ANZEIGE
Oder man will kein Urteil riskieren, das einem dann als Bahn künftig die Tour vermasselt. Vielleicht entscheidet ein Gericht, ein Broiler reicht nicht als Verpflegung, es muss für alle mindestens ein Coq au Vin sein.Man hat keinen Anspruch, die Bahn zahlt aber, weil sie nicht fähig oder nicht willens ist, diesen kleinen Betuppereien beizukommen. Vermutlich sind sie einfach außerhalb der Maximiererblase absolute Einzelfälle, die zu bekämpfen sich nicht lohnt.