Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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F.H.K.

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
270
168
...
Freitag bekam +1 (nicht aber ich!!) von unserer kleinen Gemeinde schriftlich die Aufforderung sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben. 3 Seiten Papier mit wilden Verweisen auf Paragraphen etc., aber nicht einen einzigen Hinweis darauf, was zu tun ist, wenn man unter die Ausnahmen fällt, dafür der Hinweis, daß ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe.
Da ich nicht betroffen (die Quarantäneaufforderung ging ausdrücklich nur an +1!) bin und +1 keine weiteren Termine hat, werde ich es auf sich bewenden lassen und mich fragen, was der ganze Müll eigentlich soll. Stand jetzt könnte ich auf diese Weise meine gesamten Nachbarn, denen ich schon immer mal eins auswischen wollte lahm legen. Aber Datenschutz ist ja ein hohes Gut.[/QUOTE]...

Ich habe es so verstanden, dass die Quarantänepflicht auch gilt, wenn sich das Gesundheitsamt nicht aktiv meldet (Voraussetzung man war mehr als x Stunden im Risikogebiet) Ist dem nicht so?
 
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Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
675
258
Südbaden
Korrekt.
Worauf ich hinaus will: Ich habe +1 und mich gleichzeitig gemeldet, aber nur sie bekommt die Aufforderung zur Quarantäne.
Unterm Strich gilt die Regel für uns beide nicht, da in BaWü beruflich bedingte Reisen bis 5 Tage ohne Quarantäne bleiben. Bei mir selbst ist das klar nachweisbar, bei +1 als von mir bezahlter Assistentin ist es evtl. etwas schwerer nachweisbar, weshalb ich bei der Behörde nicht weiter interveniere, da ich für die paar Tage bis Freitag keine Lust auf Scherereien habe.
 
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Freddorick

Aktives Mitglied
08.12.2015
185
0
NYC
Versteht jemand die aktuelle NRW Regelung zu Besuchen von Verwandten ersten Grades. Soweit ich das verstehe dürfte ich (wohnhaft im Ausland) meine Eltern wohnhaft in NRW für 72h besuchen. Darf meine Ehefrau (keine deutsche Staatsbürgerin) mitkommen unter der Ausnahmeregelung?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.245
Mitkommen weiss ich nicht, da habe ich keinen Ueberblick, wie die Einreisevorschriften sind. Aber wenn sie darf, muss sie in Quarantaene. Es sei denn, ihr lebtet in getrennten Hausstaenden, dann duerfte sie Dich quarantaenefrei besuchen..
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
Sachsen will die Regelung für den kleinen Grenzeverkehr abschaffen.

Langsam geht es mir zu weit. Begründung, es sei auf Grund der Zahlen nicht an der Zeit zum Tanken und Einkaufen nach Tschechien bzw. Polen zu fahren.
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Bei der "weiteren Person" wird ja auch nur Name, Vorname und Alter abgefragt. Keine Adresse, die ja nicht identisch sein muß. Aber wenigstens haben die es mit dem 3. Geschlecht hinbekommen, ist sogar schon voreingestellt im Formular. In F z.B. gibt es nur m und f.
 

Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
675
258
Südbaden
Bei der "weiteren Person" wird ja auch nur Name, Vorname und Alter abgefragt. Keine Adresse, die ja nicht identisch sein muß. Aber wenigstens haben die es mit dem 3. Geschlecht hinbekommen, ist sogar schon voreingestellt im Formular. In F z.B. gibt es nur m und f.

Was in sofern witzig ist, als der Brief adressiert war
Frau Kamelin +1
c/o Kamel
Dromedarsteig 13
12345 Alpaca-City

Sie haben also herausgefunden, daß +1 an der Adresse lebt, wo Herr Kamel (vulgo die "weitere Person") gemeldet ist:doh::D
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.626
864
So, ich habe auf meine Anfrage vom hessischen Bürgertelefon nun folgende Anwort erhalten. Unser lokales Gesundheitsamt hat leider noch nicht geantwortet.

Sehr geehrte Frau Lönnermo, (ich habe aber einen männlichen Vornamen!)

