Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
524
213
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Fernverkehr für Mo. und Di. buchen und dann wieder erstatten lassen?
schon lange gebucht. Drei Fahrkarten hin und zurück 1. Klasse Flexplus gut die Bahn bucht nächste Woche um die 9400 Euro ab aber die kommen ja bald wieder zurück.
Gibt wieder 6 Fahrkarten mit denen ich wieder ewig gratis fahren kann.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.579
2.188
HAM
In London kann die U-Bahn übrigens auch extrem voll sein (Peking sowieso).

In London wundert es mich echt, dass es da an manchen Stationen nicht häufiger zu Unfällen kommt oder die Leute sich auf der Rolltreppe stauen. Teilweise ist man ja erst im dritten Zug, der in den Bahnhof einfährt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

schon lange gebucht. Drei Fahrkarten hin und zurück 1. Klasse Flexplus gut die Bahn bucht nächste Woche um die 9400 Euro ab aber die kommen ja bald wieder zurück.
Gibt wieder 6 Fahrkarten mit denen ich wieder ewig gratis fahren kann.

Auf was für einer Strecke zahlst Du über 3.000€ für eine Fahrt in Deutschland?
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.579
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HAM

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
524
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Ah, fünf Personen! Ich hatte jetzt nur an eine gedacht, und da hört es normalerweise bei unter 700€ auf.
Achso seh grad das hatte ich nicht geschrieben sorry ja gibts da nicht ein festes Limit bei Flexpreis 2. Klasse bei 200 oder so? und bei der 1. und Plus dann halt nochmal höher.

Na ich kann ja warten 13 Minuten Umsteigen in Hamburg werden schnell gerissen
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
4.923
Ist jetzt ja eher akademisch, aber vorsorglich dennoch gefragt. Ich muss am Montag von A nach B und wieder zurück. Die beste Verbindung wäre mit der S-Bahn. Wenn diese nicht fährt, kann ich aber auch mit dem Bus fahren, was ein wenig länger dauert.
Angenommen die Bahn fällt nun wegen Streik aus, hätte ich als Deutschlandticket-Abonnent dann Anspruch auf 1,60 € Erstattung pro Fahrt, die ich stattdessen mit dem Bus machen muss?
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
524
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Ist jetzt ja eher akademisch, aber vorsorglich dennoch gefragt. Ich muss am Montag von A nach B und wieder zurück. Die beste Verbindung wäre mit der S-Bahn. Wenn diese nicht fährt, kann ich aber auch mit dem Bus fahren, was ein wenig länger dauert.
Angenommen die Bahn fällt nun wegen Streik aus, hätte ich als Deutschlandticket-Abonnent dann Anspruch auf 1,60 € Erstattung pro Fahrt, die ich stattdessen mit dem Bus machen muss?
Du kriegst nur 1,50 aber wieso ist der Bus nicht im Ticket drin?
 

geos

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23.02.2013
10.587
4.923
OK, dann 1,50 €; hatte ich nicht genau im Kopf.
Der Bus ist im Ticket drin, aber darum geht es ja nicht. Ich will ja nicht die Beförderungskosten mit dem Bus erstattet.
 

NikSeib

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29.11.2016
524
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OK, dann 1,50 €; hatte ich nicht genau im Kopf.
Der Bus ist im Ticket drin, aber darum geht es ja nicht. Ich will ja nicht die Beförderungskosten mit dem Bus erstattet.
Achso klang als würde der Bus kosten na wenn die Bahn nicht rumpelt und du eine Stunde Verspätung hat kriegst du die 1,50 aber du musst drei Verspätungen zusammen kriegen.
 

geos

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23.02.2013
10.587
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Das wäre ja bei einem zweitägigen Streik nun kein Problem gewesen.
Daher die Frage: wenn an einem Tag die S-Bahn ausfällt (also nicht nur eine Fahrt, sondern alle Fahrten) und ich stattdessen mit dem Bus (nicht SEV) fahren muss, habe ich dann pro Fahrt ein Anrecht auf 1,5 € Entschädigung? Spielt es dafür eine Rolle, wie lange vorher der Ausfall schon bekannt gewesen ist?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Daher die Frage: wenn an einem Tag die S-Bahn ausfällt (also nicht nur eine Fahrt, sondern alle Fahrten) und ich stattdessen mit dem Bus (nicht SEV) fahren muss, habe ich dann pro Fahrt ein Anrecht auf 1,5 € Entschädigung?
Grundsätzlich ja sofern die Ankunft dann mit dem Bus 60 Minuten oder mehr später am Ziel erfolgte, das ist aber in der Regel ohnehin schwer nachweisbar da die genauen Ankunftszeiten von Bussen eingentlich nie dokumentiert werden.

