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Erfahrungen mit Crypto.com (MCO) Kreditkarte mit Loungekey?

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Belth

Aktives Mitglied
03.09.2018
154
35
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Das Steuerthema muss jeder mit seinem Steuerberater klären.
Das stimmt.

Und natürlich hast du auch recht, dass es wohl eher um dreistellige Beträge geht, für die man nicht ins Gefängnis kommt.
Der Ärger, den man bekommt, überwiegt aber trotzdem die Ersparnis bei Weitem.

Der Aufwand ist übrigens minimal.
Habe es für 2020 gemacht und man kann sich von der App eine Tabelle ausgeben lassen, in der jede Cashback-Transaktion und auch Rewards etc mit dem Euro-Wert zum jeweiligen Zeitpunkt aufgeführt sind.

Wer es also auf Steuerhinterziehung ankommen lassen will, weil ihm 5 Minuten Aufwand zu viel sind, dem ist nicht mehr zu helfen aus meiner Sicht.
Aber gut, das muss jeder selbst wissen.
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
710
Genau aber das ist doch das Problem. Das Steuer Thema ist nun einmal Bestandteil der Crypto.com Karte! Normal sollte sich jeder mit dem Kreditkartenantrag auch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Normal müsste hier sogar die „Firma“ darauf hinweisen. Leider machen das im Krypto-Bereich die wenigstens, Bison z.b gibt hier wenigstens eine „Stellungnahme“ an die Hand. Auf der anderen Seite ist es natürlich für die Firma schwierig, für alle Kunden die steuerliche Behandlung im Auge zu haben. Ein Grund mehr, das man sich als Endkunde selber darum kümmern muss.
Das liegt wohl auch daran, dass der Großteil aus dem Ausland kommt. In jedem Land wird das anders behandelt. Bison ist aus Deutschland, dass die da zumindest drauf hinweisen ist naheliegender als bei CDC.
 

Phönix75

Neues Mitglied
29.11.2016
21
5
vielen Dank an alle, die sich hier eingebracht und etwas Licht ins Dunkle gebracht haben. Persönlich bezahle ich lieber 200EUR Steuer, bevor ich am Ende Ärger bekomme.
meine Alternative wäre für mich jetzt noch, meiner Frau eine 350EUR Karte zu spendieren und dann das Spotify und einige Bestellungen auf sie auszulagern. Gerade soviel, dass sie unter 250EUR bleibt. Das spart dann schon mal 100EUR Steuer ein.
dazu gibt es noch eine Werbungskostenpauschale von 102EUR auf sonstige Einnahmen, damit könnte man dann mit 2 Karten abzüglich Spotify und Netflix (ca 300EUR) noch ca 400EUR Cashback „produzieren“ und völlig legal steuerfrei angeben, was für uns ausreichend ist.
Mein „Problem“ ist, dass ich als Grenzgänger in Deutschland auf mein Einkommen selbst keine Steuer bezahle und deshalb meine Erklärung nicht für 400EUR beim Steuerberater machen lassen möchte, um dann 30EUR Kapitalertragssteuer zurückerstattet zu bekommen. Das lohnt sich einfach nicht.
 
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C137

Aktives Mitglied
17.09.2021
151
44
Lohnt sich bei den Beträgen halt oft nicht oder übersteigt diese sogar...

Deshalb habe ich ja einfach die Anfrage per Kontaktformular an mein lokales Finanzamt gestellt. Was soll ich mit einem Steuerberater, wenn dieser mir am Ende sowieso die Antwort gibt die ich erwarte, nur ich bezahle dann auch noch dafür. Erst mal angeben und im Zweifel Steuern zahlen... ich mach ja mit Einkommen kein Minus. Wäre ja noch lustiger, dann bräuchte man auch nicht mehr zur Arbeit gehen, fallen ja Steuern an. Im Extremfall: Mauritius oder Malta sollen auch sehr schön sein :D.

