Beförderungsverweigerung durch TAP Air Portugal wegen angeblicher Ticketstornierung

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jsm1955

Guest
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Wenn trotz erfolgter Buchung und Zusendung eine Buchungsbestätigung KEIN Eticket ausgestellt wird, dann besteht im rechtlichen Sinne kein Beförderungsvertrag.
What? Natürlich besteht ein Vertrag! Angebot, Annahme, Zahlung, Bestätigung!
Hier soll ja aber angeblich storniert worden sein, was eine Vertragsänderung wäre.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Für mich stellt sich v.a. auch die Frage, wer hier in der Beweispflicht ist. Tatsache ist, dass der Kunde eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung hat und behauptet, das Ticket nicht storniert zu haben. Während TAP das Gegenteil behauptet....

Und selbst in dem Fall, dass tatsächlich jemand anderer an die Daten gekommen ist und das Ticket storniert hat, sollte TAP doch zumindest in der Lage sein darzulegen, wann das Ticket storniert wurde und wohin das Geld rücküberwiesen wurde.

Sprich: Es muss doch nachkonstruierbar sein, was hier wo falschgelaufen ist (siehe etwa mein Beispiel weiter oben). Und da würde ich von der Airline etwas mehr Unterstützung / Auskunft erwarten, als den Pax einfach stehenzulassen....
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
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FRA
Wenn trotz erfolgter Buchung und Zusendung eine Buchungsbestätigung KEIN Eticket ausgestellt wird, dann besteht im rechtlichen Sinne kein Beförderungsvertrag.

Ein eTicket hat der OP ja laut eigener Aussage erhalten, also sollte der Beförderungsvertrag doch zugestandegekommen sein?

Danke für die Nachricht. Buchung erfolgte direkt bei der Airline TAP Air Portugal. Nach dem Buchungsvorgang die Buchungsbestätigung und das E-Ticket kam und die Abbuchung erfolgte.
 

darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
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FRA
Für mich stellt sich v.a. auch die Frage, wer hier in der Beweispflicht ist. Tatsache ist, dass der Kunde eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung hat und behauptet, das Ticket nicht storniert zu haben. Während TAP das Gegenteil behauptet....

In dem Fall klar TAP. Die müssen belegen können, dass/wann diese (angebliche) Stornierung stattgefunden hat (vermutlich loggen die neben time stamp sowieso die IP Adressen bei vertraglich relevanten Aktionen).
Für den Kunden, der nicht storniert hat, wäre es ja auch faktisch ein Ding der Unmöglichkeit, diese Nicht-Stornierung zu beweisen...
 
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bivinco

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03.08.2014
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BSL
Kann der OT mal bitte seine eTicketnummer hier reinstellen und die letzten 4 Stellen durch X ersetzten?
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.998
114
MUC
In dem Fall klar TAP. Die müssen belegen können, dass/wann diese (angebliche) Stornierung stattgefunden hat (vermutlich loggen die neben time stamp sowieso die IP Adressen bei vertraglich relevanten Aktionen).

Ich glaube noch immer nicht, dass hier aktiv storniert wurde, sonder eher, dass es Probleme mit der Zahlung gab (z.B. intern nicht korrekt zugeordnet) und das System dann automatisch das vermeintlich unbezahlte Ticket rausgeworfen hat. Machen andere Fluggesellschaften ja ähnlich, wenn eine Lastschrift z.B. wegen eines Zahlendrehers nicht ausgeführt werden kann.
 
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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
133
BSL
Ich glaube noch immer nicht, dass hier aktiv storniert wurde, sonder eher, dass es Probleme mit der Zahlung gab (z.B. intern nicht korrekt zugeordnet) und das System dann automatisch das vermeintlich unbezahlte Ticket rausgeworfen hat. Machen andere Fluggesellschaften ja ähnlich, wenn eine Lastschrift z.B. wegen eines Zahlendrehers nicht ausgeführt werden kann.

Aber in so einem Fall wird erst gar keine e Ticketnummer generiert, oder täusche ich mich?
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.650
1.011
Aber in so einem Fall wird erst gar keine e Ticketnummer generiert, oder täusche ich mich?

Bei LH erhälst du auch bei Bezahlung mit Lastschrift direkt beim Abschluss der Buchung eine Ticketnummer. Danach kann die Lastschrift aber trotzdem noch widerrufen werden oder aus anderen Gründen platzen. Ob das bei TP so auch möglich wäre kann ich nicht sagen, da ich dort keine Erfahrungen habe.
 
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bNNddd?!

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03.01.2017
987
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Nein, ganz im Gegenteil.

Wenn trotz erfolgter Buchung und Zusendung eine Buchungsbestätigung KEIN Eticket ausgestellt wird, dann besteht im rechtlichen Sinne kein Beförderungsvertrag. Ist für den Endkunden vielleicht nicht so logisch, ist aber so. Und wo kein Beförderungsvertrag, da keine Verweigerung der Beförderungsleistung...

