Vermutlich hat die Bahn nicht verstanden, dass Du die Fahrt abgebrochen hast und Deinen Antrag so interpretiert, als seist Du am Ziel verspätet angekommen.
Nein die DB Fernverkehr AG gar nichts verstanden oder verstehen wollen, denn wenn es so wäre wie du es beschreibst müsste es die 25% Erstattung geben, wenn der Grund ein AU sein sollte dann steht das entsprechend bei der Erklärung.
Im Übrigen gibt es im Onlineformular bei Nummer 2 die Auswahl dass die Fahrt abgebrochen wurde eindeutiger geht es nicht.
Ich würde nochmal den Sachverhalt kurz schildern möglichst in einer Form, bei der auch bei weniger hellen Lesern die Chance auf inhaltliches Verständnis besteht.
Habe ich bei der anderen Fahrt gemacht, dann kam beides mal der Textbaustein man erneut geprüft hätte es aber keinen Anspruch gibt.
Jetzt gilt bei der DB der LH Modus Operandi bedeutet kommt auch nur eine Ablehnung kommt die Klage fertig.
Ob ich jetzt eine Klageschrift aufsetze oder das Forderungschreiben um denen zu erklären warum sie bezahlen müssen dauert gleich lang, Vorteil bei DB Klagen ist auch es gibt auch nicht so viele Anlagen Fahrkarte, Verspätungsnachweise der DB Reisebegleitung, FGR Antrag, Ablehnung fertig.