Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
ANZEIGE
Im "Travel Check" wird übrigens explizit nach einem Wohnsitz in Grenzgebieten gefragt. Wie es in der Praxis gehandhabt wird...wir werden sehen.

https://travelcheck.admin.ch/home
Seit wann hat der Wohnsitz eine epidemiologische Relevanz. Ich kann also mit Wohnsitz in Tübingen nach 3 Wochen USA in die Schweiz einreisen ohne Test, weil ich in Tübingen wohne?
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.925
1.599
HAM

UK hat jetzt über 100 Omicron-Fälle. Warum stehen die noch nicht auf der Virusvariantenliste?
Weil das nichts mit dem Virus zu tun hat. Es geht um Diskriminierung. SA dürfte da niemals drauf stehen. Das ist alles Willkür
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Seit wann hat der Wohnsitz eine epidemiologische Relevanz. Ich kann also mit Wohnsitz in Tübingen nach 3 Wochen USA in die Schweiz einreisen ohne Test, weil ich in Tübingen wohne?

Gute Frage. Von der epidemiologischen Relevanz mal abgesehen, ich hab nicht alle Möglichkeiten durchprobiert. Was spuckt das gute Ding denn aus, wenn man es mit deinem Beispiel füttert?

Edit: Grad ausprobiert. Wenn das Ding recht hat, genau so wie du sagst. :unsure:
 
Zuletzt bearbeitet:

Travlr

Aktives Mitglied
20.01.2021
172
140
das ja aber nur bei Test, die auf Verdacht einer Infektion durchgeführt werden.
Wegen dem zahlt der Steuerzahler trotzdem das über 10 fache, was es etwa in der Türkei kostet..... (schlussendlich zahlen diese Verdachts-Test ja der Steuerzahler!) Nur mit Mehrkosten würde ich das jetzt nicht begründen wollen..... Es geht mir hier darum, dass die Gesundheitsbranche hier offenbar massiv absahnt!! Und natürlich hat "niemand" ein Interesse diesen Kosten auf den Grund zu gehen. Es wäre ja blöd, wenn Testkosten plötzlich massiv günstiger werden würden. Dann wäre der Anreiz zum Impfen noch mehr weg.... (ich bin geimpft)
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Travelcheck kannte ich gar nicht. Ist wohl eine Hilfe zur Orientierung. Und da es vom BAG ist, würde ich das vorsichtig verwenden, da es sicherlich ohne gesetzliche Grundlage zu Missverständnisse führen wird :)

"Der Travelcheck dient lediglich dem Informationszweck und kann nicht als Einreisebestätigung in die Schweiz verwendet werden." In der Verordnung steht zudem nirgends, dass man im Grenzgebiet wohnen muss. Es gibt ja auch Leute, die dorthin zum Shoppen fahren, arbeiten oder Freunde besuchen.

Du hast Recht...da ist jetzt auch die Option "Ich bin Schweizer und war in Grenzgebieten unterwegs" hinzugekommen. Das dürfte weitreichenden Spielraum geben.

Ansonsten scheint das Tool aber zumindest auf dem Stand der aktuellen Verordnungen zu sein, es wurde von gestern auf heute an die neue Testpflicht angepasst und berücksichtigt z.B. auch Flughafentransit vs. Wechsel des Verkehrsmittels. Natürlich muss dann ggf. trotzdem noch ein PLF ausgefüllt werden.
 

Travlr

Aktives Mitglied
20.01.2021
172
140
Wie erwartet, da das Tool vom BAG kommt, soll man es nicht ganz ernst nehmen :). Man vergleiche die im Formular gemachten Angaben (insb. z.B. Russland). Und dann das Resultat....

Sorry, aber dieser Verein, das Bundesamt für Gesundheit, ist einfach nur ein Witz!!!! :)


1638630284064.png

1638630346906.png
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Wie erwartet, da das Tool vom BAG kommt, soll man es nicht ganz ernst nehmen :). Man vergleiche die im Formular gemachten Angaben (insb. z.B. Russland). Und dann das Resultat....

