AG München: keine Hinweispflicht des Reiseveranstalters, dass Einreise nach Dubai nur mit Reisepass möglich

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schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
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Wenn du meinst. Die Frau hatte kein gültiges Reisepapier sondern rechtlich noch weniger als einen deutschen Perso. Das Papier war mur gültig für die "die Mitgliedsstaaten der EU und zum Transit durch Nicht-EU-Staaten" und der BGH sagt, dass genau das in die Verantwortung jedes einzelnen fällt. Und weiter "Demnach bezieht sich die Pflicht zur Information über Pass- und Visumerfordernisse nur auf solche Erfordernisse, die sich aus dem Reise- oder Transitland ergeben, das der Reisende betreten möchte." Es lag aber im BGH Fall nicht an den USA sondern an der Italienerin die keinen Pass hatte.

Das macht auch Sinn: Es ist gerade die gesetzlich vorgesehene Regel, dass Du für Reisen ins Ausland einen Pass brauchst und es gibt Ausnahmen, wo von der Passpflicht abgesehen wird (Perso oder andere Unterlagen). So steht es auch im Gesetz, auch wenn es keiner mehr weiss: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Absatzes 2 genügt.".

Ich kritisiere ja auch nicht die BGH-Entscheidung, sondern stelle die Frage, ob beide Sachverhalte tatsächlich vergleichbar sind. Ich meine nein.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir uns im Schadensersatzrecht bewegen und das Gesetz dem RV zunächst einmal eine Informationspflicht auferlegt. Die hier überwiegend vorhandene Kritik an dem Kläger - die ich durchaus teile - dürfte seinen Anspruch nicht dem Grunde nach beeinflussen, aber durchaus in der Höhe (Mitverschulden, § 254 BGB).
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Ich kritisiere ja auch nicht die BGH-Entscheidung, sondern stelle die Frage, ob beide Sachverhalte tatsächlich vergleichbar sind. Ich meine nein.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir uns im Schadensersatzrecht bewegen und das Gesetz dem RV zunächst einmal eine Informationspflicht auferlegt. Die hier überwiegend vorhandene Kritik an dem Kläger - die ich durchaus teile - dürfte seinen Anspruch nicht dem Grunde nach beeinflussen, aber durchaus in der Höhe (Mitverschulden, § 254 BGB).
Das sehe ich anders. Der Anspruch scheitert bereits an der fehlenden Pflichverletzung. Nach dem BGH besteht keine Informationspflicht über das sich aus dem Gesetz zwingend ergebende Erfordernis eines Reisepasses. Der BGH bezieht die Pflicht zur Information über Pass- und Visumerfordernisse nur auf solche Erfordernisse, die sich aus dem Reise- oder Transitland ergeben, das der Reisende betreten möchte. Dazu gehört eben nicht die in § 1 PassG geregelte allgemeine Passpflicht zur Ausreise aus Deutschland.

Insofern spielt § 254 BGB keine Rolle, weil es nach dem BGH bereit keine Pflichtverletzung gibt. Jeder Deutsche, der das Land verlassen möchte, braucht, um es zu wiederholen, nach dem Gesetz einen Reisepass. Von dieser Passpflicht gibt es Ausnahmen, die das Innenministerium in Rechtsverordnungen festlegen kann. Dannach reicht z.B. in bestimmten Fällen der Personalausweis. Es dürfte aber keine Hinweispflicht über das gesetzliche Normbild geben, allenfalls über die Ausnahmen. Daher finde ich z.B. in Reiseunterlagen auch, dass zur Einreise in bestimmte Länder der Personalausweis reicht oder aber ein Visum erforderlich ist. Beides sind, anders als die in Deutschland zur Ausreise bestehende Passpflicht, Pass- und Visumerfordernisse "die sich aus dem Reise- oder Transitland ergeben".
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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Ich kritisiere ja auch nicht die BGH-Entscheidung, sondern stelle die Frage, ob beide Sachverhalte tatsächlich vergleichbar sind. Ich meine nein.

Wieso nicht? Im BGH-Fall ging es zwar um ein ungültiges Reisedokument und vorliegend um ein gänzlich Fehlendes, was das AG (meineserachtens auch schlüssig) begründet:

Die Gültigkeit betrifft vielmehr nationale Vorschriften, die der Reisende einzuhalten hat. Die Annahme einer solchen Selbstverständlichkeit muss daher erst Recht für das „Vorhandensein“ eines Reisepasses gelten.
 

JanHH

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02.09.2021
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Muss ein Autohändler eigentlich prüfen, ob ein Kunde einen Führerschein besitzt, bevor der mit dem Neuwagen vom Hof rollt?
 
