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Danke. Trotzdem verliert man langsam die Übersicht. Zumal die neue Regelung ja erst heute erlassen wird und ab Sonntag gelten soll. Ich finde das ärgerlich unübersichtlich. Selbst aus den problemlosesten Ländern einreisend, sagen wir mal Finnland, müssen sich dann auch im Grundsatz alle Einreisenden testen lassen. Ist doch langsam Quatsch - Wahlkampf und Aktionismus halt.
Danke. Trotzdem verliert man langsam die Übersicht. Zumal die neue Regelung ja erst heute erlassen wird und ab Sonntag gelten soll. Ich finde das ärgerlich unübersichtlich. Selbst aus den problemlosesten Ländern einreisend, sagen wir mal Finnland, müssen sich dann auch im Grundsatz alle Einreisenden testen lassen. Ist doch langsam Quatsch - Wahlkampf und Aktionismus halt.
So wie ich das verstehe, ist das nicht vorgesehen. Bei Einreise aus Finnland muss dann (ab Sonntag?) jeder nachweisen können, dass er/sie getestet ODER genesen ODER geimpft ist., Kinder unter 12 gar nichts.
Ja, Kinder können ja auch Corona weder kriegen noch übertragen - nicht. Je mehr solche groben Massenregeln kommen, desto weniger bringt es. Man sieht daran, dass man keine richtig gute Lösung mehr hat. Also macht man "was".
Was ist wenn der Test positiv ausfällt? Darf Deutschland seinen Bürgern aus Gesundheitsgründen die Einreise verweigern?
Das man Transportunternehmen, insbesondere Fluggesellschaften, zur Kontrolle verpflichtet mag ja möglich sein. Zumal es wohl nicht die allerbeste Idee ist infizierte stundenlang mit zahlreichen noch uninfizierten in eine enge Metallröhre zu stecken. Aber wenn der Reisende selbst, insbesondere mit dem Auto, zur Grenze kommt? Hält es die Politik wirklich für sinnvoll das Deutsche umständlich z.B. in Holland in Quarantäne gehen müssen statt nach Hause zu fahren und sich dort zu isolieren? Und was meint "das Ausland" dazu?
Wie wäre es mit einer Testpflicht nach der Rückkehr? Oder eine Verpflichtung/dringende Empfehlung zu einem Selbsttest (für wenige cent)? Die wenigsten werden andere vorsätzlich anstecken wollen.
So wie ich das verstehe, ist das nicht vorgesehen. Bei Einreise aus Finnland muss dann (ab Sonntag?) jeder nachweisen können, dass er/sie getestet ODER genesen ODER geimpft ist., Kinder unter 12 gar nichts.
Man kann sich aktuell nur auf Hören Sagen verlassen, aber die Medien sagen das Kinder ab 6 Jahren getestet werden müssen.
Insgesamt mühsam, weil man auch nicht weiss was passiert wenn man ohne Test einreist denn mit dem eigenen Auto kann einem ja schlecht der Transport verweigert werden und das man deutschen Staatsbürgern die Einreise verweigert kann ich mir schlecht vorstellen. Was passiert wenn man positiv getestet ist? Einreise möglich aber ab in Quarantäne?
Verstehen wird man das ganze erst wenn irgendwas offiziell veröffentlicht wird.
Man kann sich aktuell nur auf Hören Sagen verlassen, aber die Medien sagen das Kinder ab 6 Jahren getestet werden müssen.
Insgesamt mühsam, weil man auch nicht weiss was passiert wenn man ohne Test einreist denn mit dem eigenen Auto kann einem ja schlecht der Transport verweigert werden und das man deutschen Staatsbürgern die Einreise verweigert kann ich mir schlecht vorstellen. Was passiert wenn man positiv getestet ist? Einreise möglich aber ab in Quarantäne?
Verstehen wird man das ganze erst wenn irgendwas offiziell veröffentlicht wird.
Nachweispflicht Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend.
Außerdem werfe ich mal § 5 OWiG in den Raum: "Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ... begangen werden". Reicht es dafür aus, dass der Begehungsort im Ausland sich nur über die Formulierung "vor Einreise muss dies und jenes geprüft werden" ergibt?
Ein unendlicher Quell neuer Rechtsprobleme. Nicht nur für Staatsexamensklausuren. Wenn ich nun ordnungsgemäß geimpft bin, der ausländische Schaffner oder die Mitarbeiterin am Checkin meine in deutscher Sprache ausgestellte Impfersatzbescheinigung oder den ordnungegemäß durchgeführten Test eines Nichtgeimpften nicht anerkennt und ich am Weiterreisen gehindert werde, verklage ich wegen § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB zunächst das Transportunternehmen auf Schadensersatz und verkünde der Bundesrepublik den Streit. Falls das erste Verfahren schief geht, nehme ich die Bundesrepublik für die Fehler ihrer ausländischen Verwaltungshelfer, die für sie hoheitliche Tätigkeiten ausüben, in Anspruch. Genau mein Humor.
