Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

ANZEIGE

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.345
86
ANZEIGE
Kurze Verstaendnisfrage: Wenn LH die gebuchten Fluege x-y-z cancelt und auf auf x-w-z umbucht, und man in der Aenderungsmail auf Refund geklickt habe, darf man schon eine Erstattung des gesamten Ticketpreises erwarten, oder doch nur die S&G?
Auch das ist hier komisch: den Refund Button gibt es nicht.
Allerdings kann ich Deine Frage aus eigener Erfahrung verneinen. Ich bin da nämlich schon mal ziemlich reingefallen. Bei mir änderten sich die Flugzeiten, allerdings nur um 1,5 h, und nach dem ich den Refund Button gedrückt hatte, las ich erst den entsprechenden Hinweis. Mir wurden dann nur die entsprechenden Gebühren ersetzt.
 

perpetualKid

Erfahrenes Mitglied
20.06.2009
361
8
LYR/SEA
Auch das ist hier komisch: den Refund Button gibt es nicht.
Allerdings kann ich Deine Frage aus eigener Erfahrung verneinen. Ich bin da nämlich schon mal ziemlich reingefallen. Bei mir änderten sich die Flugzeiten, allerdings nur um 1,5 h, und nach dem ich den Refund Button gedrückt hatte, las ich erst den entsprechenden Hinweis. Mir wurden dann nur die entsprechenden Gebühren ersetzt.
1641983261950.png

Das ist fuer mich der Refund Button. Die Schedule Change war immerhin weniger als 2 STunden (-40min Abflug, + 50min Ankunft), aber das originale Routing ist auf beiden Legs "Status: cancelled"...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Kurze Verstaendnisfrage: Wenn LH die gebuchten Fluege x-y-z cancelt und auf auf x-w-z umbucht, und man in der Aenderungsmail auf Refund geklickt habe, darf man schon eine Erstattung des gesamten Ticketpreises erwarten, oder doch nur die S&G?
Off topic: Das haben die echt hinbekommen? Ich habe bis jetzt bei Umsteigeverbindungen immer nur Umbuchungen der einzelnen Segmente bekommen, selbst wenn dabei aus A-X-B am Sonntag dann A-X am Montag und X-B am Dienstag wird und es innerhalb der LH-Gruppe natürlich auch am Sonntag eine Alternative gäbe….

Hat natürlich den Vorteil, dass sich bei so einem Blödsinn mit Ankunft 2 Tage später die Frage der Erstattung nicht stellen würde.

Wobei ich bei Umbuchung auf ein anderes Routing aber auch davon ausgehen würde, dass das zu Storno berechtigt. Zumal da sich dabei doch sicher auch die Zeiten etwas ändern. Und gibt es nicht mittlerweile auch ein Urteil, dass der Kunde auch die bis zu 2h früher / später nicht akzeptieren muss?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Die Cruise wurde nun abgesagt und wir müssen den Flug stornieren.
Müsst ihr nicht, aus rechtlicher Sicht. Dass du für den bereits gebuchten Flug nun keine Verwendung mehr hast ist ja nicht das Problem von LH. Wenn der Flug tatsächlich geht und du mangels Kreuzfahrt nicht mitfliegst, müsstest du dich grundsätzlich bei der Reederei / Reiseveranstalter schadlos halten.

Insofern ist zutreffend, dass dir eine Annullierung gelegen käme. Ob die beschriebene Mail nun eine Annullierung mitteilt oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Vielleicht in ein paar Tagen nochmal die Buchung aufrufen.
 

perpetualKid

Erfahrenes Mitglied
20.06.2009
361
8
LYR/SEA
Off topic: Das haben die echt hinbekommen? Ich habe bis jetzt bei Umsteigeverbindungen immer nur Umbuchungen der einzelnen Segmente bekommen, selbst wenn dabei aus A-X-B am Sonntag dann A-X am Montag und X-B am Dienstag wird und es innerhalb der LH-Gruppe natürlich auch am Sonntag eine Alternative gäbe….

