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Hatte am Dienstag eine "Fahrt fällt aus" im Fernverkehr. Bildschirmkopie erstellt, Erstattung wegen "Fahrtabbruch am Start" online eingereicht. Heute, Freitag, nach 3 Tagen, ist das Geld auf meinem Konto.Sollte man denken ja, aber diese Politik hat die Deutsche Bahn irgendwann 2020/2021 aufgeben.
Ein fall von mir liegt bei der SÖP nachdem, der Zugausfall gemeldet wurde habe ich entschieden die Fahrt nicht beginnen.
Später etwa 30 Minuten vor Abfahrt schickt die DB die Nachricht, dass ein Ersatzzug berreit gestellt und eine neue Sitzplatzreservierung vergeben wird.
Die Erstattung aufgrund der Fahrgastrechte wurde mehrfach abgelehnt, der Fahrkartenservice lehnt eine Erstattung (auch als Gutschein) ebenfalls ab, die Sache liegt jetzt bei der SÖP je nachdem war dort heraus kommt, bin ich geneigt diese Frage von einem AG trotz des 15 Euro Streitwerts klären zu lassen.
Von daher ein Rücktritt wie er nach der EU Fluggastrechte Verordnung möglich ist wird bei der DB nicht (mehr) akzeptiert, wenn keine Verspätung von 60 Minuten oder mehr entsteht.