Positiv ist alleridngs zu vermerken, dass die elektronische Einreiseanmeldung im Bereich der Inzidenz von 50 bis 100 entfällt.
Im aktuellen Entwurf § 5 steht:
"Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, müs-sen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend."
In diesem Beitrag gibt es einen Link zum Entwurf der Verordnung, die sportlicherweise vor der ordnungsgemäßen Verkündung in Kraft treten soll:
Zuletzt entbrannte ein Streit über den Umgang mit Reiserückkehrern. Währenddessen steigen die Infektionszahlen durch Urlauber. Nun kommt eine Testpflicht schon ab Sonntag. Ausnahmen gibt es für Geimpfte und Genesene. Lesen Sie hier die Kabinettsvorlage im Wortlaut.
Ein unendlicher Quell neuer Rechtsprobleme. Nicht nur für Staatsexamensklausuren. Wenn ich nun ordnungsgemäß geimpft bin, der ausländische Schaffner oder die Mitarbeiterin am Checkin meine in deutscher Sprache ausgestellte Impfersatzbescheinigung oder den ordnungegemäß durchgeführten Test eines Nichtgeimpften nicht anerkennt und ich am Weiterreisen gehindert werde, verklage ich wegen § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB zunächst das Transportunternehmen auf Schadensersatz und verkünde der Bundesrepublik den Streit. Falls das erste Verfahren schief geht, nehme ich die Bundesrepublik für die Fehler ihrer ausländischen Verwaltungshelfer, die für sie hoheitliche Tätigkeiten ausüben, in Anspruch. Genau mein Humor.
Positiv ist alleridngs zu vermerken, dass die elektronische Einreiseanmeldung im Bereich der Inzidenz von 50 bis 100 entfällt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Im aktuellen Entwurf § 5 steht:
"Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, müs-sen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend."
In diesem Beitrag gibt es einen Link zum Entwurf der Verordnung, die sportlicherweise vor der ordnungsgemäßen Verkündung in Kraft treten soll:
Zuletzt entbrannte ein Streit über den Umgang mit Reiserückkehrern. Währenddessen steigen die Infektionszahlen durch Urlauber. Nun kommt eine Testpflicht schon ab Sonntag. Ausnahmen gibt es für Geimpfte und Genesene. Lesen Sie hier die Kabinettsvorlage im Wortlaut.
Ich warte auch gespannt. Denke, dass das so abgebildet wird. Die meisten Risikogebiete müssten ja verschwinden, sofern die Inzidenz „nicht deutlich über 100 liegt“
Als Kriterien wurden ja definiert, Inzidenz > 100, hohe Hospitalisierungsrate und den deutschen Staat nicht zufriedenstellende Testanzahl. Inzidenzen sind online einsehbar, dazu kommen dann vermutlich noch einige "Schmuddelkinder" wie Tansania.
Die Einstufung als Risikogebiet (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
www.rki.de
Neu seit der letzten Änderung:
1. Neue Virusvariantengebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:
Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten).
2. Neue Hochinzidenzgebiete bzw. Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:
Andorra gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor einfaches Risikogebiet).
Botsuana gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
Eswatini gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
Lesotho gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
Malawi gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
Mosambik gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
Namibia gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
Sambia gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
Simbabwe gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
Südafrika gilt nun als Hochinzidenzgebiet bzw. Hochrisikogebiet (zuvor Virusvariantengebiet).
3. Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten:
Die Dominikanische Republik gilt nicht mehr als Risikogebiet.
Ab dem 1. August müssen ALLE Reisenden, die nach Deutschland kommen, einen negativen Coronatest nachweisen. Wie die Deutsche Bahn die Testpflicht kontrolliert.
www.bild.de
Unter anderem steht dort:
„Bei Feststellung fehlender Nachweise informiert die Bahn unmittelbar die Bundespolizei. Die betreffenden Reisenden werden von der Fahrt ausgeschlossen und müssen am nächsten Halt den Zug verlassen“, erklärt der Bahn-Sprecher.
