Worauf ich hinaus will: Ich habe +1 und mich gleichzeitig gemeldet, aber nur sie bekommt die Aufforderung zur Quarantäne.
Bei der "weiteren Person" wird ja auch nur Name, Vorname und Alter abgefragt. Keine Adresse, die ja nicht identisch sein muß. Aber wenigstens haben die es mit dem 3. Geschlecht hinbekommen, ist sogar schon voreingestellt im Formular. In F z.B. gibt es nur m und f.
Bei der "weiteren Person" wird ja auch nur Name, Vorname und Alter abgefragt. Keine Adresse, die ja nicht identisch sein muß. Aber wenigstens haben die es mit dem 3. Geschlecht hinbekommen, ist sogar schon voreingestellt im Formular. In F z.B. gibt es nur m und f.
Sehr geehrte Frau Lönnermo, (ich habe aber einen männlichen Vornamen!)
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Wenn Sie sich zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst für bis zu 72 Std. in einem Risikogebiet aufgehalten haben, entfällt die Test- und Quarantänepflicht; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber, Auftraggeber zu bescheinigen.
Eine digitale Einreiseanmeldung muss ausgefüllt werden, davon sind Sie nicht befreit. Befreit sind hier lediglich
Dies trifft auf Sie nicht zu.
- Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
- Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
- Personen, die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren.
Alle Verordnungen finden Sie in der aktuellen Lesefassung hier: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen.
Stetige Aktualisierungen und weitere Informationen rund um die aktuelle Lage im Hinblick auf das Corona-Virus finden Sie auch auf unserer Homepage: https://hessenlink.de/2019nCoV und auf https://www.hessen.de/. Weiterhin können Sie Ihre Fragen an die landesweite Hotline unter 0800 5554666 von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr, Freitag von 08.00-15.00 Uhr stellen. Der Gesundheitsbereich (inkl. Fragen zu Quarantänemaßnahmen) ist täglich von 09:00-15:00 Uhr (also auch am Wochenende) erreichbar.
Freundliche Grüße
Ihr Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Team Bürger*innenkommunikation
+++ Bei dieser Antwort handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft. +++
Nunja, welchen Wert hat das denn nun, wenn das rechtlich nicht verbindlich ist?
Sachsen will die Regelung für den kleinen Grenzeverkehr abschaffen.
Langsam geht es mir zu weit. Begründung, es sei auf Grund der Zahlen nicht an der Zeit zum Tanken und Einkaufen nach Tschechien bzw. Polen zu fahren.
Primaer hat die Aussage deswegen keinen Wert, weil sie falsch ist:
Seid ihr sicher, dass sich die Verpflichtung zur Meldung nicht aus Bundesrecht ableitet?
Nun ja, ich bin mal gespannt, ob das die BPol auch so sieht. Ich werde berichten.
Ich hatte gestern in MUC einen Sonderfall, wo ich ohne Einreisemeldung durch die BPol gekommen bin, da ich mit Bordkarten nachweisen konnte, dass ich nur kurz von G nach Non-Schengen H gegangen bin und wieder zurück. Die Beamten waren aber auch ziemlich verwundert.Habe die Rückmeldung von der BPol erhalten, dass trotz Ausnahme der Quarantäne die Einreisemeldung auszufüllen sei. Ausnahmen seien nur die, die auch schon oben in der Antwort des hessischen Ministeriums aufgeführt sind. Selbst wenn das nicht richtig sein sollte (was ich aber nicht glaube), wird die BPol ihre Mitarbeiter ja so instruieren, d.h. die Gefahr ist groß, dass man nicht reingelassen wird, bevor man am Flughafen eine Ersatzmeldung ausfüllt und sich wieder anstellt.
Ich hatte gestern in MUC einen Sonderfall, wo ich ohne Einreisemeldung durch die BPol gekommen bin, da ich mit Bordkarten nachweisen konnte, dass ich nur kurz von G nach Non-Schengen H gegangen bin und wieder zurück. Die Beamten waren aber auch ziemlich verwundert.
War rechtlich eine Ausreise aus dem Schengenraum ohne Aufenthalt in einem Risikogebiet
An der Grenze non-Schengen wirst Du immer befragt, innerhalb von Schengen wenn überhaupt nur stichprobenartig.Finden denn mittlerweile 100%-Kontrollen statt oder stichprobenartig? Und was wird denn jetzt kontrolliert, wenn es keine Bestätigung nach Dateneingabe über das Formular gibt?
Auch in Fra bei Einreise am E-Gate wird man danach abgefangen und gefragt. Kurz die Mail vom Amt mit Befreiung Quarantaene und dem Nichtausfuellen der Einreiseanmeldung. Danke,schoenen Tag und tschuess. So soll es sein! Komplett unkompliziert.