EU Fluggastrechte / Annullierung

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PBRU

Erfahrenes Mitglied
15.10.2019
338
295
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Die ORC wurden erst nach Drohung rechtlicher Schritte durchgeführt.
Wie hast du das genau gemacht? Die Kompensationsverfahren laufen ja über die LH. ORC habe ich bis jetzt immer über M&M beantragt. Hast du dann separat bei M&M mit rechtlichen Schritten gedroht? Oder hast du im gleichen Zug bei der LH mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn sie sich nicht um die ORC kümmern?

Ich habe nämlich auch ein paar Fälle, wo mir ORC verweigert wird, weil die LH ungefragt die Originalflüge storniert und erstattet hat.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.632
13.152
HAM
Wie hast du das genau gemacht? Die Kompensationsverfahren laufen ja über die LH. ORC habe ich bis jetzt immer über M&M beantragt. Hast du dann separat bei M&M mit rechtlichen Schritten gedroht? Oder hast du im gleichen Zug bei der LH mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn sie sich nicht um die ORC kümmern?

Ich habe nämlich auch ein paar Fälle, wo mir ORC verweigert wird, weil die LH ungefragt die Originalflüge storniert und erstattet hat.
Nein, das habe ich bei beiden gemacht. Bei der LH als vertragliche Nebenleistung mit Fristsetzung. Bei Miles and More bezogen auf deren Teilnahmerichtlinie - Problem war halt immer wieder, dass die Bearbeitung manuell in Indien erfolgt, und man dort nicht vom linken bis zum rechten Ohr denken kann. Es geht einfach nicht. Die Tippen was ein, bekommen den Fehler "Nicht auf Passagierliste" und schließen das Ticket. Klar bin ich bei ORC nicht auf der Liste - eigentlich kann es gar keine geben, denn der Flug hat ja nie stattgefunden.

Am Ende haben Sie mir nun mehrere Flüge doppelt gutgeschrieben - und bei einigen Umbuchungen auf SK hab ich dann bei SK auch noch mitgenommen (dort ging es übrigens manuell in unter 12 Stunden!).

Die haben einfach Ihre Prozesse überhaupt nicht im Griff.
 
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Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
679
437
Kann man eigentlich, wenn man seine Rechts aus VO 261 an Flightright abgetreten hat und sich dort nichts tut, diese erneut an jemanden abtreten?

Frage für einen Kollegen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.250
3.545
Wird denn das eigene Aktenzeichen von LH dann mitgeführt?
Manchmal ja oft nicht aber das kann dir ja egal sein wenn du beides zusammen bringst.
Dass es Ausnahmen davon gibt, ist mir klar, ich finde es nur peinlich, wie LH versucht, hier das Recht anders darzustellen, als es ist. Hat TP bei mir auch schon mehrfach versucht - das AG Hamburg war da allerdings extrem klar.
Auf jeden Fall darum habe ich mein Vorgehen angepasst, es gibt ein Forungsschreiben mit Frist am 15. Tag und dann kommt nach Mitternacht die Klage fertig.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.250
3.545
Kann man eigentlich, wenn man seine Rechts aus VO 261 an Flightright abgetreten hat und sich dort nichts tut, diese erneut an jemanden abtreten?
Wenn vorher die Rückabtretung vereinbart wird, dann kann die Forderung wie im vorherigen Stand erneut abgetreten werden.

Aber um dazu muss sich dann derjenige verbindlich mit Flightright einigen, es sei denn natürlich es wäre bereits eine Verienbarung geschlossen worden, welche die Rückabtretung bei Untätigkeit oder Unmöglichkeit der Forderung vorsieht.

Daher kann es sich lohnen sich die Vertragsbedingungen mit Flightright noch anzusehen.


Lufthansa sind wirkliche Clowns, wollen schon wieder erzählen ich wäre keine drei Stunden verspätet gewesen, ja aber sicher statt am Nachmittag direkt ab MUC in TSR an zu kommen, dann via OPT am nächsten Vormittag ist natürlich keine Verspätung, na ja egal muss ich die Frist bis DIenstag gar nicht mehr abwarten.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
679
437
Das Problem ist bei meinem Kollegen, das Flightright nichts tut. Es geht um eine Flug von SAS mit Verspätung von 4 Stunden aus 2024. Ansonsten eine LH Verspätung von Januar 26, wo nichts passiert.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
974
1.495
Das Problem ist bei meinem Kollegen, das Flightright nichts tut. Es geht um eine Flug von SAS mit Verspätung von 4 Stunden aus 2024. Ansonsten eine LH Verspätung von Januar 26, wo nichts passiert.
Im Prinzip müsste man gegenüber Flightright die gleichen Rechte haben wie z.B. gegenüber einer untätigen Rechtsanwältin. Aber das nun wieder durchzusetzen, ist auch nicht ohne.
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
974
1.495
Glaube ich nicht. Eine Abtretung ist nicht das gleiche wie eine Beauftragung eines RA.
Gut, da hast Du bei näherer Betrachtung nicht Unrecht. Das ist kein Mandat.

