Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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rcs

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06.03.2009
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München
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Wenn Du im September 2021 einen Flug von HAM nach PUJ gebucht hast, ist das Ticket unabhängig von der Flugplanänderung bereits umbuchbar. Die Umbuchungsgebühr entfällt wegen Corona, eine etwaige Tarif-/Taxdifferenz ist zu entrichten. Eine Streckenänderung ist ebenfalls möglich, da Du nicht Economy Light gebucht hast.

Eine besondere Umbuchungskulanz für eine Änderung auf Florida brauchst Du also nicht.
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
(Edit: Erledigt, siehe letzter Absatz)

Unser und auch mein erster Flug seit über zwei Jahren ist mit LH gebucht, nach Paphos auf Zypern. Nun wurde uns der Rückflug storniert und es gibt keine anderen Optionen. Kann man kostenlos auf einen Rückflug ab Larnaca umbuchen?

Gebucht im Oktober für Reise im April war folgendes:
10. April: CGN-MUC-PFO (alles LH)
22. April: PFO-FRA-QKL (alles LH, bzw. operated by DP)

Im Dezember kam eine E-Mail, dass sich die Reise geändert hatte, mit Bitte, bis 28.1. zu antworten. Habe leider zunächst nur die 5-minütige Flugänderung auf der Hinreise gesehen, jetzt aber noch einmal nachgeschaut und gesehen, dass der Rückflug komplett storniert wurde.

Für Paphos-Köln gibt es keine Alternativen mehr mit der LH-Gruppe; nur 3 Tage vorher und 2 Tage später jeweils mit unmöglichen Flugzeiten und Übernachtung am Zwischenstopp.

Allerdings gibt es am 22. April LCA-FRA-QKL zur gleichen Uhrzeit wie der Ursprungsflug (17:10) einen Flug mit Lufthansa, aber eben ab Larnaca. Das wäre eine akzeptable Alternative.

Ich hänge nun seit einer knappen Stunde in der Warteschleife (kein Status mehr...) und habe nicht unendlich Zeit: Ist denn eine Änderung des Flughafens wie geplant überhaupt möglich unter den oben geschilderten Umständen?

Edit: Hat sich erledigt. Umbuchung hat geklappt, mit fast 1,5 Stunden Wartezeit an der Hotline. Ging ohne Probleme. Warte jetzt noch auf E-Mail-Bestätigung und dann in einigen Tagen neue Ticketnummern.

Edit 2: Ich hatte ursprünglich nicht in diesem Thread geschrieben, da unser Problem eigentlich nichts mit Corona zu tun hat; wurde aber verschoben.
 
Zuletzt bearbeitet:

ChrisHB

Reguläres Mitglied
14.09.2010
81
1
Wenn Du im September 2021 einen Flug von HAM nach PUJ gebucht hast, ist das Ticket unabhängig von der Flugplanänderung bereits umbuchbar. Die Umbuchungsgebühr entfällt wegen Corona, eine etwaige Tarif-/Taxdifferenz ist zu entrichten. Eine Streckenänderung ist ebenfalls möglich, da Du nicht Economy Light gebucht hast.

Eine besondere Umbuchungskulanz für eine Änderung auf Florida brauchst Du also nicht.
Vielen Dank, ich dachte, man dürfte nur einmal umbuchen, was ich ja von im September auf März schon gemacht habe.
 

rcs

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06.03.2009
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Vielen Dank, ich dachte, man dürfte nur einmal umbuchen, was ich ja von im September auf März schon gemacht habe.
Wenn es um die INVOL-Umbuchung ohne Tarifnachberechnung geht - ja, die ist für jede Flugplanänderung / Flugstreichung nur einmalig möglich. Start- und Zielort müssen dort aber zwingend gleich bleiben.

Aktuell sind alle Lufthansa Group Tarife umbuchbar (und in den meisten Tarifen entfällt auch die Umbuchungsgebühr).
 

Maverick81

Reguläres Mitglied
22.01.2017
73
23
Ich war betroffen von einer Flugstreichung für mein Miles & More Awardticket (MCO). Ich durfte mir ein neues Ziel aussuchen(MIA) und wurde anstandslos umgebucht...
 

rcs

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06.03.2009
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Ich war betroffen von einer Flugstreichung für mein Miles & More Awardticket (MCO). Ich durfte mir ein neues Ziel aussuchen(MIA) und wurde anstandslos umgebucht...
Dieser Diskussionsfaden behandelt die regulär bezahlten Lufthansa-Tickets.