Zurück zum Thema - ich warte noch immer auf meine Royal Indigo, die Gebühr in Höhe von 50€ wurde meiner Karte am Freitag belastet. Mal sehen ob die fünf Tage bis zur Ausstellung der virtuellen Karte passen, bin aber grundsätzlich zuversichtlich.

Bei den aktuellen Kursrallyes ist viel Angst im Markt.

Ach und mal so ein bisschen Off-Topic, der Name vom ehem. Staples-Center wird derzeit abmontiert, soll ja der von CDC drauf.
 
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C137

Aktives Mitglied
17.09.2021
151
44
Hat wohl überwiegend mit der neuen Corona Variante zu tun. An der Börse doch genau das gleiche. Der Wert steigt schon wieder 😉.

US-Notenbank und Zahlungsunfähigkeit von Evergrande fällt auch mit rein.

Hier haben ja auch ein paar die Karte geupgradet - was macht ihr eigentlich mit der alten Karte? Die ist ja eigentlich zu schön für die Tonne.
Zumal - wie wird die regulär entsorgt? Weil eigentlich gelten Bankkarten ja neuerdings als Elektroschrott glaube ich.
 

Soportion

Erfahrenes Mitglied
19.07.2021
1.749
710
US-Notenbank und Zahlungsunfähigkeit von Evergrande fällt auch mit rein.
Möglich, ja. Meiner Meinung nach aber schon wieder "zu lange her". Da wurde zumindest der Cro kaum abverkauft.
Hier haben ja auch ein paar die Karte geupgradet - was macht ihr eigentlich mit der alten Karte?
Ich hab alle meine Karten vom früheren Prämienhopping noch :LOL:
Sozusagen als Andenken.
Das ist mittlerweile ein ziemlich großer Stapel.
 
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Reaktionen: fastrider

C137

Aktives Mitglied
17.09.2021
151
44
Puuuh, das muss ich erst mal verdauen. Mein Finanzamt hat geantwortet. Also wenn die Leute da so arbeiten - kein Wunder, dass man einen Steuerberater braucht :rolleyes:

Die Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sind Gewinne aus Proof-of-Stake Geschäften mit Kryptowährungen zu versteuern?

Zitat: "Nach Ansicht des BMF führt der Erhalt von Kryptowährungen im Wege des Proof of Stake, zu steuerbaren Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG."
https://www.heise.de/news/Fuer-Proo...d-erst-nach-10-Jahren-steuerfrei-6114198.html

Wenn ich das also richtig sehe, dann muss ich diese Einkünfte mit Prämien z.B. aus Neukundenboni verrechnen und entsprechend für die Steuererklärung 2021 angeben. Ist das korrekt?


Die Antwort:
Das Jahr 2021 ist noch nicht abgelaufen. Bei Abgabe der Steuererklärung sind alle Einnahmen zu erklären und dann wird entschieden, in welcher Höhe sie zu versteuern sind und auch zu welcher Einkunftsart sie gehören.
Ausserdem bleibt abzuwarten, ob noch weitere gesetzliche Regelungen erfolgen.


Da hätte ich mich auch mit einer Wand unterhalten können.
 

MBA250

Reguläres Mitglied
24.11.2021
33
35
Puuuh, das muss ich erst mal verdauen. Mein Finanzamt hat geantwortet. Also wenn die Leute da so arbeiten - kein Wunder, dass man einen Steuerberater braucht :rolleyes:

Die Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sind Gewinne aus Proof-of-Stake Geschäften mit Kryptowährungen zu versteuern?

Zitat: "Nach Ansicht des BMF führt der Erhalt von Kryptowährungen im Wege des Proof of Stake, zu steuerbaren Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG."
https://www.heise.de/news/Fuer-Proo...d-erst-nach-10-Jahren-steuerfrei-6114198.html

Wenn ich das also richtig sehe, dann muss ich diese Einkünfte mit Prämien z.B. aus Neukundenboni verrechnen und entsprechend für die Steuererklärung 2021 angeben. Ist das korrekt?


