauglichkeit geführt hätten oder die lebensbedrohlich waren.
 
  • Like
Reaktionen: Weltenbummlerin

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Wenn man etwas nicht besser weiß, behauptet man es nicht als Tatsache.

Zumal es ein Oxymoron ist, in der gleichen PK zu behaupten, dass der besagte Pilot den Crash absichtlich herbeigeführt hat und dass der besagte Pilot voll flugtauglich war. Wer einen Absturz absichtlich herbeiführt, ist offensichtlich nicht flugtauglich. Vermutlich ging es also nur ums Weißwaschen der eigenen Weste, nach dem bekannten Motto "der Fliegerarzt hat dem Piloten ein Zeugnis mit dem Stempel flugtauglich ausgestellt, damit sind wir (die beste Airline der Welt mit den besten Piloten der Welt) diesbezüglich aus dem Schneider und aus der Verantwortung.
Verstehe ich nicht. Auf der einen Seite betonst du, dass Herr Spohr "nur" von flugtauglich gesprochen hat, was vermutlich der Wahrheit entspricht, auf der anderen Seite möchtest du nun "flugtauglich" und "nicht krank" auf eine Stufe stellen. Aber auch Piloten, die krankgeschrieben sind verlieren nicht ihre Flugtauglichkeit. Du musst dich jetzt schon auf eine Argumentationslinie festlegen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Co-Pilot ohne gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis unterwegs war. Und solange er dies hatte, hat Herr Spohr ein Fakt geäußert, der weiterhin der Wahrheit entspricht. (Ich nehme jetzt mal an, dass Herr Spohr geprüft hat, dass alle Unterlagen auch wirklich in Ordnung waren.)
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Da eine Krankschreibung auch grundsätzlich kein Arbeitsverbot ist, stellt sich die Frage nicht.

In der Fliegerei ist eine Krankschreibung wohl durchaus ein Arbeitsverbot, damit ist man automatisch "unfit to fly". Es wäre auch sehr unwahrscheinlich, wenn eine kommerzielle Airline wie die LH keine entsprechenden internen Regeln im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hätte, etwa dass eine Krankschreibung mitgeteilt werden muss bzw. dass sie beim fliegenden Personal automatisch vom Dienst entbindet. All das wird nun zu klären sein, um daraus Lehren zu ziehen. Denn natürlich sollte es Mechanismen geben, die genau solche Fälle ausschließen.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
Wenn man etwas nicht besser weiß, behauptet man es nicht als Tatsache.

Zumal es ein Oxymoron ist, in der gleichen PK zu behaupten, dass der besagte Pilot den Crash absichtlich herbeigeführt hat und dass der besagte Pilot voll flugtauglich war. Wer einen Absturz absichtlich herbeiführt, ist offensichtlich nicht flugtauglich. Vermutlich ging es also nur ums Weißwaschen der eigenen Weste, nach dem bekannten Motto "der Fliegerarzt hat dem Piloten ein Zeugnis mit dem Stempel flugtauglich ausgestellt, damit sind wir (die beste Airline der Welt mit den besten Piloten der Welt) diesbezüglich aus dem Schneider und aus der Verantwortung.

Dss sehe ich nicht ganz so. Carsten Spohr hat die volle Flugtauglichkeit, nach den öffentlich bekannten Kriterien, der Flugbesatzung und insbesondere des Copiloten bestätigt. Natürlich basiert diese Aussage rein auf diesen Kriterien, auf Grund von ärtztlicher Schweigepflicht konnte er nicht mehr wissen. Wenn du das anzweifelst, dann kann man im Prinzip nichts mehr glauben. Denn deine Aussage, er wußte es nicht besser, gilt natürlich nur im Nachhinein durch neue Fakten.

Was ist bei unerkannten Erkrankungen? Nehmen wir hypothetisch einen ähnlichen Fall an, der aber gut ausgeht. Hier wird die psychische Erkrankung erst dann im Nachhinein festgestellt. Würde dann deine Aussage genauso gelten?
 

