LX: Flugstornierung und Schedule Change bei SWISS Buchung

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3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.639
11.241
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Jemand aktuell Erfahrungswerte wie lange das dauert bis man diese Mail erhält bzw. wie lange es im Moment dauert bis man sein Geld zurück hat?

Die letzten 2 LX Stornos in Q3./2021 von mir waren 1x ca. 4 Wochen und 1x ca. 8-10 Wochen mit mehrmaliger Erinnerung...
Bei LH aktuell immer innerhalb einer Woche.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Dafür lassen sie sich nach wie vor auch mit den Streichungen Zeit. Für September weitere Streichungen gehabt, auch wenn sie sich diesmal zumindest an die 14 Tage gehalten haben.

Mal schauen, was im Oktober wird. Ich traue dem Flugplan von LX einfach nicht mehr. Habe schon wieder einen Fall, wo zwar der Hinflug der Rotation (auf der ich gebucht bin) stattfinden soll, der Rückflug aber bereits gestrichen wurde....
 

Viennafly

Aktives Mitglied
27.11.2011
233
75
Am 14.09. hatte ich für meine Buchung eine Mail von Swiss bekommen : Your confirmation is needed. Change of reservation. Ein Leg von Singapore Airlines wurde gestrichen (Friday 31 December 2021, 20:40 SIN
arrow_white.jpg
07:40 SYD +1, LX9028).
Ich habe daraufhin bei der Swiss Hotline angerufen und Option 3 der Mail gezogen : I wish to refund my ticket.

Bestätigung der Storno kam umgehend, es soll auch noch eine Mail der "Buchhaltung" geben wo dann auch der Betrag genannt wird.

Jemand aktuell Erfahrungswerte wie lange das dauert bis man diese Mail erhält bzw. wie lange es im Moment dauert bis man sein Geld zurück hat?
Ich habe nach dem 5. Schedule Change und der unklaren Einreiselage in Thailand für mein super günstiges LX AMS-ZRH-BKK F Ticket Anfang Oktober auch eine Erstattung angefragt. Mein Ticket wurde wie gewünscht am 31.8. storniert, die Rückbuchung war bereits am 4.9. auf meiner Kreditkarte gutgeschrieben!
 
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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.090
205
SWISS Refund Confirmation EMail mit Betrag etc kam gestern an.

Dear Passenger

Due to the global challenges at hand, delays in responding to requests are possible.

We are pleased to give you an update about the status of your refund request in connection with your flight with SWISS, which couldn’t take place as planned.

We have totally refunded EUR XXX. The amount will be credited to the original method of payment shortly. Your order for a refund has been automatically processed.

Please note that it can take up to 21 business days for the reimbursed amount to be reflected on your bank account or credit card statement, depending on the original method of payment used. Due to legal reasons, this process cannot be modified.

We thank you for your continued loyalty and look forward to welcoming you on board SWISS again soon.

Please note that SWISS has implemented a range of additional safety and hygiene measures so that you can travel free of worries in these extraordinary times. All information can be found on swiss.com.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.090
205
Seit Freitag ist der Refund auf der KK vorgemerkt.

Echt schade, dass ich diesen tollen Deal nicht abfligen konnte. Letztendlich bin ich jetzt aber froh, die Kohle ohne den ganz großen Stress zurück zu haben.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Moin,
ich hänge mich hier mal ran mit einer Frage zu einer baldigen Reise nach BKK.

Ich erhielt kürzlich folgende Mail:

Dear Passenger

Due to the current Covid-19 situation, we have had to make some adjustments to our flight schedules, which directly affect your reservation.

Please review the new itinerary below, and advise your selection on how to proceed. All remaining flights of your journey are listed, cancelled flights are not displayed.

Your response is requested by Sunday 10 October 2021 to avoid a possible cancellation of your booking. You may also contact our Service Center for additional options, assistance or questions.

We apologize for any inconvenience and look forward to welcoming you on board.

