Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.844
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Es gibt Sichten, dass jegliche Zeitenänderung wie ein Storno nach EU261 zu betrachten ist. Zu dieser Sicht tendiere ich auch. Aber da kann man - inklusive Richter - auch anderer Meinung sein.

Das EU261 ist bereits eines der restriktivsten, kundenfreundlichen Gesetze überhaupt.
Gibt es da noch keine abschliessende Rechtssprechung? Noch keine Entscheidung vom BGH/EUGH in der Sache? Seltsam, wird doch sonst jede Kleinigkeit durch alle Instanzen geprügelt.

EU261 ist in der Theorie ein gutes Gesetz, müsste aber in der Durchsetzung einfacher sein bzw. müssten Airlines die erst reagieren wenn man einen Anwalt einschaltet dann nochmals deutlich schlechter gestellt werden - meine Meinung.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.074
Gibt es da noch keine abschliessende Rechtssprechung? Noch keine Entscheidung vom BGH/EUGH in der Sache? Seltsam, wird doch sonst jede Kleinigkeit durch alle Instanzen geprügelt.
Dazu noch nicht, soweit ich weiss.
EU261 ist in der Theorie ein gutes Gesetz, müsste aber in der Durchsetzung einfacher sein bzw. müssten Airlines die erst reagieren wenn man einen Anwalt einschaltet dann nochmals deutlich schlechter gestellt werden - meine Meinung.
EU261 ist ein populistisches Gesetz, bei dem einiges falsch läuft. Z.B. dass die Gerichtsbarkeiten in den Mitgliedsstaaten so unterschiedlich bzw. teilweise gar nicht funktionieren und das Gesetz deshalb sehr wettbewerbsverzerrend wirkt. Auch dass Konsumenten aus Nicht-EU-Staaten dadurch geschützt werden, bei deren Airlines EU-Bürger keinen Schutz genießen, ist falsch. Weiterhin ergibt keinen Sinn, dass die Ausgleichszahlung bei einem EUR 1,- Ticket grundsätzlich gleich hoch ist wie bei einem EUR 1.000,- Ticket.

Man sieht die politische Agenda, wenn man es mit den Fahrgastrechten der Deutschen Bahn vergleicht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.844
Weiterhin ergibt keinen Sinn, dass die Ausgleichszahlung bei einem EUR 1,- Ticket grundsätzlich gleich hoch ist wie bei einem EUR 1.000,- Ticket.
Doch das ergibt einen Sinn den so werden bei Überbuchungen alle gleich behandelt, es wäre doch wohl gegen die Idee wenn man bei niedrigeren Ticketpreisen auch niedriger Ausgleichszahlungen bekommt, den der Schaden ist unabhängig vom Ticketpreis der gleiche,

Ich merke jedoch das ich eigentlich nie stehengelassen werden wenn der Flu stattfindet, selbst als Freiwilliger wurde ich schon öfter abgelehnt, aber eben ohne 1€ Ticket.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.074
Doch das ergibt einen Sinn den so werden bei Überbuchungen alle gleich behandelt, es wäre doch wohl gegen die Idee wenn man bei niedrigeren Ticketpreisen auch niedriger Ausgleichszahlungen bekommt, den der Schaden ist unabhängig vom Ticketpreis der gleiche,

Ich merke jedoch das ich eigentlich nie stehengelassen werden wenn der Flu stattfindet, selbst als Freiwilliger wurde ich schon öfter abgelehnt, aber eben ohne 1€ Ticket.
Zum einen werden bei Überbuchungen nicht alle gleich behandelt, weil es mehr Konsequenzen gibt als die Ausgleichszahlungen. Zum anderen ist der Schaden ganz sicher nicht der gleiche und auch nicht unabhängig vom Ticketpreis.

Ich stelle mir bei vielen Wutbürgern hier im Forum gerne vor, wie es wäre, wenn ihre Arbeit entsprechend reglementiert wäre. Wenn also die ganzen Mitdemstromschwimmer in den Behörden, Konzernen, Handwerksbetrieben eine ähnliche Sanktionierung hätten. Tischler kommt 2,5h zu spät? EUR 250,- pauschal. Er kommt an den Tag gar nicht? Kunde kann auf Kosten des Handwerkers einen beliebigen Konkurrenten beauftragen. Neuwagenlieferung verschiebt sich um einen Tag? EUR 600,- Pauschale plus der Kunde kann einen beliebigen Neuwagen der Konkurrenz kaufen, Autokonzern/-händler zahlt. Behörde nimmt nicht innerhalb von 2,5h einen Passantrag entgegen? EUR 250,-, gleichzeitig volle Schadenersatzpflicht für Reisen, die deshalb nicht möglich sind. Und so weiter.

