Ab 13.08.2019: Preiserhöhungen bei zahlreichen Europa-Tarifen der Lufthansa Group

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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
379
VIE
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Ist jetzt nur mehr die Frage 5,- Erhöhung pro Segment oder Richtung.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Da fallen aber auch immer wieder Leute drauf rein - insbesondere wohl Betriebsräte.
Die Entscheidung des BAG vom 17. Oktober 2018 ergibt, dass erforderliche Reisezeiten grundsätzlich zu vergüten sind, es sei denn, es wurde eine abweichenden Regelungen - insbesondere durch Arbeits- oder Tarifvertrag - getroffen. Diese abweichende Regelung kann die Vergütung von Reisezeiten sogar ganz ausschließen, wenn dies nicht zur Folge hat, dass der Anspruch auf den Mindestlohn nach § 1 MiloG unterschritten wird. Die maßgeblichen Passage sind unter den Randnummern 17 und 18 der Entscheidung zu finden.
Und insbesondere gilt all das laut Gericht nur für Reisezeit ausserhalb der Regelarbeitszeit. Fliegst du an einem Wochentag zu irgendeinem Meeting, so sind zumindest die ersten 8 Reisestunden volle Arbeitszeit.
Zudem verweist das Gericht korrekterweise darauf, dass unabhängig davon die Arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für Abeitszeit voll für Reisezeit gilt, sprich du hast Anrecht auf Ruhezeiten. Dein Arbeitgeber darf dich nicht auf einen 20 Stunden Trip FRA-DOH-TYO schicken, und erwarten, dass du danach sofort anfängst zu arbeiten, dann hast du erstmal Anrecht auf 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Und in jedem 7 Tage Zeitraum auf 24 Stunden ununterbrochene Ruhezeit, also nix mit Samstag morgen nach Japan aufbrechen und am nächsten Samstag abend zurückkommen, das ist schlicht illegal. Witzigerweise übrigens nicht für fliegendes Personal, das ist aus der EU Arbeitszeitdirektive und dem weitestgehend darauf aufbauenden Deutschen Arbeitszeitgesetz explizit ausgeklammert.
Trotzdem ist es in vielen Betrieben völlig üblich, sprich Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedlche Dinge. Es ist müßig über die Rechtslage zu diskutieren, solange der Chef immer recht hat... Man verklagt seinen Arbeitgeber nur wenn man ihn verlassen will, also macht der nornmale Arbeitnehmer eben was der Chef sagt. So einfach funktioniert der Rechtsstaat 2.0 in Ländern in denen die Gewerkschaften sich mehr für Aufsichtsratsposten interesseren, als für Arbeitnehmeranliegen.

Und je nach Reisekostenrichtlinie, bedeutet die €10 Preiserhöhung der LH nun für so manche Dienstreise, dass man auf den 6 Stunden längeren Umsteigeflug mit einem Mitbewerber ausweichen muss, da billiger...
 

DIFMag

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20.07.2011
427
301
Aufpreis Classic zu Light jetzt 25 pro Strecke statt 20 bei point zu point, Light gleichgeblieben. Bei Flex unsicher da sind mal 40,mal 50, mal 70 zu Classic, war das vorher auch so? Also in beiden Tarifen ca +10 pro return, da die Sitzplatz Reservierung ja auch +2 sind also relativ +6...
 

Wuff

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01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Und je nach Reisekostenrichtlinie, bedeutet die €10 Preiserhöhung der LH nun für so manche Dienstreise, dass man auf den 6 Stunden längeren Umsteigeflug mit einem Mitbewerber ausweichen muss, da billiger...
So dümmlich, wie du diesen Beispiel-Arbeitgeber darstellst, erscheint mir das eine Win-Win Situation zu sein:

Der Arbeitgeber spart die 10€ am Flugticket und der Arbeitnehmer erfreut sich an einem um 10€ höheren Spesensatz für die 6h längere Abwesenheit.
Außerdem kann der 6h länger den Duft der großen weiten Welt genießen, anstatt den Bürostuhl abzunutzen.
 
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jotxl

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19.11.2009
5.978
868
TXL
am Beispiel TXL-VIE ist die Differenz zwischen Light und Classic nun statt vorher ca. 20 Euro jetzt ca. 24 € je Richtung (Umsteiger und auch bei Nonstop). Also viel Wind um (fast)( nix.
 
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Volume

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01.06.2018
9.915
7.346
um 10€ höheren Spesensatz für die 6h längere Abwesenheit.
Da an beiden Reisetagen 14 Stunden ohnehin überschritten sind, gibt es keinen cent zusätzliche Spesen.
Was übrigens auch im Deutschen Steuerrecht exakt so geregelt ist, also ist wohl ein ganzes Land "dümmlich", egal wer es darstellt.
 