Spielt es dafür eine Rolle, wie lange vorher der Ausfall schon bekannt gewesen ist?
Jein, die Ausgleichszahlung wird nicht bezahlt wenn die Verspätung bei Buchung bereits bekannt gewesen ist, das dürfte hier nicht der Fall da das Ticket schon viel früher bestellt wurde, daher ist die Antwort in diesem Fall nein.
 

geos

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23.02.2013
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Grundsätzlich ja sofern die Ankunft dann mit dem Bus 60 Minuten oder mehr später am Ziel erfolgte, das ist aber in der Regel ohnehin schwer nachweisbar da die genauen Ankunftszeiten von Bussen eingentlich nie dokumentiert werden.
Ist es überhaupt notwendig, dass der Bus mehr als 60 Min. später ankam? Ist ein Bus ein adäquater Ersatz, der (bei nicht allzu späterer Ankunft) das Anrecht auf Kompensation aufhebt? Oder anders gefragt: ist es für die Bahn (die die S-Bahn betreibt) hier überhaupt relevant, ob ich mit dem Bus gefahren bin, gelaufen oder mich gar nicht nach B begeben habe?

Jein, die Ausgleichszahlung wird nicht bezahlt wenn die Verspätung bei Buchung bereits bekannt gewesen ist, das dürfte hier nicht der Fall da das Ticket schon viel früher bestellt wurde, daher ist die Antwort in diesem Fall nein.
Bei einer Monatskarte findet im Nahverkehr ja keine Buchung statt. Genügt es also, wenn der Ausfall rechtzeitig vor dem Fahrantritt kommuniziert worden ist? Und dann ist es das Problem des Fahrgastes, ob er eigentlich diese S-Bahn Verbindung nehmen wollte?
 

alinakl

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15.07.2016
4.039
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Ist es überhaupt notwendig, dass der Bus mehr als 60 Min. später ankam?
Eigemtlich schon den eine Ankunft weniger als 60 Minuten später würde ja keinen Anspruch auslösen, auch wenn ein anderes Verkehrsmittel genutzt wird.
Aber wie schon dargestellt wird es nicht möglich sein die genaue Ankunftszeit zu bestimmen.

Die elegantere Lösung wäre daher übrigens der Fahrtabbruch wenn innerhalb der nächsten 61 Minuten keine Ankunft mit dem nächsten Schienenverkehr möglich war.

Bei einer Monatskarte findet im Nahverkehr ja keine Buchung statt.
Doch natürlich gibt es auch hier eine Buchung, wenn das Ticket beauftragt wird.
Wenn man kreativ denkt und es mit einer analogen Anwendung versucht, könnte man noch den Zeitpunkt auf den Moment schieben zudem die Kündigung der Zeitkarte möglich war.
 

geos

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23.02.2013
10.587
4.923
Die elegantere Lösung wäre daher übrigens der Fahrtabbruch wenn innerhalb der nächsten 61 Minuten keine Ankunft mit dem nächsten Schienenverkehr möglich war.
genau darum geht es ja. Dass ich dann stattdessen einen Bus (eines anderen Betreibers) oder was auch immer nehmen würde, sollte doch vollkommen unerheblich sein.

Doch natürlich gibt es auch hier eine Buchung, wenn das Ticket beauftragt wird.

also zum Zeitpunkt des Abschlusses des Deutschlandticket-Abos? :)

Wenn man kreativ denkt und es mit einer analogen Anwendung versucht, könnte man noch den Zeitpunkt auf den Moment schieben zudem die Kündigung der Zeitkarte möglich war.
das wäre schon sehr "kreativ" :)
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.690
14.061
FRA
Na, wer hätte das gedacht?

Das 49-Euro-Ticket wird wohl deutlich häufiger für Inlandstourismus genutzt als gedacht, zeigt eine Umfrage. Insbesondere jüngere Menschen wollen damit verreisen.


Quasi „kostenlos“ an einen schönen Ort in Deutschland fahren, übernachten, lecker essen und trinken, ohne Stress, ohne Auto. Flexibel. Spontan. Geld bleibt im Land.
 
