Worum geht’s überhaupt?
Natürlich immer auch um Arbeitszeiten und Lohnforderungen. Eskaliert ist der Streit jedoch, weil die GDL nicht mit der Arbeit der EVG einverstanden war. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Fälle in denen EVG-Funktionäre in Leitungspositionen zur Bahn wechselten und auch sonst war die EVG nicht gerade, was man eine bissige Gewerkschaft nennen würde.
Deshalb hat die GDL entschieden von nun an nicht mehr die Abschlüsse der EVG mitzutragen, sondern selbst zu verhandeln. Sie wollen nicht mehr nur für Lokführer verhandeln, sondern auch für Zugbegleiter bessere Arbeitsbedingungen erreichen.
Das könnte dazu führen, dass es mehrere Tarifverträge für die Berufsgruppe der Zugbegleiter in einem Betrieb gibt. Bis zum Jahr 2010 war ein solcher Zustand nicht möglich – das Bundesarbeitsgericht folgte dem Grundsatz der Tarifeinheit, der besagt, dass es eben nur einen Tarifvertrag pro Berufsgruppe im Betrieb geben kann.
Dieser Grundsatz ist jedoch, wie das BAG 2010 feststellte, verfassungswidrig. Deshalb ist es möglich und in vielen privaten Eisenbahngesellschaften heute schon gängige Praxis, dass es mehrere Tarifverträge für die Zugbegleiter gibt.