Die Antwort:
Das Jahr 2021 ist noch nicht abgelaufen. Bei Abgabe der Steuererklärung sind alle Einnahmen zu erklären und dann wird entschieden, in welcher Höhe sie zu versteuern sind und auch zu welcher Einkunftsart sie gehören.
Ausserdem bleibt abzuwarten, ob noch weitere gesetzliche Regelungen erfolgen.


Da hätte ich mich auch mit einer Wand unterhalten können.
Oh je...

Aber immerhin ein Schreiben, auf das man sich notfalls beziehen kann. Denn Ratlosigkeit herrscht ja scheinbar auf allen Seiten.

Was ich in diesem Zusammenhang mal interessant zu diskutieren fände (man steinige mich, wenn dies anderswo schon getan wurde), wie man denn überhaupt das Erst-Staking zum Erhalt einer bestimmten Karte bewertet. Nun dichte ich dem durchschnittlichen Kunden dieser Karte etwas mehr Wissen an, als anderen, allerdings waren auch mir anfangs viele Sachverhalte unbekannt bzw. lassen mich ratlos zurück:

> Da ja scheinbar keine Einigkeit herrscht, schmeiße ich einfach mal folgendes in den Raum: Das Staking (welches ich bspw. zu Beginn in seiner Bedeutung gar nicht erfasst habe), ist schlicht eine Gebühr für den Erhalt einer Karte inkl. Zusatzleistungen. Aufgrund der volatilen Natur vieler Cryptowährungen kann man ja nicht kontrollieren, was aus dem Stake wird (von der Verzinsung mal abgesehen).

Dabei will ich es aber auch belassen, denn ich merke schon, wie sich die Gedankenspirale dazu wieder in Gang setzt. Es gibt leider im Moment derart viele Konstellationen und Sachverhalte die in Kombination mit einer unzureichenden Gesetzgebung zu vielen offenen Fragen führen, auch wenn einige recht eindeutige Standpunkte vertreten.

Ich werde meine Vorfälle zwar angeben, was ich mich aber auch noch frage ist, ob denn Behörden überhaupt auf die Salden der Wallets zugreifen können? Oder gilt dieses Recht nur für Kreditkarte und Fiat- bzw. Girokonto?
 

C137

Aktives Mitglied
17.09.2021
151
44
Auf die Salden der Wallets können diese sowieso nicht zugreifen - da muss man im Zweifel eine Tabelle der Transaktionen über die Wallet bereitstellen. Was mir im Moment etwas sauer aufstößt ist - die Stake-Rewards sind nur in CRO angegeben - es wird kein Kurs in € zum Ausgabezeitpunkt der CRO angegeben. Ist das evtl. im Export der Transaktionshistorie anders? Ich meine klar - im Zweifel sind diese für 0€ "gekauft"... aber ohne Umsetzung in Gewinne sind diese auch schwierig anzugeben. Ich kann ja nur realisierte Gewinne versteuern - aber der Stake ist ja ein nicht realisierter Gewinn, weil der ja erst zum Zeitpunkt des Verkaufes feststeht und ich zum Zeitpunkt der Auszahlung in CRO den Wert nicht kenne. Ach, da denke ich mal irgendwann noch in Ruhe drüber nach. Schönes Thema, anstrengend für die Birne :LOL:
 

MBA250

Reguläres Mitglied
24.11.2021
33
35
Auf die Salden der Wallets können diese sowieso nicht zugreifen - da muss man im Zweifel eine Tabelle der Transaktionen über die Wallet bereitstellen. Was mir im Moment etwas sauer aufstößt ist - die Stake-Rewards sind nur in CRO angegeben - es wird kein Kurs in € zum Ausgabezeitpunkt der CRO angegeben. Ist das evtl. im Export der Transaktionshistorie anders? Ich meine klar - im Zweifel sind diese für 0€ "gekauft"... aber ohne Umsetzung in Gewinne sind diese auch schwierig anzugeben. Ich kann ja nur realisierte Gewinne versteuern - aber der Stake ist ja ein nicht realisierter Gewinn, weil der ja erst zum Zeitpunkt des Verkaufes feststeht und ich zum Zeitpunkt der Auszahlung in CRO den Wert nicht kenne. Ach, da denke ich mal irgendwann noch in Ruhe drüber nach. Schönes Thema, anstrengend für die Birne :LOL:
Stimmt, anders als beim Cashback nicht direkt aufrufbar. Aber in der Transaktionshistorie inkl. Kurs verbucht.

