Danke für die Rückmeldung. Bravofly hat seine ursprünglichen AGBs im Laufe der Covid 19 Pandemie von der Internetseite entfernt und ist auch telefonisch nicht mehr erreichbar. Ursprünglich sahen sie jedenfalls die klassischen Regelungen zur Vermittlung des direkt mit der Fluggesellschaft zustande kommenden Vertrages und der Möglichkeit einer gesonderten Beauftragung von Bravofly zur Geltendmachung von Erstattungs- oder Ausgleichsansprüchen vor.
Hat denn in deinem Fall die Airline nach Klagezustellung an die OTA überwiesen? Auch der Verzug wird ja nur durch die geschuldete Leistung bzw. die Erfüllung des Anspruchs beseitigt. Auch in diesem Fall kommt es daher nach meinem Verständnis darauf an, ob der Anspruch auf Erstattung gem. Art. 8 FluggastrechteVO durch Zahlung an die OTA tatsächlich erfüllt wird. Die zentrale Rechtsfrage sollte daher ja eigentlich die gleiche sein. Dass dann einerseits wegen zwei Flügen anerkannt und zu einem Flug an die OTA überwiesen und Kostenübernahme erklärt wird, irritiert ja irgendwie schon und mavht nur dann Sinn, wenn die Überweisung an die OTA ein (fehlerhafter) Automatismus war und die Fluggesellschaft nicht bereit ist, sich das Geld von dort aus wieder zu holen. Anderenfalls hätte sie ja gleich wegen aller drei Flüge anerkennen oder eben alle drei Erstattungen an die OTA leisten können.
Ich habe schon den Eindruck, dass die meisten Airlines bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit des Rechtsstreit spätestens nach entsprechendem Hinweis des Gerichts anerkennen oder zahlen und durch Kostenübernahmeerklärung im Falle der Erledigung des Rechtsstreit vermeiden, dass eine Urteilsbegründung durch das Gericht erfolgt. Es ist doch wirklich bemerkenswert, wie zahlreiche Airlines auf Ihren Internetseiten die Kunden an die OTAs verweisen. Bei Ryanair erreicht das Ganze sogar noch die nächste Stufe der Absurdität. Denn während einerseits ein Kundenverifizierungsservice für solche Kunden eingerichtet wurde, die über Screenscraping Seiten (die meisten OTAs) gebucht haben, um deren Identität und tatsächlichen Daten (inkl. Kontoverbindung) zu ermitteln, werden "Ota-Kunden", bei denen eine Erstattung bereits an die Ota erfolgt ist, an diese verwiesen. Wenn Ryanair aber tatsächlich berechtigt wäre, mit schuldbefreiender Wirkung an die OTAs zu zahlen, würden sie sicherlich nicht diesen Aufwand betreiben.
Nachdem ich bei Eurowings bereits mit unfassbar dreisten und offensichtlich falschen Rechtsauskünften aus deren Rechtsabteilung abgespeist wurde, bevor man mir dann doch das Geld überwiesen hat, habe ich zunehmend den Eindruck, dass die Fluggesellschaften sich schlichtweg darauf verlassen, dass die meisten Kunden den Verweis auf die OTAs einfach hinnehmen und dort ihr Glück versuchen, und die Prozesskosten für die wenigen Kunden, die das Durchhaltevermögen haben, um zu klagen, letztlich in Kauf nehmen, um nicht überall dort das Geld von der Ota zurückholen zu müssen, wo es rechtsgrundlos bereits gezahlt wurde. Angesichts der bislang wirklich erstaunlich dünnen Rechtsprechung zu diesem Thema haben die Airlines natürlich kein Interesse daran, von einer Klageflut erfasst zu werden, wenn ein tatsächlich ausformuliertes Urteil mit Entscheidungsgründen einmal veröffentlicht wird. Deshalb werden sie vermutlich auch in unseren Fällen letztlich zählen oder anerkennen, bevor es soweit kommt.
Man darf also gespannt sein.. Ich freue mich jedenfalls sehr über ein Update zu Deinem Verfahren. Deine Nachricht verstehe ich so, dass Du jedenfalls nicht für erledigt erklären möchtest?
VG