Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.162
1.127
Die verbale Auseinandersetzung mit dem "LH-Typ" war in etwa wie folgt:

LH: DAS GATE IST GESCHLOSSEN HERR NESPRESSO!!!
Nespresso: Das ist jetzt nicht ihr Ernst, oder?
LH: DOCH, DAS GATE IST JETZT ZU, DIE SWISS VERLANGT DAS VON UNS!
Nespresso: Aber da ist doch gerade eben noch einer mit Handgepäck die Treppe runter, warum wollen Sie mich jetzt nicht mehr durchlassen?
LH: Gehen Sie bitte zum LH Service Center.
Nespresso: Was soll ich da?
LH: Da kümmert man sich um Sie.
Nespresso: Dann seinen Sie doch so freundlich und geben Sie mir Ihren Namen!
LH: Hebt wortlos einen Ausweis an seiner Brust in meine Richtung:
Nespresso: Hat Probleme den Namen auszusprechen, murmelt etwas und wird forsch korrigiert wie sein Name auszusprechen wäre.

That's it.

Ernsthaft? Du schlürfst gemütlich Deinen Kaffee, kommst nach dem Ende der Boarding Zeit am Scanner an und entschuldigst Dich nicht mal? Also mein Verhalten in dieser Situation hätte komplett anders ausgesehen. Es war doch klar, dass wenn zu diesem Zeitpunkt noch etwas geht, dann nur wenn der "LH-Typ" (wie Du ihn bezeichnest) beide Augen zudrückt und Dich trotzdem noch einsteigen lässt. Da wäre ich aber sowas von freundlich gewesen und hätte jede zusätzliche Provokation vermieden. Na ja, ich hoffe, Du lässt das vor Gericht klären. Auf die Entscheidung bin ich echt gespannt.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
2.144
1.048
Ja Ja, Glaube kann Berge versetzen..... leider funktioniert das nicht im Richtigen Leben.
Fakten? Keine? Danke! Setzen 6 :)

Deine Impertinenz mit der Du diese "Geschichte" immer wieder ändernd ausschmückst und auf Dein Recht pochst, ist schon außergewöhnlich. Da möchte man sich als Deutscher bei den Eidgenossen schon für Dich entschuldigen...
Oder anders gesagt : Anstelle sich hier anzumelden um herumzuflennen und Zuspruch für Dein falsches Verhalten zu erwarten, benimm dich wie ein Man und halte den Mund oder hab die Cojonnes und klage!
What else?
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.340
2.003
Rheinland-Pfalz
Wenn jemand ein Problem damit hat, dass jemand anderes noch irgend etwas tut, das er selbst nicht tun würde, ihm dies jedoch keinen Nachteil bringt wenn ein andere es macht, dann sollte der vielleicht mal psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

Also alle die nichts anderes getan haben sondern rechtzeitig geboardet haben, haben kein Problem und kein Nachteil gehabt.Die mussten ja nicht auf eine Extra Wurst warten.
Der, der nicht rechtzeitig geboardet hat sondern etwas anderes getan hat, hat nun das Problem.
Warum sollten die, die kein Problem hatten psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.Die haben doch alles richtig gemacht.
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Deine Impertinenz mit der Du diese "Geschichte" immer wieder ändernd ausschmückst und auf Dein Recht pochst, ist schon außergewöhnlich. Da möchte man sich als Deutscher bei den Eidgenossen schon für Dich entschuldigen...
Oder anders gesagt : Anstelle sich hier anzumelden um herumzuflennen und Zuspruch für Dein falsches Verhalten zu erwarten, benimm dich wie ein Man und halte den Mund oder hab die Cojonnes und klage!
What else?

