EU Fluggastrechte / Annullierung

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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Ich habe (damals unwissender Weise) die Rückerstattung nach einer Email bei Lastminute.de beantragt - und somit ja leider diese Abzocker damit beauftragt.
mit solchen Begrifflichkeiten wäre ich etwas vorsichtiger. Immerhin hast du mit dieser Firma ein Geschäft machen wollen, warst zu faul oder naiv deren Gebührenstruktur zu lesen und hast dort sicherlich ein günstigeres Flugangebot (aka Schnäppchen) bekommen, als auf der Lufthansa Seite direkt.

So ganz kann ich deshalb deine Entrüstung nicht nachvollziehen!
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.059
1.572
wie lange dauert das momentan so im Groben bis eine Richterin in einem Standard-Fall Entschädigungsanspruch nach EU-Verordnung ein Urteil fällt?
2-3 Wochen oder schneller oder langsamer? geht um 400€


Bei meinen Unterlagen steht:
1. im Rahmen des Verfahrens nach $495a ZPO wird weiter schriftlich verhandelt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung findet nicht statt.
2. Schriftsätze, die bis zum 14.04.2021 bei Gericht eingehen, werden bei der Entscheidung berücksichtigt
3. Eine Entscheidung ergeht nach Ablauf der zuvor gesetzten Frist im Bürowege.

Geht gegen FR am Amtsgericht Königswusterhausen.. Fall sollte eig glasklar sein...im August 2020 gebucht, im August weniger als 14 Tage vorher gestrichen und das einzige was FR in der Erwiderung bringt sind "außergewöhnliche" Umstände weil Corona.....
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.313
2.485
Neuss
www.drboese.de
mit solchen Begrifflichkeiten wäre ich etwas vorsichtiger. Immerhin hast du mit dieser Firma ein Geschäft machen wollen, warst zu faul oder naiv deren Gebührenstruktur zu lesen und hast dort sicherlich ein günstigeres Flugangebot (aka Schnäppchen) bekommen, als auf der Lufthansa Seite direkt.

So ganz kann ich deshalb deine Entrüstung nicht nachvollziehen!
Und da springt uns das deutsche AGB-Recht zur Seite. Ich meine, dass es gute Argumente gegen diverse "Bearbeitungsgebühren" gibt, wobei da auch je nach Fall noch der Sachverhalt helfen kann. Wer rechtswidrig (z.T. heftige) Gebühren von der Erstattung einbehält, den darf man ruhig etwas gröber behandeln.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Wenn das ganze rechtswidrig geschieht dürfte der Fall ja klar sein. Das mag die juritische Seite sein und da habe ich mit dem OTA wirklich kein Mitleid, sitzen die finanziell doch meist am längeren Hebel als der einzelne Kunde.

Trotzdem sollte man Verträge lesen, bevor man sie eingeht. Und wenn man nicht einverstanden ist, oder einem etwas komisch vorkommt davon Abstand nehmen oder sich informieren. Was heutzutage ziemlich einfach ist.

So kommt mir dieser Fall vor wie der Hauskäufer, der bewusst wegen der günstigeren Grundstückspreise neben den Flughafen zieht und sich dann über den Lärm beschwert.
 

restless

Reguläres Mitglied
05.02.2019
96
0
Hallo Zusammen

Ich habe auch eine Anfrage zum leidigen Thema 261/2004 Auslegung von Swiss.
Mein Flug JNB-ZRH hatte eine Verspätung von 6h aufgrund eines technischen Defekts:
1619020053944.png

Wie muss ich vorgehen für eine Erfolgschance auf Entschädigung? BAZL oder besser flightright?
Falls es relevant ist: Ich habe Ursprünglich CPT-FRA-ZRH direkt bei Lufthansa gebucht, welche annuliert und auf LX umgebucht wurde.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Hallo Zusammen

Ich habe auch eine Anfrage zum leidigen Thema 261/2004 Auslegung von Swiss.
Mein Flug JNB-ZRH hatte eine Verspätung von 6h aufgrund eines technischen Defekts:
Anhang anzeigen 154252

Wie muss ich vorgehen für eine Erfolgschance auf Entschädigung? BAZL oder besser flightright?
Falls es relevant ist: Ich habe Ursprünglich CPT-FRA-ZRH direkt bei Lufthansa gebucht, welche annuliert und auf LX umgebucht wurde.
Nach Aufassung der Scheizer Freunde ist die Verordnung auf diese Verbindung überhaupt nicht anwendbar.
 
