Bahn-Sammelthread

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
28.120
13.872
irdisch
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Man hat keinen Anspruch, die Bahn zahlt aber, weil sie nicht fähig oder nicht willens ist, diesen kleinen Betuppereien beizukommen. Vermutlich sind sie einfach außerhalb der Maximiererblase absolute Einzelfälle, die zu bekämpfen sich nicht lohnt.
Oder man will kein Urteil riskieren, das einem dann als Bahn künftig die Tour vermasselt. Vielleicht entscheidet ein Gericht, ein Broiler reicht nicht als Verpflegung, es muss für alle mindestens ein Coq au Vin sein.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.537
9.497
Um was für Kosten und Belege ging es denn?
Wenn es um die anteilige Erstattung des Fahrpreises ging, kommt es auf die Verspätungsursache an.
Oder geht es um folgendes? "Bei mindestens 60 Minuten Verspätung im Schienenpersonenfernverkehr sind den Fahrgästen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Rahmen anzubieten, wo dies möglich ist."
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.544
3.915
Um was für Kosten und Belege ging es denn?
Es ist die Fahrkarte an sich, ich hatte es vom BER nach Hamburg geschafft und dann ging nichts mehr weil Zug ausgefallen bzw die Strecke gesperrt war.

Also habe ich den Einsatzplan geändert die Fahrt abgebrochen und und bin 2 Tage bei meiner Cousine in Pinneberg geblieben und dann mit neuer Fahrkarte weiter gefahren.

Klare Sache nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2021/782, die 60 Minuten sind Quatsch müssten mehr sein aber ist für den Sachverhalt ja irrelevant.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.537
9.497
Neue (inoffizielle) Bahn-Webseite für Verspätungsopfer:
Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis die Bahn den Betreiber wegen der Logogestaltung abmahnt. In der Tat könnte der unbedarfte Konsument meinen, hier ein Informationsangebot der Deutschen Bahn vor sich zu haben.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.537
9.497
Es ist die Fahrkarte an sich, ich hatte es vom BER nach Hamburg geschafft und dann ging nichts mehr weil Zug ausgefallen bzw die Strecke gesperrt war.

Also habe ich den Einsatzplan geändert die Fahrt abgebrochen und und bin 2 Tage bei meiner Cousine in Pinneberg geblieben und dann mit neuer Fahrkarte weiter gefahren.

Klare Sache nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2021/782, die 60 Minuten sind Quatsch müssten mehr sein aber ist für den Sachverhalt ja irrelevant.

Dann hast Du nach meinem Verständnis Anspruch auf eine anteilmäßige Erstattung des nicht gefahrenen Teils der Fahrt (anders als bei Rückkehr zum Ausgangspunkt, was einen Anspruch auf volle Erstattung nach sich zieht).
Vermutlich hat die Bahn nicht verstanden, dass Du die Fahrt abgebrochen hast und Deinen Antrag so interpretiert, als seist Du am Ziel verspätet angekommen.
Ich würde nochmal den Sachverhalt kurz schildern möglichst in einer Form, bei der auch bei weniger hellen Lesern die Chance auf inhaltliches Verständnis besteht.
Ich hatte solche Antworten leider auch schonmal, bei denen die Bahn im ersten Durchlauf gezeigt hat, dass sie den Fall gar nicht verstanden hat. Vielleicht ist die KI nicht auf diesen Fall trainiert.