Auch das war ein sehr gehaltvolles Posting! Präzise formuliert, schlagende Argumente und jedermann einleuchtend. Danke dafür!
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Also ich war beim durchlesen dieses Threads auch lange der Ansicht, dass sich der Fall nicht genau so zugetragen haben kann und Nespresso hier selbst den grössten Teil der Schuld trägt. Wenn ich nun allerdings die Bilder und die effektive Nähe zum Automaten sehe, so bin absolut der Meinung, dass hier der Fehler eindeutig beim Gate Agent lag (sofern kein Ausruf erfolgte).
Warum liegt der Fehler beim Agent? Die Kaffeemaschine kann ja jeder nutzen, auch ohne Boardingpass für A05. Sollen die Mitarbeiter etwa vor jedem Abflug, der von einem der in der Nähe befindlichen Gates abgeht, erstmal die Passagiere an der Kaffeemaschine ansprechen, ob sie vielleicht auf den gleich zu schließenden Flug wollen oder etwa doch erst in zwei Stunden von Z30 aus abfliegen?!
Mit der gleichen Logik müssten die LH-Mitarbeiter in MUC bei Abflügen von A24-26 jedesmal zur Kassenschlange in diesem genau gegenüber liegenden Travel Value-Laden gehen und fragen, ob nicht noch jemand mit will.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.240
14.189
Trans Balkan Express
Nicht nur da. Ich habe eher das Gefühl, dass die Geschichte jeweils dynamisch an die momentan bekannte Faktenlage angepasst wird.


Und damit hat Nestlé sein Ziel erreicht. Wir werden alle beim nächsten Aufenthalt in Frankfurt diesen Kaffeeautomaten nutzen, um den Vorgang zu rekonstruieren. Nestlé musste dazu nur einen Fake-Account unter Verwendung eines Markennamens anlegen und eine dynamische Geschichte erzählen. Und schon wird der kostenpflichtige Kaffee am Gate akzeptiert. Eine preiswertere Werbung gibt es nicht. :LOL:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Auch als juristischer Laie erkenne ich hier, dass das OLG die Komplexität des Vorgangs nicht berücksichtigt. Ich bringe nur mal das Thema Gepäck und die Slotverfügbarkeit ins Spiel in Verbindung mit der Interessensabwägung 100 Passagiere gegenüber einem Passagier. Auch wenn in Deutschland das Individuum hohe Rechte und hohen Schutz - manchmal im Interesse der Allgemeinheit viel zu hohe Rechte und Schutz - genießt, so ist doch hier eine mehrheitliche Abwägung zu machen. Wenn die Fluggesellschaft dies so vorträgt kann ich mir nicht vorstellen, dass 100 Passagiere benachteiligt werden sollen für die Rechte des einzelnen.


Scheint doch schwerer zu sein, juristische Sachverhalte zu vermitteln als gedacht.

Der Einsteigevorgang und dessen Abschluss ist das Eine, die Abwägung im Rahmen der "Vertretbarkeit" d. Art. 2j EU-VO das Andere.

Es wäre völlig albern, den Abschluss d. Einsteigevorgangs zeitlich vorzuverlegen, bloß um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Insofern hat das OLG Frankfurt am Main auch nichts verkannt. Die Bestimmung dieses Zeitpunkts ist ja komplett wertfrei.

Die von dir geforderte Abwägung, die auch das Interesse der anderen Fluggäste auf pünktliche Beförderung beinhaltet, ebenso solche Gesichtspunkte wie die Gepäckverladung etc., findet wie wiederholt geschrieben im Rahmen der Vertretbarkeit der Beförderungsverweigerung statt.
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
1.079
793
ZUG / CH
flightdiary.net
Warum liegt der Fehler beim Agent? Die Kaffeemaschine kann ja jeder nutzen, auch ohne Boardingpass für A05. Sollen die Mitarbeiter etwa vor jedem Abflug, der von einem der in der Nähe befindlichen Gates abgeht, erstmal die Passagiere an der Kaffeemaschine ansprechen, ob sie vielleicht auf den gleich zu schließenden Flug wollen oder etwa doch erst in zwei Stunden von Z30 aus abfliegen?!
Mit der gleichen Logik müssten die LH-Mitarbeiter in MUC bei Abflügen von A24-26 jedesmal zur Kassenschlange in diesem genau gegenüber liegenden Travel Value-Laden gehen und fragen, ob nicht noch jemand mit will.