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odie

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30.05.2015
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Ich möchte nicht wissen, wie viele USA-Erstreisende ohne ESTA am Flughafen stehen... da bin ich aber voll bei meinen Vorrednern. Wer reisen möchte, der soll sich auch bitte nach Formalitäten etc. erkundigen. Im Zeitalter des Internets (ich weiß, Neuland...) ist das aus meiner Sicht absolut zumutbar. Wer sich dazu nicht in der Lage sieht soll eben ins Reisebüro gehen inkl. (hoffentlich) vernünftiger Beratung. Und wem die 60€ für einen Reisepass zu teuer sind, der soll bitte im Schengenraum reisen.
Ich hatte in STR mal ein so ein paar krasse "Gangsta Hiphobber" vor mir beim eincheck nach Atlanta. Die haben die Dame am Schalter mal so richtih dumm von der Seite angemacht. Diese musste allerdings nett bleiben. Die hatten dann auch KEINEN Reisepass, der eben noch 6 Monate gültig war. Da wurde das 5Watt Lächeln deutlich heller und man hat den verdutzen Knechten sehr detailiert erklährt das man ja ohne Pass leider nicht einchecken könnte...NEXT.

Von daher ist so eion Scenarium jetzt nicht unbedingt neu...und trotzdem muss man sich fragen wie deppert man den sein kann und sich nicht irgendwie selbst informiert, wenn man schon im Schwabentarif ohne Reisebüro alles selbst bucht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Muss ein Autohändler eigentlich prüfen, ob ein Kunde einen Führerschein besitzt, bevor der mit dem Neuwagen vom Hof rollt?
So ähnlich: https://www.anwalt-berlin-strafrech...r-einem-kaufinteressenten-ohne-fahrerlaubnis/
 

geos

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23.02.2013
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ja logischerweise in den non-Schengen Bereich am Flughafen wechseln. Ich dachte bisher, das klappt nur mit einem Reisepass, nicht mit einem Personalausweis. Wobei ich tatsächlich aus den genannten Ländern bisher nur in die Schweiz geflogen bin und da vermutlich automatisch den Reisepass genutzt habe...
Schweiz ist ja auch Schengen. Allerdings sind es z.B. Irland oder Zypern nicht, die ja zur EU gehören und für die (auch) ein Personalausweis ausreichen dürfte.
Ich denke dass man für die Ausreise aus Deutschland oder Schengen als EU-oder EWR-Bürger oder Schweizer nicht zwingend einen Reisepass benötigt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Muss ein Autohändler eigentlich prüfen, ob ein Kunde einen Führerschein besitzt, bevor der mit dem Neuwagen vom Hof rollt?
m.W. nicht, solange das Auto auf den Kunden zugelassen ist.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Ich hatte in STR mal ein so ein paar krasse "Gangsta Hiphobber" vor mir beim eincheck nach Atlanta. Die haben die Dame am Schalter mal so richtih dumm von der Seite angemacht. Diese musste allerdings nett bleiben. Die hatten dann auch KEINEN Reisepass, der eben noch 6 Monate gültig war.
m.W. ist es bei deutschen Reisepässen für die Einreise in die USA nicht erforderlich, dass diese noch sechs Monate gültig sind (aber sie müssen selbstverständlich bei Einreise und soweit ich weiß für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein).
 

JanHH

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02.09.2021
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m.W. ist es bei deutschen Reisepässen für die Einreise in die USA nicht erforderlich, dass diese noch sechs Monate gültig sind (aber sie müssen selbstverständlich bei Einreise und soweit ich weiß für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein).
Korrekt. Für deutsche Reisepässe gilt, dass sie für die Dauer des Aufenthalts gültig sein müssen. Generell gibt es die 6 Monats Regel, aber für rund 120!! Länder ist sie ausgesetzt.
 

odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
m.W. ist es bei deutschen Reisepässen für die Einreise in die USA nicht erforderlich, dass diese noch sechs Monate gültig sind (aber sie müssen selbstverständlich bei Einreise und soweit ich weiß für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein).
WAR es aber. Ebenso wie für viele andere Länder. Israel z.B.
 
10.02.2012
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sche*ss T-Online-Clickbait: "Wie bei diesem Fall aus dem Jahr 1991: Ein Mann hatte geklagt, weil die Einzelbetten im Hotelzimmer einen "harmonischen Beischlaf" unmöglich gemacht haben sollen." :/
 

globetrotter11

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07.10.2015
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CPT / DTM
In den Zeiten vor E-Ticket und Online-Buchungen bekam man vom Reisebüro oder der Fluggesellschaft das Papierticket zugeschickt.

Dazu einen Reiseplan auf dem immer stand: "Für die Einhaltung von Einreisevorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich".....
 

Tiusz

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13.05.2019
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Ich hatte in STR mal ein so ein paar krasse "Gangsta Hiphobber" vor mir beim eincheck nach Atlanta. Die haben die Dame am Schalter mal so richtih dumm von der Seite angemacht. Diese musste allerdings nett bleiben. Die hatten dann auch KEINEN Reisepass, der eben noch 6 Monate gültig war. Da wurde das 5Watt Lächeln deutlich heller und man hat den verdutzen Knechten sehr detailiert erklährt das man ja ohne Pass leider nicht einchecken könnte...NEXT.

