EU Fluggastrechte / Annullierung

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nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
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Daher vermute ich Forderung um den Bereich von 7k € herum pro Pax.. also 14k insgesamt

Und LH wird vermutlich 5k insgesamt für alles angeboten haben, irgendwie einigt man sich dann innerhalb des Rahmens von 7-11k insgesamt total.
Auch wenn das vertraulich bleiben muss. Also ich glaube nicht, dass der TE sich hier diese Summe erstritten hat.
 
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bugl

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03.09.2018
873
1.217
Sind einige tausend Euro, entweder Cashwert der Meilen oder Cashwert der Tickets F zu C. In vergleichbaren Fällen hat LH schon tief in die Tasche greifen müssen. Was ich aber nicht verstehe, ist dass man Kunden (alle, aber vor allem in hohen Reiseklassen) so schlecht behandelt.
 

dermatti

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03.06.2019
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3.965
MUC / EWR
Sind einige tausend Euro, entweder Cashwert der Meilen oder Cashwert der Tickets F zu C. In vergleichbaren Fällen hat LH schon tief in die Tasche greifen müssen. Was ich aber nicht verstehe, ist dass man Kunden (alle, aber vor allem in hohen Reiseklassen) so schlecht behandelt.
Mentalität von Großkonzernen, besonders die Airlinebranche ist da ja sehr schlimm unterwegs, scheinbar geht's denen zu schlecht.

Bin bspw. vor wenigen Wochen auf einem komplett defekten, stromlosen TK Business Sitz von HKG nach IST über Nacht geflogen, der Sitz war nicht nutzbar und dennoch haben sie mir noch kurz vor Abflug das Upgrade gegen Meilen verkauft und mich getäuscht. Im Nachgang wird jetzt gelogen, dass der Sitz völlig funktionsfähig gewesen sei und ich die Crew nicht informiert hätte und es keinerlei Aufzeichnungen über den Defekt (hab sogar die schriftliche Bestätigung von TK Operations in HKG über den Defekt) gäbe.. Anschließend gabs einen 15% Rabattcode für den nächsten reinen Ticketpreis und damit sei alles erledigt, was der (türkische) Gesetzgeber in dem Fall vorsehen würde.. Wenn man schon zu geizig ist, die hauseigenen Meilen zurückzuerstatten, dann spricht das für sich :poop::poop:
 
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dermatti

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03.06.2019
2.407
3.965
MUC / EWR
Lösung: einfach woanders hinsetzen !
Wenn der Flug voll ist, nehm ich mir dann das Cockpit oder den Jumpseat? Ach da hätte es auch andere einfache Lösungen gegeben, bspw. direkt auf LH oder LX ersatzbefördern oder am nächsten Tag erst mit TK fliegen.. TK wollte aber nur zwingend auf diesem Flug mitnehmen und man würde ja im Nachgang die Meilen erstatten (und nicht betrügen, chapeau!).

Kundenzufriedenheit zählt heutzutage halt nicht mehr in der Branche :censored:
 
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chrini1

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26.03.2013
8.718
14.193
HAM
Klageforderung der Downgrade Kompensation und Gerichts- und Anwaltskosten zahlt LH zu 85%.
Da es kein öffentliches Urteil gibt, können mehr Details an dieser Stelle leider nicht genannt werden. Der Gang vor das Landgericht gibt zumindest Hinweise auf den mindest Streitwert... Bei Eintritt eines solchen Falls rate ich aber dazu, die kostenlose Erstberatung bei @kexbox in Anspruch zu nehmen.
Also Maulkorb Vergleich? Na super......
 
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loennermo

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01.09.2017
1.885
1.177
Ich hatte im April eine streikbedingte Annulierung. Auf meinen Online-Antrag erfolgte zunächst keine Reaktion. Daher nochmals Forderung ans Impressum gesendet und nach Fristablauf Dr. Böse beauftragt. Die 250€ plus Zinsen sind schon da, ich warte noch auf die verauslagten Gerichtskosten. Soweit alles gut gelaufen.

Heute sendet mir die Lufthansa eine E-Mail und freut sich mir die Kompensation zu zahlen. Ich soll auf einen Link klicken usw.

Hat LH die Prozesse wirklich nicht im Griff? Kann ich theoretisch nochmals mir die 250€ auszahlen lassen? Bei der Bahn liest man ja hier im Forum, dass teilweise doppelt entschädigt wurde. Vermutlich ist das aber strafbar, oder?

Ich hätte noch einen Claim, bei dem ich selbst nicht weitergekommen bin aus 2025 mit angeblichen Wetter in BCN. Entweder nehme ich die doppelte Entschädigung dafür oder ich frage nochmal Dr. Böse, ob das auch ein sicheres Ding ist und würde nochmals Klage einreichen.
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.885
1.177
Hmm, sehr komisch. Die E-Mail bezieht sich auf eine Anfrage von Anfang Mai. An besagtem Tag habe ich die E-Mail ans Impressum geschrieben. Die Vorgangsnummer ist nicht identisch mit der Forderung via Webseite von Mitte April.

Hier die Antwort im Wortlaut:
Guten Tag Herr Lönnermo,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom XX. Mai 2026.

Wir bedauern sehr, dass es auf Ihrer Reise zu einer Flugunregelmäßigkeit gekommen ist. Wir verstehen, dass dies für Sie ärgerlich war. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Umso mehr freuen wir uns, Ihnen heute eine positive Nachricht zu übermitteln: Sie erhalten eine Zahlung von uns. Über den Button können Sie die Auszahlung des Betrags in Höhe von 250 EUR ganz einfach veranlassen.

Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen damit schnell zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten, und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord von Lufthansa begrüßen zu dürfen.

