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Selbstverständlich. Und QSuite in A350 ist anders, als QSuite in 777 (z.B. völlig andere Generation von IFE). Und wenn es Probleme gibt, kann man jederzeit etwas völlig anderes bekommen (z.B. kurzfristig angechartertes Ersatzflugzeug)Es steht ganz bestimmt in den relevanten Klauseln dass das Onboard-Produkt abweichen kann.
Es steht aber eben nicht da, dass es mit einer 80% Wahrscheinlichkeit ein völlig anderes Produkt als QSuite ist, was man planmäßig bekommt. Qatar weiss ganz genau, dass das was sie anpreisen bisher nur auf einem Bruchteil der Flotte auch tatsächlich angeboten wird.
Dann hat sowohl der Richter, als auch die Werbeabteilung von QR als auch all die Tester die QSuite derzeit überall als Revolution anpreisen keine Ahnung.Da wird ein Richter sehr schnell entscheiden dass die normale C von QR gleichwertig ist
Wer allerdings glaubt zu bekommen was ihm die Werbung suggeriert, der hat natürlich auch keine.
Wenn ich QR verklage, dass ich nicht die beworbene Leistung bekommen habe (klar nachweisbar), warum soll ich dann eine Diskussion anfangen, ob ich in "der C" (was ja z.B. bei AF ein HOP! Sitz mit Nachbarn sein kann) befördert worden bin?Wenn du QR verklagst, musst du nachweisen dass du nicht in C befördert worden bist bzw. dass du nicht die beworbenen Leistungen bekommen hast.
Ich kann aber nicht klagen, ich habe 4 x QSuite versprochen bekommen und bin 4 x QSuite geflogen. So soll es sein.
Und das gerade mal 5 Tage nach der angekündigten Einführung auf der Route, wo man durchaus noch hätte verstehen können wenn es noch Probleme gibt.
Und wenn mich Qatar verar**** würde, dann würde ich nicht den Aufwand treiben zu klagen, sondern einfach aus der Vielzahl anderer Airlines meine künftigen Geschäftspartner auswählen. Schon mit einem einzigen nicht gemachten Business-Langstreckenflug haben sie mehr Schaden, als sie mir als Entschädigung hätten zahlen müssen. Ich bin in der Hinsicht ein sehr unproblematischer Kunde, ich bin dann einfach mal weg.