Für die besonderen Konstellationen der Miles&More-Prämientickets gibt es einen gesonderten Diskussionsfaden im Miles&More-Bereich des Forums - und eben wie bereits unzählige Male erwähnt gibt es einen ganz massiven Unterschied zwischen einer Flugstreichung (="involuntary") und einer wie hier jetzt aktuell von ChrisHB gewünschten (="voluntary") Umbuchung...
 

ichbinswieder

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18.11.2010
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Ich glaube ich hatte ihn auch schon ein paar Mal in der Leitung, der hat wirklich was drauf, bzw. kümmert sich direkt.
Der hat nichts anderes gemacht, als was maximal möglich wäre. Er ruft den Supervisor an. Hat der / die einen guten Tag, dann muss der Agent warten, der SU ruft die Ticketabteilung an, dies darf ein Agent nämlich nicht und der SU sagt dann dem Agenten das Ergebnis.
 

3LG

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04.07.2019
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Der hat nichts anderes gemacht, als was maximal möglich wäre. Er ruft den Supervisor an. Hat der / die einen guten Tag, dann muss der Agent warten, der SU ruft die Ticketabteilung an, dies darf ein Agent nämlich nicht und der SU sagt dann dem Agenten das Ergebnis.
Wobei bei den Agenten manchmal auch Welten dazwischen liegen. Die Agenten die eine gewisse Ahnung haben wissen natürlich auch was zu tun ist. Oft heißt es ja „geht nicht“, übersetzt heißt das ungefähr „hab eigentlich kein Bock / keine Ahnung“.
 
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SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Bei mir (oben auf der Seite) wurde PFO-FRA auch ohne Murren nach LCA-FRA umgebucht, als der Flug gestrichen wurde. Es gab allerdings auch keinerlei Alternativen von PFO aus. War ein ganz normal auf lufthansa.com gebuchtes bezahltes Ticket.
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
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KN
Hm, ich bin verwirrt.

Ich habe eine LX Europabuchung, Tarif LIGHT, gebucht am 29.9.2021.

Swiss sagt mir, wenn ich umbuchen möchte, verlangen sie 40 CHF Umbuchungsgebühr. Ist das korrekt? Ich dachte, die Umbuchungsgebühr entfällt, und ich würde bloss eine allfällige Tarifdifferenz bezahlen?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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wie bereits unzählige Male erwähnt gibt es einen ganz massiven Unterschied zwischen einer Flugstreichung (="involuntary") und einer wie hier jetzt aktuell von ChrisHB gewünschten (="voluntary") Umbuchung...
Dies aufgreifend:
Folgendes Szenario: Flugstreichung, Pax bucht um, danach gibt es Einreisestop im Zielland, Flug geht aber trotzdem wegen Einheimischen und Cargo, Pax kann wegen Stop nicht mitfliegen und LH sagt dann...was?
"Ätsch, Pech gehabt, wir haben Dich ja einmal umgebucht, und Du bist nicht erschienen? Der Flug ging ja..."
Oder....?
 

rcs

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06.03.2009
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Siehe erster Beitrag.

Erstattungen ohne Flugstreichungen werden im Fall von Einreiserestriktionen seit dem 16.03.2020 nicht mehr angeboten; ist der Flug nicht gestrichen, richten sich Erstattungen ohne eine Flugstreichung nach den Tarifregeln, auch wenn man nicht einreisen darf.

Da alle LHG-Tarife eine Umbuchung erlauben, kann in dem Szenario dann umgebucht werden.
 

teggers

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20.07.2013
145
44
Die LH Hotline macht mal wieder wiedersprüchliche Aussagen

gebucht WAW-FRA am 26.01.22 für den 27.02.2022 jetzt wurde der Abendflug 19:00 LH1351 aus dem Flugplan genommen. Umbuchung auf LH1349 5 Stunden vorher, Hotline angerufen und Umbuchung auf LOT 379 anzufragen.
Aussagen Hotline ja kein Problem können wir machen.

E-Mail für die Umbuchung bekommen
2 Tage später war der Lot dann wieder aus der Buchung raus.
Erneuter Anruf, ja sorry wurde kein Ticket ausgestellt machen wir über die Urgent Line

1 Tag später wieder draußen aus der Buchung

Gestern neuer Anruf bei der LH Hotline. Ja also auf Lot umbuchen geht nicht, weil wir ja 14 Tage vorher informiert haben. Der Kollege hat das wohl nicht richtig gemacht, wir können nur auf LH Metall umbuchen, gerne auch auf Montag morgen aber LOT geht nicht.

Hat jemand eine Idee Welche Aussage jetzt stimmt bisher steht es ja 2:1 für den Lot Flug in Sachen Aussagen der Agent.

Einfach nochmal paar Tage warten und versuchen nochmal umbuchen zu lassen?
 

