Bahn-Sammelthread

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
28.121
13.880
irdisch
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Man hat keinen Anspruch, die Bahn zahlt aber, weil sie nicht fähig oder nicht willens ist, diesen kleinen Betuppereien beizukommen. Vermutlich sind sie einfach außerhalb der Maximiererblase absolute Einzelfälle, die zu bekämpfen sich nicht lohnt.
Oder man will kein Urteil riskieren, das einem dann als Bahn künftig die Tour vermasselt. Vielleicht entscheidet ein Gericht, ein Broiler reicht nicht als Verpflegung, es muss für alle mindestens ein Coq au Vin sein.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.538
9.503
Um was für Kosten und Belege ging es denn?
Wenn es um die anteilige Erstattung des Fahrpreises ging, kommt es auf die Verspätungsursache an.
Oder geht es um folgendes? "Bei mindestens 60 Minuten Verspätung im Schienenpersonenfernverkehr sind den Fahrgästen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Rahmen anzubieten, wo dies möglich ist."
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.546
3.915
Um was für Kosten und Belege ging es denn?
Es ist die Fahrkarte an sich, ich hatte es vom BER nach Hamburg geschafft und dann ging nichts mehr weil Zug ausgefallen bzw die Strecke gesperrt war.

Also habe ich den Einsatzplan geändert die Fahrt abgebrochen und und bin 2 Tage bei meiner Cousine in Pinneberg geblieben und dann mit neuer Fahrkarte weiter gefahren.

Klare Sache nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2021/782, die 60 Minuten sind Quatsch müssten mehr sein aber ist für den Sachverhalt ja irrelevant.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.538
9.503
Es ist die Fahrkarte an sich, ich hatte es vom BER nach Hamburg geschafft und dann ging nichts mehr weil Zug ausgefallen bzw die Strecke gesperrt war.

Also habe ich den Einsatzplan geändert die Fahrt abgebrochen und und bin 2 Tage bei meiner Cousine in Pinneberg geblieben und dann mit neuer Fahrkarte weiter gefahren.

Klare Sache nach Artikel 18 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 2021/782, die 60 Minuten sind Quatsch müssten mehr sein aber ist für den Sachverhalt ja irrelevant.

Dann hast Du nach meinem Verständnis Anspruch auf eine anteilmäßige Erstattung des nicht gefahrenen Teils der Fahrt (anders als bei Rückkehr zum Ausgangspunkt, was einen Anspruch auf volle Erstattung nach sich zieht).
Vermutlich hat die Bahn nicht verstanden, dass Du die Fahrt abgebrochen hast und Deinen Antrag so interpretiert, als seist Du am Ziel verspätet angekommen.
Ich würde nochmal den Sachverhalt kurz schildern möglichst in einer Form, bei der auch bei weniger hellen Lesern die Chance auf inhaltliches Verständnis besteht.
Ich hatte solche Antworten leider auch schonmal, bei denen die Bahn im ersten Durchlauf gezeigt hat, dass sie den Fall gar nicht verstanden hat. Vielleicht ist die KI nicht auf diesen Fall trainiert.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.546
3.915
Vermutlich hat die Bahn nicht verstanden, dass Du die Fahrt abgebrochen hast und Deinen Antrag so interpretiert, als seist Du am Ziel verspätet angekommen.
Nein die DB Fernverkehr AG gar nichts verstanden oder verstehen wollen, denn wenn es so wäre wie du es beschreibst müsste es die 25% Erstattung geben, wenn der Grund ein AU sein sollte dann steht das entsprechend bei der Erklärung.

Im Übrigen gibt es im Onlineformular bei Nummer 2 die Auswahl dass die Fahrt abgebrochen wurde eindeutiger geht es nicht.

Ich würde nochmal den Sachverhalt kurz schildern möglichst in einer Form, bei der auch bei weniger hellen Lesern die Chance auf inhaltliches Verständnis besteht.
Habe ich bei der anderen Fahrt gemacht, dann kam beides mal der Textbaustein man erneut geprüft hätte es aber keinen Anspruch gibt.

