ESTA Gültigkeit usw.

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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
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DRS, ALC
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Wollte mir in Florida Eigentum anschaffen. Ist halt logisch die max. Zeit auszureizen.
 

Bumps

Erfahrenes Mitglied
17.06.2015
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Wollte mir in Florida Eigentum anschaffen. Ist halt logisch die max. Zeit auszureizen.


Was die Einreise / Auenthaltsstatus betrifft, würde ich mich vertrauensvoll an die Botschaft wenden.
Ohne konkrete Erfahrung mir dem Deinem Fall, weiss ich doch, dass Du als Europäer mit dem Ziel "überwintern in den USA" kein Exot bist, da gibt's bestimmt ne Standars-Lösung.
Mist bauen und sich selbst auf die schwarze Liste setzen, wäre mit ner Hütte in Florida am Bein wohl das Dümmste und angesichts des Aufwandes für Beschaffung der eigenen 4 Wände etc. ist ein Abstecher auf die nächste Botschaft / Konsulat das kleinste Übel.

Bevor ich mir darüber Gedanken mache, würde ich aber erst mal meinen Steuerberater in D konsultieren. (Immobilien-) Eigentum in den USA kann steuerlich ganz schnell zu einer kaum lösbaren, teuren Grossbaustelle werden. Erbschaftsteuer ist ein Punkt (auch wenn er Dich im Ernstfall nicht mehr betrifft ;)), was Du aber sicher auch nicht willst, ist mit einem dumm gewählten Aufenthaltsstatus womöglich eine Steuerpflicht in den USA begründen.
Wie gesagt, kein Experte in Aufenthalts-Stati aber gelegentlich mit US-Steuerproblemen konfrontiert (nicht alss Steuerexperte, als deren Klient) und bei Aufenthalt > 180 Tagenn würde ich nervös werden...
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.672
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DRS, ALC
Danke für deine Ausführungen, ich will ja bewusst die 180 Tage einhalten, vielleicht sogar 10-15 Tage weniger. (als Puffer für Notfälle, Unwetter). Ich denke das Vorhaben sollte gängige Praxis sein, gibt bestimmt 10000te Deutsche mit Immobilien in Florida/USA.
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
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HPN
Danke für deine Ausführungen, ich will ja bewusst die 180 Tage einhalten, vielleicht sogar 10-15 Tage weniger. (als Puffer für Notfälle, Unwetter). Ich denke das Vorhaben sollte gängige Praxis sein, gibt bestimmt 10000te Deutsche mit Immobilien in Florida/USA.

Und diese Deutsche (oder Europäer) haben in den allermeisten Fällen ein B1/B2-Visum, dass Sie auch 5-6 Monate im Land bleiben können. Das ist die Standartvariante. Ich habe aber auch schon Einige gesehen die eine Firma gründeten (Vermietung Ferienhäuser, Jetski usw) und dann unter einem E-2 Visum im Land blieben. Da dies ein Nonimmigrant-Visa ist, ist die Anschaffung relativ leicht (Businessplan + ein wenig Geld). Der klare Vorteil mit einem E-2 ist, dass du während der Gültigkeit auch dauerhaft anwesend sein kannst. Das wären maximal 5 Jahre, und es kann beliebig verlängert werden - sofern dein "Business" in good standing bleibt.
 
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fastlane

Reguläres Mitglied
25.08.2015
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Hi zusammen, kurze Frage. Muss wegen Pass ein neues ESTA beantragen... Wie ist das aktuell mit Angaben über Social-Media-Sachen? Muss man das tun? Macht ihr das? Bitte um Info. Danke! LG, fastlane.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
938
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SBA
Hi zusammen, kurze Frage. Muss wegen Pass ein neues ESTA beantragen... Wie ist das aktuell mit Angaben über Social-Media-Sachen? Muss man das tun? Macht ihr das? Bitte um Info. Danke! LG, fastlane.

Die Angaben sind freiwillig (und als solche auch gekennzeichnet). Weiterhin wird dir das auch nicht negativ ausgelegt. Ich hatte mein neues ESTA im Februar beantragt, die freiwilligen Angaben nicht gemacht, und es wurde bewilligt.
 
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fastlane

Reguläres Mitglied
25.08.2015
74
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Hallo zusammen, ich hab heute ein ESTA beantragt für die USA und nicht sofort die Genehmigung erhalten. Kann es sein, dass sommerbedingt mehr los ist und deshalb bis 72 Stunden dauern kann. Oder muss ich mir Sorgen machen?
Danke!
LG, fastlane
 

fastlane

Reguläres Mitglied
25.08.2015
74
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Ich bin auf eine Seite weitergeleitet worden, und da stand dann ausstehende Genemigung...
Update: hat sich erledigt, hab nochmal reingeschaut und da steht - Genehmigung erteilt.
Danke!
LG fastlane
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
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TXL
Ich bin auf eine Seite weitergeleitet worden, und da stand dann ausstehende Genemigung...
Update: hat sich erledigt, hab nochmal reingeschaut und da steht - Genehmigung erteilt.
Danke!
LG fastlane

wenn du aktuell noch ein bestehendes hast, kommt immer oder oft: "Genehmigung steht aus" .. scheinbar muss sowas dann jemand manuell freigeben oder zumindest geht das dann nochmal in die menschliche Zweitkontrolle
 
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fastlane

Reguläres Mitglied
25.08.2015
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Danke dir, ja hatte noch ein bestehendes, musste aber wegen neuem Pass neu beantragen... vielleicht war es das. jedenfalls hat es jetzt funktioniert.

Ergänzende Frage bitte bzgl. APIS Daten.