ABER - es gilt zu hinterfragen, ob aus Sicht des Branchen-unerfahrenen Endkunden nicht die Zusendung einer Bestätigung gemeinsam mit konkludentem Einzug des Zahlungsbetrages als Annahme des Kundenangebotes zu sehen ist. In diesem Fall wäre ein Beförderungsvertrag zustande gekommen - was TAP dann fehlerhaft intern (nicht) macht, wäre dann irrelevant.

Der OP hat KLAR und DEUTLICH gesagt, dass eine eticket Nummer vorhanden ist. Somit ist die Aussage von Fare_IT einfach nur grundverkehrt.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Bei LH erhälst du auch bei Bezahlung mit Lastschrift direkt beim Abschluss der Buchung eine Ticketnummer. Danach kann die Lastschrift aber trotzdem noch widerrufen werden oder aus anderen Gründen platzen. Ob das bei TP so auch möglich wäre kann ich nicht sagen, da ich dort keine Erfahrungen habe.

Hier wurde aber laut der Story des OP mit KK bezahlt. Und da wird der Betrag geblockt vor Ticketausstellung und nach Ticketausstellung dann eingezogen.
 
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Jochen500

Reguläres Mitglied
24.12.2018
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Hat sich zwischen Buchung und Abflug irgendeine Flugzeit geändert (und sei es nur 5 Minuten)? Hatte vor mittlerweile einigen Jahren mal einen Fall (nicht TAP), wo beim Online-CI mein Ticket auch nicht auffindbar war, Anruf bei der Hotline ergab, dass storniert (nicht von mir). Wurde aber unverzüglich wieder hergestellt…

Da mir das unerklärlich war, und ich auch irgendwie fürchtete, dass jemand an meine Daten gekommen ist und die storniert hat, bat ich hinterher noch um Klärung. Ergebnis war, dass es wohl irgendeine völlig irrelevante Zeitenänderung gegeben hatte, die auf Grund eines IT-Fehlers nicht bestätigt wurde, wodurch die Buchung (da in der geänderten Form unbestätigt) 1 oder 2 Tage vor Abflug rausflog.

Gab dann zusätzlich als Entschädigung (obwohl ich am Ende problemlos geflogen bin) noch irgendeinen Fluggutschein.

Sprich: Sowas kann aus den unterschiedlichsten Gründen tatsächlich vorkommen. Fragwürdig ist hier aber in der Tat das Verhalten von TAP, die offensichtlich keinerlei Interesse / Bereitschaft zeigen, dem Kunden eine Lösung zu bieten und den Fall zu klären.

Mir ist keine Änderung der Flugzeiten bekannt und der Abflug ab CGN ging pünklich, wie in dem E-Ticket gedruckt. Könnte aber ein Grund sein, das die IT/das Buchungssystem TAP in einer ähnlichen Art ein Problem ausgelöst hat. Ich werde das bei Gelegenheit versuchen dort anzusprechen. Derzeit aber keine Rückmeldung von TAP, leider.
 

Jochen500

Reguläres Mitglied
24.12.2018
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Fare_IT arbeitet nicht für TAP, ist aber Profi im Sinne von Flugbuchungen und deren Abwicklung und hat dementsprechend ziemlich sicher mehr Erfahrung mit solchen Dingen als der restliche Teil der anwesenden Diskutanten zusammen. ;)

Von einem Profi auf dem Gebiet hätte ich mir schon gewünscht, dass er sagt, was es bedeutet, wenn ein Flug direkt bei einer Airline gebucht wird, Buchungsbestätigung kommt, E-Ticket kommt und dann der Betrag von der Airline direkt mit KK bezahlt wurde...und ob so etwas schon mal vorgekommen ist...

Na ja, es ist da ein Vertrag über eine Beförderung zustande gekommen, und die Beförderung ist mit der Begründung "nicht im System auffindbar" beim Check in in CGN verweigert worden (dort wurden alle Unterlagen von uns vorgelegt und auch die Zahlung an TAP via Smartphone gezeigt). Vorwarnung (E-Mail, Stornierung o. ä. hat es nicht gegeben, auch bis heute keinen einzigen € Rückerstattung).

Wo kann den da der Fehler herkommen?
 

Jochen500

Reguläres Mitglied
24.12.2018
30
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Für mich stellt sich v.a. auch die Frage, wer hier in der Beweispflicht ist. Tatsache ist, dass der Kunde eine Buchungs- und Zahlungsbestätigung hat und behauptet, das Ticket nicht storniert zu haben. Während TAP das Gegenteil behauptet....

