Bahn-Sammelthread

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berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
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465
good old THF
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Sollte man denken ja, aber diese Politik hat die Deutsche Bahn irgendwann 2020/2021 aufgeben.

Ein fall von mir liegt bei der SÖP nachdem, der Zugausfall gemeldet wurde habe ich entschieden die Fahrt nicht beginnen.
Später etwa 30 Minuten vor Abfahrt schickt die DB die Nachricht, dass ein Ersatzzug berreit gestellt und eine neue Sitzplatzreservierung vergeben wird.

Die Erstattung aufgrund der Fahrgastrechte wurde mehrfach abgelehnt, der Fahrkartenservice lehnt eine Erstattung (auch als Gutschein) ebenfalls ab, die Sache liegt jetzt bei der SÖP je nachdem war dort heraus kommt, bin ich geneigt diese Frage von einem AG trotz des 15 Euro Streitwerts klären zu lassen.

Von daher ein Rücktritt wie er nach der EU Fluggastrechte Verordnung möglich ist wird bei der DB nicht (mehr) akzeptiert, wenn keine Verspätung von 60 Minuten oder mehr entsteht.
Hatte am Dienstag eine "Fahrt fällt aus" im Fernverkehr. Bildschirmkopie erstellt, Erstattung wegen "Fahrtabbruch am Start" online eingereicht. Heute, Freitag, nach 3 Tagen, ist das Geld auf meinem Konto.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.138
2.499
Hatte am Dienstag eine "Fahrt fällt aus" im Fernverkehr. Bildschirmkopie erstellt, Erstattung wegen "Fahrtabbruch am Start" online eingereicht. Heute, Freitag, nach 3 Tagen, ist das Geld auf meinem Konto.
Ja aber war damit auch eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr verbunden? Wenn ja muss man ja nicht mehr diskutieren das ist der klassische Fahrtabbruch am Start wegen zu erwartenden Verspätung von 60 Min und mehr, das war nie ein Problem.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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FRA
Mein ICE auf Frankfurt-Wien wurde in Linz „aufgelöst“ mit tumultartigen Szenen im Anschluss, weil von den 350 Fahrgästen nur 30 in den nachfolgenden RailJet durften.

Ich habe jetzt einen Fahrtabbruch in Linz eingereicht und hoffe auf eine 100% Erstattung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.138
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Ich habe jetzt einen Fahrtabbruch in Linz eingereicht und hoffe auf eine 100% Erstattung.
Theoretisch gibt es bei einem Fahrtabbruch ohne Rückkehr zum Zielort nur den Teil der nicht genutzten Strecke.
Allerdings scheint bei Sparpreisen die DB den kompletten Betrag zu erstatten, das könnte bei Flextickets wegen der einfacheren Berechnung passieren.

Für den Fahtabbruch ist es auch übrigens Notwendig das eine zwingende Verspätung von 60 Minuten eintritt hier könnte es sinnvoll sein sich die Sache mit Railjet bestätigen zu lassen, denn sonst schreibt die das SCF eine Ablehnung dass die nächste Gelegenheit der RJ XXX gewesen und eine Ankunft mit weniger als 60 Minuten Verspätung möglich gewesen wäre.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
21.076
18.934
FRA
Theoretisch gibt es bei einem Fahrtabbruch ohne Rückkehr zum Zielort nur den Teil der nicht genutzten Strecke.
Allerdings scheint bei Sparpreisen die DB den kompletten Betrag zu erstatten, das könnte bei Flextickets wegen der einfacheren Berechnung passieren.

Für den Fahtabbruch ist es auch übrigens Notwendig das eine zwingende Verspätung von 60 Minuten eintritt hier könnte es sinnvoll sein sich die Sache mit Railjet bestätigen zu lassen, denn sonst schreibt die das SCF eine Ablehnung dass die nächste Gelegenheit der RJ XXX gewesen und eine Ankunft mit weniger als 60 Minuten Verspätung möglich gewesen wäre.
Der ICE hatte schon 90min Verspätung, als er in Linz aufgelöst wurde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.138
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Das wäre nicht in Übereinstimmung mit der VO.
Unter Umständen eben doch, denn im Art. 16 a) steht:
Zitat:
der Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen,
zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der
Fahrt, die nicht durchgeführt wurden
, und für den Teil oder
die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt
nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos
geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt
zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit.