EU261 macht der Mehrheit nur Spaß, weil sie dabei Nettoempfänger sind. Würde man das auf die meisten Branchen übertragen, würde in der EU die Bude brennen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.844
Zum einen werden bei Überbuchungen nicht alle gleich behandelt, weil es mehr Konsequenzen gibt als die Ausgleichszahlungen. Zum anderen ist der Schaden ganz sicher nicht der gleiche und auch nicht unabhängig vom Ticketpreis.

Ich stelle mir bei vielen Wutbürgern hier im Forum gerne vor, wie es wäre, wenn ihre Arbeit entsprechend reglementiert wäre. Wenn also die ganzen Mitdemstromschwimmer in den Behörden, Konzernen, Handwerksbetrieben eine ähnliche Sanktionierung hätten. Tischler kommt 2,5h zu spät? EUR 250,- pauschal. Er kommt an den Tag gar nicht? Kunde kann auf Kosten des Handwerkers einen beliebigen Konkurrenten beauftragen. Neuwagenlieferung verschiebt sich um einen Tag? EUR 600,- Pauschale plus der Kunde kann einen beliebigen Neuwagen der Konkurrenz kaufen, Autokonzern/-händler zahlt. Behörde nimmt nicht innerhalb von 2,5h einen Passantrag entgegen? EUR 250,-, gleichzeitig volle Schadenersatzpflicht für Reisen, die deshalb nicht möglich sind. Und so weiter.

EU261 macht der Mehrheit nur Spaß, weil sie dabei Nettoempfänger sind. Würde man das auf die meisten Branchen übertragen, würde in der EU die Bude brennen.
Ich habe bisher kaum EU261 Leistungen bekommen, weil ich in der Regel transportiert werde.

Der mittelbare Schaden ist jedoch der gleiche, egal ob ich ein 1€ Ticket habe oder ein 1000€ Ticket habe.

Bei den von dir genannten Beispielen aus anderen Bereichen bleibt immer die Möglichkeit der Schadensersatzklage, da sind die Airlines mit EU261 eigentlich recht gut gestellt weil der Schadensersatz normiert und kalkulierbar ist.

Die paar mal als ich nach EU261 entschädigt wurde war das für mich eher eine Geste denn tatsächlicher Schadensersatz, den du magst es nicht glauben ein verlorener Tag ist mir mehr wert als 600€. Entsprechende Planänderungen waren dann aufwendig und auch nervig.

Deine Vergleiche hinken auch weil bei Handwerkern oder bei der Auslieferung eines KfZ es sich nicht um derart zeitkritische Produkte handelt wie bei einem Flug. Aber vereinbare ich explizit z.B. ein genaues Lieferdatum für ein Fahrzeug wird der Verkäufer schadensersatzpflichtig wenn er nicht liefert. Und ich muss weder bei Handwerker noch beim Autoverkäufer schon Monate vorher in Vorkasse gehen.
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Zum einen werden bei Überbuchungen nicht alle gleich behandelt, weil es mehr Konsequenzen gibt als die Ausgleichszahlungen. Zum anderen ist der Schaden ganz sicher nicht der gleiche und auch nicht unabhängig vom Ticketpreis.

Ich stelle mir bei vielen Wutbürgern hier im Forum gerne vor, wie es wäre, wenn ihre Arbeit entsprechend reglementiert wäre. Wenn also die ganzen Mitdemstromschwimmer in den Behörden, Konzernen, Handwerksbetrieben eine ähnliche Sanktionierung hätten. Tischler kommt 2,5h zu spät? EUR 250,- pauschal. Er kommt an den Tag gar nicht? Kunde kann auf Kosten des Handwerkers einen beliebigen Konkurrenten beauftragen. Neuwagenlieferung verschiebt sich um einen Tag? EUR 600,- Pauschale plus der Kunde kann einen beliebigen Neuwagen der Konkurrenz kaufen, Autokonzern/-händler zahlt. Behörde nimmt nicht innerhalb von 2,5h einen Passantrag entgegen? EUR 250,-, gleichzeitig volle Schadenersatzpflicht für Reisen, die deshalb nicht möglich sind. Und so weiter.

