Ja Ja, Glaube kann Berge versetzen..... leider funktioniert das nicht im Richtigen Leben.
Fakten? Keine? Danke! Setzen 6![]()
Die verbale Auseinandersetzung mit dem "LH-Typ" war in etwa wie folgt:
LH: DAS GATE IST GESCHLOSSEN HERR NESPRESSO!!!
Nespresso: Das ist jetzt nicht ihr Ernst, oder?
LH: DOCH, DAS GATE IST JETZT ZU, DIE SWISS VERLANGT DAS VON UNS!
Nespresso: Aber da ist doch gerade eben noch einer mit Handgepäck die Treppe runter, warum wollen Sie mich jetzt nicht mehr durchlassen?
LH: Gehen Sie bitte zum LH Service Center.
Nespresso: Was soll ich da?
LH: Da kümmert man sich um Sie.
Nespresso: Dann seinen Sie doch so freundlich und geben Sie mir Ihren Namen!
LH: Hebt wortlos einen Ausweis an seiner Brust in meine Richtung:
Nespresso: Hat Probleme den Namen auszusprechen, murmelt etwas und wird forsch korrigiert wie sein Name auszusprechen wäre.
That's it.
Dann schaffe welche und jammer hier nicht rum!![]()
Ja Ja, Glaube kann Berge versetzen..... leider funktioniert das nicht im Richtigen Leben.
Fakten? Keine? Danke! Setzen 6![]()
Wenn jemand ein Problem damit hat, dass jemand anderes noch irgend etwas tut, das er selbst nicht tun würde, ihm dies jedoch keinen Nachteil bringt wenn ein andere es macht, dann sollte der vielleicht mal psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.
Deine Impertinenz mit der Du diese "Geschichte" immer wieder ändernd ausschmückst und auf Dein Recht pochst, ist schon außergewöhnlich. Da möchte man sich als Deutscher bei den Eidgenossen schon für Dich entschuldigen...
Oder anders gesagt : Anstelle sich hier anzumelden um herumzuflennen und Zuspruch für Dein falsches Verhalten zu erwarten, benimm dich wie ein Man und halte den Mund oder hab die Cojonnes und klage!
What else?
Warum liegt der Fehler beim Agent? Die Kaffeemaschine kann ja jeder nutzen, auch ohne Boardingpass für A05. Sollen die Mitarbeiter etwa vor jedem Abflug, der von einem der in der Nähe befindlichen Gates abgeht, erstmal die Passagiere an der Kaffeemaschine ansprechen, ob sie vielleicht auf den gleich zu schließenden Flug wollen oder etwa doch erst in zwei Stunden von Z30 aus abfliegen?!Also ich war beim durchlesen dieses Threads auch lange der Ansicht, dass sich der Fall nicht genau so zugetragen haben kann und Nespresso hier selbst den grössten Teil der Schuld trägt. Wenn ich nun allerdings die Bilder und die effektive Nähe zum Automaten sehe, so bin absolut der Meinung, dass hier der Fehler eindeutig beim Gate Agent lag (sofern kein Ausruf erfolgte).
Nicht nur da. Ich habe eher das Gefühl, dass die Geschichte jeweils dynamisch an die momentan bekannte Faktenlage angepasst wird.
Auch als juristischer Laie erkenne ich hier, dass das OLG die Komplexität des Vorgangs nicht berücksichtigt. Ich bringe nur mal das Thema Gepäck und die Slotverfügbarkeit ins Spiel in Verbindung mit der Interessensabwägung 100 Passagiere gegenüber einem Passagier. Auch wenn in Deutschland das Individuum hohe Rechte und hohen Schutz - manchmal im Interesse der Allgemeinheit viel zu hohe Rechte und Schutz - genießt, so ist doch hier eine mehrheitliche Abwägung zu machen. Wenn die Fluggesellschaft dies so vorträgt kann ich mir nicht vorstellen, dass 100 Passagiere benachteiligt werden sollen für die Rechte des einzelnen.
Warum liegt der Fehler beim Agent? Die Kaffeemaschine kann ja jeder nutzen, auch ohne Boardingpass für A05. Sollen die Mitarbeiter etwa vor jedem Abflug, der von einem der in der Nähe befindlichen Gates abgeht, erstmal die Passagiere an der Kaffeemaschine ansprechen, ob sie vielleicht auf den gleich zu schließenden Flug wollen oder etwa doch erst in zwei Stunden von Z30 aus abfliegen?!