Einfach mal draufklicken? Oder erst die Erstattung der Gerichtskosten abwarten und dann klicken?
 

Nachtstute

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24.05.2013
795
514
Hmm, sehr komisch. Die E-Mail bezieht sich auf eine Anfrage von Anfang Mai. An besagtem Tag habe ich die E-Mail ans Impressum geschrieben. Die Vorgangsnummer ist nicht identisch mit der Forderung via Webseite von Mitte April.

Hier die Antwort im Wortlaut:


Einfach mal draufklicken? Oder erst die Erstattung der Gerichtskosten abwarten und dann klicken?
Ich meine mit dem Klicken auf den Button ist das Thema angeschlossen. Du verzichtest auf weitere Ansprüche.

Ich würde nicht drücken
 

alinakl

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15.07.2016
6.425
3.777
Ich meine mit dem Klicken auf den Button ist das Thema angeschlossen. Du verzichtest auf weitere Ansprüche.
Ganz so einfach würde ich den Fall nicht bewerten.

Für einen Vergleich der wirklich alle Ansprüche abdeckt dürften die Formalien nicht erfüllt sein, aber ich habe gerade einen Fall der vor dem AG Dresden liegt, dort geht es um zwei Ansprüche im gleichen Flug (erst Annullierung die Ersatzbeföderung am übernächsten Tag Anschluss wegen Verspätung geplatzt).

Dort habe ich LH mehrfach dazu aufgefordert mit zu teilen für welche der beiden Teilforderungen der Ausgleich erfolgen soll, es kam natürlich keine Antwort darauf.

Also habe ich um einen möglichen Gläubigerverzug in Höhe von 250 Euro zu vermeiden, die Teilzahlung akzeptiert die bis dahin angefallenen Zinsen abgezogen und den Rest auf beide Ansprüche verteilt, dann diesen Teil im Verfahren für erledigt erklärt.

Jetzt gibt es noch zwei Forderungen zu je ca. 128 Euro, das ganze ist aber für meinen Brieffreund so kompliziert, dass nicht wie sonst nach der Verteidigungsanzeige das übliche Schreiben kam man will doch bezahlen.


Aber Fazit:

Ja du hast recht, der juristische Laie sollte da nicht einfach drauf klicken.
 
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loennermo

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01.09.2017
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Ich meine mit dem Klicken auf den Button ist das Thema angeschlossen. Du verzichtest auf weitere Ansprüche.

Ich würde nicht drücken
Naja, alinakl's Brieffreund (Philip) hat ja schon die 250€ angewiesen. Mir fehlen ja "nur" noch die 120€ Gerichtskosten, die ich verauslagt habe. Selbst wenn ich jetzt nochmal 250€ bekomme aber die 120€ nicht wäre das mehr als mir zustünde...

Ich finde es nur interessant, dass LH die Prozesse scheinbar überhaupt nicht im Griff hat. Oder wieso schickt man mir die freudige Nachricht der Zahlungsakündigung mehrere Wochen nachdem man vor dem Amstgericht aus "kundendienstlichen" Gründen schon bezahlt hat.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.425
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Ich finde es nur interessant, dass LH die Prozesse scheinbar überhaupt nicht im Griff hat. Oder wieso schickt man mir die freudige Nachricht der Zahlungsakündigung mehrere Wochen nachdem man vor dem Amstgericht aus "kundendienstlichen" Gründen schon bezahlt hat.
Es geht auch noch wilder keine Sorge.

LH schickt auch Geld wo du dann gar nicht zuordnen kannst wohin die Forderung gehört, weil der Verwendungszweck weder Aktenzeichen noch Vorgangsnummer usw. beinhaltet (da Stand LHAG/Mein Nachname ... Lufthansa ... mein Name ./ Lufthansa HF1) , auch der Betrag hilft dann nicht weiter weil sich ja die Beträge bei EU VO Pauschalen zu sehr ähnlich sind.

Aber Kostenfestsetzungsbeschluss ist ja ein selbstständiger Titel aus dem die Vollstreckung betrieben werden kann, wenn du dir also die 250 Euro genehmigst, musst du sie im Zweifel eben wegen ungerechtfertigter Bereicherung §812 BGB zurück zahlen, vorausgesetz LH merkt es und fordert das Geld zurück.

Aus Interesse ich gebe ja in der Klage immer die Feedback ID die mir LH als Bestätigung schickt als Aktenzeichen der Beklagten an, wurde das bei dir auch gemacht?
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.885
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Klage hat Dr. Böse geschrieben. Da war soweit ich mich erinnere (grad zu faul zum suchen) keine Feedback-ID drin.

Mehr als Rückzahlung kann mir nicht passieren? Ich tendiere immer mehr da mal drauf zu klicken...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.425
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Klage hat Dr. Böse geschrieben. Da war soweit ich mich erinnere (grad zu faul zum suchen) keine Feedback-ID drin.

Mehr als Rückzahlung kann mir nicht passieren? Ich tendiere immer mehr da mal drauf zu klicken...
Nein nur sollte LH es Ende des Jahres merken und du musstest Insolvenz anmelden und kannst es nicht mehr zurück zahlen, hättest du ein Problem (Stichwort möglicher Betrug).

Die Frage ist natürlich ob überhaupt Geld kommt, ich hatte einen Link im April bekommen aber es kam nie Geld auch da musste erst der Philip durch die Amtsrichterin aus Köln motiviert werden.

Ohne Feedback ID wart ihr aber schon wirklich sehr böse zu der armen Lufthansa die konnen doch sonst ihren Kram nicht bearbeiten wie sollen die denn raus finden wer alles warum Geld haben will ....