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negros

Aktives Mitglied
30.06.2014
236
57
Hallo Zusammen

Ich habe auch eine Anfrage zum leidigen Thema 261/2004 Auslegung von Swiss.
Mein Flug JNB-ZRH hatte eine Verspätung von 6h aufgrund eines technischen Defekts:
Anhang anzeigen 154252

Wie muss ich vorgehen für eine Erfolgschance auf Entschädigung? BAZL oder besser flightright?
Falls es relevant ist: Ich habe Ursprünglich CPT-FRA-ZRH direkt bei Lufthansa gebucht, welche annuliert und auf LX umgebucht wurde.
BAZL bringt leider überhaupt nichts...
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
Und da springt uns das deutsche AGB-Recht zur Seite. Ich meine, dass es gute Argumente gegen diverse "Bearbeitungsgebühren" gibt, wobei da auch je nach Fall noch der Sachverhalt helfen kann. Wer rechtswidrig (z.T. heftige) Gebühren von der Erstattung einbehält, den darf man ruhig etwas gröber behandeln.
War das nicht nur gegenüber den Airlines (die mit der Erstattung ja eine Rechtspflicht umsetzen) eindeutig oder hat sich auch gegenüber den Vermittlern mittlerweile was geändert an der Rechtslage? Wo siehst Du genau den Ansatzpunkt bei den Vermittlern? Überraschende Klausel weil nur im Kleingedruckten auf die Gebühr hingewiesen wird?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen (hier: Berlin Schönefeld statt Berlin Tegel) begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Fluggesellschaft müsse dem Fluggast aber die Übernahme der Kosten für die Weiterbeförderung zum ursprünglichen Zielflughafen oder gegebenenfalls zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit ihm vereinbarten Zielort von sich aus anbieten.

EuGH, Urteil vom 22.04.2021 - C-826/19
 

Transworldone

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
435
34
Hallo,

ich stelle mal eine Frage hier ein, auch wenn sie nicht ganz 100 %zu LH passt.

Ich habe noch 2 Tickets aus 2020, die zur Hälfte angeflogen sind, auf 045 LAN Ticketstock und mit LH Flügen. Ticket 1 wurde am 12.03.2020 mit der Strecke MAD-FRA auf LA704 angeflogen, dann noch Flüge zwischen QDU-FRA-LUX-FRA-QKL. Nach mehreren invol Umbuchungen Mangels Flugverfügbarkeit wurde der Rückflug dann auf den 19.02.2021 gesetzt (QKL-FRA-LUX-FRA auf LH und FRA-MAD auf IB). Da LH bis zum 26.03.21 aber die Strecke FRA-LUX-FRA nicht geflogen ist, liege ich jetzt außerhalb der 1 Jahres Frist, die LAN nicht verlängert. Buchungsklasse ist Z.

Irgendeine Chance wenigstens an die von LH nicht ausgeführten Stecken zu kommen, da LH die Strecke ja Coronabedingt ausgesetzt hatte.

Das 2. Ticket ist ebenfalls zur Hälfte angeflogen, 045 er LAN Ticketstock, aber mit ausschließlich restlichen LH Flügen. Buchungsklasse Z. Offen ist noch MAD-FRA/ QDU-FRA-LUX-FRA-QKL. Die Jahresfrist endet am 24.04.21. Hier wurde 1 Strecke UN.
Durch einen Unfall bin ich für rd. 4 Wochen nicht Reisefähig und kann erst ab Mitte Mai wieder loslegen. Besteht hier durch das UN Segment eine Möglichkeit einer Umbuchung?

Danke!
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Nach EU261 ist immer der operating carrier, auch wenn LH immer an ticketing carrier / agency verweisen wird. Dürfen sie aber nicht, s.: https://www.drboese.de/blog/wer-schuldet-die-flugpreiserstattung/

Gegen AF und EW liegt eine Unterlassungserklärung vor:

Operating carrier auffordern nach https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben/
Falls Airline verweigert / Ablauf der Frist, an Dr. Böse wenden
 
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alpha21

Reguläres Mitglied
13.02.2018
79
1
Hallo zusammen,
eine Frage bzgl. der 14 Tage Ankündigungsfrist bei Flugannullierung.
Wie genau werden diese 14 Tage ausgelegt? Müssen 14 vollständige Kalendertage zwischen Tag der Ankündigung und Tag des Abfluges liegen oder "reicht" die Zeit von exakt 14 Tagen + ein paar Minuten aus?

Folgender Fall:
Mail zwecks Annullierung erhalten am 14.04. um 08:30 Uhr.
Flug sollten gehen am 28.04. um 09:15 Uhr.

Somit liegen genau genommen 14 Tage + 45 Minuten zwischen der Information und dem Abflugdatum.
Wie darf man das interpretieren?