OT-Answer:
nun ja, nicht konsistent immer. Wenn zeitgleich beide/alle Segmente gecancelt waren, wurde bei ca. 50% gleich ein brauchbares Rerouting vorgeschlagen, und in den anderen 50% ... gar nichts! Wenn aber nur einzelne Segmente geaendert/annulliert waren, ist es ziemlich konsistent mit deiner Erfahrung das die Aenderungen ziemlicher Bloedsinn sind.
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma

alpla

Erfahrenes Mitglied
15.10.2013
299
18
Entschuldigt bitte, hab jetzt nicht alles durchgelesen....

Ich hab ein Problem:

Jemand fliegt zurück auf die Philippinen.
Deutschland-Zürich mit lx
Zürich BKK mit lx
Bkk mnl mit PR

Es geht um den Umstieg in bkk, hier bräuchts nebst kompletter Impfung eine Reiserversicherung dir 50.000 Dollar bei Covid abdeckt.

Der Reisende hat zwar für den Aufenthslt in der EU eine Reisekrsnkenversicherung welche ja auch vorraussetzunc für ein Visum war.

Ich finde jetzt nichts wo man ausschließlich für einen Tag bkk ( sind eh nur 2 1/2h) abschließen kann.
Ich zät auch ne Woche abschließen, geht im Grunde erstmal auch darum in D bzw ZRH nicht abgewiesen zu werden am Flughafen.

Vielleicht kann mir jemand helfen was ich tun kann.

Ach ja, bei der Reisekrsnkenversicherung in D kann ich das nicht extra dazwischen. Die Dame meinte aber das man dies an Ständen am BKK kaufen könne. Aber läßt die Swiss die Passagiere überhaupt an Board. PCR wird knapp 48h vor geplanten Abflug gemacht
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.962
9.087
Es geht um den Umstieg in bkk, hier bräuchts nebst kompletter Impfung eine Reiserversicherung dir 50.000 Dollar bei Covid abdeckt.

Der Reisende hat zwar für den Aufenthslt in der EU eine Reisekrsnkenversicherung welche ja auch vorraussetzunc für ein Visum war.

Ich finde jetzt nichts wo man ausschließlich für einen Tag bkk ( sind eh nur 2 1/2h) abschließen kann.
Ich zät auch ne Woche abschließen, geht im Grunde erstmal auch darum in D bzw ZRH nicht abgewiesen zu werden am Flughafen.

Vielleicht kann mir jemand helfen was ich tun kann.

Ach ja, bei der Reisekrsnkenversicherung in D kann ich das nicht extra dazwischen. Die Dame meinte aber das man dies an Ständen am BKK kaufen könne. Aber läßt die Swiss die Passagiere überhaupt an Board. PCR wird knapp 48h vor geplanten Abflug gemacht
Interessante Themenzuordnung.

Ich gehe davon aus, dass es die gleiche Auflage ist, wie bei der Einreise nach Thailand. Es gibt viele Kranken- und Reisekrankenversicherungen, die eine entsprechende Bestätigung ausstellen. Dazu gehört z.B. die in der AMEX Plat enthaltene Reisekrankenversicherung. Muss man extra etwas abschließen, dann funktioniert z.B. der Nachweis der DEVK (EUR 8,30 pro Jahr).

Es kann sinnvoll sein, die beim Reisenden bereits vorhandenen Reisekrankenversicherungen abzuklopfen, ob diese eine entsprechende Bestätigung erstellen. Wichtig ist, dass das Bestätigung auch auf Englisch (oder Thai) vorliegen muss und die Worte “Thailand”, ”Covid-19” und “USD 50.000” enthält. Die Zahl darf auch höher ausfallen, doch “unbegrenzt“ o.ä. kann zu Missverständnissen führen. Die meisten Krankenversicherungen wissen Bescheid, wenn man sagt, dass es für Thailand ist.

Die Frage, welche Versicherung in welchem Fall dann wirklich zahlt, ist nochmal eine andere.
 

Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
1.279
1.125
Hallo!
Habe zwei Tickets (HAM-ARN), die ich nicht wahrnehmen kann. Beide gebucht als nicht stornierbar (nur änderbar gegen Gebühr+Tarifdifferenz).