Trotzdem ist mit der Abtretung doch auch ein rechtswirksamer Vertrag zu Stande gekommen (schon allein deshalb, weil ja die Verteilung der Beute vor der Erlegung des Kranichs geregelt sein muss). Ein Inkasso-Unternehmen, an das ich eine Forderung verkaufe, bezahlt mich und kann damit hinterher tun, was sie wollen, Dass ist hier nicht der Fall, so dass ich mir nur schwer vorstellen kann, dass mit der Abtretung nicht auch Pflichten verbunden sind. Kann sein, dass Flightright sich mit einem Paragraphenwald einseitig dagegen abzusichern sucht, aber ob die alle rechtsgültig sind, wäre halt mal eine Untersuchung wert. Macht vermutlich nur keiner, wenn es um 250 € Entschädigungszahlung geht.
 

PBRU

Erfahrenes Mitglied
15.10.2019
338
295
Nein, das habe ich bei beiden gemacht. Bei der LH als vertragliche Nebenleistung mit Fristsetzung. Bei Miles and More bezogen auf deren Teilnahmerichtlinie
Okay! Ich versuche es dann auch mal über die LH, da ich bei M&M wirklich nicht weiterkomme. Immer wieder eine einfache Antwort, die komplett daneben liegt.
Supervisor oder besser ausgebildete Personen scheinen es dort nicht zu geben, ich komme wirklich nicht durch.
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
1.101
1.274
Heute MUC-RJK (Rijeka, Kroatien) 2 Anflüge endeten mit „Go around“ wegen starken Wind bzw. windshear. Wir landeten letztendlich in Pula (PUY). Nach etwa einer Stunde am Boden wurde entschieden, dass alle mit dem Bus nach RJK gefahren werden. War mir zu doof, so dass ich meine Sixt-Buchung änderte, die durch den Veränderten Abholflughafen 130€ teurer wurde. Hab ich Anspruch auf Erstattung?

Mal ne Frage: windshear kann man im Nachhinein nicht nachvollziehen oder? Denn ich hatte den Eindruck, dass eher wenig Wind wehte.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
5.455
6.838
Das Wetter war in Rijeka heute Mittag nicht schlecht. Wind rd. 10kt.
Allerdings aus variablen Richtungen. Kann aber je nach lokalen Bedingungen durchaus Windscherungen gegeben haben.

22/05/2026 10:00->METAR LDRI 221000Z 05008KT 360V080 9999 FEW040 25/09 Q1026=
22/05/2026 09:30->METAR LDRI 220930Z 03010KT 360V090 9999 FEW040 25/09 Q1026=
22/05/2026 09:00->METAR LDRI 220900Z 02009KT 320V050 9999 FEW040 25/09 Q1026=

Sie haben zwei Anflüge gemacht - 2x hintereinander versiebt man den Anflug normalerweise nicht.

Gelandet ist um diese Zeit niemand - war aber auch nicht geplant.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.250
3.545
Hab ich Anspruch auf Erstattung?
Nun du hättest den Anspruch der Beförderung zum Zielort, das könnte im Zweifel auch ein Mietwagen sein.

GIbt es vielleicht noch die Möglichkeit zwei Mieten draus zu machen? einmal eure vorherige und einmal zusätzlich von PUY nach RJK?

Dann könntest du den Beleg für diesen Teil einfach zur Erstattung einreichen, denn Leistungen wie Beförderung zum Zielort sind nicht von außergewöhnlichen Umständen abhängig.
 
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STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
414
571
1779488767168.png

Nach Wetterbericht hat der Wind schon gerne aus verschiedenen Richtungen gedreht. Insofern dann eine Tailwind-Komponente so hoch gewesen ist, dass sie beyond war, klingen auch die beiden Go Arounds nicht allzu verkehrt (gerade, da aus unterschiedlichen Richtungen).
 

