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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Und wahrscheinlich muss der Kunde gar nichts anklicken. Man will ja die Lösung mit der Auswahltaste. Dann kommt die Liste nur, wenn man vor dem Einstecken der Karte die Taste drückt.

Die offene Frage ist immer noch, ob man mit der App-Selection auch ELV abwählen kann.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
1. Und wahrscheinlich muss der Kunde gar nichts anklicken. Man will ja die Lösung mit der Auswahltaste. Dann kommt die Liste nur, wenn man vor dem Einstecken der Karte die Taste drückt.

2. Die offene Frage ist immer noch, ob man mit der App-Selection auch ELV abwählen kann.

1. Glaube ich nicht. - Vielleicht ist das erst einmal der Fall, auf Dauer wird sich das ändern und man muss "aktiv" seine Auswahl treffen.... Wie in vielen anderen Ländern auch.

2. Gab es nicht bereits Screenshots dazu, dass ELV auf welchem Weg auch immer, ausgewählt werden kann? - Allerdings schließe ich eine "Vorprüfung" dabei aus.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
1. Glaube ich nicht. - Vielleicht ist das erst einmal der Fall, auf Dauer wird sich das ändern und man muss "aktiv" seine Auswahl treffen.... Wie in vielen anderen Ländern auch.
Wiso sollten sie das ändern? Wenn dem Handel das gefällt, wird es wahrscheinlich auch in 10 Jahren noch so sein.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Und genau deshalb kommt bestimmt die Lösung mit der Auswahl-Taste. Weil sich dann möglichst wenig ändert. Ein Auswahl-Menü, dass immer automatisch kommt, wie in anderen Ländern wird wahrscheinlich nicht kommen, es sei denn, das wird explizit vorgeschrieben.
 
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Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.178
193
Ich will mich bei der Girocard nicht streiten... Bei electronic Cash, gab es aber zu 100% Karten ohne ELV Funktion.

Edit: Als junger Student hatte ich ein Postbank Konto, da war ebenfalls keine Lastschrift mit der Karte möglich... Pin / electronic cash Zahlung hingegen schon.

Damals war das ziemlich doof, weil oftmals von ELV nicht auf electronic cash umgeschaltet wurde, wie das heute der Fall ist.
Das kenne ich auch noch. Das bezog sich meines Wissens auf das damalige bankeneigene POZ-System, das Ende 2006 abgeschafft wurde. "Normales" ELV war auch damals mit allen Karten möglich.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Wenn dem Kunden durch die Vorenthaltung der Auswahl des Zahlungssystems irgendein bezifferbarer Schaden entsteht, hat er natürlich einen Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. Das Problem dürfte hier sein, dass man einen Schaden schwerlich beziffern kann.

Ja, voreingestellt war GBP statt PLN. DerSimon versteht mich. ;)
 

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
1
Wenn dem Kunden durch die Vorenthaltung der Auswahl des Zahlungssystems irgendein bezifferbarer Schaden entsteht, hat er natürlich einen Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. Das Problem dürfte hier sein, dass man einen Schaden schwerlich beziffern kann.

Mögliche wäre z.B. eine Karte mit Maestro + MasterCard bei der Maestro Transaktionen direkt vom Girokonto abgerechnet werden, MasterCard Transaktionen jedoch erst ~einen Monat später. Wird durch die ungewollte Maestro Transaktion das Girokonto überzogen könnte man bestimmt die Dispozinsen geltend machen.
 

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
473
108
Das kenne ich auch noch. Das bezog sich meines Wissens auf das damalige bankeneigene POZ-System, das Ende 2006 abgeschafft wurde. "Normales" ELV war auch damals mit allen Karten möglich.

Das ist richtig. Bei diesem Verfahren wurde aus dem Magnetstreifen die Information ausgelesen, ob es sich um eine "ec-Karte" oder eine "eingeschränkte Karte" handelte. Auch nach dem Ende des ec-Systems zum 1.1.2002 wurde diese Codierung des Magnetstreifens beibehalten. Bei "eingeschränkten Karten" war das POZ-Verfahren nicht zugelassen. Es gelangte allerdings ohnehin nur sehr selten zum Einsatz, was schließlich auch zu seinem Untergang führte.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Mögliche wäre z.B. eine Karte mit Maestro + MasterCard bei der Maestro Transaktionen direkt vom Girokonto abgerechnet werden, MasterCard Transaktionen jedoch erst ~einen Monat später. Wird durch die ungewollte Maestro Transaktion das Girokonto überzogen könnte man bestimmt die Dispozinsen geltend machen.
Wenn man sieht, dass über Maestro abgerechnet wird, kann man diesen Schaden natürlich vermeiden.

