Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.634
4.960
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Dann wurden zwei BC25 der gebuchten Klasse, also hier der 1. Klasse, angegeben und müssen auch so vorliegen bei der Reise.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Kann ich irgendwo selber nachvollziehen, welche BCs ich angegeben habe?
Leider nein nur durch den Eintrag auf dem Ticket.

Wenn die Stornierung des Tickets keine Option ist dann bleibt nur darauf zu hoffen, dass die DB wieder das Angebot der kostenlosen Schnupper BC 25 1. Klasse in der passenden Zeit wieder anbietet,
Ansonsten werden dann die 36,90 Euro für eine Probebahncard 25 1. Klasse fällig, diese dann unbedingt sofort wieder kündigen, was jedoch deutlich günstiger sein dürfte als wenn es bei der Kontrolle zu einer Fahrpreisnacherhebung kommt.
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.286
1.446
Leider nein nur durch den Eintrag auf dem Ticket.

Wenn die Stornierung des Tickets keine Option ist dann bleibt nur darauf zu hoffen, dass die DB wieder das Angebot der kostenlosen Schnupper BC 25 1. Klasse in der passenden Zeit wieder anbietet,
Ansonsten werden dann die 36,90 Euro für eine Probebahncard 25 1. Klasse fällig, diese dann unbedingt sofort wieder kündigen, was jedoch deutlich günstiger sein dürfte als wenn es bei der Kontrolle zu einer Fahrpreisnacherhebung kommt.
Momentan ist bei mir in der Vorteilswelt die Schnupper BahnCard gelistet, Laufzeit 2 Monate...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Momentan ist bei mir in der Vorteilswelt die Schnupper BahnCard gelistet, Laufzeit 2 Monate...
Genau dieses Angebot ist mit der schnupper Bahncard 1. Klasse gemeint.
Ich habe dieses Angebot öfters bekommen von daher vielleicht kommt dieses passende Angebot noch die Bahncard selst kann ja noch am Tag der Abfahrt nachgebucht werden.

Das Angebot kommt anscheinend sehr regelmäßig bei mir kam das Angebot Mitte Februar 2023, Mitte August 2022 und Ende April 2022 im letzten Jahr insgesamt drei Mal.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.227
747
Streik am Montag. Die Bahn beliebt den Fernverkehr komplett einzustellen (dabei haben die doch noch Beamte und Mitarbeiter die anderen Gewerkschaften angehören). Wie sieht es da eigentlich mit Fahrgastrechten (Ersatzbeförderung, Unterkunft, Verpflegung) aus? Taxi Flensburg-Garmisch auf DB Kosten?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Wie sieht es da eigentlich mit Fahrgastrechten (Ersatzbeförderung, Unterkunft, Verpflegung) aus?
Diese sind von der Ursache des Ausfalls und Verspätung unabhängig.
Ersatzbeförderung ist eben ein Problem wenn wirklich absolut gar nichts fahren sollte dann könnte die Argumentation sein, dass die Übernahme der Übernachtung und Transport am Folgetag dem Taxi auf einer extrem langen Strecke den Vorzug zu geben ist.