J

jsm1955

Guest
Fliegst du an einem Wochentag zu irgendeinem Meeting, so sind zumindest die ersten 8 Reisestunden volle Arbeitszeit.
Das ist doch in dieser Allgemeinheit falsch. Quelle? Dir ist klar, dass das genannte Urteil sich auf die Vergütung

[FONT=&quot] zu einer sehr [/FONT][FONT=&quot]spezifischen tariflichen Regelung[/FONT][FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot],[/FONT]
bezieht, also keinesfall zu verallgemeinert ist? Und dass die Frage der arbeitszeitrechlichen Arbeitszeit von der Frage der Vergütung zu unterscheiden ist?

https://www.humanresourcesmanager.de/news/bag-arbeitszeit-ist-nicht-gleich-arbeitszeit-teil1.html

  • Bestimmt der Arbeitgeber hingegen, dass der Arbeitnehmer den Weg zur auswärtigen Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen muss, stellt die Fahrtzeit nur dann Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn dar, wenn der Arbeitgeber zudem bestimmt hat, dass während der Fahrtzeit eine Arbeitsleistung zu erbringen ist (zum Beispiel Aktenstudium, E-Mail-Schreiben, Vor-/Nachbereitung eines Termins usw.).
  • Hat der Arbeitgeber nicht bestimmt, wie der Arbeitnehmer die Fahrtzeit im öffentlichen Verkehrsmittel einzusetzen hat und steht es dem Arbeitnehmer frei zum Beispiel zu schlafen, stellt die Reisezeit keine Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn dar.
 
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TDO

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25.02.2013
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VIE
Finde es spannend, dass in DE dies nicht im Arbeitszeitgesetz geregelt ist.
In AT gibt es da keine Diskussionen Reisezeit = Arbeitszeit.
Ob man dabei schlafen kann hat nur Auswirkung auf die Ruhenszeit.
 
J

jsm1955

Guest
Dafür "dürfen" Österreicher 12h pro Tag arbeiten. In DE nur 10.

Allerdings habe ich gelesen, dass in der Tat auch passive Reisezeiten in OE zur Arbeitszeit bezogen auf die 12 Stunden beitragen. Wie reist der Österreicher legal an Orte, die weiter als 12h entfernt liegen?
 

emka

Reguläres Mitglied
04.02.2014
73
3
GRZ
Finde es spannend, dass in DE dies nicht im Arbeitszeitgesetz geregelt ist.
In AT gibt es da keine Diskussionen Reisezeit = Arbeitszeit.
Ob man dabei schlafen kann hat nur Auswirkung auf die Ruhenszeit.

Also bei meinem Arbeitgeber ist in den Richtlinien zu Dienstreisen festgelegt: Passive Reisezeit ist keine Arbeitszeit und wird mit 50% ausbezahlt. In Österreich hängt es auch davon ab, ob Vereinbarungen getroffen wurden oder nicht.

Dafür "dürfen" Österreicher 12h pro Tag arbeiten. In DE nur 10.

Allerdings habe ich gelesen, dass in der Tat auch passive Reisezeiten in OE zur Arbeitszeit bezogen auf die 12 Stunden beitragen. Wie reist der Österreicher legal an Orte, die weiter als 12h entfernt liegen?

Hatte schon öfter Termine mit Abflug 0600 und Rückkehr 2330 am selben Tag. Wurde wohl dann noch nie bei einer Kontrolle beanstandet.
 
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rower2000

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In AT gibt es da keine Diskussionen Reisezeit = Arbeitszeit.
Ob man dabei schlafen kann hat nur Auswirkung auf die Ruhenszeit.
Aber auch nur wenn im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag nix anderes steht...
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Reisezeit.html
Höchstgrenzen der Arbeitszeit
Durch Reisezeiten können die Höchstgrenzen der Arbeitszeit von

täglich 12 Stunden und
wöchentlich 60 Stunden
überschritten werden.

Verkürzung der Ruhezeit
Bestehen während der Reisezeit ausreichend Erholungsmöglichkeiten, kann die tägliche Ruhezeit (im Regelfall 11 Stunden) verkürzt werden. Durch Kollektivvertrag kann festgelegt werden, in welchen Fällen ausreichende Erholungsmöglichkeiten bestehen.

(...)

Fallen Reisezeiten oder Zeiten eines dienstlichen Weges in die für den Arbeitnehmer geltende Normalarbeitszeit, erfüllt der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht und hat mangels gegenteiliger Vereinbarung Anspruch auf volle Entgeltzahlung.