Ich hoffe, dass die App-Selection nicht dazu führt, dass die Händler ihre Maestro/VPay-Verträge kündigen und nur mehr Girocard nehmen, nur um die Auswahl des Kunden zu verhindern.
Wieso denn gleich kündigen, wenn es monatlich keine hohen Grundgebühren hat?
Ist doch gut, wenn man mit Maestro und V Pay auch den sporadischen Kunden mit ausländischer Karte bedienen kann.

Für die Masse der Einheimischen frage man sich einfach:
Wofür gibt's denn in Deutschland drehbare Terminalhalterungen?

1. Kunde übergibt Karte dem Kassierer
2. Kassierer steckt die Karte in das (zu ihm gedrehte) Terminal ein und bestätigt (bzw. unterlässt, wenn man aktiv wählen müsste) die Auswahl des Wahlverfahrens (Die Auswahl könnte den Kunden ja sonst verunsichern)
3. Kassierer dreht das Terminal, damit der Kunde seine PIN eingeben kann, bzw. den Betrag bestätigen kann.
4. Kunde gibt PIN ein und/oder bestätigt den Betrag mit OK.
5. Bon wird gedruckt (und ggf. unterschrieben) - Fertig!
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.754
419
Für die Masse der Einheimischen frage man sich einfach:
Wofür gibt's denn in Deutschland drehbare Terminalhalterungen?
Letztendlich doch nur für ELV. In den Niederlanden sind die Kartenterminals auf dem Kassentresen festgeschraubt und oft noch mit zwei zusätzlichen Bügeln fixiert. Mobiele Terminals finden sich nur auf dem Wochenmarkt und in der Gastronomie. Oder beim Strandverkäufer.
Auch nach dem 9.6. wird sich der Handel die drehbaren Terminalhalterungen zunutze machen, damit dem Kunden die "schwierige" Entscheidung gespart wird. Kundenverdummung vom Feinsten.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Stimmt wahrscheinlich. Trotzdem wird der Rewe nicht einfach so auf seine Forderung verzichten und am Ende muss man sich dann vor Gericht darüber streiten, ob es zulässig war oder nicht.

Aber bei ELV wird ja nur Kontonummer und Bank ausgelesen, Geburtsdatum ist für ELV gar nicht relevant und wahrscheinlich nicht auslesbar.

Lies mal hier den 5. Beitrag von oben, nur so als Beispiel: klick
Wie einfach man sich als 14-Jähriger bei Rewe verschulden kann...

Ja wenn er dan freiwillig zahlt, nimmt Rewe das gerne mit, vor Gericht wären sie IMHO nicht gegangen.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
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Ist doch gut, wenn man mit Maestro und V Pay auch den sporadischen Kunden mit ausländischer Karte bedienen kann.
Man will wohl einfach verhindern, dass der Kunde eine Wahl hat und nicht das billigste genommen werden kann.

Auf Bargeldlosblog hatte schon ein Händler kommentiert, der genau so verfahren wollte. Die App Selection würde in sein Recht eingreifen, das (günstigste) Verfahren zu wählen und diese Auswahl nicht unter seine Definition von Kundenservice zählen würde, es würde es nur komplizierter machen.

Wäre in jedem Fall ein Händler, den ich nicht mehr aufsuchen würde.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Da stellt sich für mich die Frage, ob das so überhaupt noch zulässig wäre:

Gewiss, wenn der Kunde von seinem Recht nicht Gebrauch macht (weil er es nicht kennt), dann ist das wohl rechtlich ok.

Kritischer dürfte es da (aus meiner Laiensicht) schon sein, wenn dem Kunden die Möglichkeit genommen wird, d.h. wenn die Kassenkraft es bei voreingestelltem System unterlässt, den Kunden zu fragen oder gar bei der Auswahlliste ungefragt das System der Wahl des Hädlers eingibt.