EU261 macht der Mehrheit nur Spaß, weil sie dabei Nettoempfänger sind. Würde man das auf die meisten Branchen übertragen, würde in der EU die Bude brennen.

Warum gibt es EU261/04? Meiner Meinung nach, weil es die Airlines übertrieben haben und der Kunde in einem Großteil der Fälle das sehr kurze Stöckchen gezogen hat. Die Airlines hätten sich bzw. könn(t)en sich eine Menge Ärger sparen, wenn man auch mal pragmatisch im Sinne des Kunden entscheidet und nicht in bester Controllermanier versucht den letzten Tropfen Saft aus der Zitrone zu pressen.

Ergo, so wie man in den Wald hinein schreit, so kommt es wieder raus.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Gibt es da noch keine abschliessende Rechtssprechung? Noch keine Entscheidung vom BGH/EUGH in der Sache? Seltsam, wird doch sonst jede Kleinigkeit durch alle Instanzen geprügelt.
Doch.
Mehr als 1 Stunde nach vorne für den Abflug, mehr als drei Stunden nach hinten für die Ankunft. Das ist nämlich wie eine Annullierung zu behandeln und eröffnet die Rechte aus Art. 8.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Bei den von dir genannten Beispielen aus anderen Bereichen bleibt immer die Möglichkeit der Schadensersatzklage, da sind die Airlines mit EU261 eigentlich recht gut gestellt weil der Schadensersatz normiert und kalkulierbar ist.
Nein, EU261 gilt zusätzlich, nicht als Ersatz für andere Rechtsgrundlagen.
Deine Vergleiche hinken auch weil bei Handwerkern oder bei der Auslieferung eines KfZ es sich nicht um derart zeitkritische Produkte handelt wie bei einem Flug. Aber vereinbare ich explizit z.B. ein genaues Lieferdatum für ein Fahrzeug wird der Verkäufer schadensersatzpflichtig wenn er nicht liefert. Und ich muss weder bei Handwerker noch beim Autoverkäufer schon Monate vorher in Vorkasse gehen.
Nochmal nein. Handwerkerleistungen, Fahrzeuglieferungen etc. können in gleicher Weise zeitkritisch sein.

Der Punkt mit der Vorkasse stimmt. Der ist aber nicht direkt mit EU261 verbunden. Ich würde übrigens auch das Vorkasse-Thema bei Flugreisen regulieren, indem man das abschafft.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Warum gibt es EU261/04? Meiner Meinung nach, weil es die Airlines übertrieben haben und der Kunde in einem Großteil der Fälle das sehr kurze Stöckchen gezogen hat. Die Airlines hätten sich bzw. könn(t)en sich eine Menge Ärger sparen, wenn man auch mal pragmatisch im Sinne des Kunden entscheidet und nicht in bester Controllermanier versucht den letzten Tropfen Saft aus der Zitrone zu pressen.

Ergo, so wie man in den Wald hinein schreit, so kommt es wieder raus.
Ist kein Unterschied zu Handwerkern, Versicherungen, Telekommunikationsdienstleistern, Behörden und Autokonzernen. Bei allen genannten sind eklatante Leistungsmängel Teil des Geschäfts.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
1.804
165
VIE
Doch.
Mehr als 1 Stunde nach vorne für den Abflug, mehr als drei Stunden nach hinten für die Ankunft. Das ist nämlich wie eine Annullierung zu behandeln und eröffnet die Rechte aus Art. 8.
Explain!

Ich kann Geld dafür bekommen, wenn mein Abflug sich um mehr als eine Stunde verschiebt? Auch wenn die Ankunft nicht dadurch beeinflußt wird?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Das ist erst einmal die Frage, ob eine Annullierung vorliegt. Dann schaut man, ob diese auch zum Recht aus Art. 7 führt. Aber ja, auch bei Vorverlegung des Abfluges ohne relevante Ankunftsverspätung gibt es Geld.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.844
Nein, EU261 gilt zusätzlich, nicht als Ersatz für andere Rechtsgrundlagen.