Für passive Reisezeit kann nach ständiger Rechtsprechung kollektivvertraglich oder auch einzelvertraglich ein wesentlich niedrigeres Entgelt oder sogar Unentgeltlichkeit vereinbart werden.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Also bei meinem Arbeitgeber ist in den Richtlinien zu Dienstreisen festgelegt: Passive Reisezeit ist keine Arbeitszeit und wird mit 50% ausbezahlt. In Österreich hängt es auch davon ab, ob Vereinbarungen getroffen wurden oder nicht.



Hatte schon öfter Termine mit Abflug 0600 und Rückkehr 2330 am selben Tag. Wurde wohl dann noch nie bei einer Kontrolle beanstandet.

Wir rechnen bei passiver Reisezeit 5h pro Tag an (ausgehend von 8h Arbeitstag).
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.189
379
VIE
Aber auch nur wenn im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag nix anderes steht...

Einfach verstehen was dort steht und was ich geschrieben habe. ;-)
Reisezeit = immer Arbeitszeit da so im Gesetz vorgegeben. (Falls man dem AZG unterliegt, ist ja auch nicht jeder) Hat Auswirkungen auf Ersatzruhezeiten, Mindestruhezeiten, usw.
Vergütung wird im Kollektiv- oder Einzelvertrag (der dich nicht schlechter als den Kollektivvertrag stellen darf) geregelt.

Das AZG kümmert sich nur um Arbeitszeiten aber nicht um Tarife.
 
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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.915
7.346
Das Deutsche Arbeitsrecht kennt keine "passive Arbeitszeit".
Im Deutschen Arbeitsrecht ist alles was keine Arbeitszeit ist per Definition Ruhezeit. Was natürlich wie jeder weiss Quatsch ist.
Der Paragraph in dem das so klipp und klar stand ist inzwischen gestrichen, mangels anderer Definitionen aber de-facto immer noch gültig.
Das Deutsche Arbeitsrecht definiert (§2 Begriffsbestimmung) weder "Reisezeit" noch "passive Arbeitszeit", "Umkleidezeit" oder ähnliches.
Durch die inzwischen weitgehend übliche Gleitzeit und die neuen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Erfassung der Arbeitszeit gilt in der Praxis inzwischen sowieso "Arbeitszeit ist die Zeitspanne zwischen einstempeln und ausstempeln minus der gesetzlich geforderten Pause, egal ob man sie nun genommen hat oder nicht". Für Reisen stempelt man nicht ein (am Flughafen steht keine Stechuhr...), also ist in der Praxis Reisezeit nie Arbeitszeit. Und das Arbeitszeitgesetz erlaubt ausdrücklich "auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung" zu vereinbaren was man will. Da Dienstreisende eine absolute Minderheit sind, hält sich das Engagement der Gewerkschaften da in engen Grenzen, im Zweifelsfalle wird sowas dann z.B. bei Lohnverhandlungen geopfert. Wie z.B. vor ein paar Jahren als im TVÖD die ersten 25 Reisestunden pro Monat als nicht-anrechenbar definiert wurden (entspricht von den Stunden her ziemlich genau dem Jahresurlaub...), und die darüberhinausgehenden zu 50%.

Das ist doch in dieser Allgemeinheit falsch. Quelle? Dir ist klar, dass das genannte Urteil sich auf die
Vergütung
bezieht, also keinesfall zu verallgemeinert ist? Und dass die Frage der arbeitszeitrechlichen Arbeitszeit von der Frage der Vergütung zu unterscheiden ist?

Quelle? Die oben angegebene natürlich.
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/12/04/reisezeit-ist-arbeitszeit-oder-doch-nicht/
Während Reisetätigkeiten innerhalb der regulären Arbeitszeit zu entlohnen sind, muss bei darüberhinausgehenden Reisezeiten auf § 612 Abs. 1 BGB zurückgegriffen werden.

Meine Work-Life-Ballance könnte wesentlich besser aussehen, wenn Reisezeit als Arbeitszeit gelten würde, und die Gleitzeitregelung die Stunden angemessen berücksichtigen würde.
Von Entlohnung der Reisezeit wage ich ja nichtmal zu träumen...

