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Ich eben auch nicht. Wir haben das Hotel immer über die Airline zahlen lassen und im Hotel, dann entsprechend für "das Geld von Amex" ein Upgrade genommen und schön gegessen. Wenn du zu zweit reist, ist die Zahlung ja pro Person.Beim Sturm - nehmen wir den an - hast Du natürlich keinen Anspruch auf die Ausgleichszahlung, wohl aber natürlich auf Unterstützungs- und Betreuungsleistung, also Übernachtung, was unabhängig der höheren Gewalt ist. Inwiefern sich Axa da einen Ausschluss vorbehält, wenn die Airline in der Leistungspflicht steht, weiß ich jetzt nicht bzw habe ich nicht nachgelesen. Also ob Versicherung on Top oder nur wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht.
Aber du hattest ja bereits geschrieben... Die Zahlungspflicht von Lufthansa bleibt ja weiterhin bestehen. Von daher könnte ja nicht viel passieren. - Im Notfall reden wir ja auch nicht von enorm großen Summen.. Aber es wäre eben schön, eine Versicherung auch mal in Anspruch zu nehmen, die man seit 15 Jahren zahlt.
Ja, dass habe ich so auch gelesen. Die Amex Hotline meinte aber, dass dies mit der Überbuchung nichts zu tun hat (entweder/oder)... ABER, sie wissen es auch nicht genau und haben mich an die Versicherung verwiesen. kA welche, wird auf dem Band der Hotline nicht genannt.. Nur das sie am Wochenende nicht erreichbar sind, und es ist eine 0221 Nummer.Also in den Bedingungen steht:
Bei Überbuchung des Fluges erhöht sich der Ersatz von Hotelkosten um EUR 600, wenn
– die Wartezeit für eine alternative zumutbare Beförderung mindestens 6 Stunden beträgt oder
– der verspätete Abflug nach 22.00 Uhr erfolgt.
Aber ganz klar ist das meiner Meinung nach nicht![]()