Nochmal nein. Handwerkerleistungen, Fahrzeuglieferungen etc. können in gleicher Weise zeitkritisch sein.

Der Punkt mit der Vorkasse stimmt. Der ist aber nicht direkt mit EU261 verbunden. Ich würde übrigens auch das Vorkasse-Thema bei Flugreisen regulieren, indem man das abschafft.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Nein EU 261 ist ein pauschaler Schadensersatz, klagst einen individuellen ein für z.B. deinen zusätzlichen Aufwand wird EU261 verrechnet.

wenn Handwerker oder Fahrzeuge zu spät geliefert werden kannst du ja ebenfalls Schadensersatz einklagen, diesen gibt es halt nich pauschal und normiert. Dürfte aber auch an der Zahl der Fälle die täglich in der EU anfallen liegen. Es gibt halt wenig Handwerker oder Autoverkäufer die EU weit derart viele Kunden haben wie Fluglinien.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
9.074
Nein EU 261 ist ein pauschaler Schadensersatz, klagst einen individuellen ein für z.B. deinen zusätzlichen Aufwand wird EU261 verrechnet.
Du hast geschrieben, dass man in anderen Bereichen auf Schadensersatz klagen kann, dieser bei Airlines jedoch durch EU261 normiert sei. Das ist falsch. Auf Schadensersatz klagen kann man in Fällen des EU261 auch. EU261 ist eine einfache, weil spezifische und relativ explizite Anspruchsgrundlage. Wann es verrechnet wird und wann es sich aufsummiert, dazu habe ich keine Aussage getroffen.
wenn Handwerker oder Fahrzeuge zu spät geliefert werden kannst du ja ebenfalls Schadensersatz einklagen, diesen gibt es halt nich pauschal und normiert. Dürfte aber auch an der Zahl der Fälle die täglich in der EU anfallen liegen. Es gibt halt wenig Handwerker oder Autoverkäufer die EU weit derart viele Kunden haben wie Fluglinien.
Auch bei Handwerkern und Autokonzernen gibt es eine sehr große Zahl an Kunden. Das ist kein Argument. Und derzeit werden sicherlich weniger Flüge storniert als Autos verspätet geliefert.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Auch bei Handwerkern und Autokonzernen gibt es eine sehr große Zahl an Kunden. Das ist kein Argument. Und derzeit werden sicherlich weniger Flüge storniert als Autos verspätet geliefert.
Ich glaube es sind jährlich in der EU mehr Personen von verspäteten bzw. stronierten Flügen betroffen als von verspäteter Auslieferung ihres Fahrzeuges.

Im Jahr 2019 wurden ca. 3,6 Millionen Neuwagen in DE zugelassen, im Jahr 2019 gab es alleine in DE knapp 250 Millionen Fluggäste, bring da mal die Relationen nicht durcheinander. Die Fluglinien hatten als grob 70 mal so viele Kunden wie die Airlines in DE. Es geht hier ja nicht um den stornierten Flug sondern um den Kunden der von einer verspäteten Lieferung betroffen ist bzw. von Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr betroffen ist.

Autohändler mit mehr als 100.000 Auslieferungen gibt es eigentlich nicht in DE, aber Fluglinien haben in der Regel mehrere Millionen Fluggäste im Jahr.

 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
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Ich glaube es sind jährlich in der EU mehr Personen von verspäteten bzw. stronierten Flügen betroffen als von verspäteter Auslieferung ihres Fahrzeuges.

Im Jahr 2019 wurden ca. 3,6 Millionen Neuwagen in DE zugelassen, im Jahr 2019 gab es alleine in DE knapp 250 Millionen Fluggäste, bring da mal die Relationen nicht durcheinander. Die Fluglinien hatten als grob 70 mal so viele Kunden wie die Airlines in DE. Es geht hier ja nicht um den stornierten Flug sondern um den Kunden der von einer verspäteten Lieferung betroffen ist bzw. von Unregelmäßigkeiten im Flugverkehr betroffen ist.
Es gab keine 250 Millionen Fluggäste, sondern 250 Millionen Flugtickets. Ein Auto fährt man nicht einmalig. Wird es zu spät geliefert, hat man jeden Tag mehrmals nicht den Transport, wie man ihn sich vertraglich vereinbart hatte. Ein Auto nicht geliefert kann man daher nicht mit einem Flugticket gleichsetzen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Es gab keine 250 Millionen Fluggäste, sondern 250 Millionen Flugtickets. Ein Auto fährt man nicht einmalig. Wird es zu spät geliefert, hat man jeden Tag mehrmals nicht den Transport, wie man ihn sich vertraglich vereinbart hatte. Ein Auto nicht geliefert kann man daher nicht mit einem Flugticket gleichsetzen.
Jetzt wird es aber komisch du hast Auto und Handwerker mit Flugticket gleichgesetzt und als ähnlich zeitkritisch benannt, nicht ich.