Um aber die Kurve zurück zum Thema zu bekommen, in dem zitierten Urteil ging es ja am Ende auch um die Ticketpreise, der Arbeitnehmer hatte sich auf den Business-Class Flug mit Stopover eingelassen, obwohl er auch den Economy-Direktflug hätte haben können. Bei all diesen Optionen geht es doch ausschließlich um Kosten des Tickets. Und wenn LH (als typischer Anbieter von Direktflügen aus D) jetzt die Kosten erhöht, geht so manche Dienstreise zwangsläufig mit KLM über AMS, mit AF über CDG, mit BA über LHR oder sogar mit EK über DXB... In den meisten Dienstreiseregelungen können am Ende €10 den Unterschied machen, welchen Flug man nehmen darf, und welchen eben nicht.




 
J

jsm1955

Guest

Hier geht es um die "reguläre Arbeitszeit" und um
[FONT=&quot]außerhalb der üblichen Arbeitszeit verbrachten Reisetätigkeiten nur zu vergüten, wenn eine Vergütung den [/FONT][FONT=&quot]Umständen nach zu erwarten[/FONT]

Das ist etwas anderes als:
Fliegst du an einem Wochentag zu irgendeinem Meeting, so sind zumindest die ersten 8 Reisestunden volle Arbeitszeit.
Richtig ist vielmehr: Fliegst du an einem Wochentag zu irgendeinem Meeting, und gibt es eine reguläre Arbeitszeit und liegt die Reise innerhalb dieser, so sind die überscheidenden Teile volle Arbeitszeit, sofern es keine abweichende Regelung gibt..
 

on_tour

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01.08.2010
8.588
1.217
Der Tarif "CI Gepäck inkl." wurde auch one-way statt 20€ Aufpreis jetzt 25€ Aufpreis geändert - damit ist bei der Buchung mit Gepäck kein echter Preisvorteil mehr. Einzig die Sitzplatzreservierung von 12€ spart man sich mit dieser Option (?)

https://www.lufthansa.com/de/de/freigepaeck-regeln#lightfare

ich würde nie so kalkulieren, Gepäck bedeutet bei mir und vielen anderen ab FTL, zwei Gepäckstücke, Sitzplatzreserveierung und wenn es blöde läuft die Chance zum Umbuchen.
Das müsste schon einen Ausnahme sein, Light zu buchen.
 
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Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Und selbst wenn Du keinen Koffer hast: Spätestens auf der Umsteigeverbindung, wo Du die Sitzplatzreservierung pro Segment zahlen müsstest, plus noch die Möglichkeit hast, umzubuchen, lohnt es sich auch da. Insofern finde ich auch die 25 Euro Preisdifferenz für die enthaltenen Leistungen jetzt nicht überteuert.

Und wer weder Koffer noch Sitzplatzreservierung noch Umbuchbarkeit braucht, kann ja weiterhin light buchen.
 

Anonyma

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16.05.2011
16.135
8.378
BRU
Die ganze LH-Gruppe scheint übrigens auf etlichen Europastrecken schon wieder die Tarife geändert zu haben. Und zumindest ab BRU diesmal mehr als nur die Differenz zwischen Saver und Flex (letztere wurde - auf den Strecken, die ich nachgeschaut habe, jetzt auf 100 Euro pro Richtung erhöht).

Zugegeben sind aber teilweise die P Saver billiger geworden, und nicht die Flex teurer (oder nur geringfügig teurer).

Außerdem haben sie die Minimum Stays erhöht: Auf 4 / 2 / 1 / - / - (P/Z/D/C/J). Sprich: Same day (einschließlich Ankunft nach Mitternacht und Rückflug am nächsten Tag) landet jetzt grundsätzlich in C flex aufwärt. Wobei oft auch die Differenz zwischen den einzelnen Buchungsklassen höher wurde. Mein erster Eindruck: P Saver werden oft billiger, nach oben hin dagegen dann teils teurer....

Habe auf die Schnelle aber nur ein paar Verbindungen ab BRU gesucht, weiß also nicht, ob das auch für andere Europastrecken gilt, auch Eco habe ich nicht geschaut. Und gibt vermutlich (deutliche) Unterschiede je nach Strecke.
 

XT600

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16.03.2009
21.611
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Nach Athen wären es jetzt 43,00 pro Strecke.
Wird wohl dann alles in einem Paket addiert.

Haben den Koffer separat gebucht, waren dann 25,00.
Sitze gehen dann beim Checkin vorher.

noch gehen die Sitze beim Checkin umsonst - aber wie lange noch!

Der Classic Tarif hat jetzt 25€ pro Richtung Aufpreis also einzig den "kostenlosen" Sitzplatz (bei Umsteigen 2x12€) incl.

Und dass LH den Light Tarif nicht "mag" beweist sich darin, dass du in einer PNR nicht Classic und light buchen kannst (was ja oft Sinn machte, bei 2 Wochen Italien im Sommer reicht ggf. 1 Koffer für 2 Personen)