Was Verpflegung angeht ist es eben kompliziert wann was angemessen ist, diese Diskussion hatten wir ja weiter oben.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.634
4.960
Heute am frühen Nachmittag, als die Nachricht über den ganztägigen Streik rauskam, hatte die Bahn offenbar alle von ihr betriebenen Fernverkehrsverbindungen aus der Buchung genommen und mit dem Hinweis "Zug fällt aus" versehen. Am frühen Abend kamen zunächst einzelne Verbindungen wieder rein, sodass ich erst dachte, dass manche Verbindungen durch stattfinden sollten, und mir schnell eine gebucht habe für Montag Nachmittag.
Jetzt stehen alle Fernverkehrsverbindungen (Nahverkehr sowieso die ganze Zeit) ohne Anmerkung als buchbar drin, aber die Deutsche Bahn schreibt klar, dass es keinen Fernverkehr geben wird am Montag.
Ich habe daraufhin jetzt noch eine Buchung bei Flixtrain getätigt, die schreiben, dass sie von dem Streik nicht betroffen seien, nachdem sie am Nachmittag auch ihre Zugverbindungen für Montag aus der Buchung entfernt hatten, um sie später für ungefähr den vierfachen Preis wieder reinzustellen (vielleicht ging der Preis auch automatisch hoch, weil viele Leute nun auf Flixtrain umschwenken).
Muss wie geschrieben von Berlin nach Essen fahren. Da sollte Flixtrain trotz allem jetzt die beste Wahl für Montag sein, oder?
In Berlin streikt nur die S-Bahn (DB), die BVG nicht.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Heute am frühen Nachmittag, als die Nachricht über den ganztägigen Streik rauskam, hatte die Bahn offenbar alle von ihr betriebenen Fernverkehrsverbindungen aus der Buchung genommen und mit dem Hinweis "Zug fällt aus" versehen. Am frühen Abend kamen zunächst einzelne Verbindungen wieder rein, sodass ich erst dachte, dass manche Verbindungen durch stattfinden sollten, und mir schnell eine gebucht habe für Montag Nachmittag.
Jetzt stehen alle Fernverkehrsverbindungen (Nahverkehr sowieso die ganze Zeit) ohne Anmerkung als buchbar drin, aber die Deutsche Bahn schreibt klar, dass es keinen Fernverkehr geben wird am Montag.
Ich habe daraufhin jetzt noch eine Buchung bei Flixtrain getätigt, die schreiben, dass sie von dem Streik nicht betroffen seien, nachdem sie am Nachmittag auch ihre Zugverbindungen für Montag aus der Buchung entfernt hatten, um sie später für ungefähr den vierfachen Preis wieder reinzustellen (vielleicht ging der Preis auch automatisch hoch, weil viele Leute nun auf Flixtrain umschwenken).
Muss wie geschrieben von Berlin nach Essen fahren. Da sollte Flixtrain trotz allem jetzt die beste Wahl für Montag sein, oder?
In Berlin streikt nur die S-Bahn (DB), die BVG nicht.
Viel Glück, falls ein Fahrdienstleiter bei DB Netz streikt, fährt auch der Flix nicht.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
(...)
Interessant ist natürlich die Argumentation, dass Verpflegungsansprüche von der Verspätung des jeweiligen Zuges abhängig sein soll aber nicht von der Reisekette. Ich werde bei Gelegenheit prüfen ob sich in diesem Punkt in der nun ab Sommer gültigen neuen Fahrgastrechteverordnung Änderungen ergeben haben.
@kexbox wie siehst du diesen Aspekt? Mir gegenüber argumentiert das SC FGR aktuell auch mal wieder so :rolleyes:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
@kexbox wie siehst du diesen Aspekt? Mir gegenüber argumentiert das SC FGR aktuell auch mal wieder so :rolleyes:
Das Problem ist hier die Verordnung selbst die Regelung zum Thema Verpflegung nimmt auf den Abs. 1 von Artikel 18 bezug:
Artikel 18 Abs. 1 lautet:
Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft sind die Fahrgäste durch das Eisenbahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrts und Ankunftszeit zu unterrichten, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen.

Daher ist nicht eindeutig was mit Ankunft gemeint ist, Ankunft am Zielort oder Ankunft des ausgefallenen/verspäteten Zuges?
Hier könnte man argumentieren, dass das Eisenbahnunternehmen den endgültigen Zielort der Fahrkarte nicht kennt, sondern nur die Ankunft des eigenen Zuges.
Daher wird das Unternehmen natürlich argumentieren nur Aussagen über den eigenen Zug treffen zu können und eben nicht den Zielort der Fahrkarte.

Aus Sicht des Reisenden ist natürlich nur die Ankunft am Endziel relevant.

Hier ergibt sich natürlich das Problem, dass es hier dazu keine Rechtsprechung gibt, denn wer klagt schon wegen 10-20 Euro gegen die Bahn?

Die neue Verordnung spricht in diesem Punkt sogar vom "geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit des Verkehrsdienstes" was die Argumentation des Zielorts des Zuges stützen würde.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
383
60
Diese sind von der Ursache des Ausfalls und Verspätung unabhängig.
Ersatzbeförderung ist eben ein Problem wenn wirklich absolut gar nichts fahren sollte dann könnte die Argumentation sein, dass die Übernahme der Übernachtung und Transport am Folgetag dem Taxi auf einer extrem langen Strecke den Vorzug zu geben ist.