Die Verordnung spricht ja davon, dass dem Kunden die Möglichkeit der Wahl gegeben werden muss. Für mich bedeutet das, dass es nicht ausreicht dem Kunden den Wunsch zu erfüllen, wenn er darum bittet, sondern, dass der Kunde (in welcher Form auch immer) aktiv gefragt werden muss.

Letztendlich wird sich mit den rechtlichen Aspekten ohnehin noch ein Gericht oder die BaFin befassen müssen, insbesondere die Sicht, dass ELV keine Kartenzahlung darstellt, erscheint zumindest diskutabel. Interessant wäre auch, ob das nicht eine Ungleichbehandlung zum Onlinehandel wäre, wo die Auswahl des Zahlungskartensystems ja schon seit jeher der Fall ist.


Welche technische Lösung nun implementiert wird, ist in meinen Augen erst mal die Wahl zwischen Pest und Cholera: bei der verpflichtenden Auswahl hat man das Gschiss mit den Bremskunden, bei der optionalen Auswahl macht man dem Kartengegrabsche des Personals nicht so leicht den Garaus.

Sofern da aber keine Anweisung "von Oben" kommt, denke ich aber eher, dass es da bei der verpflichtendenden Vorauswahl bleibt. Ganz so ohne Weiteres wird man den Willen von Mastercard (und evtl. Visa?) auch nicht übergehen können und ich wäre schwer überrascht, wenn Mastercard es zuließe, dass die Händler Maestro rausschmeißen, MC Debit/Credit aber behalten... da wird zumindest eine Drohkulisse aufgebaut werden. Worst case wäre natürlich der Rückschritt auf girocard only, aber ich denke nicht, dass sich das eine Mehrheit erlauben kann.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
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Wien
Kritischer dürfte es da (aus meiner Laiensicht) schon sein, wenn dem Kunden die Möglichkeit genommen wird, d.h. wenn die Kassenkraft es bei voreingestelltem System unterlässt, den Kunden zu fragen oder gar bei der Auswahlliste ungefragt das System der Wahl des Hädlers eingibt.

Die Verordnung spricht ja davon, dass dem Kunden die Möglichkeit der Wahl gegeben werden muss. Für mich bedeutet das, dass es nicht ausreicht dem Kunden den Wunsch zu erfüllen, wenn er darum bittet, sondern, dass der Kunde (in welcher Form auch immer) aktiv gefragt werden muss.
Wenn das Terminal zum Kunden gedreht ist und der Kunde gut sichtbar auf dem Screen "Zur Wahl des Zahlungssystems, vor dem Stecken/Hinhalten hier drücken" stehen hat, dann sollte das rechtlich kein Problem sein, denn der Kunde hat ja die Wahl, ob er vorher drückt oder nicht.

Wenn die Terminals zur Kassenkraft gedreht sind, dann wird es problematischer. Im Prinzip konnte man aber argumentieren, dass der Kunde immer noch die Möglichkeit hat, die Pin-Eingabe abzubrechen und die Kassenkraft zu bitten, die Transaktion nochmal zu starten. Ist aber sicher nicht im Sinne der Verordnung...
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wenn das Terminal zum Kunden gedreht ist und der Kunde gut sichtbar auf dem Screen "Zur Wahl des Zahlungssystems, vor dem Stecken/Hinhalten hier drücken" stehen hat, dann sollte das rechtlich kein Problem sein, denn der Kunde hat ja die Wahl, ob er vorher drückt oder nicht.
Würde ich persönlich immer noch kritisch sehen. Zum einen lesen wohl die wenigsten den Terminal-Text vorm Stecken, zum anderen könnte man so ja auch bei DCC argumentieren:
"Vor dem Stecken bitte diese Taste drücke, dann wird in Ortswährung gezahlt". Man hatte ja die Wahl.

Edit: BTW, auch in den USA läuft es doch mit Credit/Debit problemlos an der Kasse. Keine Verwirrung, relativ einfach und keine Probleme für den Verbraucher bei der Wahl des von ihm gewünschtem Scheme. Machmal scheint mir die Drohkulisse der deutschen Händler ja etwas übertreiben.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
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MUC, BSL
Wenn das Terminal zum Kunden gedreht ist und der Kunde gut sichtbar auf dem Screen "Zur Wahl des Zahlungssystems, vor dem Stecken/Hinhalten hier drücken" stehen hat, dann sollte das rechtlich kein Problem sein, denn der Kunde hat ja die Wahl, ob er vorher drückt oder nicht.