Kann da auch stundenlang ohne zufriedenstellendes Ergebnis hin und her überlegen :D
 

Phönix75

Neues Mitglied
29.11.2016
21
5
Obacht, die gilt gerade nicht für Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG (vgl. § 9a S. 1 Nr. 3 EStG).
Good catch! Dankeschön. Ich hätte jetzt persönlich aber kein Problem, das einfach abzugeben und zu hoffen, dass die das auch nicht wissen.
echte Werbungskosten sollten aber dann doch funktionieren, oder?
 

Ans.wer

Erfahrenes Mitglied
24.11.2018
1.458
912
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FlyingMusician

Erfahrenes Mitglied
01.05.2018
404
128
Vorsicht bei Hotelbuchungen!

Wenn das Hotel einen bestimmten Betrag auf der Karte blockiert und der Betrag beim Checkout dann anders ist, wird das CRO Cashback wieder rückabgewickelt und man bekommt dann leider kein Cashback automatisch mehr.
Bei mir war's beim Hampton Santa Monica jedenfalls so.
Hab mich dann tagelang mit dem Kundenservice rumgeärgert und am Ende dann irgendwas um die 1,5% Cashback der Endsumme vom Hotel als "Adjustment" bekommen (statt meiner üblichen 3%) und jetzt gebe ich auf... Ist dann am Ende den Aufwand für die paar Euro nicht wert.

Würde aber wohl in Zukunft beim Checkin am Hotel eine andere Karte nutzen und dann beim Checkout die Crypto.com Kreditkarte nehmen.
 
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C137

Aktives Mitglied
17.09.2021
151
44
Vorsicht bei Hotelbuchungen!

Wenn das Hotel einen bestimmten Betrag auf der Karte blockiert und der Betrag beim Checkout dann anders ist, wird das CRO Cashback wieder rückabgewickelt und man bekommt dann leider kein Cashback automatisch mehr.
Bei mir war's beim Hampton Santa Monica jedenfalls so.
Hab mich dann tagelang mit dem Kundenservice rumgeärgert und am Ende dann irgendwas um die 1,5% Cashback der Endsumme vom Hotel als "Adjustment" bekommen (statt meiner üblichen 3%) und jetzt gebe ich auf... Ist dann am Ende den Aufwand für die paar Euro nicht wert.

Würde aber wohl in Zukunft beim Checkin am Hotel eine andere Karte nutzen und dann beim Checkout die Crypto.com Kreditkarte nehmen.

Es ist eine Debitkarte. Für richtige Hotelbuchungen ist dann doch eher auch zu einer richtigen Kreditkarte zu raten, damit sowas nicht passiert. Bei Mietwagen ebenfalls.

Edit: Neue virtuelle Karte bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

FlyingMusician

Erfahrenes Mitglied
01.05.2018
404
128
Es ist eine Debitkarte. Für richtige Hotelbuchungen ist dann doch eher auch zu einer richtigen Kreditkarte zu raten, damit sowas nicht passiert. Bei Mietwagen ebenfalls.

Edit: Neue virtuelle Karte bekommen.
Nein, es ist eine Prepaid-Karte, keine Debitkarte.
Aber ja, wie gesagt: In Zukunft mach ich’s anders.
 

Greg | Crypto.com

Offizieller Account
02.09.2021
75
71
Nein, es ist eine Prepaid-Karte, keine Debitkarte.
Aber ja, wie gesagt: In Zukunft mach ich’s anders.
Unsere Karte ist eine Prepaid-Debitkarte.
Bei Hotelreservierungen, Mietwagenkautionen und Tankautomaten ist daher mit Problemen zu rechnen.
Hier fährt man mit einer Kreditkarte besser.