Von daher ist so eion Scenarium jetzt nicht unbedingt neu...und trotzdem muss man sich fragen wie deppert man den sein kann und sich nicht irgendwie selbst informiert, wenn man schon im Schwabentarif ohne Reisebüro alles selbst bucht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


So ähnlich: https://www.anwalt-berlin-strafrech...r-einem-kaufinteressenten-ohne-fahrerlaubnis/
Ist das noch aktuell mit den 6 Monate gültigen Reisepass für die USA ? oder war der vorfall schon vor einiger Zeit?
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
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CPT / DTM
Ist das noch aktuell mit den 6 Monate gültigen Reisepass für die USA ? oder war der vorfall schon vor einiger Zeit?

Ein Blick auf die Webseite des AA hilft:

Reisedokumente​

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss mindestens für die gesamte Aufenthaltsdauer, einschließlich Tag der Ausreise, gültig sein.
 

odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
In den Zeiten vor E-Ticket und Online-Buchungen bekam man vom Reisebüro oder der Fluggesellschaft das Papierticket zugeschickt.

Dazu einen Reiseplan auf dem immer stand: "Für die Einhaltung von Einreisevorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich".....
Damals stand noch in der Anleitung vom AUto wie man das Ventilspiel einstellt, und nicht das man keine Batteriesäure trinken darf, wie heute. Zitat Social Media ;)
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Nachdem ich den relevanten Paragraphen gelesen habe bin ich aber anderer Meinung.
Den Besitz eines Reisepasses als Selbstverständlichkeit vorauszusetzen ist gewagt, vor allem da er aktiv beantragt und mit 60€ bezahlt werden muss.
Das Urteil wird in der aktuellen NJW behandelt, Staudinger/Busse, "Die Entwicklung des Reiserechts im ersten Halbjahr 2023" (S. 2828). Die Autoren arbeiten heraus, dass das Urteil contra legem ist, nämlich hinsichtlich genau dieses Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB. Knackpunkt dabei ist, auch das Argument hast Du gebracht, dass es gerade nicht selbstverständlich ist, einen Reisepass zu haben.
 

Flying Lawyer

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09.03.2009
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Das Urteil wird in der aktuellen NJW behandelt, Staudinger/Busse, "Die Entwicklung des Reiserechts im ersten Halbjahr 2023" (S. 2828). Die Autoren arbeiten heraus, dass das Urteil contra legem ist, nämlich hinsichtlich genau dieses Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB. Knackpunkt dabei ist, auch das Argument hast Du gebracht, dass es gerade nicht selbstverständlich ist, einen Reisepass zu haben.
Was Herr Rechtsreferendar Jan Busse meint, muss nicht zwingend richtiger sein als das Urteil eines deutschen Richters (der schon mal ein Staatsexamen mehr hat), nur weil Jan Busse wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Ansgar Staudinger ist. Nach dem für alle geltenden Gesetz muss jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der aus dem Geltungsbereich des Passgesetzes aus- oder in ihn einreisen will, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über seine Person auszuweisen. Insofern mag es nicht "selbstverständlich" sein, einen Reisepass zu haben. Wenn ich jedoch einem Veranstalter aufgebe, über alles das, was nach dem Gesetz die Regel ist, noch einmal aufzuklären, werden die Reiseunterlagen demnächst 2000 Seiten umfassen.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Nach dem für alle geltenden Gesetz muss jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der aus dem Geltungsbereich des Passgesetzes aus- oder in ihn einreisen will, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über seine Person auszuweisen.

Wer § 1 sagt, muss auch § 2 sagen ;)

Wenn ich jedoch einem Veranstalter aufgebe, über alles das, was nach dem Gesetz die Regel ist, noch einmal aufzuklären, werden die Reiseunterlagen demnächst 2000 Seiten umfassen.

Gut gebrüllt, Löwe - aber wie kommt man, wie kommst Du aus Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB heraus? Die Pflicht, über "allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands" zu informieren, steht ausdrücklich so im Gesetz. Auch für Amtsrichter mit null, einem oder zwei Staatsexamina ;)

Professor Ansgar Staudinger

Auch nicht gerade juristische Laufkundschaft ;)
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
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Wer § 1 sagt, muss auch § 2 sagen ;)
Ich wäre kein Anwalt wenn mir da nichts einfällt. §2 ist die Ausnahme. Danach muss ich allenfalls aufklären wenn es keinen Pass braucht. Wird nebenbei regelmäßig z.B. bei der Türkei gemacht.

Gut gebrüllt, Löwe - aber wie kommt man, wie kommst Du aus Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB heraus? Die Pflicht, über "allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands" zu informieren, steht ausdrücklich so im Gesetz. Auch für Amtsrichter mit null, einem oder zwei Staatsexamina ;)
Da ich den Pass zur Ausreise nach §1 brauche und der Gast den sowieso haben muss, muss ich aufklären, wenn Anforderungen im Bestimmungsland über den Besitz des Passes hinausgehen. Also z.B. zwei freie Seiten oder sechs Monate gültig.
Auch nicht gerade juristische Laufkundschaft ;)
Das war aber eher der Hermann. Ansgar war unter anderem Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik des verbraucherschutzministeriums. Er könnte so ein wenig biased sein, gelle? Ich finde das alles irgendwo überzogen. Die Leute sollen sich bitte kümmern. Denn im Ergebnis zahlen über den Preis alle für diese Nichtkümmerer mit.