Und selbst in dem Fall, dass tatsächlich jemand anderer an die Daten gekommen ist und das Ticket storniert hat, sollte TAP doch zumindest in der Lage sein darzulegen, wann das Ticket storniert wurde und wohin das Geld rücküberwiesen wurde.

Sprich: Es muss doch nachkonstruierbar sein, was hier wo falschgelaufen ist (siehe etwa mein Beispiel weiter oben). Und da würde ich von der Airline etwas mehr Unterstützung / Auskunft erwarten, als den Pax einfach stehenzulassen....

Danke für die unterstützenden Worte. Was mich an der Aussage der TAP zur angeblichen "Stornierung" auch sehr wundert ist, dass ich keine Stornierungsmail oder irgendeinen Hinweis bekommen habe (bis heute nicht). Ich habe alle Mails und auch nochmal alle SPAMS gecheckt. Wir hatten da keine Chance. Aussage TAP war dann von der Hotline der TAP, dass die Stornierung Anfang Dezember erfolgt sein soll. Aber bis heute auch kein Zahlungseingang auf meinem KK Account. Irgendwas muss da im Buchungssystem mächtig schief gelaufen sein. Und du hast recht: Da fühlt man sich wirklich von der Airline im Regen stehen gelassen.
 

Jochen500

Reguläres Mitglied
24.12.2018
30
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Nein, ganz im Gegenteil.

Wenn trotz erfolgter Buchung und Zusendung eine Buchungsbestätigung KEIN Eticket ausgestellt wird, dann besteht im rechtlichen Sinne kein Beförderungsvertrag. Ist für den Endkunden vielleicht nicht so logisch, ist aber so. Und wo kein Beförderungsvertrag, da keine Verweigerung der Beförderungsleistung...

ABER - es gilt zu hinterfragen, ob aus Sicht des Branchen-unerfahrenen Endkunden nicht die Zusendung einer Bestätigung gemeinsam mit konkludentem Einzug des Zahlungsbetrages als Annahme des Kundenangebotes zu sehen ist. In diesem Fall wäre ein Beförderungsvertrag zustande gekommen - was TAP dann fehlerhaft intern (nicht) macht, wäre dann irrelevant.

Danke für die Nachricht: Noch kurz zur Ergänzung, hatte ich auch an anderer Stelle schon geschreiben: Buchungsbestätigung, E-Ticket lag alles vor. Geld wurde vollständig mit KK bezahlt. Vertrag ist zustande gekommen. TAP behauptet Buchungsstornierung Anfang Dezember (Hotline). Ist aber von mir nicht erfolgt. Keine Stornierungsmail o. ä. erhalten (sogar Spamordner nochmal gecheckt). Auch keine Rückzahlung des Geldbetrages. Daher beim Check In in CGN wegen "Nichtauffinden des Tickets im System" Beförderung verweigert und wir von der Situation völlig überrascht worden. Hilfe/Lösung seitens TAP bis heute: Keine. Geld zurück bis heute: Keins.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
..und ob so etwas schon mal vorgekommen ist...
Nein, denn sonst hätte er das sicher geschrieben.

Wo kann den da der Fehler herkommen?
Wenn es so ist wie du sagst, dann ist das in der Tat schwer zu erklären. Aber Emails gehen durchaus auch mal in den unendlichen Weiten des Internet verloren. Es gibt keine Garantie dass alles im SPAM Ordner landet. Und Gutschriften können durchaus auch mal 6-8 Wochen dauern, werden aber in aller Regel immer auf die Bezahlkarte oder das Bezahlkonto zurückgebucht.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Wo kann den da der Fehler herkommen?

IT-Fehler + Gelassenheit oder Inkompetenz beim Umgang mit solchen, für Südeuropa nicht ganz untypisch.

Aber das Warum sollte Dir als Kunden egal sein. Das ausführende Luftfahrtunternehmen hat den Passagier über Änderungen des Beförderungsvertrags zu unterrichten. Hat es eindeutig nicht getan -> Nichtbeförderung nach EU/VO 261/2004. Ohne Klage wird man sich gegen so einen Laden wie TAP wahrscheinlich nicht durchsetzen. Hier im Forum gibt es einige Fachanwälte, bei Interesse PN.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.782
6.321
LEJ
Was sagt denn https://www.flytap.com/de-de/buchung-verwalten-flug zum Status der Buchung? Schon lustig, dass hier vorgeschlagen wird, bei den Saudis nachzuschauen, deren Webseite nur in bestimmten Fällen von Nutzen ist.
Das ist bei den Airlines sehr unterschiedlich. Erfahrung: Bei manchen wie MH sieht man nach dem Storno nur noch "errorXXX" und bei AirAsia kann ich alle alten Buchungen, auch meine Noshow-Buchung noch heute nach 18 Monaten nachvollziehen. Um in diesen Fall Saudia heranzuziehen halte ich für fragwürdig.
Insgesamt halte ich die ganze Geschichte hier noch immer etwas "merkwürdig". Sorry :confused:
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
Mein Unbehagen ob des gewählten Wordings Beförderungs"verweigerung" (Betonung liegt auf "verweigerung") ist neben vielen anderen Detailaspekten (die hier schon angeklungen sind) auch unter dem Blickwinkel, den die Airline einnehmen könnte, zu verstehen. Aber sei es drum...