Mit der gleichen Logik müssten die LH-Mitarbeiter in MUC bei Abflügen von A24-26 jedesmal zur Kassenschlange in diesem genau gegenüber liegenden Travel Value-Laden gehen und fragen, ob nicht noch jemand mit will.
Wann gilt denn ein Einsteigevorgang als beendet und wann ist dieser Zeitpunkt zeitlich vorverlegt. Für den hier vorliegenden Fall gilt doch wohl eine Boarding Time von 20:15 (üblicherweise 30 Minuten vor planmäßiger Abflugzeit für Kurzstreckenflüge in FRA). Ist der Einsteigevorgang dann um 20:20, 20:25 oder 20:30 beendet?Es wäre völlig albern, den Abschluss d. Einsteigevorgangs zeitlich vorzuverlegen, bloß um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Insofern hat das OLG Frankfurt am Main auch nichts verkannt. Die Bestimmung dieses Zeitpunkts ist ja komplett wertfrei.
Laut OP hat er um 20:27 einen Kaffee gezogen. Nach meinem Verständnis kann der Einsteigevorgang jederzeit nach der angegebenen Boardingzeit beendet werden und wird somit zeitlich nicht vorverlegt.
Wann gilt denn ein Einsteigevorgang als beendet und wann ist dieser Zeitpunkt zeitlich vorverlegt. Für den hier vorliegenden Fall gilt doch wohl eine Boarding Time von 20:15 (üblicherweise 30 Minuten vor planmäßiger Abflugzeit für Kurzstreckenflüge in FRA). Ist der Einsteigevorgang dann um 20:20, 20:25 oder 20:30 beendet?
Laut OP hat er um 20:27 einen Kaffee gezogen. Nach meinem Verständnis kann der Einsteigevorgang jederzeit nach der angegebenen Boardingzeit beendet werden und wird somit zeitlich nicht vorverlegt.
Betrachtet doch die Situation einfach mal unabhängig von Nespresso's möglicherweise nicht immer optimalen Auftritts hier.
Deshalb sagte ich ja: sofern folgender Sachverhalt sich genau so ereignet hat: Kaffee holen während Leute am boarden sind // nachdem der letzte Passagier durch ist sofort losgelaufen // wenige Sekunden vor eintreffen am Gate von Grün auf Rot geschaltet. Dann (und nur dann) sage ich, dass der Fehler beim Agent lag. Bevor du das Gate schliesst, schaust du dich doch noch einmal im Gatebereich um. Und - sofern die Story wie gesagt genau so abgelaufen ist - wäre dann ja Nespresso bereits auf das Gate zugelaufen. Ist es da nun wirklich zu viel verlangt, noch schnell zuzurufen, ob er nach Zürich muss, anstatt das Gate sofort zu schliessen? Das hat nun aber auch mal gar nichts mit absurden Vergleichen zu Nachfragen in irgendwelchen gegenüberliegenden Duty Free Shops zu tun, sondern lediglich mit gesundem Menschenverstand.
Hat man: (In solchen Fällen nicht selbstverständliche) Gratis-Umbuchung auf den nächsten Tag.Aber eben auch das des Fluggastes, dass man sich zumindest obligatorisch um ihn bemüht.
Hat man: (In solchen Fällen nicht selbstverständliche) Gratis-Umbuchung auf den nächsten Tag.
Wann gilt denn ein Einsteigevorgang als beendet und wann ist dieser Zeitpunkt zeitlich vorverlegt. Für den hier vorliegenden Fall gilt doch wohl eine Boarding Time von 20:15 (üblicherweise 30 Minuten vor planmäßiger Abflugzeit für Kurzstreckenflüge in FRA). Ist der Einsteigevorgang dann um 20:20, 20:25 oder 20:30 beendet?
Laut OP hat er um 20:27 einen Kaffee gezogen. Nach meinem Verständnis kann der Einsteigevorgang jederzeit nach der angegebenen Boardingzeit beendet werden und wird somit zeitlich nicht vorverlegt.
@Umsteiger
Besagtes Schreiben schicke ich an wen? Die Firma bei der ich online gebucht habe, an die Swiss als gebuchte Airline oder an LH die den Flug abwickelt? Bedenke, ich bin in der Schweiz wohnhaft.
@Umsteiger
Besagtes Schreiben schicke ich an wen? Die Firma bei der ich online gebucht habe, an die Swiss als gebuchte Airline oder an LH die den Flug abwickelt? Bedenke, ich bin in der Schweiz wohnhaft.
Nestle![]()