In meinem Beispiel:Ist jetzt nur mehr die Frage 5,- Erhöhung pro Segment oder Richtung.
Und insbesondere gilt all das laut Gericht nur für Reisezeit ausserhalb der Regelarbeitszeit. Fliegst du an einem Wochentag zu irgendeinem Meeting, so sind zumindest die ersten 8 Reisestunden volle Arbeitszeit.Da fallen aber auch immer wieder Leute drauf rein - insbesondere wohl Betriebsräte.
Die Entscheidung des BAG vom 17. Oktober 2018 ergibt, dass erforderliche Reisezeiten grundsätzlich zu vergüten sind, es sei denn, es wurde eine abweichenden Regelungen - insbesondere durch Arbeits- oder Tarifvertrag - getroffen. Diese abweichende Regelung kann die Vergütung von Reisezeiten sogar ganz ausschließen, wenn dies nicht zur Folge hat, dass der Anspruch auf den Mindestlohn nach § 1 MiloG unterschritten wird. Die maßgeblichen Passage sind unter den Randnummern 17 und 18 der Entscheidung zu finden.
Ist jetzt nur mehr die Frage 5,- Erhöhung pro Segment oder Richtung.
So dümmlich, wie du diesen Beispiel-Arbeitgeber darstellst, erscheint mir das eine Win-Win Situation zu sein:Und je nach Reisekostenrichtlinie, bedeutet die €10 Preiserhöhung der LH nun für so manche Dienstreise, dass man auf den 6 Stunden längeren Umsteigeflug mit einem Mitbewerber ausweichen muss, da billiger...
Da an beiden Reisetagen 14 Stunden ohnehin überschritten sind, gibt es keinen cent zusätzliche Spesen.um 10€ höheren Spesensatz für die 6h längere Abwesenheit.
Das ist doch in dieser Allgemeinheit falsch. Quelle? Dir ist klar, dass das genannte Urteil sich auf die VergütungFliegst du an einem Wochentag zu irgendeinem Meeting, so sind zumindest die ersten 8 Reisestunden volle Arbeitszeit.
bezieht, also keinesfall zu verallgemeinert ist? Und dass die Frage der arbeitszeitrechlichen Arbeitszeit von der Frage der Vergütung zu unterscheiden ist?[FONT="] zu einer sehr [/FONT][FONT="]spezifischen tariflichen Regelung[/FONT][FONT="] [/FONT][FONT="],[/FONT]
- Bestimmt der Arbeitgeber hingegen, dass der Arbeitnehmer den Weg zur auswärtigen Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen muss, stellt die Fahrtzeit nur dann Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn dar, wenn der Arbeitgeber zudem bestimmt hat, dass während der Fahrtzeit eine Arbeitsleistung zu erbringen ist (zum Beispiel Aktenstudium, E-Mail-Schreiben, Vor-/Nachbereitung eines Termins usw.).
- Hat der Arbeitgeber nicht bestimmt, wie der Arbeitnehmer die Fahrtzeit im öffentlichen Verkehrsmittel einzusetzen hat und steht es dem Arbeitnehmer frei zum Beispiel zu schlafen, stellt die Reisezeit keine Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn dar.
Finde es spannend, dass in DE dies nicht im Arbeitszeitgesetz geregelt ist.
In AT gibt es da keine Diskussionen Reisezeit = Arbeitszeit.
Ob man dabei schlafen kann hat nur Auswirkung auf die Ruhenszeit.
Dafür "dürfen" Österreicher 12h pro Tag arbeiten. In DE nur 10.
Allerdings habe ich gelesen, dass in der Tat auch passive Reisezeiten in OE zur Arbeitszeit bezogen auf die 12 Stunden beitragen. Wie reist der Österreicher legal an Orte, die weiter als 12h entfernt liegen?
Aber auch nur wenn im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag nix anderes steht...In AT gibt es da keine Diskussionen Reisezeit = Arbeitszeit.
Ob man dabei schlafen kann hat nur Auswirkung auf die Ruhenszeit.
Höchstgrenzen der Arbeitszeit
Durch Reisezeiten können die Höchstgrenzen der Arbeitszeit von
täglich 12 Stunden und
wöchentlich 60 Stunden
überschritten werden.
Verkürzung der Ruhezeit
Bestehen während der Reisezeit ausreichend Erholungsmöglichkeiten, kann die tägliche Ruhezeit (im Regelfall 11 Stunden) verkürzt werden. Durch Kollektivvertrag kann festgelegt werden, in welchen Fällen ausreichende Erholungsmöglichkeiten bestehen.
(...)
Fallen Reisezeiten oder Zeiten eines dienstlichen Weges in die für den Arbeitnehmer geltende Normalarbeitszeit, erfüllt der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht und hat mangels gegenteiliger Vereinbarung Anspruch auf volle Entgeltzahlung.
Für passive Reisezeit kann nach ständiger Rechtsprechung kollektivvertraglich oder auch einzelvertraglich ein wesentlich niedrigeres Entgelt oder sogar Unentgeltlichkeit vereinbart werden.
Also bei meinem Arbeitgeber ist in den Richtlinien zu Dienstreisen festgelegt: Passive Reisezeit ist keine Arbeitszeit und wird mit 50% ausbezahlt. In Österreich hängt es auch davon ab, ob Vereinbarungen getroffen wurden oder nicht.
Hatte schon öfter Termine mit Abflug 0600 und Rückkehr 2330 am selben Tag. Wurde wohl dann noch nie bei einer Kontrolle beanstandet.
Aber auch nur wenn im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag nix anderes steht...
Das ist doch in dieser Allgemeinheit falsch. Quelle? Dir ist klar, dass das genannte Urteil sich auf die
Vergütung
bezieht, also keinesfall zu verallgemeinert ist? Und dass die Frage der arbeitszeitrechlichen Arbeitszeit von der Frage der Vergütung zu unterscheiden ist?
Während Reisetätigkeiten innerhalb der regulären Arbeitszeit zu entlohnen sind, muss bei darüberhinausgehenden Reisezeiten auf § 612 Abs. 1 BGB zurückgegriffen werden.
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2018/12/04/reisezeit-ist-arbeitszeit-oder-doch-nicht/
Quelle? Die oben angegebene natürlich.
[FONT="]außerhalb der üblichen Arbeitszeit verbrachten Reisetätigkeiten nur zu vergüten, wenn eine Vergütung den [/FONT][FONT="]Umständen nach zu erwarten[/FONT]
Richtig ist vielmehr: Fliegst du an einem Wochentag zu irgendeinem Meeting, und gibt es eine reguläre Arbeitszeit und liegt die Reise innerhalb dieser, so sind die überscheidenden Teile volle Arbeitszeit, sofern es keine abweichende Regelung gibt..Fliegst du an einem Wochentag zu irgendeinem Meeting, so sind zumindest die ersten 8 Reisestunden volle Arbeitszeit.
Sitzplätze jetzt 12€!!!
Der Tarif "CI Gepäck inkl." wurde auch one-way statt 20€ Aufpreis jetzt 25€ Aufpreis geändert - damit ist bei der Buchung mit Gepäck kein echter Preisvorteil mehr. Einzig die Sitzplatzreservierung von 12€ spart man sich mit dieser Option (?)
https://www.lufthansa.com/de/de/freigepaeck-regeln#lightfare
Nach Athen wären es jetzt 43,00 pro Strecke.
Wird wohl dann alles in einem Paket addiert.
Haben den Koffer separat gebucht, waren dann 25,00.
Sitze gehen dann beim Checkin vorher.