Es ist die Fahrkarte an sich, ich hatte es vom BER nach Hamburg geschafft und dann ging nichts mehr weil Zug ausgefallen bzw die Strecke gesperrt war.
Also habe ich den Einsatzplan geändert die Fahrt abgebrochen und und bin 2 Tage bei meiner Cousine in Pinneberg geblieben und dann mit neuer Fahrkarte weiter gefahren.
Klare Sache nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2021/782, die 60 Minuten sind Quatsch müssten mehr sein aber ist für den Sachverhalt ja irrelevant.
Dann hast Du nach meinem Verständnis Anspruch auf eine anteilmäßige Erstattung des nicht gefahrenen Teils der Fahrt (anders als bei Rückkehr zum Ausgangspunkt, was einen Anspruch auf volle Erstattung nach sich zieht).
Vermutlich hat die Bahn nicht verstanden, dass Du die Fahrt abgebrochen hast und Deinen Antrag so interpretiert, als seist Du am Ziel verspätet angekommen.
Ich würde nochmal den Sachverhalt kurz schildern möglichst in einer Form, bei der auch bei weniger hellen Lesern die Chance auf inhaltliches Verständnis besteht.
Ich hatte solche Antworten leider auch schonmal, bei denen die Bahn im ersten Durchlauf gezeigt hat, dass sie den Fall gar nicht verstanden hat. Vielleicht ist die KI nicht auf diesen Fall trainiert.