Bahn-Sammelthread

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
28.117
13.872
irdisch
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Man hat keinen Anspruch, die Bahn zahlt aber, weil sie nicht fähig oder nicht willens ist, diesen kleinen Betuppereien beizukommen. Vermutlich sind sie einfach außerhalb der Maximiererblase absolute Einzelfälle, die zu bekämpfen sich nicht lohnt.
Oder man will kein Urteil riskieren, das einem dann als Bahn künftig die Tour vermasselt. Vielleicht entscheidet ein Gericht, ein Broiler reicht nicht als Verpflegung, es muss für alle mindestens ein Coq au Vin sein.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.535
9.497
Um was für Kosten und Belege ging es denn?
Wenn es um die anteilige Erstattung des Fahrpreises ging, kommt es auf die Verspätungsursache an.
Oder geht es um folgendes? "Bei mindestens 60 Minuten Verspätung im Schienenpersonenfernverkehr sind den Fahrgästen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Rahmen anzubieten, wo dies möglich ist."
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.544
3.914
Um was für Kosten und Belege ging es denn?
Es ist die Fahrkarte an sich, ich hatte es vom BER nach Hamburg geschafft und dann ging nichts mehr weil Zug ausgefallen bzw die Strecke gesperrt war.

Also habe ich den Einsatzplan geändert die Fahrt abgebrochen und und bin 2 Tage bei meiner Cousine in Pinneberg geblieben und dann mit neuer Fahrkarte weiter gefahren.

Klare Sache nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2021/782, die 60 Minuten sind Quatsch müssten mehr sein aber ist für den Sachverhalt ja irrelevant.