Die DB versucht durchaus ab und an sich genau darauf zu berufen, indem sie unterstellt die Fahrt sei nicht sinnlos gewesen und daher sei der volle Teil nicht zu erstatten.
Selbst 2017 oder 2018 den Fall gehabt dass es von Hessen ich vermute es war Giessen nach Günzburg gehen sollte, der Eurocity wurde dann in Stuttgart gestoppt, ich hatte mich dann entschlossen in Stuttgart zu bleiben und die Verwandten später zu besuchen, erst nach dem zweiten oder dritten Widerspruch wurde dann doch erstattet.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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fetten kann ich auch
aber wenn dann bitte auch richtig im vollen Umfang:

und für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist,

Wenn die DB auf die Idee kommen sollte bei einem Flexticket nur eben ca. 1/4 des Fahrpreises mit genau der Argumentation dass die Reise eben nicht sinnlos geworden sei, dann wird es schwieriger den Anspruch durch zu setzen.
Die Aussage dass die VO dies pauschal ausschließt trifft eben nicht zu.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Bisher ging es nur um die Frage, ob die Bahn eine Teilerstattung nur der noch nicht gefahrenen Strecke veranlassen kann. Und da ist die eindeutige Antwort, nein, kann sie nicht. Die Frage nach der Sinnlosigkeit stellt sich natürlich auch, aber nicht an der Stelle. Wenn die Fahrt sinnlos geworden ist, ist die ganze Fahrkarte zu erstatten, wenn die Fahrt nicht sinnlos geworden ist, ist die ganze Fahrkarte nicht zu erstatten.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Bisher ging es nur um die Frage, ob die Bahn eine Teilerstattung nur der noch nicht gefahrenen Strecke veranlassen kann.
Ganz genau und genau das kann sie wenn sie behauptet die Fahrt sei eben nicht sinnlos geworden weil schließlich der Reisende nicht zurück gefahren sei (genau diese Argumentation hat die DB mir gegenüber damals versucht) bedeutet sie kann es sehr wohl.
Eine gewisse Rechtsgrundlage dafür lässt sich sogar finden, daher ist die Antwort: ja sie kann.

Ob das ganze am Ende erfolgreich ist steht auf einem ganz anderen Blatt, aber darum ging es eben nicht sondern nur dass der Reisende Kollege sich hier auf diesen Fall einstellen kann und dann eben nicht sofort kleinbei gibt.

Aber war es denn eigentlich überhaupt ein Flexpreis? denn bei Sparpreisen scheint die DB diese Methode nicht zu versuchen, wahrscheinlich weil Sparpreise sich nicht eben nicht nach Strecke berechnen lassen.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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18.934
FRA
Sinnlos wird die Fahrt, wenn eine Verspätung von >60min am Ziel sie sinnlos macht.

Die Rückfahrt spielt in der Verordnung nur insofern eine Rolle, als dass eine zeitnahe Rückfahrt kostenfrei ist mit der Bahn.

Zwischen Sparpreis und Flexpreis sehe ich da keinen Unterschied in der Verordnung.

Natürlich verzögert die Bahn (gewollt oder ungewollt) manchmal die Auszahlung, in dem sie z.B. fragt mit welchem Zug oder mit welcher Verspätung man denn letztlich angekommen sei.
 
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berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
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good old THF
Ja aber war damit auch eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr verbunden? Wenn ja muss man ja nicht mehr diskutieren das ist der klassische Fahrtabbruch am Start wegen zu erwartenden Verspätung von 60 Min und mehr, das war nie ein Problem.
Habe mir über die 60 Minuten überhaupt keine Gedanken gemacht. Schon ein paar Stunden vor Abfahrt stand "Fahrt fällt aus" in der App. Und deshalb bin ich ohne nachzudenken mit dem Auto gefahren. In der App wurde auch keine alternative Verbindung angezeigt.
Im Online Entschädigungsportal steht übrigens 60 Minuten ODER Ausfall. Nicht "und" .
Die Regelung an sich kenne ich nicht. Vielleicht hatte ich auch einfach nur Glück und der Antragsberg muss gerade schnell abgebaut werden :)
 

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Das Fahrplanauskunfssystem der Bahn scheint wirklich nicht das flexibelste zu sein: "Wichtige Verbindungsdetails" für eine Verbindung für kommenden Mittwoch, die ansonsten als gültig angezeigt wird: "RE 17017: Karlsruhe Hbf->Rastatt: Störung. Bitte beachten Sie: Entgegen der Angabe im Fahrplan fällt dieser Zug von Karlsruhe bis Offenburg aus. Empfehlung: Nächste Reisemöglichkeit nach Offenburg ist RE 2 (4727) (Abfahrt in Karlsruhe Hbf um 13:07 Uhr auf Gleis 12)."
Wieso kann man solche Änderungen nicht in die Verbindungsdatenbank einpflegen? Sind die Stunden im Wartungsvertrag vielleicht für diesen Monat schon aufgebraucht?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Entweder sie wissen noch nicht, wie (und ob) der Zug genau fahren wird. Oder der nächste Update-Durchlauf war noch nicht (Mitternacht in der Nacht von Do auf Fr?).
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
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FRA
Wieso kann man solche Änderungen nicht in die Verbindungsdatenbank einpflegen?
Diese Kommentare können können beliebig im voraus eingestellt werden. Die Halte editieren geht im Dispositionssystem nur 2 Tage im voraus, hier gibt es anscheinend eine Lücke zwischen langfristiger Planung (Daten sind im Kundensystem gepflegt) und kurzfristigen Änderungen (im Fernverkehr erinnern wir uns an die ICE, welche Wiesbaden wegen Sperrung der Salzbachtalbrücke nicht anfuhren). Die Krücke ist eben die Pflege der Kommentare, um den Kunden wenigstens die Info mitzugeben, bis 2 Tage vorher die Zugläufe im System gepflegt werden können. Insgesamt auch für die beteiligten Mitarbeiter unbefriedigend, Besserung kurzfristig leider nicht in Sicht.