Was Verpflegung angeht ist es eben kompliziert wann was angemessen ist, diese Diskussion hatten wir ja weiter oben.
Spannende (für mich zum Glück hypothetische) Frage wäre, ob man bei Ticket und Termin am Montag, nun Sonntag Abend fahren kann und die Bahn das Hotel So->Mo erstattet.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.634
4.960
Ich denke nein, da ja keine Verspätung vorlag und der Reisende sich freiwillig am Sonntag bereits auf die Anreise begeben hat.
Spannender ist, ob die Bahn eine Übernachtung von Mo. auf Di. bezahlen muss für Leute, die am Montag eine Heimfahrt antreten möchten.
Ich denke ja. Derzeit steht der gesamte Regionalverkehr noch in der Bahnauskunft und wird folglich als Alternativverbindung angezeigt. Davon wird wohl am Montag allenfalls ein Bruchteil fahren.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
Das Problem ist hier die Verordnung selbst die Regelung zum Thema Verpflegung nimmt auf den Abs. 1 von Artikel 18 bezug:
Artikel 18 Abs. 1 lautet:
Bei einer Verspätung bei der Abfahrt oder der Ankunft sind die Fahrgäste durch das Eisenbahnunternehmen oder den Bahnhofsbetreiber über die Situation und die geschätzte Abfahrts und Ankunftszeit zu unterrichten, sobald diese Informationen zur Verfügung stehen.

Daher ist nicht eindeutig was mit Ankunft gemeint ist, Ankunft am Zielort oder Ankunft des ausgefallenen/verspäteten Zuges?
Hier könnte man argumentieren, dass das Eisenbahnunternehmen den endgültigen Zielort der Fahrkarte nicht kennt, sondern nur die Ankunft des eigenen Zuges.
Daher wird das Unternehmen natürlich argumentieren nur Aussagen über den eigenen Zug treffen zu können und eben nicht den Zielort der Fahrkarte.

Aus Sicht des Reisenden ist natürlich nur die Ankunft am Endziel relevant.

Hier ergibt sich natürlich das Problem, dass es hier dazu keine Rechtsprechung gibt, denn wer klagt schon wegen 10-20 Euro gegen die Bahn?

Die neue Verordnung spricht in diesem Punkt sogar vom "geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit des Verkehrsdienstes" was die Argumentation des Zielorts des Zuges stützen würde.
Ich würd behaupten @kexbox macht das regelmäßig, deshalb hatte ich ihn markiert :D
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Ich würd behaupten @kexbox macht das regelmäßig, deshalb hatte ich ihn markiert :D
bei Fällen mit der Bahn würde ich das bezweifeln, denn da sind die Kosten und Risiko in keinem Verhältnis zum Schaden, wegen 10 Euro Verpflegung rennt niemand zum Rechtsanwalt.
Aber ja die Einschätzung wird interessant.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.227
747
Mir kommt da noch ein swinischer Gedanke: Die VRS-Mobilitätsgarantie gilt bei Streik nicht, die regulären Fahrgastrechte aber schon. Mit meinem Jobticket könnte ich bei 60 Minuten Verspätung also 1,50€ einfordern. Wenn ich nun behaupte ich hätte geplant den ganzen Tag lang alle 10 Minuten zwischen zwei Bahnhöfen hin- und herzupendeln, was aber leider wegen der streikbedingen Zugausfälle unmöglich war - kann ich dann 150*1,50€ oder so erfolgreich geltend machen?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.564
2.435
CGN / MUC / ZRH / EWR
bei Fällen mit der Bahn würde ich das bezweifeln, denn da sind die Kosten und Risiko in keinem Verhältnis zum Schaden, wegen 10 Euro Verpflegung rennt niemand zum Rechtsanwalt.
Aber ja die Einschätzung wird interessant.
Würde mal behaupten, dass er sich sogar für 5,25€ die Mühe macht :LOL:

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Mir kommt da noch ein swinischer Gedanke: Die VRS-Mobilitätsgarantie gilt bei Streik nicht, die regulären Fahrgastrechte aber schon. Mit meinem Jobticket könnte ich bei 60 Minuten Verspätung also 1,50€ einfordern. Wenn ich nun behaupte ich hätte geplant den ganzen Tag lang alle 10 Minuten zwischen zwei Bahnhöfen hin- und herzupendeln, was aber leider wegen der streikbedingen Zugausfälle unmöglich war - kann ich dann 150*1,50€ oder so erfolgreich geltend machen?
Waren Zeitkarten nicht auf maximal 25% gedeckelt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Mir kommt da noch ein swinischer Gedanke: Die VRS-Mobilitätsgarantie gilt bei Streik nicht, die regulären Fahrgastrechte aber schon. Mit meinem Jobticket könnte ich bei 60 Minuten Verspätung also 1,50€ einfordern. Wenn ich nun behaupte ich hätte geplant den ganzen Tag lang alle 10 Minuten zwischen zwei Bahnhöfen hin- und herzupendeln, was aber leider wegen der streikbedingen Zugausfälle unmöglich war - kann ich dann 150*1,50€ oder so erfolgreich geltend machen?
Nein, denn bei Zeitkarten gilt die 25% Deckelung.
Was kostet denn die Zeitkarte? also 20 Mal könnte es vielleicht funktionieren.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Würde mal behaupten, dass er sich sogar für 5,25€ die Mühe macht
Nun ja, ich habe auch schon wegen der Hälfte von Versandkosten einen Mahnbescheid und wegen der fehlender 70 Cent die Vollstreckung angedroht.

Kommt auf den Sachverhalt an, wenn im Falle der SÖP die Schlichtung durch eine Einigung endet, dann ist dies ein wirksamer Vertrag die Rechtslage ist da also absolut klar und es besteht absolut null Kostenrisiko auch die Klageschrift würde keine 3 Minuten dauern, aber die "normalen" Bahnfälle sind ja leider nicht so klar und daher das Risiko größer.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.505
6.369
Sind eigentlich Swinereien denkbar, wie sich ein günstiges Bahnticket zuverlässig in eine Hotelübernachtung umtauschen lässt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.555
Sind eigentlich Swinereien denkbar, wie sich ein günstiges Bahnticket zuverlässig in eine Hotelübernachtung umtauschen lässt?
Nun ja in einem Punkt hat der "Experte" ja recht, die Leistung der DB ist extrem mies, und sein Verbindungsbeispiel hat in einem Monat tatsächlich nur vier Mal in einem Monat mit 30 Tagen funktioniert.
Von daher natürlich sind die denkbar und auch praktisch realisierbar wenn man es geschickt macht.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.505
6.369
Mal nicht zuende gedacht: ich wohne in München und buche für Sonntagabend eine Fahrt von München über Berlin nach Hamburg. In Berlin werde ich wegen des Streiks "planmäßig" standen, und gleich zwei Übernachtungen benötigen weil am Montag gar nichts geht. Am Dienstag fahre ich dann nach München zurück (Fahrtabbruch), bekomme den Fahrpreis zurück und behalte die Bonuspunkte. Verpflegung müsste es eventuell auch noch geben.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.634
4.960
Wenn bei Fahrtantritt in München schon klar ist, dass die Verbindung ab Berlin ausfällt und es keinen sinnvollen Ersatz geben kann, wird die Bahn wohl nicht gezwungen sein, den Aufenthalt in Berlin zu erstatten.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.287
905
Oberfranken
Da werden einige Reisende am 27.03.23 erhebliche Probleme haben.
Was ist, wenn jemand an dem Tag eine Flugreise oder Pauschalreise gebucht hat und nicht mit dem eigenen PKW zum Flughafen anreisen kann? Es soll ja hier Vielflieger geben. ;)
Am Vortag anreisen und dort übernachten? Wer zahlt die Mehrkosten?
Mit dem Taxi anreisen dürfte bei mehreren hundert Km ziemlich teuer werden und die DB erstattet das vermutlich nicht.
Mietwagen dürften ausgebucht sein. Sixt kürt dann wieder den Mitarbeiter des Tages.
Flixtrain fährt vermutlich auch nicht, falls die Fahrdienstleiter streiken und Flixbus dürfte überlastet sein.
Habe ich etwas vergessen?