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Wenn Sie sich zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst für bis zu 72 Std. in einem Risikogebiet aufgehalten haben, entfällt die Test- und Quarantänepflicht; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Arbeitgeber, Auftraggeber zu bescheinigen.


Eine digitale Einreiseanmeldung muss ausgefüllt werden, davon sind Sie nicht befreit. Befreit sind hier lediglich

  • Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
  • Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
  • Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
  • Personen, die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren.
Dies trifft auf Sie nicht zu.

Alle Verordnungen finden Sie in der aktuellen Lesefassung hier: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen.

Stetige Aktualisierungen und weitere Informationen rund um die aktuelle Lage im Hinblick auf das Corona-Virus finden Sie auch auf unserer Homepage: https://hessenlink.de/2019nCoV und auf https://www.hessen.de/. Weiterhin können Sie Ihre Fragen an die landesweite Hotline unter 0800 5554666 von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr, Freitag von 08.00-15.00 Uhr stellen. Der Gesundheitsbereich (inkl. Fragen zu Quarantänemaßnahmen) ist täglich von 09:00-15:00 Uhr (also auch am Wochenende) erreichbar.

Freundliche Grüße

Ihr Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Team Bürger*innenkommunikation

+++ Bei dieser Antwort handelt es sich nicht um eine rechtsverbindliche Auskunft. +++

Nunja, welchen Wert hat das denn nun, wenn das rechtlich nicht verbindlich ist?
 
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MrBoccia

Aktives Mitglied
05.04.2011
130
2
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Kärnten
the-real-mrboccia.blog
Ich bin heute aus Österreich zurückgekehrt und habe vorher brav dieses Einreiseformular ausgefüllt (es gab keine Bestätigungsemail, aber ein pdf, das ich mir als Beweis für die Anmeldung runtergeladen habe). Da ich ohnehin nur ausm Home-Office arbeite, werde ich mich auch brav an die Quarantäneverordnung halten und mal abwarten, ob sich irgendwer behördlicherseits nach meinem Wohlbefinden oder Verbleib erkundigen wird. Einen Termin fürs Freitesten nach Tag 5 habe ich aber schon vereinbart, danke an den deutschen Steuerzahler.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.245
Nunja, welchen Wert hat das denn nun, wenn das rechtlich nicht verbindlich ist?

Primaer hat die Aussage deswegen keinen Wert, weil sie falsch ist:

Gemaess § 2 Abs. 2 Nr. 3 lit. d) sind ist man (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) als unter 72 Stunden Dienstreisender "von § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfasst". Gemaess § 1 Abs. 2 S. 1 sind aber nur "die von Abs. 1 Satz 1 erfassten Personen" zur Kontaktierung des Gesundheitsamtes durch (u.a.) Abgabe der digitalen Einreiseanmeldung verpflichtet.

Somit ausdruecklich (und sinnvollerweise) keine Anmeldungspflicht fuer diejenigen, die ohnehin nicht in Quarantaene muessen.

Ein Armutszeugnis fuer die hessische Verwaltung.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.986
16.245
Sachsen will die Regelung für den kleinen Grenzeverkehr abschaffen.

Langsam geht es mir zu weit. Begründung, es sei auf Grund der Zahlen nicht an der Zeit zum Tanken und Einkaufen nach Tschechien bzw. Polen zu fahren.

Die Regel ist komplett zahnlos:

Ausnahme, wenn der (12 Stunden) "Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient oder gedient hat". Sprich normaler (Halb-)Tagestourismus ist weiter erlaubt. Geht man halt ein Weilchen wandern in der tschechischen Natur, tankt halt nebenbei, und alles ist gut.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.233
1.294
Seid ihr sicher, dass sich die Verpflichtung zur Meldung nicht aus Bundesrecht ableitet? Ich vermute, die Ausnahmen sind aus der Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums zitiert.
 

Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
675
258
Südbaden
Bekannterweise schützt ja Unwissenheit nicht vor Strafe - aber bei diesem Regelwust stellt sich mir schon die Frage, wie weit geht die Verpflichtung des Bürgers sich zu informieren? Daß damit ein tägliches Studium der Landes- UND Bundesgesetze gemeint ist, ist ja wohl abstrus, sofern man keine Anwaltskanzlei betreibt.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.233
1.294
Nun ja, ich bin mal gespannt, ob das die BPol auch so sieht. Ich werde berichten.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.233
1.294
Nun ja, ich bin mal gespannt, ob das die BPol auch so sieht. Ich werde berichten.

Habe die Rückmeldung von der BPol erhalten, dass trotz Ausnahme der Quarantäne die Einreisemeldung auszufüllen sei. Ausnahmen seien nur die, die auch schon oben in der Antwort des hessischen Ministeriums aufgeführt sind. Selbst wenn das nicht richtig sein sollte (was ich aber nicht glaube), wird die BPol ihre Mitarbeiter ja so instruieren, d.h. die Gefahr ist groß, dass man nicht reingelassen wird, bevor man am Flughafen eine Ersatzmeldung ausfüllt und sich wieder anstellt.
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.864
316
HAJ
Habe die Rückmeldung von der BPol erhalten, dass trotz Ausnahme der Quarantäne die Einreisemeldung auszufüllen sei. Ausnahmen seien nur die, die auch schon oben in der Antwort des hessischen Ministeriums aufgeführt sind. Selbst wenn das nicht richtig sein sollte (was ich aber nicht glaube), wird die BPol ihre Mitarbeiter ja so instruieren, d.h. die Gefahr ist groß, dass man nicht reingelassen wird, bevor man am Flughafen eine Ersatzmeldung ausfüllt und sich wieder anstellt.
Ich hatte gestern in MUC einen Sonderfall, wo ich ohne Einreisemeldung durch die BPol gekommen bin, da ich mit Bordkarten nachweisen konnte, dass ich nur kurz von G nach Non-Schengen H gegangen bin und wieder zurück. Die Beamten waren aber auch ziemlich verwundert.

War rechtlich eine Ausreise aus dem Schengenraum ohne Aufenthalt in einem Risikogebiet
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
42
Ich hatte gestern in MUC einen Sonderfall, wo ich ohne Einreisemeldung durch die BPol gekommen bin, da ich mit Bordkarten nachweisen konnte, dass ich nur kurz von G nach Non-Schengen H gegangen bin und wieder zurück. Die Beamten waren aber auch ziemlich verwundert.

War rechtlich eine Ausreise aus dem Schengenraum ohne Aufenthalt in einem Risikogebiet

Finden denn mittlerweile 100%-Kontrollen statt oder stichprobenartig? Und was wird denn jetzt kontrolliert, wenn es keine Bestätigung nach Dateneingabe über das Formular gibt?
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.864
316
HAJ
Finden denn mittlerweile 100%-Kontrollen statt oder stichprobenartig? Und was wird denn jetzt kontrolliert, wenn es keine Bestätigung nach Dateneingabe über das Formular gibt?
An der Grenze non-Schengen wirst Du immer befragt, innerhalb von Schengen wenn überhaupt nur stichprobenartig.

Ich vermute, dass die das Bestätigungsformular online sehen wollen oder einem den alten Wisch zwecks Ausfüllung in die Hand drücken.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.056
3.310
FRA
Auch in Fra bei Einreise am E-Gate wird man danach abgefangen und gefragt. Kurz die Mail vom Amt mit Befreiung Quarantaene und dem Nichtausfuellen der Einreiseanmeldung. Danke,schoenen Tag und tschuess. So soll es sein! Komplett unkompliziert.
 

nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
259
42
Auch in Fra bei Einreise am E-Gate wird man danach abgefangen und gefragt. Kurz die Mail vom Amt mit Befreiung Quarantaene und dem Nichtausfuellen der Einreiseanmeldung. Danke,schoenen Tag und tschuess. So soll es sein! Komplett unkompliziert.

Okay- und was zeigt der Typische Normalbürger, der pflichtgemäß das Formular ausgefüllt hat und keine Bestätigung darüber hat, da es keine gibt?