Es beruhigt mich ja, dass nicht nur das Gesundheitsministerium in Deutschland ein schlechter Scherz ist...

Zu deinen Angaben, ich denke mal das Formular interpretiert es so dass du zwar irgendwann in den letzten 10 Tagen in Russland warst, jetzt aber nach einem Ausflug in einem Grenzgebiet zurück willst. Dafür würde dann tatsächlich kein erneuter Test fällig, oder? Gibst du nur "Schweizer", "Russland" und "keine Ausnahmen" ein - also direkte Einreise aus Russland - dann wird auch der Test angezeigt.
 
  • Like
Reaktionen: BRo

Travlr

Aktives Mitglied
20.01.2021
172
140
Es beruhigt mich ja, dass nicht nur das Gesundheitsministerium in Deutschland ein schlechter Scherz ist...

Zu deinen Angaben, ich denke mal das Formular interpretiert es so dass du zwar irgendwann in den letzten 10 Tagen in Russland warst, jetzt aber nach einem Ausflug in einem Grenzgebiet zurück willst. Dafür würde dann tatsächlich kein erneuter Test fällig, oder? Gibst du nur "Schweizer", "Russland" und "keine Ausnahmen" ein - also direkte Einreise aus Russland - dann wird auch der Test angezeigt.
Ja, dieses Tool bestätigt eigentlich nur meine Interpretation, die ich hier schon früher erwähnt habe: Ich fliege aus Russland nach Stuttgart, mache dort einen kleinen "Ausflug" ins Shopping-Center und fahre danach zurück in die Schweiz (ohne Test und Anmeldung). Da kann man dann sogar mit dem Toll beim Grenzbeamten oder vor dem Richter argumentieren, etwas überheblich gesagt :)
 
  • Like
Reaktionen: floydburger

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.382
5.346
Ja, dieses Tool bestätigt eigentlich nur meine Interpretation, die ich hier schon früher erwähnt habe: Ich fliege aus Russland nach Stuttgart, mache dort einen kleinen "Ausflug" ins Shopping-Center und fahre danach zurück in die Schweiz (ohne Test und Anmeldung). Da kann man dann sogar mit dem Toll beim Grenzbeamten oder vor dem Richter argumentieren, etwas überheblich gesagt :)

Tja, dieses Tool war leider schon vor Monaten fragwürdig.

Hat man eine Transitreise USA-DE mit Umstieg in ZRH eingegeben, hieß es, keine Einreiseanmeldung für CH nötig.

In der Praxis war sie aber doch nötig.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
Hat man eine Transitreise USA-DE mit Umstieg in ZRH eingegeben, hieß es, keine Einreiseanmeldung für CH nötig.

In der Praxis war sie aber doch nötig.

Musstest du die beim Check-in und/oder Einreise zeigen damals? Ich erinnere mich, dass ich den Fall Anfang November hatte. Tool sagte ja, ich hab sie gemacht, beim Check-in bzw. Einreise hat es niemanden interessiert. Insgesamt alles sehr zuverlässig geregelt. :ROFLMAO:
 

Travlr

Aktives Mitglied
20.01.2021
172
140
Tja, dieses Tool war leider schon vor Monaten fragwürdig.

Hat man eine Transitreise USA-DE mit Umstieg in ZRH eingegeben, hieß es, keine Einreiseanmeldung für CH nötig.

In der Praxis war sie aber doch nötig.
Eben, das meine ich mit dem Witz-Verein BAG: Die würden am besten einfach gar nichts machen, statt mit solchen Pseudo-Checks Falschangaben und Verunsicherung zu schüren. Der dadurch durch das BAG entstandene volkswirtschaftliche Schaden wäre mal interessant zu schätzen :). Am besten ist es: Man lässt seinen gesunden Menschenverstand walten und sorgt selber vor.
 