Wie beschrieben: Mit Kreditkarte reservieren, mit der CRO Visa am Ende bezahlen und über Cashback freuen.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.209
2.602
Oberpfalz
Unsere Karte ist eine Prepaid-Debitkarte.
Es gibt keine Prepaid-Debitkarten!
Es gibt Prepaidkarten (Karten, welche ein Konto, welches nur für die Karte ist, haben), Debitkarten (Karten, welche an ein Konto mit Zahlungsfunktion aka. Girokonto gekoppelt sind) und Kreditkarten (Karten, welche ein Kreditkartenkonto mit Kreditrahmen verfügen)

Es gibt natürlich ein paar Karten, die ein Mischmasch aus zwei Dingen sind. Da gab es früher mal die CoDi-VISA Karte, welche an Bonitätsschwächere Menschen als Kreditkarte mit 1 € Verfügungsrahmen ausgegeben wurde. Das Konto dahinter konnte nicht im Soll geführt werden, es musste wie bei einer Prepaidkarte aufgeladen werden. Auch die CoFi Karte ist eine Debitkarte, obwohl sie eigentlich wie eine KK beworben wird. Es ist einfach kein Kreditkartenkonto mit Kreditrahmen, sondern ein Rahmenkredit dahinter, über welchen man u. a. mit der Debitkarte verfügen kann.
Dann fällt mir noch das Konstrukt: DirectCard der DZ-Bank ein. Es ist eine Debitkarte (die BIN ist als Debit gelistet und es steht Debit drauf), allerdings werden alle Umsätze zunächst gegen einen Kreditrahmen von z. B. 500 € autorisiert. Die Umsätze werden dann 2 Arbeitstage später vom Girokonto abgebucht (und nicht wie bei KK der VR-Banken gegen ein separates KK-Konto, welches nur monatlich ausgeglichen wird) De Facto ist es also eher eine Kreditkarte mit einer täglichen Abrechnung.
Auch lassen sich viele Kreditkarten im Guthaben führen (Barclays, Hanseatic, Norwegian, DKB). Für mich ist sowas aber immer noch eine Kreditkarte, durch das Guthaben erhöht sich ja nur der Verfügungsrahmen temporär um das eingezahlte Geld.-

Die CDC VISA würde ich eher als Prepaidkarte einordnen, auch wenn sie als Debitkarte eingeordnet ist. Es ist eben kein Girokonto dahinter (iirc)
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.382
1.539
Es gibt keine Prepaid-Debitkarten. Die Unterschiede sind:


Direktbelastende Abrechnungsformen (Kartenaufdruck prepaid, zumeist debit)
Prepaid => rechnet jeden Umsatz von einem Konto ab, das nicht ins Soll gehen kann
Debit => kann auch ins Soll gehen (z.B. sofern das Abrechnungskonto über einen Dispo verfügt)

Auch bei Prepaid gibt es diverse Ausnahmen (Sonderfälle), bei denen ein leichtes Soll möglich ist. Meint man die Prepaid- oder Debitkarte eines Kreditkartenlizenzgebers kann man ruhig Prepaid-Kreditkarte bzw. Debit-Kreditkarte sagen ;)

Verzögerndbelastende Abrechnungsformen (Kartenaufdruck credit)
Charge Credit => Abrechnung der Gesamtumsätze erfolgt regelmäßig (zumeist monatlich) in einer Summe
Revolving Credit => Ratenzahlung als grundlegende Abrechnungsform
 
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C137

Aktives Mitglied
17.09.2021
151
44
Jesus, ich wusste nicht, dass die Begrifflichkeiten so Feuer fangen lassen.

Wie dem auch sei, das Guthaben ist bei meiner neuen Indigo-Karte noch nicht aufgelaufen. Die Karte ist zwar ausgestellt, aber Geld drauf wäre schön. Sollte sich ja hoffentlich bis Mittwoch erledigen. Ja das spricht dann auch für "Prepaid".

Ganz früher gab es ja auch noch die Neteller Karten mit einer Akzeptanz unter aller Sau. Das waren noch Zeiten von "Prepaid"-Karten. Aber ja.