Matze20111984

Erfahrenes Mitglied
08.12.2009
687
0
In der Fliegerei ist eine Krankschreibung wohl durchaus ein Arbeitsverbot, damit ist man automatisch "unfit to fly". Es wäre auch sehr unwahrscheinlich, wenn eine kommerzielle Airline wie die LH keine entsprechenden internen Regeln im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hätte, etwa dass eine Krankschreibung mitgeteilt werden muss bzw. dass sie beim fliegenden Personal automatisch vom Dienst entbindet. All das wird nun zu klären sein, um daraus Lehren zu ziehen. Denn natürlich sollte es Mechanismen geben, die genau solche Fälle ausschließen.

In Deutschland gilt nunmal die ärztliche Schweigepflicht.
 
A

Anonym12392

Guest
Wir hatten ja ein paar Seiten vorher schon einmal die Diskussion über die Axt. Laut welt.de wird eine 4U-Sprecherin zitiert, dass der Pilot mithilfe einer Axt doch noch ins Cockpit eindringen wollte. Also muss sich diese im Passagierabteil und nicht im Cockpit befinden (wie in der vorherigen Diskussion angenommen).
AFAIK hat 4U nur bestätigt, dass eine Axt mitgeführt wurde, nicht dass sie benutzt wurde. Bild hatte dies behauptet mit Bezug auf "Sicherheitskreise"
 

EastboundDE

Aktives Mitglied
26.07.2011
192
0
Das stimmt so nicht, die Atmung war "normalement" und auf Rückfrage "classique", siehe youtube


Du hast Recht - dann wurde es von zahlreichen Medien entweder falsch übersetzt oder bewußt rein-interpretiert - sowohl in deutschen als auch englischen Medien kann man größtenteils von schwerer Atmung, bzw. vom Übergang zu schwerer Atmumg am Ende der Aufzeichnung lesen... das ist in der Tat etwas verwirrend...
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.346
1.496
CGN
Mir stellt sich die Frage warum ich zum Arzt gehe, eine Krankschreibung bekomme und dann TROTZDEM in's Cockpit steige....
Dann hätte er sich das ganze sparen können und es wäre nie rausgekommen.
 
  • Like
Reaktionen: Cnecky

Alligator

Erfahrenes Mitglied
11.07.2011
1.712
6
FRA
In der Fliegerei ist eine Krankschreibung wohl durchaus ein Arbeitsverbot, damit ist man automatisch "unfit to fly". Es wäre auch sehr unwahrscheinlich, wenn eine kommerzielle Airline wie die LH keine entsprechenden internen Regeln im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hätte, etwa dass eine Krankschreibung mitgeteilt werden muss bzw. dass sie beim fliegenden Personal automatisch vom Dienst entbindet. All das wird nun zu klären sein, um daraus Lehren zu ziehen. Denn natürlich sollte es Mechanismen geben, die genau solche Fälle ausschließen.

Klar, aber was sollen sie machen bei der LH, eine Abmahnung hilft nun auch keinem mehr weiter.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
In der Fliegerei ist eine Krankschreibung wohl durchaus ein Arbeitsverbot, damit ist man automatisch "unfit to fly". Es wäre auch sehr unwahrscheinlich, wenn eine kommerzielle Airline wie die LH keine entsprechenden internen Regeln im Rahmen des Arbeitsverhältnisses hätte, etwa dass eine Krankschreibung mitgeteilt werden muss bzw. dass sie beim fliegenden Personal automatisch vom Dienst entbindet. All das wird nun zu klären sein, um daraus Lehren zu ziehen. Denn natürlich sollte es Mechanismen geben, die genau solche Fälle ausschließen.

Das wäre mir neu. Wo steht das?

Nach meinem Stand entscheidet das der Pilot. Wenn er beispielsweise wegen Grippe sicherheitshalber vom Arzt im Voraus eine Woche krankgeschrieben wird und sich am vorletzten Tag der Krankschreibung wieder topfit fühlt, warum und durch welche Regelung sollte es ihm verboten sein, am letzten Tag der Krankschreibung trotz dieser zu arbeiten?
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Unter der Annahme das ist wahr:
Der Arzt, der ihn krankgeschrieben hat, muss es noch gewußt haben. Er hat sicherlich auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht nichts gesagt, aber sicherlich mit sich gehadert- vorbildlich.

