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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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Mastercard90210

Erfahrenes Mitglied
13.06.2016
433
41
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Die Schufa speichert ja nun vorherige Namen/Geburtsnamen mit einem Hinweis. Eine Freundin hat das reklamiert, im
Login und einfach gefragt, woher diese Information stammt? Sie sei nicht korrekt.

Die Schufa hat den Hinweis nun anstandslos gelöscht und den Basisscore sogar neu berechnet.

Guten Tag X,
vielen Dank für Ihre Mitteilung über unser Online-Portal.
Die von Ihnen gewünschte Änderung haben wir in Ihrem persönlichen SCHUFA- Datenbestand vermerkt.
Freundliche Grüße
Ihr SCHUFA-Serviceteam
Gab es denn einen abweichenden Geburtsnamen oder vorherigen anderen Nachnamen ;)?
 

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
1.960
573
Doch. Meiner Erfahrung nach wird der vierteljährlich neu "berechnet". Nicht immer tut sich was, aber auch ohne Neueinträge kann er sich leicht ändern.
Der wird doch bei uns allen 1 x im Quartal neu berechnet… nächste mal Anfang April.

Bei Ihr aber heute. Siehe Screenshot.
 

Aachsoo

Erfahrenes Mitglied
24.11.2020
362
174
Die Schufa speichert ja nun vorherige Namen/Geburtsnamen mit einem Hinweis. Eine Freundin hat das reklamiert, im
Login und einfach gefragt, woher diese Information stammt? Sie sei nicht korrekt.

Die Schufa hat den Hinweis nun anstandslos gelöscht und den Basisscore sogar neu berechnet.

Guten Tag X,
vielen Dank für Ihre Mitteilung über unser Online-Portal.
Die von Ihnen gewünschte Änderung haben wir in Ihrem persönlichen SCHUFA- Datenbestand vermerkt.
Freundliche Grüße
Ihr SCHUFA-Serviceteam
eine dumme frage: Also vorherige Namen löschen verschlechtert den schufa-Basis-Score? oder sogar bevor der pfeil noch weiter rechts lag?
 

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
1.960
573
eine dumme frage: Also vorherige Namen löschen verschlechtert den schufa-Basis-Score? oder sogar bevor der pfeil noch weiter rechts lag?
Hat sich in dem Fall verbessert. Warum auch immer. Ist vielleicht wie mit Voranschriften? Das wirkt sich ja auch positiv aus, wenn man die löschen lässt.
 
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Ans.wer

Erfahrenes Mitglied
24.11.2018
1.455
909
Hat sich in dem Fall verbessert. Warum auch immer. Ist vielleicht wie mit Voranschriften? Das wirkt sich ja auch positiv aus, wenn man die löschen lässt.
Also Namensänderungen könnten sich nachteilig auswirken?
"Nein Schatz, ich nehm Deinen Namen nicht an, weil sonst mein SchufaScore abrutscht"
Also die Berechnungsgrundlagen für deren Algorithmus muss ja auf dem Niveau von "Hello World" liegen.
Ich weiss dass die Schufa den nicht offenlegt wegen "Betriebsgeheimnis" und so, aber n externes Audit durch jmd der sich auskennt wäre mal angemessen.
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
710
Bei mir erfolgte die vorgestern online erbetene Löschung innerhalb von weniger als 24 h.
Wahrscheinlich sind damit erbetene Löschungen oder Anfragen per Email gemeint.
Hast du vielleicht über den Zugang eine Anfrage löschen lassen? Das funktioniert vermutlich automatisch.
 

bROAdWAY

Neues Mitglied
21.12.2022
9
27
Die Einschätzung von Generalanwalt Pikamäe bzw. das Gutachten in den beiden Sachen bezüglich der Schufa vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hören sich doch zunächste einmal recht viel versprechend an. Schauen wir mal ob die Richterinnen und Richter in Luxemburg sich bei ihrem späteren Urteil daran orientieren.

In Deutschland veröffentlichen Insolvenzgerichte Informationen über Restschuldbefreiungen in einem amtlichen Portal. Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa rufen solche Daten ab und speichern sie bis zu drei Jahre lang. EuGH-Generalanwalt Pikamäe erklärte, dass verschiedene Interessen bei der Datenverarbeitung gegeneinander abgewogen werden müssten. Bei einer längeren Speicherung der Daten sehe es so aus, als könnten die erheblichen negativen Folgen für die Betroffenen gegenüber dem geschäftlichen Interesse der Auskunftei und ihrer Kunden überwiegen.

Pikamäe kam nun in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Datenschutzgrundverordnung hier zum Tragen komme.

Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über Kreditwürdigkeit sei Profiling im Sinne der Verordnung. Betroffene haben seiner Auffassung nach das Recht auf Informationen über die Methode für die Berechnung des Score-Werts und die Gründe, die zu einem bestimmten Ergebnis geführt haben.