Das sehe ich ähnlich, auch wenn DerSimons Einwand, dass das viele Kunden wohl nicht lesen würden, durchaus nicht unberechtigt ist. Da könnte man schon auch die Auffassung vertreten, dass das Unzumutbar ist - ich sehe das persönlich zwar etwas anders, da ich durchaus der Meinung bin, dass es einem Kunden nicht nur zumutbar ist, solche Meldungen zu lesen, sondern, dass er mitunter fahrlässig handelt, wenn er es nicht tut - allerdings weiß ich auch, dass ich da eher eine Minderheitsmeinung vertrete.

Wenn die Terminals zur Kassenkraft gedreht sind, dann wird es problematischer. Im Prinzip konnte man aber argumentieren, dass der Kunde immer noch die Möglichkeit hat, die Pin-Eingabe abzubrechen und die Kassenkraft zu bitten, die Transaktion nochmal zu starten. Ist aber sicher nicht im Sinne der Verordnung...

Genau um diese Fälle ging es mir: deine Argumentation ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, doch würde das voraussetzen, dass der Kunde sich anhand der Schilder am Eingang gemerkt hat, welche Systeme überhaupt unterstützt werden, selbst sich daran erinnern muss, dass er wählen darf und dann auch noch seinen Wunsch kundtun. Finde nun selbst ich ein wenig viel verlangt. Wenn dann noch das ELV System anspringt, wirds nochmal komplizierter.

Umgekehrt könnte man ja auch von einem Täuschungsversuch ausgehen... ich gebe zu, etwas weit hergeholt aber vielleicht nicht falsch.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
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Wien
Genau um diese Fälle ging es mir: deine Argumentation ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, doch würde das voraussetzen, dass der Kunde sich anhand der Schilder am Eingang gemerkt hat, welche Systeme überhaupt unterstützt werden, selbst sich daran erinnern muss, dass er wählen darf und dann auch noch seinen Wunsch kundtun. Finde nun selbst ich ein wenig viel verlangt. Wenn dann noch das ELV System anspringt, wirds nochmal komplizierter.
Sind denn Schilder am Eingang überhaupt Pflicht?

Ich kenne in Deutschland Läden, die haben am Eingang ein Girocard-Symbol oder noch ein altes EC-Symbol, unterstützen aber neben Girocard auch noch Maestro und VPay.

In Österreich kommt es auch sehr oft vor, dass an der Tür ein Maestro-Symbol ist, aber das VPay-Symbol fehlt, obwohl am Terminal beide Systeme funktionieren.

Außerdem gibt es auch Restaurants, die überhaupt keine Symbole an der Tür haben und das Kartenzahlungsterminal versteckt haben. Dort erfährt man nur davon, wenn man zufällig auf die Idee kommt, zu fragen, ob auch Kartenzahlungen möglich sind.
 
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T

t-tommy1

Guest
Sind denn Schilder am Eingang überhaupt Pflicht?
Jain, die Schemeaufkleber sind Pflicht, mit dem Nichtanbringen verstößt der Händler/Gastronomiebetreiber gegen die Geschäftsbedingungen.
Nur der Ort der Anbringung ist nicht sauber definiert. Hier unterscheiden sich die Bedingungen.
"An geeigneter Stelle", "für den Kunden klar erkennbar", usw.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.091
7.146
Jain, die Schemeaufkleber sind Pflicht

Dann müsste einem der Anbieter erstmal solche Aufkleber zur Verfügung stellen - es gibt Anbieter die rücken die Aufkleber nur auf Nachfrage raus - andere schmeissen dich damit zu.

Des weiteren besteht das Problem bei ausländischen Maestro Karten das diese nicht unbedingt funktionieren.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
6
Naja meine Maestro Karte geht zb bei der Post nicht obwohl da Aufkleber draussen kleben. Weder Barclaycard noch n26, und das schon seit jahren.
 

Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Dann müsste einem der Anbieter erstmal solche Aufkleber zur Verfügung stellen - es gibt Anbieter die rücken die Aufkleber nur auf Nachfrage raus - andere schmeissen dich damit zu.

Des weiteren besteht das Problem bei ausländischen Maestro Karten das diese nicht unbedingt funktionieren.

Und einige Andere nur gegen Bares.