Sollten die Tests nicht schon vor dem letzten Halt auf ausländischem Gebiet kontrolliert werden, würde man also aus dem Zug fliegen, das wäre dann ja aber egal, man wäre ja trotzdem ohne Test nach Deutschland eingereist und somit eine tödliche Gefahr für sämtliche Flora und Fauna der heiligen Nation. Das Konzept der Bahn wäre somit gescheitert. Abgesehen davon könnte man dann ja mit einem Nicht-Sparpreis einfach in den nächsten Zug eine Stunde später, falls vorhanden, einsteigen und seine Fahrt bequem fortsetzen. Dann hat man ja schließlich keine Grenze, welche man verbotenerweise ohne Test passieren könnte, vor sich. Und last but not least: Es müsste auch Personal mitfahren, welches die Tests überhaupt kontrollieren könnte. Ich war letztens mit der Bahn in Luxemburg, die luxemburgischen Zugbegleiter haben im Luxemburger Grenzbahnhof den Zug verlassen und den nächsten Bahnmitarbeiter habe ich dann in Koblenz angetroffen. Dazwischen war der Zug unbesetzt.
Ab dem 1. August müssen ALLE Reisenden, die nach Deutschland kommen, einen negativen Coronatest nachweisen. Wie die Deutsche Bahn die Testpflicht kontrolliert.
www.bild.de
Unter anderem steht dort:
Sollten die Tests nicht schon vor dem letzten Halt auf ausländischem Gebiet kontrolliert werden, würde man also aus dem Zug fliegen, das wäre dann ja aber egal, man wäre ja trotzdem ohne Test nach Deutschland eingereist und somit eine tödliche Gefahr für sämtliche Flora und Fauna der heiligen Nation. Das Konzept der Bahn wäre somit gescheitert. Abgesehen davon könnte man dann ja mit einem Nicht-Sparpreis einfach in den nächsten Zug eine Stunde später, falls vorhanden, einsteigen und seine Fahrt bequem fortsetzen. Dann hat man ja schließlich keine Grenze, welche man verbotenerweise ohne Test passieren könnte, vor sich. Und last but not least: Es müsste auch Personal mitfahren, welches die Tests überhaupt kontrollieren könnte. Ich war letztens mit der Bahn in Luxemburg, die luxemburgischen Zugbegleiter haben im Luxemburger Grenzbahnhof den Zug verlassen und den nächsten Bahnmitarbeiter habe ich dann in Koblenz angetroffen. Dazwischen war der Zug unbesetzt.
Hallo zusammen,
ich muss leider nochmal nachfragen:
Gilt eine Testpflicht für Kinder unter 12 ab morgen (01.08)? Bislang mussten wohl Flugreisende ab 6 Jahren min. einen Antigen Test bei Einreise vorweisen.
Sorry, bin grad mit den Kids in Griechenland und fliege Montag zurück. Irgendwie fehlt mir mittels IPhone die Übersicht der neuen Regelungen.
Die Kontrollmöglichkeiten als auch das Problem der Umsetzung...
wenn ich mit dem PKW aus Frankreich, als Deutscher Staatsbürger ohne Testnachweis/Impfung/Genesenenstatus über die Autobahn nach Deutschland fahre und 2km nach der Grenze kontrolliert werde, was passiert dann?
Einreise verweigern bzw. mich zum Umdrehen zwingen dürfte nicht möglich sein... das gleiche im Zug... sobald ich deutschen Boden betrete/befahre, ist die Polizei machtlos (im Sinne dass sie mich nicht zurückschicken dürfen).
Hallo zusammen,
ich muss leider nochmal nachfragen:
Gilt eine Testpflicht für Kinder unter 12 ab morgen (01.08)? Bislang mussten wohl Flugreisende ab 6 Jahren min. einen Antigen Test bei Einreise vorweisen.
Sorry, bin grad mit den Kids in Griechenland und fliege Montag zurück. Irgendwie fehlt mir mittels IPhone die Übersicht der neuen Regelungen.
Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Personen, die das zwölfte
Lebensjahr vollendet und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum
Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind
in diesem Fall nicht ausreichend.
Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis verfügen. Personen, die das zwölfte
Lebensjahr vollendet und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum
Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, müssen bei der Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen; ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind
in diesem Fall nicht ausreichend.
Alles klar, danke, dann hat sich das ja nun geändert. Ich hatte schon nen Termin für einen Test für die Kids morgen gebucht, aber den sage ich dann mal ab. Hoffe nur das FR das am Montag beim Boarding auch auf dem Schirm hat und nicht Diskussionen entstehen.
In dem Entwurf der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 lese ich, dass Personen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über einen Testnachweis verfügen müssen, nicht dass dieser Testnachweis negativ sein muss!
Lediglich bei Beförderen ist die Rede davon, dass (nur) im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vorgenommen werden darf.
Ergo wäre es mE verordnungskonform, mit positivem Testnachweis unter Beachtung der Absonderungsvorschriften (im eigenen PKW) in sein Heimatland einzureisen.