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
397
589
GVA
Hat jemand eine Idee Welche Aussage jetzt stimmt bisher steht es ja 2:1 für den Lot Flug in Sachen Aussagen der Agent.

Einfach nochmal paar Tage warten und versuchen nochmal umbuchen zu lassen?
Auf jeden Fall. Die Umbuchung auf LO ist selbstverständlich möglich - mehrmals praktiziert. Das Problem ist halt das ewige Warten auf die Ausstellung von Tickets nach SKCHG. Daher am besten bei SWISS buchen (auch LH-Flüge), alles wird innerhalb von paar Stunden in Basel umgeschrieben.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Also gemäß der von rcs im Eingangsbeitrag geposteten Regeln ist Umbuchung auf LOT wirklich nicht möglich. Schon gar nicht, wenn dieser Flug keinen LH Group-Codeshare hat (und sich auch normal zum gebuchten Tarif buchen ließe). Bzw. "Einzelfallentscheidung".

Habe dieses Thema der Umbuchung auf andere Star Alliance-Airlines auch regelmäßig. Meine Erfahrung ist auch, dass an der LX- und OS- (Status-) Hotline tendenziell mehr geht als bei LH, wo der Call Center-Agent da erst nachfragen muss, und es dann Glücksache ist, was der Supervisor / Ticketing durchgehen lässt. Während an den Status-Hotlines von LX und OS noch Mitarbeiter sitzen, die selber was können / dürfen und wenn sie sehen, dass der Flug jetzt zum x-ten Mal gestrichen wurde, auch mal etwas großzügiger umbuchen.
 

rcs

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06.03.2009
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Auf jeden Fall. Die Umbuchung auf LO ist selbstverständlich möglich - mehrmals praktiziert. Das Problem ist halt das ewige Warten auf die Ausstellung von Tickets nach SKCHG. Daher am besten bei SWISS buchen (auch LH-Flüge), alles wird innerhalb von paar Stunden in Basel umgeschrieben.
Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig.

Mit den bis 31.08.2021 gültigen INVOL-Regeln war die Umbuchung auf Codeshare-Flüge problemlos möglich, auch wenn diese von *A Partnern wie LO ausgeführt wurden. Die Buchungsklasse war dabei egal.

Das hat sich zum 01.09.2021 geändert - eine Umbuchung auf Codeshare-Flüge ist nur noch dann von den LHG Invol-Regeln gedeckt, wenn in der ursprünglich gebuchten Buchungsklasse Verfügbarkeit gegeben ist. Dito für Umbuchungen auf die native Fremdairline-Flugnummer - auch das ist nur dann zulässig, wenn die Tarifbedingungen des gebuchten Tarifs dies erlauben, und die für den bezahlten Tarif relevante Buchungsklasse verfügbar ist.

Von daher kann es gut sein, dass Du diese Umbuchungen in der Vergangenheit (insbesondere vor dem 01.09.2021) mehrfach problemlos angeboten bekommen hast - aber die Erfahrung aus der Vergangenheit ist nicht zwingend die aktuell gültige Regel ;)

Es gibt immer Ausnahmen, die bei Umbuchungen möglich sind, insbesondere wenn es keine Alternative innerhalb der Lufthansa Group gibt. Dies ist aber stets eine Kulanzentscheidung im Einzelfall. So hatte ich letztlich erst ein Umbuchung auf Air Baltic auf dem Schreibtisch, die so schlichtweg alternativlos war und folglich auch problemlos genehmigt wurde. Es kommt immer etwas auf den Einzelfall an.