  • Like
Reaktionen: serpico

JustLHFTL

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
571
171
Leverkusen
flyctory.com
Hier noch kurz die Ergäzung vor Ort:

Hotel in Airolo wie erwartet... Also nichts :) Ausweis, Unterschrift in so ein Meldeformular, wo schon drei Leute vor mir unterschrieben haben und ich jetzt weiss wo sie wohnen (gibt es keinen Datenschutz im Land der Nummernkonten? ;) ). Nicht mal eine Frage, ob man geimpft ist oder nicht. Vermutlich wird man im Tessin auch erst in paar Tagen hören, dass es eine neue Verordnung gibt. Und dann ist die Frage, ob es jemand durchsetzt...

@serpico : Danke für die interssante Info, die gleich ein ganz anderes Risikoprofil bedeutet :) Ich hoffe, Du hast nicht aus Erfahrung davon erzählt... Die Kostenstrukturen hier sind echt heftig... Da könnte man doch einfach spontan nach Italien - Frankfurt - Österreich weiterreisen..
 
  • Like
Reaktionen: Travlr

serpico

Erfahrenes Mitglied
18.10.2014
331
44
Prättigau
Ohne PCR-Test kein Boarding- 20 Minuten

Genial ist der letzte Absatz mit der Aussage der KaPo Zürich, das Personen ohne PCR-Test der Gesundheitsdirektion gemeldet werden.

Und im Rheintal werden Personen ohne PCR-Test von der Grenzwacht zum Kantonsarzt gebracht.

Das läuft mal wieder prächtig….. wer im TG ohne PCR über die Grenze kommt, kriegt bestimmt noch einen Christbaum geschenkt :LOL:

Sorry, aber so kann man diese Regelung doch nicht ernst nehmen.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.382
5.346
Musstest du die beim Check-in und/oder Einreise zeigen damals? Ich erinnere mich, dass ich den Fall Anfang November hatte. Tool sagte ja, ich hab sie gemacht, beim Check-in bzw. Einreise hat es niemanden interessiert. Insgesamt alles sehr zuverlässig geregelt. :ROFLMAO:

Ich habe damals (war Anfang Oktober) die Einreiseanmeldung für CH ausgefüllt (MIA-ZRH-MUC), obwohl sie nicht nötig sein sollte.
Beim Check-In in MIA wurde sie dann tatsächlich überprüft. Bei der Einreise in die Schweiz hat es niemanden interessiert.
 
  • Like
Reaktionen: floydburger

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.884
7.658
Wie viele Schweizer mögen mangels PCR-Test auf amerikanischen Flughäfen am CheckIn gescheitert sein😱. Die Änderungen kamen ja doch recht kurzfristig .
 
  • Like
Reaktionen: JustLHFTL

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.087
852
Ich frage mich, ob die Check-in Agents bei Flügen in die Schweiz überhaupt eine Unterscheidung zwischen gefordertem PCR- und Antigentests ("Schnelltest") treffen werden bzw. können. Die sind ja seit Monaten gewohnt, einfach nur schnell durch kurz drüberschauen Test-Bescheinigungen zu checken, und fast überall wird ja aktuell ein Antigen-Test aktzepiert.

Selbst wenn jetzt in TIMATIC bei der Schweiz das Erfordernis "PCR test" aufgenommen wird, glaube ich, dass in den allermeisten Fällen bei den Check-in Agents die Vorlage eines Antigen-Tests genügen würde, schlicht weil für diese ein Testzertifikat ein Testzertifikat ist, differenziert wird da vermutlich nicht - obwohl es natürlich für den fliegenden Passagier ein Risiko darstellt, sich darauf zu verlassen.
 

adiru

Erfahrenes Mitglied
05.10.2009
1.133
317
JFK
Hat jemand Einblick in die aktuellen bei TIMATIC hinterlegten Regeln? Ich habe bei Expertflyer nachgesehen und dort ist von den neuen Regeln noch nichts zu sehen, ich weiss allerdings nicht ob das wirklich aus den aktuellen TIMATIC Einträgen generiert wird.
Habe nach wie vor große Zweifel ob man mich am Montag auf MUC-GVA ohne PCR Test boarden lässt. Wenn bei TIMATIC die Ausnahmen zu den grenznahen Regionen nicht hinterlegt sind, wer ist dann im Recht? Die Airline die sich rein auf TIMATIC beruft, oder ich der ich mich auf die offiziellen Regeln berufe die durch die Schweizer Regierung veröffentlich werden? IDB lässt grüßen...