Ich bin aber auf die offizielle Pressemitteilung gespannt. Hier ist es sehr eikel Infos offenzulegen, finde ich.
Meine Frage ist, inwiefern ein Arbeitgeber von einer Krankmeldung wissen kann, wenn der Krankgeschriebene diese nicht weitergibt.

Ich gehe davon aus das der behandelnde Arzt in der Annahme war das sein Patient mit einer AU-Meldung selbstverständlich nicht arbeiten geht.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Was ist bei unerkannten Erkrankungen? Nehmen wir hypothetisch einen ähnlichen Fall an, der aber gut ausgeht. Hier wird die psychische Erkrankung erst dann im Nachhinein festgestellt. Würde dann deine Aussage genauso gelten?

Was solle die Verkomplizierung? Er hat etwas gesagt, was offenbar nicht stimmte. Nicht mehr und nicht weniger. Die Lehre daraus ist klar: Dem Arbeitgeber waren wichtige Fakten nicht bekannt, die das Unglück verhindert hätten. Ergo muss man nun überlegen, wieso das so war und wie man das künftig ausschließen oder reduzieren kann. Für die Opfer dieses Absturzes ist das alles unerheblich (bis auf die Haftungsfrage und die damit verbundene Höhe der Entschädigung), aber es ist sehr interessant für alle, die auch in Zukunft fliegen wollen/müssen. Hier stellen sich nun viele Fragen, die bisher gern verdrängt wurden.
 

Matze20111984

Erfahrenes Mitglied
08.12.2009
687
0
Ich gehe davon aus das der behandelnde Arzt in der Annahme war das sein Patient mit einer AU-Meldung selbstverständlich nicht arbeiten geht.

Für den Arzt dürfte das der absolute Alptraum sein. Er ist zum Schweigen verpflichtet und erfährt nun, dass der Copilot, den er behandelt hat, wahrscheinlich diese Tragödie ausgelöst hat :(
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Mir stellt sich die Frage warum ich zum Arzt gehe, eine Krankschreibung bekomme und dann TROTZDEM in's Cockpit steige....
Dann hätte er sich das ganze sparen können und es wäre nie rausgekommen.

Reine Spekulation:

Entweder etwas, was dauerhaft Flugunfähigkeit nach sich zieht oder

eine lebensbedrohliche oder tödliche Diagnose.


Info: Es sollen VIELE Krankschreibungen gefunden worden sein. (gerade auf N24)
edit: das spräche für die psychischen Probleme
 
Zuletzt bearbeitet:

hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
2.183
5
BER
Wenn man etwas nicht besser weiß, behauptet man es nicht als Tatsache.


Nach diesem Maßstab dürfte man nur noch im Konjunktiv sprechen. Es kann einem doch immer irgendjemand irgendwas verheimlicht haben. Spohr trifft keine Schuld.

Es zeigt sich immer mehr, dass es hier um einen Vorfall geht, der einerseits extremst unwahrscheinlich ist und andererseits nie vollständig auszuschließen ist. Der berühmte menschliche Faktor.

Der Copilot sah offenbar aufgrund seiner Erkrankung das Risiko, die nächste medizinische Überprüfung nicht zu bestehen und seine Arbeit im Cockpit zu verlieren. Ein verantwortungsvoller Pilot hätte das Gespräch mit seinem Arbeitgeber gesucht und - schweren Herzens - seinen Traumberuf aufzugeben, um keine Menschen zu gefährden. In diesem Fall hat er sich aber entschieden, seine Probleme zu verheimlichen und in den Tod zu fliegen.

Lufthansa hätte das nur verhindern können, wenn sie vorab Kenntnis von der Erkrankung des Piloten erhalten hätte. Aber wie hätte sie das erreichen können? Die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht halte ich für schwierig. Alternativ könnte man das fliegende Personal noch kasernieren um sicher zu gehen, dass man den gesundheitlichen und psychischen Zustand der Mitarbeiter immer im Blick hat. Das geht aber (zum Glück!) auch nicht.