Davon losgelöst bleibt natürlich das Thema Fluggastrechte bei exakter Auslegung der EU/261, wenn der Flug einer anderen Airline der nächste nach dem gestrichenen Flug ist, kann man natürlich dann bei nicht fluggastrechtkonformer Antwort auf den Umbuchungswunsch nach Fristsetzung selber tätig werden und die entsprechende Alternative buchen und auf dem Rechtsweg dann die Kosten geltendmachen.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Davon losgelöst bleibt natürlich das Thema Fluggastrechte bei exakter Auslegung der EU/261, wenn der Flug einer anderen Airline der nächste nach dem gestrichenen Flug ist, kann man natürlich dann bei nicht fluggastrechtkonformer Antwort auf den Umbuchungswunsch nach Fristsetzung selber tätig werden und die entsprechende Alternative buchen und auf dem Rechtsweg dann die Kosten geltendmachen.
Was eigentlich, wenn dir das am Flughafen am Schalter passiert und du zB keinen schriftlichen Beweis oder Fristsetzung hast, dass du auf den nächsten Flug mit Fremdairlines wolltest; ihn aber selber kurzfristig einbuchst?
Könnte LH oder sonstwer ja später argumentieren, du wärst am Schalter mit einer (für LH) billigeren Alternative zufrieden gewesen, also warum zahlen.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.524
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München
Diese hypothetischen, spekulativen Szenarien sind denke ich an dieser Stelle wenig hilfreich und fehl am Platz. Zum einen geht es hier nicht um kurzfristige IRREGs, sondern um die längerfristigen Flugplananpassungen und Corona-bedingten Streichungen. Zum anderen hat der Airport am Abflugtag schon seit jeher ganz andere Befugnisse für kurzfristige Umbuchungen, bei denen teilweise sogar der Self-Service im Online Check-In diverse (wenn auch nicht alle) OAL mit anbietet.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.630
970
MUC, BSL
Wenn es um die INVOL-Umbuchung ohne Tarifnachberechnung geht - ja, die ist für jede Flugplanänderung / Flugstreichung nur einmalig möglich. Start- und Zielort müssen dort aber zwingend gleich bleiben.

Aktuell sind alle Lufthansa Group Tarife umbuchbar (und in den meisten Tarifen entfällt auch die Umbuchungsgebühr).
Gilt dann nicht ggf. die 200 Meilen Regel? Ich habe in letzter Zeit dutzende Male BSL mit ZRH getauscht, war eigentlich nie ein Thema.
 

rcs

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06.03.2009
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Gilt dann nicht ggf. die 200 Meilen Regel? Ich habe in letzter Zeit dutzende Male BSL mit ZRH getauscht, war eigentlich nie ein Thema.
Nein. Die Grundregel ist und bleibt, dass der Start- und Zielort gleichbleiben müssen, wenn ohne Tarifneuberechnung umgebucht werden soll.

Nur in Ausnahmefällen ist eine Änderung von Start- oder Zielort ohne Tarifberechnung möglich - und zwar per Sonderkulanz, wenn es keine objektive Alternative zu einer solchen Änderung gibt (beispielsweise weil BSL nur noch so selten angeflogen wird, dass dort keine adäquate Invol-Umbuchung mehr angeboten werden kann). Voraussetzung ist in dem Kontext auch eine Flugstreichung und nicht nur eine Zeitenänderung.

Dort greift dann die Regel, dass im Rahmen einer solchen Sonderkulanz auf den nächstgelegenen von der LHG angeflogenen Airport (maximale Entfernung 200 Meilen) umgebucht werden kann, auch ohne dass der Tarif nachberechnet werden muss. Das Startland bzw. Zielland (je nach dem, wo die Änderung erfolgt) sollte dabei beibehalten werden.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Wenn BSL wieder mit höherer Frequenz angeflogen wird und nicht wie aktuell z.B. die ganzen MUC-Flüge wegen Corona gestrichen sind, musst Du damit rechnen, dass eine Umbuchung auf ZRH im Invol-Fall dann nicht mehr ohne Tarifnachberechnung erfolgt.
 

miafll

Erfahrenes Mitglied
15.11.2010
666
35
HAJ-BRE
Hallo,

ich habe die letzte Stunde mit der FTL Hotline und dem LX Callcenter ergebnislos zugebracht.
Rückflug MIA-MUC-AMS in PE am 07.03.22 wurde storniert.
Als Option wird nur MIA-FRA-AMS angeboten. Das ist aber leider keine Option für uns, da die Maschine früher geht und wir noch einen Termin haben.
Die LX hat keine PE und nach Auskunft der Callcenter Dame wird der Flug sowieso noch storniert...??? Aha.
Bleibt noch MIA-CDG-AMS in PE. Das wollen sie aber logischerweise nicht buchen. Falsche Allianz.

Mittlerweile steht in der Buchung nur noch der Hinflug. Außer Ticketerstattung wird keine Möglichkeit angeboten.
Und jetzt?
Ticket anfliegen und vor Ort klären?
Oder welche Option gibt es noch?

Vielen Dank!
 
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Farinurlaub

Erfahrenes Mitglied
21.01.2013
392
94
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Ich werfe mal eine Frage in die Runde:
Hab noch ein KBP-HKG F Ticket offen welches ich gerne fliegen würde. Nun scheint es jedoch, dass neben HKG auch KBP zeitnah schwierig werden könnte - allerdings aus einem „nicht Corona“ Grund.
Eine Erstattung steht mir aktuel schon zu, aus den bekannten Gründen - aber ich würde ja gerne fliegen. Wie stehen die Chancen, dass sich KBP als Start der Reise ändern ließe, sofern der Ernstfall eintreten sollte?