Die SWISS selbst führt auf der eigenen www Seite weiterhin keine Ausnahmeregelungen für Flüge von MUC oder auch MXP, siehe https://www.swiss.com/de/en/customer-support/breaking-news/entry-switzerland

From 4 December onwards, all travelers aged 16 and over must present a PCR test (issued within 72 hours before departure) in order to enter Switzerland. Other tests (e.g. Antigen) will not be accepted anymore.

Furthermore, all persons must have completed the entry form with their contact details (Swiss PLF). This can be done online or on paper.

In addition, passengers entering Switzerland must be tested again between the fourth and seventh day after entry. All test results must be reported to the canton.

Passengers who travel to Switzerland with SWISS and have an international onward flight on the same day are exempt from the testing requirement. However, the entry form must still be completed in this case.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.670
Zwei Kumpels kamen heute in ZRH an. Beim Check-In wurde einer gefragt, ob er den Test hat, sehen wollten sie ihn nicht., der andere wurde es nicht. In der CH interessierte es wie immer niemanden. Die Zolldirektion interessiert es einfach nicht, das BAG kontaktiert (also der Kanton ZH auf Befehl des BAG) die Leute über dieses Einreiseformular und der ganze Ärger wird den Airlines aufgebürdet, die den Reisenden erklären sollten, dass sie jetzt nicht reisen können ... dann kommt dann Fritz Müller, der schön über die Presse jommern darf, dass niemand ihn kontrollierte, (Möglicher Titel: Explosion der Fallzahlen, weil die Swiss nichts tut?) dann geht der übliche Pressesturm über LX her, seltsamerweise beschwert sich niemand, dass die Grenzbeamten nichts tun. (Und es soll mir keiner sagen, dass sie keine Kapazität hätten, bei der Grenzschliessung vor 1,5 Jahren konnte man auch jeden Grenzübergang überwachen.

Darum müssen jetzt im Restaurant wieder die Adressen hinterlegt werden, damit ihnen das BAG hinterhertelefonieren kann (also excuse, die Kantone auf Befehl des BAG) um auch Geimpfte in die Quarantäne zu schicken. Dann gilt noch folgendes zu beachten. Der Bundesrat forderte die Kantone auf zu handeln, die ergriffen Massnahmen und dann fand der Bundesrat, er übernimmt doch die Initiative. Darum gibt es von Kanton zu Kanton Unterschiede im Bereich der Maskenpflicht. Basel-Stadt ist ziemlich streng, die verlangen selbst bei 2G Maske, was die Clubs verärgert, Bern hat die Maske so ziemlich überall, die Ostschweiz verlangt Maske an allen Haltestellen, im Kanton Zürich bleibt alles beim alten, also Maske nur im Zug, allerdings muss er auf Befehl des Bundesrates 3G + Maske verordnen, nachdem er einen Tag vor dem Bundesratsentscheid noch sagte, dass 3G funktioniert. (der Kanton steht im Vergleich tatsächlich nicht schlecht da).

Das BAG übrigens liess laut über die Presse verkünden, wie viel Überzeit sie bereits gemacht hätten ...
 

marius1402

Aktives Mitglied
28.02.2010
122
18
Hat jemand bereits Erfahrungen/weitergehende Infos zu folgender Situation?

Flug aus Virusvariantengebiet nach Deutschland an Tag x, direkte Weiterreise vom gleichen Flughafen (ohne Flughafen verlassen, aber durchaus außerhalb Transitbereich) in Drittland am gleichen Tag, um dann am Tag x+11 wieder in Deutschland anzukommen. Nun würde nach meinem Verständnis keine 14-tägige Quarantäne mehr gelten (da die letzten 10 Tage in keinem Virusvariantengebiet), was an sich schon ziemlich widersinnlich ist, weil man die letzten 4 Tage ja auch nicht gefährlicher oder weniger gefährlich ist als wenn man direkt nach Deutschland zurückgekehrt wäre.