Betrachtet doch die Situation einfach mal unabhängig von Nespresso's möglicherweise nicht immer optimalen Auftritts hier.

Deshalb sagte ich ja: sofern folgender Sachverhalt sich genau so ereignet hat: Kaffee holen während Leute am boarden sind // nachdem der letzte Passagier durch ist sofort losgelaufen // wenige Sekunden vor eintreffen am Gate von Grün auf Rot geschaltet. Dann (und nur dann) sage ich, dass der Fehler beim Agent lag. Bevor du das Gate schliesst, schaust du dich doch noch einmal im Gatebereich um. Und - sofern die Story wie gesagt genau so abgelaufen ist - wäre dann ja Nespresso bereits auf das Gate zugelaufen. Ist es da nun wirklich zu viel verlangt, noch schnell zuzurufen, ob er nach Zürich muss, anstatt das Gate sofort zu schliessen? Das hat nun aber auch mal gar nichts mit absurden Vergleichen zu Nachfragen in irgendwelchen gegenüberliegenden Duty Free Shops zu tun, sondern lediglich mit gesundem Menschenverstand.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.974
13.496
FRA/QKL
Es wäre völlig albern, den Abschluss d. Einsteigevorgangs zeitlich vorzuverlegen, bloß um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Insofern hat das OLG Frankfurt am Main auch nichts verkannt. Die Bestimmung dieses Zeitpunkts ist ja komplett wertfrei.
Wann gilt denn ein Einsteigevorgang als beendet und wann ist dieser Zeitpunkt zeitlich vorverlegt. Für den hier vorliegenden Fall gilt doch wohl eine Boarding Time von 20:15 (üblicherweise 30 Minuten vor planmäßiger Abflugzeit für Kurzstreckenflüge in FRA). Ist der Einsteigevorgang dann um 20:20, 20:25 oder 20:30 beendet?

Laut OP hat er um 20:27 einen Kaffee gezogen. Nach meinem Verständnis kann der Einsteigevorgang jederzeit nach der angegebenen Boardingzeit beendet werden und wird somit zeitlich nicht vorverlegt.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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6
HAM
Laut OP hat er um 20:27 einen Kaffee gezogen. Nach meinem Verständnis kann der Einsteigevorgang jederzeit nach der angegebenen Boardingzeit beendet werden und wird somit zeitlich nicht vorverlegt.

Wie sonst soll auch der Flug pünktlich losfliegen, nämlich um 20:45! Es stand ja auch noch die Busfahrt zum Parkplatz des Fliegers in "Kelsterbach" an.

Bei verspätetem Abflug wäre gleich wieder ein potentieller Klagegrund bei Versäumung der knappen Anschlüsse in Zürich gegeben.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Wann gilt denn ein Einsteigevorgang als beendet und wann ist dieser Zeitpunkt zeitlich vorverlegt. Für den hier vorliegenden Fall gilt doch wohl eine Boarding Time von 20:15 (üblicherweise 30 Minuten vor planmäßiger Abflugzeit für Kurzstreckenflüge in FRA). Ist der Einsteigevorgang dann um 20:20, 20:25 oder 20:30 beendet?

Laut OP hat er um 20:27 einen Kaffee gezogen. Nach meinem Verständnis kann der Einsteigevorgang jederzeit nach der angegebenen Boardingzeit beendet werden und wird somit zeitlich nicht vorverlegt.



Wann der Einsteigevorgang im Rechtssinne abgeschlossen ist, unterliegt der Klärung. Schrieb ja schon, dass sich dem bislang nur angenähert wurde. Der BGH hat sinngemäß mal erkannt, dass er jedenfalls dann abgeschlossen sei, wenn eine Beförderung nicht mehr möglich ist, weil die Maschine ihre Parkposition bereits verlassen hat.