Wenn dein Auto nicht pünktlich geliefert wird kannst du einen Mietwagen nehmen, der große Unterschied ist aber das Autokaufverträge in der Regel ein unverbindliches Lieferdatum angeben, da dann auch gerne im Bereich einer KW, bei Flügen werden exakte Daten und Uhrzeiten genannt.

Gestaltest du deinen Autokaufvertrag genauso wie den Kaufvertrag wie den für dein Flugticket ist bei Verspätung ein Mietwagen kein Problem.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.290
2.414
Neuss
www.drboese.de
Seid ihr noch in einer juristischen Diskussion (Rechtslage klar), oder wollt ihr hier "Was nicht sein kann, darf nicht sein"-Gefechte ausführen?

Eine Airline darf nicht lustig tun, was sie will. Sie haftet nach allgemeinen Regeln, teils der Höhe nach begrenzt, durch das MÜ, bei Verschulden auf Schadensersatz. Teils gibt es sogar ohne Verschulden und teils sogar bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auch Ansprüche aus der 261/2004/EG.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Jetzt wird es aber komisch du hast Auto und Handwerker mit Flugticket gleichgesetzt und als ähnlich zeitkritisch benannt, nicht ich.

Wenn dein Auto nicht pünktlich geliefert wird kannst du einen Mietwagen nehmen, der große Unterschied ist aber das Autokaufverträge in der Regel ein unverbindliches Lieferdatum angeben, da dann auch gerne im Bereich einer KW, bei Flügen werden exakte Daten und Uhrzeiten genannt.

Gestaltest du deinen Autokaufvertrag genauso wie den Kaufvertrag wie den für dein Flugticket ist bei Verspätung ein Mietwagen kein Problem.
Ich habe nicht Auto und Handwerker mit Flugticket gleichgesetzt, sondern ich habe gesagt, dass viele derjenigen, die sich hier begeistert aufregen, aus regelmäßig mangelbehaftet leistenden Branchen kommen. Im Luftverkehr hat man mit EU261 extrem kundenfreundliche Regelungen, in anderen Branchen eben nicht. Da kann man sich als Fluggast freuen und soll sein Recht einfordern. Man soll aber die Kirche im Dorf lassen und so tun, als sei die eigene Branche besser, nur weil sie nicht ebenso reglementiert wird.

Die Frechheit, dass man gedrängt wird, Autos mit “unverbindlichen Liefertermin” zu kaufen, ist ebenso Ausnutzen der Marktverhältnisse wie das Überbuchen durch Airlines - und dann Stehenlassen der Passagiere.

Vielleicht ist Dir nicht bewusst, was derzeit beim Neuwagenkauf abgeht. Dagegen sind die aktuellen Verhältnisse in der Luftfahrt geradezu leistungstreu.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Seid ihr noch in einer juristischen Diskussion (Rechtslage klar), oder wollt ihr hier "Was nicht sein kann, darf nicht sein"-Gefechte ausführen?

Eine Airline darf nicht lustig tun, was sie will. Sie haftet nach allgemeinen Regeln, teils der Höhe nach begrenzt, durch das MÜ, bei Verschulden auf Schadensersatz. Teils gibt es sogar ohne Verschulden und teils sogar bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auch Ansprüche aus der 261/2004/EG.
Ja, und wem das nicht genug ist, der soll sich bitte vorstellen, seine Arbeit würde entsprechenden Normen unterliegen.

Also, ich bin froh, dass ich in einer Branche tätig bin, wo man mit dem Kunden nur sehr selten über Verträge streitet und praktisch nie prozessiert.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.409
1.817
浪人
5 Min Verspätung können ausreichen um einen größeren Schaden zu verursachen, z.B. wenn man dann die MCT unterschreitet.
Hah! Kleine Anpassungen bei meinen innerdeutschen Zubringer-Flügen habe ich i.d.R. fast jedes mal... und es ist relativ eindeutig, daß der Computer da mit den MCTs all der diversen Passagiere jongliert.