Jetzt gilt bei der DB der LH Modus Operandi bedeutet kommt auch nur eine Ablehnung kommt die Klage fertig.

Ob ich jetzt eine Klageschrift aufsetze oder das Forderungschreiben um denen zu erklären warum sie bezahlen müssen dauert gleich lang, Vorteil bei DB Klagen ist auch es gibt auch nicht so viele Anlagen Fahrkarte, Verspätungsnachweise der DB Reisebegleitung, FGR Antrag, Ablehnung fertig.
 
10.02.2012
6.438
4.157
Es wäre hilfreich, wenn Du an Hand des Emailheaders nachvollziehen könntest, wann die Email wo erstellt und eingeliefert wurde.
Die E-Mails selbst sind vom 16.08.2026 und zwischen 08:04 Uhr und 08:17 Uhr MEZ.
bitte mal den genauen Header senden, findest Du unter 'Kopfdaten'...

Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis die Bahn den Betreiber wegen der Logogestaltung abmahnt.
*hehe* denselben Gedanken hatte ich auch direkt...
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.395
1.761
Nun schon zweimal mit der revolutionären digitalen BC100 gehabt: Der unmotivierte Schaffner checkt ungefragt zu einem Bahnhof seiner Wahl ein.

Sprich: Man fährt von Hamburg nach Köln im nach Basel fahrenden Zug. Der Schaffner checkt bis Mannheim ein, ohne etwas zu sagen.

Ich hatte den Fall noch nicht, aber es wird interessant was der Schaffner im etwaigen Anschlusszug dazu sagen würde.
 
  • Haha
Reaktionen: red_travels

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.395
1.761
Ich weiß nicht, was in der Konstellation vorgesehen ist, wenn im anderen Zug ein Sitz mit dem Ticket verknüpft ist.
Zweimal mit dem selben Ticket einchecken wird wohl kaum gehen?

Weil dann könnte ich ja mit einem Flexpreis Ticket in Folgezügen auf identischer Strecke einchecken und meine Familie mit einem Ticket fahren lassen. Das sollte ja nicht funktionieren.
Was soll er denn dazu sagen? Du kannst doch alles mit der BC100 machen. Auch spontan ein-/aus- und umsteigen ...
 
Zuletzt bearbeitet:

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.949
3.255
Ich weiß nicht, was in der Konstellation vorgesehen ist, wenn im anderen Zug ein Sitz mit dem Ticket verknüpft ist.
Zweimal mit dem selben Ticket einchecken wird wohl kaum gehen?

Weil dann könnte ich ja mit einem Flexpreis Ticket in Folgezügen auf identischer Strecke einchecken und meine Familie mit einem Ticket fahren lassen. Das sollte ja nicht funktionieren.
Als ich es Ende Dezember 2025 zuletzt versucht hatte, konnte ich mich nicht (mehr) selbst einchecken.
Der Zugbegleiter hatte mich dann eingecheckt und gefragt wo ich eingestiegen war (seit meinem Check-in im alten Zug und der Kontrolle im neuen Zug waren einige Bahnhöfe vergangen).
Nen Freund saß noch im anderen Zug. - Kurz nach dem Check-in im neuen Zug ist die belegt-Anzeige im alten Zug verschwunden.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.395
1.761
Als ich es Ende Dezember 2025 zuletzt versucht hatte, konnte ich mich nicht (mehr) selbst einchecken.
Der Zugbegleiter hatte mich dann eingecheckt und gefragt wo ich eingestiegen war (seit meinem Check-in im alten Zug und der Kontrolle im neuen Zug waren einige Bahnhöfe vergangen).
Nen Freund saß noch im anderen Zug. - Kurz nach dem Check-in im neuen Zug ist die belegt-Anzeige im alten Zug verschwunden.
Danke für die Erläuterung, so macht es für mich auch Sinn.
Und da ich mich mit BC100 eh nicht selbst einchecken kann, kann man dem Kunden auch schwer den Fehler zuweisen.