So wie ich es verstanden habe, kann ich natürlich trotzdem stornieren und bekomme den Ticketpreis nicht zurück, aber die Steuern etc.
Wie muss ich genau da vorgehen, das passiert sicherlich nicht von alleine oder? Muss ich nach der Stornierung eine Email schreiben oder anrufen?
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Erstmal abwarten, ob der Flug nicht vielleicht doch annulliert wird. Nach No-Show dann E-Mail schreiben.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
In Deutschland [Vorsicht - andere Länder haben teilweise abweichende Rechtsgrundlagen] besteht immer ein Rechtsanspruch auf die Erstattung der ungenutzten Steuern und Gebühren, die die Airline für Dritte vereinnahmt hat und die die Airline bei Nichtnutzung des Fluges dann nicht abführen muss.

Somit hast Du in Deutschland auch nach einem No-Show den Anspruch auf die Steuerrückerstattung [Airline-Zuschläge sowie ggf. aufgrund rechtlicher Vorgaben bereits bei Ticketausstellung "verbrauchten" Steuern ausgenommen].
 

Peanutbutter

Erfahrenes Mitglied
12.02.2020
1.279
1.125
Danke für die Antworten.
Glaube bei dem Flug stehen die Chancen schlecht das der annulliert wird. :) Aber wenn mit "no show" die gleichen Steuern zurück gezahlt werden als beim Storno, dann kann ichs ja drauf ankommen lassen
 

Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
653
64
LH hat mir zuerst eine Reservierungsänderung von Dus-fra-tpa und zurück zugeschickt, wo die Flugzeiten jeweils 10 min auseinanderlagen. Heute habe ich dem zugestimmt. Nach knapp 20 Minuten kam eine erneute Mail, wo nun der Rückflug Fra-Dus storniert bzw auf einen späteren Flug umgebucht wurde. Statt 11:05 landen wir nun 14:05. Wenn ich jetzt auf Erstattung beantragen gehe, bekomme ich alles erstattet inkl der Sitzplatzreservierungen ?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Wenn Du Zusatzleistungen gebucht hast und Dir nachgelagert Rennerei ersparen willst, solltest Du für Deinen Erstattungswunsch von vorne herein anrufen. Die Zusatzleistungen werden i.d.R. nämlich nicht automatisch mit erstattet...
 
  • Like
Reaktionen: scr69 und Methu

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.958
408
Sachsen
Wenn Du eine Mail über die Annullierung eines Fluges erhalten hast, dann leiten sich verschiedene Rechte davon ab. Eines davon ist das Recht auf vollständige Erstattung des Tickets innerhalb von 7 Tagen.
Wie verhält es sich denn wenn nur eine Teilstrecke gecancelt wurde? Ich habe diese Woche etwas vorschnell den Refund-Button in der LH-Mail geklickt und jetzt hat mir LH offenbar 250€ Stornogebühr für den gebuchten Semi-Flex-Tarif abgezogen. Die Lumpen! 😀

Macht es Sinn sich 1h in die Warteschlange zu hängen oder kann die tel. Hotline da wenig ausrichten?
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.962
9.087
Bei einer Annullierung hast Du das Recht auf vollständige Erstattung, auch bei einer Teilstrecke.

Die Hotline kann da was ausrichten. Ob sie das auch tut, ist eine andere Frage.

Es gibt eben Branchen.- gerade im Massengeschäft mit Konsumenten -, bei denen die Mehrheit der Anbieter bei Auftauchen von Konflikten direkt ins Unseriöse abdriften. Versicherungen, Telekommunikation und auch Reisen. Da kann man nur staunen, dass das nicht regelmäßig als gewerbsmäßiger Betrug geahndet wIrd.
 
  • Like
Reaktionen: mariomue

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.958
408
Sachsen
Bei einer Annullierung hast Du das Recht auf vollständige Erstattung, auch bei einer Teilstrecke.

Die Hotline kann da was ausrichten. Ob sie das auch tut, ist eine andere Frage.