Ebenso klar ist, dass die Boarding Time nicht weiterhilft.

Der Zeitpunkt kann objektiv auch nicht dadurch bestimmt werden, dass der Mitarbeiter am Gate "den Knopf drückt". Denn das ist ein höchst willkürlicher Akt, durch den ansonsten z.B. beliebig Ansprüche wg. Überbuchung abgeschnitten werden könnten.

Der Einsteigevorgang ist also zeitlich irgendwann zwischen dem Beginn des Boardings und (mit dem BGH) dem Verlassen der Parkposition der Maschine abgeschlossen. Wo ich ihn mit dem OLG Frankfurt (und Wikipedia) sehe, schrieb ich ja schon.

Die Frage ist aber nur auf dem ersten Blick von größerer Relevanz. Viel interessanter ist meist, wie auch in Bezug auf Nespresso, ob es vertretbar ist, dem Pax die Beförderung zu verweigern oder nicht. Hier lässt sich alles pro und contra anführen, was hier ja auch schon diskutiert wurde. Darunter das Interesse der Fluggesellschaft wie der übrigen Reisenden an einer pünktlichen Beförderung. Aber eben auch das des Fluggastes, dass man sich zumindest obligatorisch um ihn bemüht.
 
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Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
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HKG
Betrachtet doch die Situation einfach mal unabhängig von Nespresso's möglicherweise nicht immer optimalen Auftritts hier.

Deshalb sagte ich ja: sofern folgender Sachverhalt sich genau so ereignet hat: Kaffee holen während Leute am boarden sind // nachdem der letzte Passagier durch ist sofort losgelaufen // wenige Sekunden vor eintreffen am Gate von Grün auf Rot geschaltet. Dann (und nur dann) sage ich, dass der Fehler beim Agent lag. Bevor du das Gate schliesst, schaust du dich doch noch einmal im Gatebereich um. Und - sofern die Story wie gesagt genau so abgelaufen ist - wäre dann ja Nespresso bereits auf das Gate zugelaufen. Ist es da nun wirklich zu viel verlangt, noch schnell zuzurufen, ob er nach Zürich muss, anstatt das Gate sofort zu schliessen? Das hat nun aber auch mal gar nichts mit absurden Vergleichen zu Nachfragen in irgendwelchen gegenüberliegenden Duty Free Shops zu tun, sondern lediglich mit gesundem Menschenverstand.

Nicht nur muss es exakt so abgelaufen sein wie vom OP geschildert. Der komplette Bereich (aus dem Bauch heraus: weit mehr als 100qm) zwischen der zurück versetzten Kaffeemaschine und dem Gate muss zudem bis auf den OP menschenleer gewesen sein.
Es gehört also erheblich mehr dazu, als gesunder Menschenverstand.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Hat man: (In solchen Fällen nicht selbstverständliche) Gratis-Umbuchung auf den nächsten Tag.

Was schon in Richtung eines Schuldanerkenntnisses geht, wobei die LH vermutlich nicht müde zu betonen werden wird, dass dieses Angebot reine Kulanz war.

Im Übrigen bringst du jetzt zwei Dinge durcheinander: die Anspruchsvoraussezung und die zu beanspruchenden Leistungen.

Bei der Frage, ob sich eine Fluggesellschaft jedenfalls obligatorisch bemüht, geht es um die Anspruchsvoraussetzung. Tut sie dies, wird gar nicht erst ein Anspruch auf Ersatzbeförderung, Ausgleichszahlung etc. bestehen. Unterlässt sie es, muss sie z.B. "gratis umbuchen", wie du schreibst. Spricht also eher für einen Anspruch Nespressos als dagegen.
 