@saluton @dadi01 @TheEntrepreneurLawyer
Eure Fragen werde ich auch noch beantworten. Bin leider in letzter Zeit arbeitsmäßig sehr stark eingebunden.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.209
2.601
Oberpfalz
Da es selbst beim 49 € Ticket eine SCHUFA Anfrage gibt, werden Menschen mit schlechtem SCHUFA Score teilw. ausgeschlossen. Viele Unternehmen bieten nur Lastschrift an und machen eine Anfrage.
Was ich aber bedenklich finde ist, dass teilw. sogar bei Zahlung per VISA/Master (also ohne Risiko für den Herausgeber) diese Bonitätsprüfung gemacht wird. Was soll dieser Blödsinn? Da hat eine SCHUFA Anfrage nix verloren, da ist kein berechtigtes Interesse, da die Zahlung nicht einfach so reversiert werden kann und bei nicht hinreichender Kontodeckung die Zahlung bei Debit nicht durchgeht und es selbst bei Credit nicht Problem des Händlers ist (wenn zum Zeitpunkt der Zahlung noch KK-Rahmen offen ist).
Das soll jetzt keine Schimpftirade gegen die SCHUFA sein. Sowas wie die SCHUFA ist schon wichtig, nur schießt die halt mit ihrem undurchsichtigen Scoring, auf das sich offenbar viele Dinge negativ auswirken (scheinbar auch Anfragen wg. LS-Zahlung), übers Ziel hinaus.
 
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Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
799
557
Was soll dieser Blödsinn?
Auch wenn das wohl eher als rhetorische Frage gedacht ist. Und bei 'ner einmaligen Zahlung sicherlich auch berechtigt. Aber gibt es das Ticket nicht nur in einem Abo-Modell? Daher kann das allgemeine Zahlungsverhalten und evtl. vorhandene negative Einträge also schon von Interesse, und eben doch kein Blödsinn sein.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.209
2.601
Oberpfalz
Auch wenn das wohl eher als rhetorische Frage gedacht ist. Und bei 'ner einmaligen Zahlung sicherlich auch berechtigt. Aber gibt es das Ticket nicht nur in einem Abo-Modell? Daher kann das allgemeine Zahlungsverhalten und evtl. vorhandene negative Einträge also schon von Interesse, und eben doch kein Blödsinn sein.
Ja, bei Lastschrift ist das verständlich und das 49 € Ticket gibt es nur im Abomodell. Aber LS ist halt nicht die einzige Methode, solche Dauerschuldverhältnisse zu bedienen. Abbuchung von VISA/Master gibt es ja auch und da ist eine SCHUFA Anfrage wirklich Blödsinn, das sind ja garantierte Zahlungen. Und eine Debit VISA/Debit Master bekommt heutzutage wirklich jeder.
Und nur LS anzubieten ist gerade bei einem solchen Ticket wenig zielführend, da dadurch eben Menschen mit laufenden oder ehemaligen Zahlungsschwierigkeiten oder einfach einem schlechten SCHUFA Score (für den man u. U. nicht verantwortlich ist) ausgeschlossen werden.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
2.609
2.524
Da es selbst beim 49 € Ticket eine SCHUFA Anfrage gibt, werden Menschen mit schlechtem SCHUFA Score teilw. ausgeschlossen. Viele Unternehmen bieten nur Lastschrift an und machen eine Anfrage.


Und nur LS anzubieten ist gerade bei einem solchen Ticket wenig zielführend, da dadurch eben Menschen mit laufenden oder ehemaligen Zahlungsschwierigkeiten oder einfach einem schlechten SCHUFA Score (für den man u. U. nicht verantwortlich ist) ausgeschlossen werden.


Na dann gibst Du halt Dein Geld einem Unternehmen, welches z.B. Visa/MC-Zahlung akzeptiert.
Es geht ja hier nicht um eine Monatskarte für ÖPNV in Göppingen, sondern bundesweit. Da kann der Göppinger sein 49€-Ticket auch bei einem Unternehmen in Fehmarn kaufen…
 

Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
799
557
Und eine Debit VISA/Debit Master bekommt heutzutage wirklich jeder.
[...] Zahlungsschwierigkeiten
Ach, und mit 'ner VISA-/Master-Debit kann man keine Zahlungsschwierigkeiten haben? OK, dann geht die Zahlung/Reservierung im Zweifelsfall nicht durch, und das Ticket für den nächsten Monat wird nicht ausgestellt.
Oder vielleicht geht es bei der Schufa-Abfrage dann auch darum, Personen mit vermerkten Zahlungsschwierigkeiten dann eben keine Lastschrift als Zahlungsoption anzubieten. Selbst wenn der Kunde dann letztendlich die Zahlung per VISA/Master wählt. Aber mit der Schufa-Abfrage kann man LS dann gleich von vorn herein ausschließen.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.209
2.601
Oberpfalz
Ach, und mit 'ner VISA-/Master-Debit kann man keine Zahlungsschwierigkeiten haben? OK, dann geht die Zahlung/Reservierung im Zweifelsfall nicht durch, und das Ticket für den nächsten Monat wird nicht ausgestellt.
Oder vielleicht geht es bei der Schufa-Abfrage dann auch darum, Personen mit vermerkten Zahlungsschwierigkeiten dann eben keine Lastschrift als Zahlungsoption anzubieten. Selbst wenn der Kunde dann letztendlich die Zahlung per VISA/Master wählt. Aber mit der Schufa-Abfrage kann man LS dann gleich von vorn herein ausschließen.
Man kann mit VISA Debit und Mastercard Debit zumindest nicht so leicht Geld ausgeben, was man nicht hat. Die Zahlung wird einfach abgelehnt.
Aber: Eine SCHUFA Anfrage (die sich auf den Score auswirkt), nur um herauszufinden, ob man dem Kunden evtl. LS anbieten kann, finde ich schon übertrieben. Sowas sollte erst gemacht werden, wenn der Kunde seine IBAN usw. eingegeben hat. Wenn die Anfrage Scoreneutral wäre, dann wäre es ja ok, aber das ist sie eben nicht.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.207
717
Da es selbst beim 49 € Ticket eine SCHUFA Anfrage gibt, werden Menschen mit schlechtem SCHUFA Score teilw. ausgeschlossen.
Wenn man es bei der DB kauft. Es gibt reichlich Verkehrsunternehmen ohne Bonitätsprüfung und das 49€-Abo kann nach Belieben irgendwo abgeschlossen werden.
 

dadi01

Erfahrenes Mitglied
30.06.2018
670
323
das Abo ist auf monatlich kündbarer Basis. Eine bei Zahlung per Lastschrift durchgeführte "Bonitätsprüfung"(dass man das so nennt, beim nur prüfen,
ob ein negativeintrag vorhanden oder nicht...) ist übertrieben, für ein ohne hin nur im monatlich-kündbaren Modell erhältlichen abo.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.221
293
Man kann mit VISA Debit und Mastercard Debit zumindest nicht so leicht Geld ausgeben, was man nicht hat. Die Zahlung wird einfach abgelehnt.
Aber: Eine SCHUFA Anfrage (die sich auf den Score auswirkt), nur um herauszufinden, ob man dem Kunden evtl. LS anbieten kann, finde ich schon übertrieben. Sowas sollte erst gemacht werden, wenn der Kunde seine IBAN usw. eingegeben hat. Wenn die Anfrage Scoreneutral wäre, dann wäre es ja ok, aber das ist sie eben nicht.
Genau das machen aber viele Firmen, denn die bieten erst Lastschrift an, wenn man dann zahlen will kommt bei einigen Leuten eine Fehlermeldung mit der Aufforderungen ein anderes Zahlungsmittel zu wählen. Im Kleingedruckten findest dann den Hinweise, daß im Hintergrund eine Abfrage gemacht wird, wenn man LS wählt.
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
799
Danke für die oft erheiternden Beiträge über eure Schufa - Besorgnis.
Aber warum sollte man als Anbieter das Risiko von Rücklastschriften nicht durch eine Bonitätsprüfung reduzieren dürfen? Ich kenne Geschichten vom Prekariat, da wird der Lastschrift für die Telefonrechnung widersprochen, weil es sonst am Wochenende nicht mehr für Zigaretten reichen würde.
 
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pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
1.960
573
Danke für die oft erheiternden Beiträge über eure Schufa - Besorgnis.
Aber warum sollte man als Anbieter das Risiko von Rücklastschriften nicht durch eine Bonitätsprüfung reduzieren dürfen? Ich kenne Geschichten vom Prekariat, da wird der Lastschrift für die Telefonrechnung widersprochen, weil es sonst am Wochenende nicht mehr für Zigaretten reichen würde.
Kann ich nur zustimmen.

Ich sitz auf Arbeit und sehe die Umsätze der Kunden, die Rücklastschriften und denke mir dann auch nur... was geht in deren Köpfen vor.

Man muss sich als Unternehmen Schützen dürfen.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.209
2.601
Oberpfalz
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Man muss sich als Unternehmen Schützen dürfen.
Sicher. Nur sollte man eben auch immer eine weiter Zahlungsmethode anbieten. Sei es Vorkasse per Überweisung oder eine Zahlung per VISA/Master, die ja wirklich jeder als Debit-Variante bekommen sollte. Und bei der Wahl dieser Zahlungsmethoden sollte auch erst gar keine SCHUFA Anfrage stattfinden, da es ja kein Risiko gibt, weil man eine Überweisung oder eine KK-Zahlung kann man nicht einfach mit max. 10 Klicks in 2 Minuten widerrufen.
Ich kenne Geschichten vom Prekariat, da wird der Lastschrift für die Telefonrechnung widersprochen, weil es sonst am Wochenende nicht mehr für Zigaretten reichen würde.
Uff. Das ist natürlich böse. Wegen ein paar Kippen die Telefonrechnung nicht bezahlen.