Es gibt eben Branchen.- gerade im Massengeschäft mit Konsumenten -, bei denen die Mehrheit der Anbieter bei Auftauchen von Konflikten direkt ins Unseriöse abdriften. Versicherungen, Telekommunikation und auch Reisen. Da kann man nur staunen, dass das nicht regelmäßig als gewerbsmäßiger Betrug geahndet wIrd.
War wohl doch mein Fehler. Die Hotline hat mich darauf hingewiesen das die Teilstrecke nicht gecancelt sonder lediglich um 25min verschoben. Das ist mir tatsächlich erst beim 3.x lesen aufgefallen. Also kann ich die 250€ Stornogebühr wohl abschreiben.
 

Farinurlaub

Erfahrenes Mitglied
21.01.2013
392
94
Ich habe noch ein Ticket aus Anfang 2020 ex Kiew "on Hold"- leider sieht es aktuell so aus, als könnte ich die Reise mit dem Ziel Hong Kong nicht im erlaubten Reisezeitraum antreten. Man bot mir eine Erstattung an.

Nun stellt sich mir folgende Frage:
Üblicherweise wird ja bei einer Erstattung auf die ursprüngliche Zahlungsart und Währung zurückgegriffen (In meinem Fall die M&M Kreditkarte und ukrainischer Hrywnja (UAH)
Ich lese überall, die ukrainische Währung kann derzeit nicht gehandelt werden. Das LH Callcenter meinte, die Ticketingabteilung würde einfach die Erstattung veranlassen - Von Problemen mit der Ukrainischen Währung wüsste man nichts.
Nun könnte ich es ja einfach drauf ankommen lassen - möchte jedoch ungern riskieren, (wenn überhaupt) nur wenige Cents zu erhalten.
Hatte jemand von euch zufälligerweise einen ähnlichen Fall? Falls nicht, an wen kann ich mich wenden? Die DKB?
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.802
718
Ich habe noch ein Ticket aus Anfang 2020 ex Kiew "on Hold"- leider sieht es aktuell so aus, als könnte ich die Reise mit dem Ziel Hong Kong nicht im erlaubten Reisezeitraum antreten. Man bot mir eine Erstattung an.

Nun stellt sich mir folgende Frage:
Üblicherweise wird ja bei einer Erstattung auf die ursprüngliche Zahlungsart und Währung zurückgegriffen (In meinem Fall die M&M Kreditkarte und ukrainischer Hrywnja (UAH)
Ich lese überall, die ukrainische Währung kann derzeit nicht gehandelt werden. Das LH Callcenter meinte, die Ticketingabteilung würde einfach die Erstattung veranlassen - Von Problemen mit der Ukrainischen Währung wüsste man nichts.
Nun könnte ich es ja einfach drauf ankommen lassen - möchte jedoch ungern riskieren, (wenn überhaupt) nur wenige Cents zu erhalten.
Hatte jemand von euch zufälligerweise einen ähnlichen Fall? Falls nicht, an wen kann ich mich wenden? Die DKB?
Interessante Frage. Wobei es scheinbar durchaus noch einen offiziellen Wechselkurs gibt, wenn man danach googelt. Und der ist nicht so weit weg von dem, was die letzten Jahre so gegolten hat. Ich vermute mal einfach, der Kurs wird von der ukrainischen Notenbank gestellt. Es gibt halt nur keine offizielle Umtauschmöglichkeit.
Wenn die LH also einfach nach theoretischem Umtauschkurs Euros überweist, könnte das halbwegs ok sein....

Ansonsten, angenommen die ursprüngliche Kaufwährung verfällt wertlos: Dann wäre es aus meiner Sicht ein wenig gegen Treu und Glauben, wenn die LH gegenüber einem deutschen Kunden, der von Deutschland aus im B2C-Geschäft ein Ticket kauft, erklärt, dass die Erstattung quasi verfallen ist, weil die Währung, die die LH bei Kauf "erzwungen" hat, nur weil der Startpunkt der Reise ein anderes Land ist, verfallen ist. Man darf ja auch eher davon ausgehen, dass die LH nicht monate- oder jahrelang die Zahlung als Fremdwährung rumliegen lässt. Höchstens der Anteil für die lokalen Gebühren. Den Rest sollten sie in Euro getauscht haben. Und dann wäre es auch nur recht und billig, wenn sie das auch erstatten.
Ich möchte allerdings betonen, dass ich keine Ahnung habe, wie die Rechtslage hierbei tatsächlich wäre....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Farinurlaub