Eine weitere interessante Beobachtung: nach mehr als zwei Jahren Covid-Fliegerei – durch wirklich dick und dünn – scheint die LH verdammt gut gelernt zu haben, was bei mir persönlich in punkto Verspätung und Umbuchung ok ist und was nicht: mittlerweile sind wir uns da eigentlich jedes mal verdammt schnell einig was daraus wird. Es ist als ob die IT regelrecht "it's a give and take" versteht.

Lacht ruhig, oder schüttelt den Kopf – aber so sieht's von meiner Seite aus. :)
 

Travel_Lurch

Erfahrenes Mitglied
15.09.2009
2.407
749
...

Eine weitere interessante Beobachtung: nach mehr als zwei Jahren Covid-Fliegerei – durch wirklich dick und dünn – scheint die LH verdammt gut gelernt zu haben, was bei mir persönlich in punkto Verspätung und Umbuchung ok ist und was nicht: mittlerweile sind wir uns da eigentlich jedes mal verdammt schnell einig was daraus wird. Es ist als ob die IT regelrecht "it's a give and take" versteht.
...
Solange der Umbuchungs-Algorithmus auf die Idee kommt, das 1. Leg zeitlich hinter das zweite Leg zu legen, kann man nicht wirklich von "gut gelernt" reden. Ich sehe da keinerlei Wissenszuwachs in den letzten Jahren.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Solange der Umbuchungs-Algorithmus auf die Idee kommt, das 1. Leg zeitlich hinter das zweite Leg zu legen, kann man nicht wirklich von "gut gelernt" reden. Ich sehe da keinerlei Wissenszuwachs in den letzten Jahren.
Der "Wissenszuwachs" liegt darin, dass der Computer es jetzt mittlerweile merkt, dass die vorgeschlagene Umbuchung eigentlich unsinnig ist. Zitate aus meinen letzten Flugplanänderungsmails (LX):

Ihre Reiseroute beinhaltet derzeit eine Verbindung mit Zwischenübernachtung.

Dadurch überschneiden sich die Ankunfts- und Abflugzeit Ihrer Flüge und Ihre Anschlussverbindung wird nicht mehr erreicht.

Nur damit, eine Alternative vorzuschlagen, wo solche Probleme nicht auftreten, schaffen sie nach wie vor nicht... Da sie nach wie vor auf Umsteigeverbindungen nur einzelne Legs umbuchen (wo dann auf Strecken mit niedrigen Frequenzen sowas rauskommt), anstatt die Gesamtstrecke zu betrachten.
 

FCL

Erfahrenes Mitglied
02.04.2020
2.409
1.817
浪人
Wechsel zwischen F@LH und F@LX vorzuschlagen – mit passenden Zubringern – schafft der Algo bei mir mittlerweile.

Und auch bei +/- ein paar Tagen scheint der Algo mich verdammt gut zu kennen – in welchen Monaten das ok ist oder nicht, welche Wochentage besser sind, etc.

Mehrfach Umsteigen und extra Übernachtungen kommen mittlerweile gar nicht mehr als Alternativ-Vorschläge rein geflattert.

Ich staune ja auch. Keine Ahnung wie/warum.

Ist jedenfalls eine recht interessante Erfahrung.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Auf Europastrecken schaffen sie das nach wie vor nicht. Nicht mal LX via GVA auf eine zeitlich fast gleiche Verbindung LX via ZRH. Dafür kam ein völlig unsinniger Vorschlag mit mehreren Stunden Aufenthalt in GVA als Alternative.
 

ronkon

Reguläres Mitglied
22.07.2015
30
13
ich frage mich eher warum LH nicht endlich mal eine vernünftige App entwickelt wo der Kunde sich selbst die INVOL Verbindung aussuchen kann. United macht das wunderbar.
Weil die ganzen Fachkräfte im Vorstand sitzen und lieber an der Optimierung des Kartoffelsalats tüffteln.

Die noch vorhandenen Kunden sollen lieber Musik hören - ich bin heute schon bei 1 1/2 Stunden (Sen-Line) - ein reines Trauerspiel
 
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