Ich wollte damit weder Partei für den Threadopener, noch für die Airline ergreifen.

Dazu sind die zur Verfügung stehenden Informationen entweder zu einseitig, oder (was keinesfalls mißzuverstehen ist) zu wenig detailliert.

Wenn es dem Threadopener auch weiterhin nicht gelingt jemanden bei TAP (an der regulären Hotline) zu erreichen, der auf folgendes Frageschema Antworten liefert, dann wird die Sache wohl nicht anders lösbar sein, als einen Brief an die TAP zu senden (wegen mir auch über einen RA).

Wenn Du an die TAP in Frankfurt schreibst, dann würde ich persönlich (wenn ga nichts anderes geht) das an den General Manager oder das BSP Department richten - in letztgenannter sitzen erfahrungsgemaess die "fähigsten MA" einer Airline (weils ums Geld geht;-)).

Frageschema für Hotline:

* Buchung / PNR aufrufen
* PNR History der Buchung aufrufen
* Wann wurde die Reservierung angelegt?
* Welche Form of Payment war eingetragen?
* Wann wurde das Ticket / die Tickets mit der Ticketnummer (13 Stellen normalerweise) ausgestellt?

> Soweit der Blick zurueck - alles (also alles was hier an Fragen steht, ist in der sog PNR History einfach nachzulesen)

* Wie ist der aktuelle Coupon Status der Coupons in vorgenannten Ticketnummern? Refund? Void? Exchange?
* Wenn Refund, dann
in History schauen
- WANN der Refund ausgelöst wurde?
- Wer den Refund veranlasst hat?
* Wenn Exchange, dann
in History schauen
- in welche NEUE Ticketnummern die vorgannten Ticketnummern umgeschrieben wurden?
- Wie ist der Status der neuen Ticketnummern?
- Refund? Void? Exchange?
- Wann sind diese wiederum geändert worden.

Wenn die Ticketnummern / Tickets im Status "Refund" sein sollten, dann fragen auf welche Form of Payment dieser Refund laut PNR durchgeführt wurde.

Ich will nicht glauben, dass es nicht möglich sein soll - auch als Fussgänger - jemanden bei einer Airline (auch TAP) erreichen zu können, der o.g. Fragen (deren Beantwortung aus meiner Sicht schonmal sehr hilfreich wären) nicht beantworten könnte. Das ist das "kleine Einmaleins" - so höre ich...

Viel Erfolg.

Wenn Du die Mühen scheust, es sich als unmöglich herausstellt wie o.g. vorzugehen -> ab zum Anwalt.

Und hier berichten ;)

P.S. Ich bin nicht bei TAP beschäftigt, noch stehe / stand ich in sonst in irgendeiner Beziehung zu dieser Airline.
 
Zuletzt bearbeitet:

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.549
409
Mein Unbehagen ob des gewählten Wordings Beförderungs"verweigerung" (Betonung liegt auf "verweigerung") ist neben vielen anderen Detailaspekten (die hier schon angeklungen sind) auch unter dem Blickwinkel, den die Airline einnehmen könnte, zu verstehen.
Du hast uns ja zuvor nicht nur dein Unbehagen mitgeteilt, sondern das Vorliegen einer solchen Verweigerung konkret verneint. Was wäre dann deiner Ansicht nach die korrekte Bezeichnung für den vom TE beschriebenen Sachverhalt?
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
Du hast uns ja zuvor nicht nur dein Unbehagen mitgeteilt, sondern das Vorliegen einer solchen Verweigerung konkret verneint. Was wäre dann deiner Ansicht nach die korrekte Bezeichnung für den vom TE beschriebenen Sachverhalt?

z.B. "Started out with nothing and still have most of it left" ? :(
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.549
409
z.B. "Started out with nothing and still have most of it left" ? :(
Also er ja am Ende des Buchungsprozesses immerhin ein Ticket, was in diesem Kontext dann schon erheblich mehr als "nothing" ist. So wie beschrieben hat er es bezahlt und ausgestellt bekommen, und TAP hat sich trotzdem geweigert, ihn mitzunehmen, ohne dass der Vertrag in irgend einer Weise widerrufen wurde. Bin mir daher nicht ganz im Klaren, inwiefern das nun keine Verweigerung sein soll.
 
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Reaktionen: Jochen500