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alinakl

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15.07.2016
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genau darum geht es ja. Dass ich dann stattdessen einen Bus (eines anderen Betreibers) oder was auch immer nehmen würde, sollte doch vollkommen unerheblich sein.
Nun ja das muss man der DB aber nicht ausdrücklich mitteilen, man kann wahrheitsgemäß sagen man hat das Ziel nicht innerhalb von 61 Minuten das Ziel mit einem EVU erreichen können, was der Wahrheit entspricht.
also zum Zeitpunkt des Abschlusses des Deutschlandticket-Abos?
Ja genau.

das wäre schon sehr "kreativ"
Nun dann gilt der Zeitpunkt das Aboabschlusses.
 

geos

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23.02.2013
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Na, wer hätte das gedacht?

Das 49-Euro-Ticket wird wohl deutlich häufiger für Inlandstourismus genutzt als gedacht, zeigt eine Umfrage. Insbesondere jüngere Menschen wollen damit verreisen.
Ist halt wieder ein Fall von "Journalist/Nachrichtenagentur muss eine Meldung zu einem populären Thema/Stichwort liefern".
Auch dass der Anteil bei jüngeren reiseaffinen Menschen höher liegt als bei älteren, dürfte einfach daran liegen, dass bei der Gruppe derjenigen, die sich als "reiseaffin" sehen, bei den älteren im Durchschnitt mehr Geld und mehr Zahlungsbereitschaft vorhanden ist als bei jüngeren, statt im Regionalverkehr in anderen Verkehrsmitteln (motorisierter Individualverkehr, Fernzug, Flugzeug) zu verreisen.
 
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geos

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23.02.2013
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Ab 03.06.2023 ist das TicketPlus Alsace des VRN (oder des KVV) auch mit dem Deutschlandticket zusammen gültig.

Allerdings scheint es keine Möglichkeit zu geben, dieses Ticket online zu erwerben, sondern nur an Automaten im KVV- und VRN-Gebiet.
Auch scheint der Übergang nach Frankreich nur in Wissembourg und Lauterbourg enthalten zu sein (was ja durch das Deutschlandticket sowieso abgedeckt ist), nicht z.B. Kehl-Straßburg.
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.547
10.031
www.red-travels.com
Ist es überhaupt notwendig, dass der Bus mehr als 60 Min. später ankam? Ist ein Bus ein adäquater Ersatz, der (bei nicht allzu späterer Ankunft) das Anrecht auf Kompensation aufhebt? Oder anders gefragt: ist es für die Bahn (die die S-Bahn betreibt) hier überhaupt relevant, ob ich mit dem Bus gefahren bin, gelaufen oder mich gar nicht nach B begeben habe?


Bei einer Monatskarte findet im Nahverkehr ja keine Buchung statt. Genügt es also, wenn der Ausfall rechtzeitig vor dem Fahrantritt kommuniziert worden ist? Und dann ist es das Problem des Fahrgastes, ob er eigentlich diese S-Bahn Verbindung nehmen wollte?

Wenn der Bus nahezu gleich schnell am Ziel ist, liegt keine große Verspätung vor. Warum sollte man da irgendwas erstatten?

die 60 Minuten darfst du demnächst einfach hinnehmen.


Na, wer hätte das gedacht?

Das 49-Euro-Ticket wird wohl deutlich häufiger für Inlandstourismus genutzt als gedacht, zeigt eine Umfrage. Insbesondere jüngere Menschen wollen damit verreisen.


Quasi „kostenlos“ an einen schönen Ort in Deutschland fahren, übernachten, lecker essen und trinken, ohne Stress, ohne Auto. Flexibel. Spontan. Geld bleibt im Land.

bleibt das Geld wenigstens im Land, vielleicht hat Ryanair auch etwas schuld, dass sie nicht mehr für lau fliegen können ;)
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.587
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Wenn der Bus nahezu gleich schnell am Ziel ist, liegt keine große Verspätung vor. Warum sollte man da irgendwas erstatten?
Vielleicht weil die Busfahrt überhaupt nicht zählt? Sie wird mir ja auch nicht von dem Eisenbahnunternehmen angeboten. Ob ich mit dem Bus fahre oder laufe oder gar nicht fahre, sollte für das Bahnunternehmen vollkommen unerheblich sein. Die Bahnbeförderung fand nicht statt, weil der Zug ausfiel und auch kein Ersatzzug angeboten wurde. Darauf beziehen sich die Fahrgastrechte. Gilt eine Busverbindung eines anderen Unternehmens als Ersatz?


die 60 Minuten darfst du demnächst einfach hinnehmen.
Das betrifft "nur" das Recht auf Erstattung einer Ersatzbeförderung. Die Kompensation bei Verspätungen von mindestens einer Stunde ist davon nicht betroffen.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.224
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