Lohausen

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.300
1.080
BER
Es ist schon kurios, dass Kunden möglicherweise wegen der zahlreichen absurden Ausreden, die ihnen im Laufe eines Entschädigungsprozesses begegnet sind, so weit das Vertrauen verloren haben, dass sie schon vorab überprüfen lassen wollen, ob die Ansage des Piloten vielleicht auch eine Ausrede hätte sein können.
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
1.101
1.274
Es ist schon kurios, dass Kunden möglicherweise wegen der zahlreichen absurden Ausreden, die ihnen im Laufe eines Entschädigungsprozesses begegnet sind, so weit das Vertrauen verloren haben, dass sie schon vorab überprüfen lassen wollen, ob die Ansage des Piloten vielleicht auch eine Ausrede hätte sein können.
Ja, so ist es.
 
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N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
1.286
1.153
Mal ne Frage: windshear kann man im Nachhinein nicht nachvollziehen oder? Denn ich hatte den Eindruck, dass eher wenig Wind wehte.

Windshear hat per Definition fast gar nichts mit der Windstärke zu tun, dafür aber um so mehr mit der Geschwindigkeit von Änderungen bzgl. Richtung. Klar, gesetzt dem Fall es sind nur 2 Knoten braucht man sich darüber I.d.R. nicht zu unterhalten, aber am gefährlichsten sind ohnehin Fallwinde, bei denen die Vertikalkomponente dann ohnehin viel entscheidender ist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.250
3.545
Lufthansa möchte wirklich Krieg, da schreibt mir Lufthansa Customer Relations doch tatsächlich meine Hotelkosten vom 16.04.2026 für das Hilton Zürich Airport wären zu hoch und Taxi und Verpflegung sei zu hoch, so würde mir statt der 253,71 Euro insgesamt 175,00 Euro erstatten.

Die haben doch wirklich Lack gesoffen, versuchen die diesen Stunt eigentlich häufiger?

Ich hatte mir ja echt noch überlegt bei Klage nur eine Teilklage von 500 Euro zu machen damit die Gerichtskosten niedriger sind und auch um zu sehen ob LH dann von sich aus die 3,71 Euro bezahlt, aber so langsam reicht es.

Lufthansa hat selbst mich am 12.04. im Hilton untergebracht und das Taxi kostet eben was es kostet und 39 CHF für das späte Abendessen war auch alles andere als ein Sternemenü, die Frist am Dienstag wird auslaufen die Klageschrift für Mittwoch ist schon diktiert nur die Anlagen müssen noch zusammen gestellt werden, LH will es wohl nicht anders.

Aber halten wir noch etwas positives fest:

LHs AI kann offenbar auch am Wochenende E-Mails versenden so müssen die Reisende nicht bis zum nächsten Werktag warten um sich zu ärgern.
 

maxlandos

Neues Mitglied
04.05.2025
15
7
Brauch Mal eure Meinung. Vielleicht hatte ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall.

Flug ging mit Ryanair letze Woche von Zagreb nach Rom. Abflug war 2,5h verspätet. In Rom angekommen war der Mietwagenverleih für meinen reservierten und bezahlten Mietwagen bereits geschlossen. Somit musste ich mit dem Taxi in die Unterkunft und am nächsten Tag nochmal zurück. Dort musste ich dann einen neuen Mietwagenvertrag abschließen, da der alte als No Show gewertet wurde .
Ryanair möchte mir auf erste Anfrage weder die Kosten für den neuen Mietwagen noch die Kosten fürs Taxi ersetzten. Begründung:

Warum habe ich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für diesen Flug?
Leider sind die von Ihnen angeforderten Ausgaben entweder entstanden, bevor Sie über die Unterbrechung informiert wurden oder nachdem Sie bereits Ihr Reiseziel erreicht hatten. Diese Kosten können von uns nicht übernommen werden, da sie keine direkte Folge des unterbrochenen Fluges sind.

Wie seht ihr das?
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.250
3.545
Abflug war 2,5h verspätet.
Relevant für einen Anspriuch nach EU VO ist die Ankunftszeit.

Beim Rest wirst du das kroatische oder italienische Zivilrecht bemühen müssen, falls dort ein Anspruch bestehen sollte dürfte die Durchsetzung abendteuerlich werden.

Grundsätzlich würdest du aber auch nach deutschem Recht das Problem haben, warum deine Mietwagenreservierung einfach ins No-Show gelaufen ist, normalerweise teilt man das ja dem Vermieter mit und dann wird man eine Lösung suchen.

Daher könnte sich auch die Frage nach einem Mitverschuldern stellen, du wirst also auf deinen Zusatzkosten sitzen bleiben.

Wenn du natürlich drei Stunden verspätet angekommen sein solltest, Ankunft bedeutet hier Tür geöffnet und die Paxe dürfen aussteigen, besteht der Anspruch auf die Ausgleichszahlung wodurch ja genau solche Kosten abgedeckt sein sollen, allerdings stellt sich auch dann die Frage der Durchsetzbarkeit.