Nespresso

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02.10.2016
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@Umsteiger

Besagtes Schreiben schicke ich an wen? Die Firma bei der ich online gebucht habe, an die Swiss als gebuchte Airline oder an LH die den Flug abwickelt? Bedenke, ich bin in der Schweiz wohnhaft.
 

danix

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Wann gilt denn ein Einsteigevorgang als beendet und wann ist dieser Zeitpunkt zeitlich vorverlegt. Für den hier vorliegenden Fall gilt doch wohl eine Boarding Time von 20:15 (üblicherweise 30 Minuten vor planmäßiger Abflugzeit für Kurzstreckenflüge in FRA). Ist der Einsteigevorgang dann um 20:20, 20:25 oder 20:30 beendet?

Laut OP hat er um 20:27 einen Kaffee gezogen. Nach meinem Verständnis kann der Einsteigevorgang jederzeit nach der angegebenen Boardingzeit beendet werden und wird somit zeitlich nicht vorverlegt.

Genau darin liegt das Systemproblem, welchem Nespresso zum Opfer gefallen ist!
In SIN zum Beispiel heisst es klar, dass die Gates 10 Min. vor ABFLUG geschlossen werden. Dann ist jedem klar was Sache ist.

Boarding bei Swiss läuft halt anders, Eco meist 30 Minuten, Business 20 Minuten vor Abflugzeit. Dies ist allerdings die aufgedruckte Boardingzeit, welche mit dem effektiven Start des Boardingprozzeses meist genau so wenig zu tun hat, wie mit dem Schliessungszeitpunkt.

Auf Grund der verzögerten Busankunft vom Zubringerflug gehe ich mal davon aus, das Nespresso NICHT 30 Min. vor Abflug, also zur Boardingzeit gemäss Aufdruck, hätte am Gate sein können.
Ob es irgendwann mal einen "Last Call"-Aufruf gab, weiss Nespresso vielleicht gar nicht, weil der erste Bus ja offensichtlich bei seiner Ankunftszeit am Gate schon lange weg war. (Interpretation meinerseits)
Am Gate ankommend sieht er aber einige Leute anstehen und zieht sich im Unwissen, dass es sich um die allerletzten Paxe dieses Boardings handelt, noch einen Kaffee.
Als der letzte durch ist, wird das Gate geschlossen.
Dank den neuen Fotos denk ich auch, dass der LH Agent zumindest nicht umsichtig gehandelt hat, als er die Gates schloss. Sonst hätte er ja sehen müssen, dass noch jemand auf das Gate zuging.
Wie viele hier hab auch ich schon oft erlebt, dass ich an einem Gate vorbeigehe, das gerade schliesst, und dann allenfalls gefragt werde:"Zürich???"

Vielleicht war in der Schlange aber auch der eine oder andere Standby, der kurz davor überhaupt erst einen Platz erhalten hat? Nespressos Platz wurde bereits weiter gegeben, da nicht rechtzeitig am Gate?
Kann man aus dem Thread nicht herauslesen, da ja niemand hier weiss, was VOR Nespressos Ankunft am Gate alles geschah. :confused:

Das einzige was klar ist: Wäre Nespresso direkt in die Schlange gestanden, hätte er Boarden dürfen oder Kompensation wegen Überbuchung oder Verspätung erhalten.
So hat zwar der Kaffee geschmeckt, war aber wohl recht teuer. Pech gehabt. :cry:
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
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@danix

Der Agent hätte dann wohl aber auch so argumentiert. " Sie waren nicht da als wir Sie aufgerufen haben, somit haben wir Ihren Platz weitergegeben"
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
@Umsteiger

Besagtes Schreiben schicke ich an wen? Die Firma bei der ich online gebucht habe, an die Swiss als gebuchte Airline oder an LH die den Flug abwickelt? Bedenke, ich bin in der Schweiz wohnhaft.


Ausführendes Luftfahrtunternehmen sollte reichen. Ausgleichszahlung gibt´s überhaupt nur von dieser.

Evtl. zusätzlich noch an Vertragspartner Swiss, da vertraglicher Schadensersatz nicht auszuschließen ist.

Im Ergebnis darfst du dir deinen Schaden natürlich nur einmal regulieren lassen. ;)
 
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