Danke + Gruß
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.313
2.485
Neuss
www.drboese.de
Ob man hier nach §§ 187 ff. BGB nationales Recht anwendet oder die Fristen-VO (VO (EWG) 1182/71 anwendet, ist umstritten. In jedem Fall geht es aber um ganze Tage, und der Tag, an dem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, wird nicht mitgerechnet.
Damit dürfte Deine Info hier zu spät gewesen sein.
 

alpha21

Reguläres Mitglied
13.02.2018
79
1
Ob man hier nach §§ 187 ff. BGB nationales Recht anwendet oder die Fristen-VO (VO (EWG) 1182/71 anwendet, ist umstritten. In jedem Fall geht es aber um ganze Tage, und der Tag, an dem ein Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, wird nicht mitgerechnet.
Damit dürfte Deine Info hier zu spät gewesen sein.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich es mal direkt bei der Airline probieren und mich ggf. melden, sofern sich jemand querstellen sollte.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Gibt es aktuelle sachdienliche Hinweise zum Thema ladungsfähige Anschrift der SAS? Ich hatte im Hinterkopf, dass ein Mitinsasse mitteilte, man versuche dort, die Zustellung in Deutschland erhobener Klagen möglichst zu verhindern, ich wüsste allerdings nicht ganz, wie das klappen soll, immerhin bietet die Webseite neben der norwegischen und der dänischen auch noch eine schwedische Adresse zur Auswahl.

Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar :)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.313
2.485
Neuss
www.drboese.de
Gibt es aktuelle sachdienliche Hinweise zum Thema ladungsfähige Anschrift der SAS? Ich hatte im Hinterkopf, dass ein Mitinsasse mitteilte, man versuche dort, die Zustellung in Deutschland erhobener Klagen möglichst zu verhindern, ich wüsste allerdings nicht ganz, wie das klappen soll, immerhin bietet die Webseite neben der norwegischen und der dänischen auch noch eine schwedische Adresse zur Auswahl.

Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar :)
Dänemark klappte zuletzt problemlos, nach Zustellung der Klage ging auch das Geld ein.
 
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chris25

Reguläres Mitglied
09.12.2020
82
128
Ich habe am Donnerstag 2 Flüge von Vueling annulliert bekommen. Beide ohne Angabe eines Grundes. Der erste am 06. Mai, also 7 Tage vorher und ein weiterer am 11. Mai, d.h. über 7 Tage im voraus. Beide mit absurden Alternativen die nicht akzeptabel sind.
Konkret geht es am 06. Mai um MUC-BCN und am 11. Mai um BCN-PMI.
Wenn ich mir die Flüge erstatten lasse, bleibt dann Anspruch auf Ausgleichszahlung?
Da die Zeit drängt würde ich dann nämlich mich lieber selbst um einen Ersatzflug bemühen. Das Vueling ohne weiteres auf LH umbuchen wird glaub ich nämlich kaum...
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Ich habe am Donnerstag 2 Flüge von Vueling annulliert bekommen. Beide ohne Angabe eines Grundes. Der erste am 06. Mai, also 7 Tage vorher und ein weiterer am 11. Mai, d.h. über 7 Tage im voraus. Beide mit absurden Alternativen die nicht akzeptabel sind.
Konkret geht es am 06. Mai um MUC-BCN und am 11. Mai um BCN-PMI.
Wenn ich mir die Flüge erstatten lasse, bleibt dann Anspruch auf Ausgleichszahlung?
Da die Zeit drängt würde ich dann nämlich mich lieber selbst um einen Ersatzflug bemühen. Das Vueling ohne weiteres auf LH umbuchen wird glaub ich nämlich kaum...
Erstattung schließt die Ausgleichszahlung nicht aus; d.h. beides ist (nebeneinander) möglich.

Mit Blick auf den Ersatzflug: Wenn Erstattung gewünscht, dann ist die Alternativbeförderung nicht (mehr) geschuldet. Entweder oder. Ansonsten: Vueling erstmal zur (frühestmöglichen) Ersatzbeförderung auffordern, bevor man selbst bucht. Eine (kurze) Chance muss man VY schon geben, sich 261/2004 konform zu verhalten.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Wie mein Vorredner schon gesagt hat. Kompensation und Refund oder Ersatzbeförderung.
Wenn du auf eigene Kosten Ersatzbeförderung buchst ohne die durchführende Airline vorher aufzufordern, wirst du auf den Kosten sitzen bleiben.
Entweder du rufst bei denen mit einem Zeugen neben dir an oder du schreibst denen eine email mit cc/bcc einen Freund / Forenanwalt mit Fristsetzung auf Umbuchung auf nächst mögliche Verbindung.
Hier findest du ein Musterschreiben: https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben
 