(Für heute steht der gleiche Kommentar drin und der Zug ist im System (noch) nicht angepasst, insofern weiß ich nicht, was da speziell bei Regio im Ländle läuft.)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.138
2.499
Vielleicht hatte ich auch einfach nur Glück und der Antragsberg muss gerade schnell abgebaut werden
Oder es war glück beim Sachbeearbeiter-Bingo, als ich eine Fahrt aus dem letzten November einmal in Papier und einmal Online eingereicht hatte, kam für den selben Fall einmal die Erstattung und einmal die Ablehnung.
Das Servicecenter hatte eindeutig geantwortet es wurd ein Ersatzzug bereit gestellt der zur gleichen Zeit fuhr daher gab es keine Verspätung von 60 Minuten daher wurde der Antrag abgelehnt, die anderen Abteilungen der DB verweisen nur an die Fahrgatrechte.

Mal sehen was bei der SÖP raus kommt ansonsten geht die Sache doch ans Amtsgericht.
 

Zocker1899

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27.05.2016
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163
Kann jemand gerade Bahnbonus Freifahrten für heute buchen? Speziell ab FFM.. Stellwerkprobleme sind bekannt, da es gestern aber auch mit einer Stunde Vorlauf ging, überrascht es mich jetzt doch.. vorallem weil eine Testbuchung in 5 Tagen auch nicht funktionieren würde. Selbst Köln-Düsseldorf geht nicht. Sehr merkwürdig alles...

Edith: Jetzt geht's. Aber nur noch mit 5 Std. Vorlauf. fu..
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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518
ist die Premium Lounge in Hamburg immer noch total am Arsch? Donnerstag gabs nur eingeschränktes Angebote am Freitag war so ziemlich alles Schrott nicht mal die Anlage für die Getränke hat funktioniert.

Eigentlich hab ich 90 Minuten Pause in Hamburg würd die dann aber besser in Berlin machen wenn bei denen immer noch nix funktoniert weil die Pfeifen es nicht hinkriegen jemanden zu rufen ders wieder in Ordnung bringt.
 

Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
511
163
Oder es war glück beim Sachbeearbeiter-Bingo, als ich eine Fahrt aus dem letzten November einmal in Papier und einmal Online eingereicht hatte, kam für den selben Fall einmal die Erstattung und einmal die Ablehnung.
Das Servicecenter hatte eindeutig geantwortet es wurd ein Ersatzzug bereit gestellt der zur gleichen Zeit fuhr daher gab es keine Verspätung von 60 Minuten daher wurde der Antrag abgelehnt, die anderen Abteilungen der DB verweisen nur an die Fahrgatrechte.

Mal sehen was bei der SÖP raus kommt ansonsten geht die Sache doch ans Amtsgericht.
Wie siehts wohl aus, wenn 5 Stunden vor Abfahrt der Zug ausfällt und man sich dann anders organisiert (ohne Zug)? 2 Stunden vor Abfahrt wird dann aber auf einmal ein Ersatzzug bereit gestellt wird.. Geht die Erstattung trotzdem durch?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.138
2.499
Geht die Erstattung trotzdem durch?
In meinem Fall nein, aber du kannst Glück haben.

Formalrechtlich würde die Lösung wohl sein, dass eben nach Info über den Ausfall der Entschluss gereift ist die Fahrt nicht an zu treten, wenn es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Ersatzzug gab, besteht aus meiner Sicht die Berechtigung dazu.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.717
15.605
Wie siehts wohl aus, wenn 5 Stunden vor Abfahrt der Zug ausfällt und man sich dann anders organisiert (ohne Zug)? 2 Stunden vor Abfahrt wird dann aber auf einmal ein Ersatzzug bereit gestellt wird.. Geht die Erstattung trotzdem durch?

Ja, so steht es ausdrücklich in der VO: Sobald die Verspätungsinfo da ist (= "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden"), hat der Fahrgast das Wahlrecht. "Unverzüglich", d.h. es reicht aus, wenn das Wahlrecht eine juristische Sekunde lang besteht.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
991
514
Das herumgeplärre nicht beachten.

Aber kann es das der Login bei der DB gerade nicht funktioniert? hier kommen bei drei Accounts auch immer Login Fehler.
 
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