Laut zusammengegencorona.de (offizielle Seite des Gesundheitsministeriums) gilt: "Passagiere im Flugverkehr, die an einem Flughafen in der Bundesrepublik Deutschland lediglich umsteigen, haben die Bestimmungen der Coronavirus-Einreiseverordnung nicht zu erfüllen. Der direkte Umstieg am Flughafen zum Zwecke der Weiterreise im Flugverkehr in einen anderen (Schengen-) Staat gilt nicht als Einreise im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung." Das hieße für mich, dass eine Quarantäne nach Ankunft im Flughafen in Deutschland nicht greifen würde. Zudem steht auf einreiseanmeldung.de, dass man seine Daten nicht angeben muss, "Wenn Sie ohne Zwischenaufenthalt durch ein Risikogebiet gereist sind oder ohne Zwischenaufenthalt durch Deutschland reisen."

Für mich ergeben sich bei der geschilderten Situation folgende Fragen:
1. Habe ich insgesamt etwas übersehen, was gegen diesen Reiseablauf sprechen würde?
2. Ich verstehe es so, dass die Fluggesellschaften am Flughafen im Virusvariantengebiet von Reisenden die Einreiseanmeldung vorgelegt haben wollen. Das ist aber ja ein Widerspruch dazu, dass die Verordnung gar nicht gilt. Gilt hier eine Ausnahme, wenn man einen Weiterflug nachweisen kann?
3. Ist ein PCR-Test zum Besteigen des Flugzeuges im Virusvariantengebiet verpflichtend (da ja scheinbar die Einreiseverordnung nicht gilt)? (wäre jetzt ehrlich gesagt das kleinere Übel, diesen vorzulegen - nur interessehalber)
 

ThirdEye

Aktives Mitglied
23.08.2015
101
1
In Funchal nach GVA durften gestern alle boarden, die einen Antigen oder PCR Test hatten. Im Flugzeug dann die Durchsage, dass diejenigen mit nur Antigentest nach der Ankunft in CH einen PCR Test machen müssten - nicht so klar auf wessen Veranlassung?! In Genf hat es natürlich niemanden interessiert.
 

Reyhan

Erfahrenes Mitglied
30.09.2017
1.067
1.406
FMO
Gebucht ist ORD-ZRH-VIE , Weiterreise nach Tschechien mit dem Auto.

Ist ja alles ein Irrsinn ! Ich werde mich 3 oder 4 Tage vor Abreise schlau machen.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Belgien: Während man das PLF für Flüge mit Endziel Belgien seit Oktober 6 Monate im Voraus ausfüllen kann, geht es für Flüge mit Umstieg in Brüssel weiterhin nur 2 Tage vorher. Als ob man es für die, die man dann eh nicht nachverfolgen wird, besonders nervig machen will.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.581
9.996
BRU
Was ist wenn ich als Transitpassagier in ZRH hängen bleibe, weil XYZ passiert? Habe ich dann Pech gehabt und muss dann am Flughafen nächtigen? Dümmer gehts nimmer.
Das frage ich mich auch. Ok, meine nächste LX-Verbindung ist am späten Nachmittag, da sollte ich zur Not noch irgendeinen LH Group-Flug nach DE oder AT finden und dann dort übernachten. Nur was ist mit Paxen auf den Spätabendflügen?

Wobei dieses Problem aber grundsätzlich auch nicht neu ist. Ich hatte im letzten Winter etliche Fälle von knappen Verbindungen, wo ich angesichts des stark ausgedünnten Flugplans bei verpasstem Anschluss am gleichen Tag keine Alternative mehr gehabt hätte. Keine Ahnung, ob man in so einem Fall im Flughafenhotel hätte übernachten dürfen bzw. ob das überhaupt offen gehabt hätte.

Bzw. bei absehbar nicht mehr erreichbarem Anschluss könnte ich mir vorstellen, dass LX die Paxe gar nicht mehr nach ZRH fliegen lässt.
 
  • Like
Reaktionen: nello1985