Da ist ja Reisebeginn und Reiseziel (jeweils Flughafen gefragt). Ich fliege zuerst mit AB ex VIE via DUS nach JFK.
Dann aber nach Einreise mit AA (extra Buchung) weiter nach Washington... Muss ich bei APIS dann als Reiseziel Washington angeben?
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.566
565
Grundsätzlich gilt immer, dass der Einreisebeamte die Entscheidung trifft, sowohl ob und auch für wie lange er dich einreisen lässt, die 180-Tage im Jahr sind kein Anspruch. Bei dem von dir geschildertem System wäre ich mir fast sicher, dass du bereits bei der Einreise zu deinem zweiten 90-Tage Aufenthalt spätestens dann eine Secondary bekommst, wenn du (wahrheitsgemäß) bei der Einreise sagst, dass du erst 3 Monate später wieder ausreist. Und dann solltest du eine gute Begründung haben - Sobald vermutet wird, dass du illegal arbeitest oder ähnliches bist du ganz schnell wieder auf dem Heimweg und dann geht ohne Visa nix mehr in den USA.


Du hast zwar recht, aber es gibt keine 180-Tage Regel.

Das geht mit fast 100% Sicherheit so nicht, auch wenn die Regelung das theoretisch erlauben würde.
Mir hat mal ein Beamter erzählt, dass es wohl eine inoffizielle Regel gibt, alle Besucher auf ESTA in die Secondary zu schicken, welche länger als 4 Wochen bleiben UND deren letzte Ausreise kürzer her ist als die geplante Aufenthaltsdauer, also genau dein beschriebenes Beispiel. Ob und inwieweit dies umgesetzt wird weiß ich nicht - Ich würde es aber nicht riskieren!

Das gleicht sich in etwa mit meinen Erfahrungen, allerdings würde ich das logische "UND" nicht allzu ernst nehmen.

Zur Frage: Solange er nicht in die Secondary kommt ist die Folge 90 Tage USA -> 1 Tag Deutschland -> 90 Tage USA -> ... möglich. Die Kunst ist es eben nicht in die Secondary zu kommen. ;)
 

tgaog

Reguläres Mitglied
11.09.2017
91
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hallo!

ich (EU) muss mich demnächst um esta anträge, diesmal erstamls auch für meine zwei kinder kümmern. meine kinder sind minderjährig und doppelstaatsbürger (EU und ROK) . ich bin mir nun nicht sicher mit welchem reisepass meine kinder einreisen sollen, wobei ich hinzufüge, dass wir von ROK in die usa einreisen werden. hat hier irgendjemand erfahrungswerte oder tipps?
 

NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
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HAM
Wir nehmen immer den Pass für den ursprünglich ESTA beantragt wurde.
Bei dem Antrag wird man auch nach einer eventuellen 2ten Staatsbürgerschaft gefragt und muss dann die entsprechenden Passdaten eingeben. Ob man dann auch mit diesem Pass unter dem gleichen ESTA einreisen kann, wenn beide Pässe ESTA berechtigt sind, ist mir auch nicht ganz klar. Aber ich werde in 14 Tagen mal den Officer diesbezüglich befragen.

Nachtrag: die Aussage auf der ESTA Seite in den FAQ ist eigentlich eindeutig:
If you have dual citizenship and have registered with ESTA, you should use your VWP-eligible passport to board the plane when you leave your country of departure and when you arrive in the U.S. If both your countries of citizenship are VWP-eligible, then we strongly recommend you choose which one you want to claim for purposes of travel to the U.S., and use that country's passport each time you travel. One person with two different ESTA authorizations creates confusion that will only delay your travel.
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
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2
TXL
hallo!

ich (EU) muss mich demnächst um esta anträge, diesmal erstamls auch für meine zwei kinder kümmern. meine kinder sind minderjährig und doppelstaatsbürger (EU und ROK) . ich bin mir nun nicht sicher mit welchem reisepass meine kinder einreisen sollen, wobei ich hinzufüge, dass wir von ROK in die usa einreisen werden. hat hier irgendjemand erfahrungswerte oder tipps?

Dürfte egal sein. Mit angeben musst du eh beide. Südkorea ist ebenso Teilnehmer im Visa Waiver Programm.
Intuitiv würde ich wohl den europäischen als 1. Pass angeben.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
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Hast Du unmittelbar nach dem Absenden den Status gecheckt oder wartest du auf eine Benachrichtigung? Die gibts nämlich nicht.
Eine der gefühlt 199 Angaben ist doch die Email-Adresse des Antragstellers.
Wofür soll man die denn angeben ?
Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass ich an diese Email-Adresse die Bestätigung erhalten würde. Nach nun schon über 48 Stunden ist aber nix da.
Nach fast 1 Stunde Ausfüllen und Kreditkartendateneingabe erschien auf dem Computer-Monitor eine Bestätigung. Als ich zur Sicherheit einen Screenshot machen wollte, habe ich wohl irgendwo falsch gedrückt und alles war weg. Aber diese Bestätigung auf dem Monitor kam umgehend.

Also Frage an Euch: Kommt da wirklich keine Email mehr von denen ?
Falls immer nix kommt - ist die Frage nach Email dann nur Datensammlung für Big Brother [ (c) RTL ] ?
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Nein, keine Mail. Das wird aber auch angegeben, dass man selbst nachprüfen muss, ob es durchging.

Mails gibt es nur kurz vor Ablauf als eine Erinnerung, dass man ein neues ggf. benötigt.
 

koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
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1.875
Bestätigung gibts keine. Kannst aber mit ein paar Angaben aus dem Pass den Status abrufen.

Email gibts allerdings, wenn das ESTA abläuft - Wieviel vorher ist mir aber nicht bekannt.