Auch wenn es schwer fällt sich das einzugestehen, aber wir haben es hier mit allgemeinem Lebensrisiko zu tun, welches sich nie auf Null absenken lassen wird.
 

tauchen35

Aktives Mitglied
21.03.2010
159
0
STR
VAber auch Piloten, die krankgeschrieben sind verlieren nicht ihre Flugtauglichkeit.

Selbstverständlich tun sie das. Es ist ja keine Diagnose genannt. Es kann ein Schnupfen sein oder schwere Herzrythmus-Stoerungen oder eine schwere Depression. Während ersteres wohl kaum Auswirkungen haben kann, sind bei letztere Diagnosen doch schwer mit einer Flugtauglichkeit zu vereinbaren.
 

VielfliegerHAJ

Neues Mitglied
26.03.2015
3
0
Hannover
"...
Ob es tatsächlich eine Krankmeldung aufgrund der Psyche war, wird sich erst rausstellen, wenn in diesem Falle das Arztgeheimnis aufgehoben wird.

Da stellt sich mir die Frage, ob es nicht angemessen ist oder sogar die Pflicht des Arbeitgebers, regelmäßig eine Untersuchung durch den betriebseigenen Arzt durchzuführen, die auch die psychische Konstitution einschließt. Insbesondere, wenn schon eine Vorerkrankung in dem Bereich vorlag.

Natürlich schließt dies final nichts aus. Jedoch finde ich es recht merkwürdig, dass hier ein Arbeitgeber auf eine einmalige Einstufung vertraut...insbesondere wenn eine Vorgeschichte vorliegt.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ein ziemlich absurder Gedanke.
Könntest du dich bitte mit dem medizinischen Tauglichkeitszeugnis, dem daraus resultierenden Begriff "flugtauglich" und den Formalitäten bezüglich einer Krankschreibung beschäftigen? Wenn mich ein Arzt 5 Tage krank schreibt (was einfach nur eine Prognose ist) und ich nach 3 Tagen fit bin, dann kann ich selbstverständlich wieder arbeiten gehen. Warum sollte das für einen Piloten grundsätzlich nicht gelten?

Wenn der Gedanke so absurd ist, würde das bedeuten, dass jeder Pilot sich nach einer Krankschreibung wieder ein neues medizinisches Tauglichkeitszeugnis ausstellen lassen müsste, was ziemlich absurd wäre.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Ich gehe davon aus das der behandelnde Arzt in der Annahme war das sein Patient mit einer AU-Meldung selbstverständlich nicht arbeiten geht.

Anscheinend sehen das andere Foristen anders. Der Pilot hat das nach deren Ansicht alles selber in der Hand, egal wie schwerwiegend die Diagnose ausfiel. Es reicht, dass der Pilot sich selbst wieder "gesund fühlt". Das öffnet dann auch Menschen in extremen psychischen Ausnahmesituationen Tür und Tor, in diesem Fall die Cockpittür.
 

CDG

Aktives Mitglied
18.03.2010
136
0
HAM
Mir stellt sich die Frage warum ich zum Arzt gehe, eine Krankschreibung bekomme und dann TROTZDEM in's Cockpit steige....
Dann hätte er sich das ganze sparen können und es wäre nie rausgekommen.

Ist doch offensichtlich. Er hat sich behandeln lassen damit er die Krankheit übersteht / besiegt. Aufgrund seiner Vorgeschichte dürfte ihm klar gewesen sein das er für Fluguntauglich erklärt wird wenn er sich entsprechend krank meldet.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Da stellt sich mir die Frage, ob es nicht angemessen ist oder sogar die Pflicht des Arbeitgebers, regelmäßig eine Untersuchung durch den betriebseigenen Arzt durchzuführen, die auch die psychische Konstitution einschließt. Insbesondere, wenn schon eine Vorerkrankung in dem Bereich vorlag.

Darauf wird in den nächsten Wochen sicherlich besonderes Augenmerk liegen. Hier besteht offenbar eine Lücke.