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clubfan

Erfahrenes Mitglied
17.09.2009
2.284
126
Hallo zusammen,

SQ hat heute morgen meinen Flug FRA-JFK storniert (ohne Grund=, anscheinend alle Flüge bis einschliesslich Oktober.
Nun rief ich bei der Hotline an und meinte, dass ich ja einen Beförderungsvertrag hätte und dann gerne auf ein Star Alliance Mitglied umgebucht werden wollen. Es hiess dann, ich hätte ja einen super günstigen tarif gebucht, da ginge sowas nicht. Ich war verwundert, da ich so eine Begründung ja noch nie gehört habe.
Ich könne mir das Geld auszahlen lassen oder bis 4.2.22 einen neuen Flug buchen. Aber ich möchte nach New York und LH ist aktuell teurer.
Die müssen mich doch umbuchen, oder? Danke.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
538
58
Hallo zusammen,

SQ hat heute morgen meinen Flug FRA-JFK storniert (ohne Grund=, anscheinend alle Flüge bis einschliesslich Oktober.
Nun rief ich bei der Hotline an und meinte, dass ich ja einen Beförderungsvertrag hätte und dann gerne auf ein Star Alliance Mitglied umgebucht werden wollen. Es hiess dann, ich hätte ja einen super günstigen tarif gebucht, da ginge sowas nicht. Ich war verwundert, da ich so eine Begründung ja noch nie gehört habe.
Ich könne mir das Geld auszahlen lassen oder bis 4.2.22 einen neuen Flug buchen. Aber ich möchte nach New York und LH ist aktuell teurer.
Die müssen mich doch umbuchen, oder? Danke.
Da ist man sprachlos, was die Airlines da für Begründungen raussuchen.
Ja, EU261 gilt, da Abflug aus der EU (Deutschland).
Somit hast du ein Wahlrecht von
a) refund
b) Umbuchung auf nächst verfügbaren Flug, auch mit einer anderen Airline, muss noch nicht mal Star Alliance sein
--> nächst verfügbare heißt, es muss min. eine Minute nach dem SQ Flug sein. Nur mit Ausnahmen früher, wenn es überhaupt keinerlei andere Verbindungen gibt, was für FRA-JFK aber kein Problem sein sollte.
c) Umbuchung auf ein Wunschdatum ohne Zuzahlung

Vorgehen:
Du schreibst jetzt eine email an SQ: https://www.singaporeair.com/de_DE/imprint/ und setzt einen Freund / Forenanwalt in cc / bcc und forderst zur Umbuchung auf den nächst verfügbaren Flug um inkl. Fristsetzung
Da deren email Adresse nur für deren Hauptsitz gilt, wäre es gut, wenn die Forenanwälte hier mal schreiben würden, ob das so passt, oder ob lieber ein Einschreiben Einwurf an die deutsche Adresse gewählt werden soll.
Ein Musterschreiben findest du hier: https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben

Nach Ablauf der Frist, nimmst du dir einen Forenanwalt und lässt deine Forderungen durchsetzen, ich kann Dr. Böse sehr empfehlen, der hat schon so einigen Airlines Dampf unterm Hintern gemacht.
 

clubfan

Erfahrenes Mitglied
17.09.2009
2.284
126
Da ist man sprachlos, was die Airlines da für Begründungen raussuchen.
Ja, EU261 gilt, da Abflug aus der EU (Deutschland).
Somit hast du ein Wahlrecht von
a) refund
b) Umbuchung auf nächst verfügbaren Flug, auch mit einer anderen Airline, muss noch nicht mal Star Alliance sein
--> nächst verfügbare heißt, es muss min. eine Minute nach dem SQ Flug sein. Nur mit Ausnahmen früher, wenn es überhaupt keinerlei andere Verbindungen gibt, was für FRA-JFK aber kein Problem sein sollte.
c) Umbuchung auf ein Wunschdatum ohne Zuzahlung

Vorgehen:
Du schreibst jetzt eine email an SQ: https://www.singaporeair.com/de_DE/imprint/ und setzt einen Freund / Forenanwalt in cc / bcc und forderst zur Umbuchung auf den nächst verfügbaren Flug um inkl. Fristsetzung
Da deren email Adresse nur für deren Hauptsitz gilt, wäre es gut, wenn die Forenanwälte hier mal schreiben würden, ob das so passt, oder ob lieber ein Einschreiben Einwurf an die deutsche Adresse gewählt werden soll.
Ein Musterschreiben findest du hier: https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben

Nach Ablauf der Frist, nimmst du dir einen Forenanwalt und lässt deine Forderungen durchsetzen, ich kann Dr. Böse sehr empfehlen, der hat schon so einigen Airlines Dampf unterm Hintern gemacht.
vielen Dank. Wow tolle Hilfe. Welchen Anwalt darf ich denn mal cc mit in die email setzen? Erstmal möchte ich aber keinen Rechtsfall draus machen. Vielen Dank.
Ich habe diesen Flug über Amex gebucht. Ist das ein problem? Müsste Amex jetzt um eine Umbuchung auf z.B. LH bitten, oder kann ich das machen?
 
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