Flight information

Original itinerary

Saturday 11 December 2021
09:55 AMS 11:20 ZRH
Flight operated by Swiss International Air Lines
Airbus 320neo
LX 180
Confirmed
Saturday 11 December 2021
13:10 ZRH 05:50 BKK +1
Flight operated by Swiss International Air Lines
Boeing 777-300er Passenger


Original itinerary

Saturday 08 January 2022
00:20 BKK 06:10 ZRH
Flight operated by Swiss International Air Lines
Boeing 777-300er Passenger
LX 724
Confirmed
Saturday 08 January 2022
07:15 ZRH 09:05 AMS
Flight operated by Swiss International Air Lines
Airbus 320neo

Please note
All times are local times

Also ich sehe den neuen Flugplan überhaupt nicht?

Habe mich dann in die Buchung eingeloggt, dort ist nur ein Problem mit der Sitzplatzreservierung sichtbar. Auf dem Leg ZRH-BKK hat ein Pax keinen Sitz zugewiesen, der andere Pax sitzt nunmehr auf 17D, wo er zuvor nicht saß. Lässt sich auch nicht ändern.

Was ist da los? ;-)

Danke und Gruß

1633599907576.png
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Also diese Meldung, dass Sitzplatzreservierungen nicht möglich sind, erscheint u.a. bei Änderungen oder Umbuchungen, die noch nicht bestätigt sind / das Ticket noch nicht umgeschrieben wurde.

Insofern würde ich vermuten irgendeine Änderung / Zeitenänderung / Umbuchung auf dem Leg ZRH-BKK, die noch nicht bestätigt wurde. Und seien es nur irgendwelche irrelevanten 5 Minuten Zeitenänderung.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ah, stimmt. Habe ich gar nicht realisiert. Der Flug war aus 2019 und wurde schon mehrfach wegen Annullierungen umgebucht, sodass ich dachte, die angegebenen Zeiten seien wie gehabt. Tatsächlich jedoch gab es massive Änderungen um mehrere Stunden, da wohl einer der beiden BKK-Flüge täglich gestrichen wurde.

Das heißt, der "original itinerary" war gar nicht der ursprüngliche Reiseplan, sondern der neue!
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
595
Ich habe nach dem 5. Schedule Change und der unklaren Einreiselage in Thailand für mein super günstiges LX AMS-ZRH-BKK F Ticket Anfang Oktober auch eine Erstattung angefragt. Mein Ticket wurde wie gewünscht am 31.8. storniert, die Rückbuchung war bereits am 4.9. auf meiner Kreditkarte gutgeschrieben!
Ich habe ähnliches Problem bei nem Routing AMS-ZRH-HKG-AKL, nur Swiss behaart darauf, daß die Erstattung nur über den OTA möglich ist. Der OTA (mytrip) möchte aber gerne eine Bearbeitungsgebühr und einige Steuern, welche angeblich nicht erstattungsfähig sind einbehalten. Weiß jemand ob folgendes "deutsches" Urteil auch für Swiss Gültigkeit hat wenn ein deutscher Airport an dem Routing nicht beteilgt war ?:


 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Wenn Du Dich für eine Buchung über einen Vermittler entscheidest, dann erfolgt die Abwicklung der Buchung grundsätzlich über den Vermittler. Wenn Du hier einen OTA wie mytrip gewählt hast, wirst Du ja Deine Gründe dafür gehabt haben. Grundsätzlich ist dann auch der OTA Dein Ansprechpartner für die Buchung und etwaige Gebühren fallen dann entsprechend Deiner Entscheidung, über den OTA zu buchen, natürlich ggf. an.

Wenn deutsches Recht gelten sollte UND zugleich eine Erstattungspflicht nach den EU-Fluggastrechten eingetreten ist (=es muss also ein von Swiss durchgeführter Fluga annuliert sein, nicht z.B. die wohl von Cathay ausgeführt Teilstrecke HKG-AKL), kannst Du analog des vorgenannten Urteils die ansonsten üblichen Erstattungsabläufe aushebeln und eine direkte Erstattung von der Airline einfordern.

In anderen Ländern entfaltet das deutsche Urteil keine Wirkung.

Was ich bei myrip in jedem Fall hinterfragen würde ist, welche Steuern angeblich nicht erstattbar sein sollen. Wenn tatsächlich eine Flugstreichung vorliegen sollte, wäre das Ticket insgesamt ja voll erstattbar - und auf dem Routing gibt es jetzt eigentlich keine Steuern (wie z.B. für Indien oder Saudi Arabien), welche mit Ticketkauf fällig werden und dort dann auch sofort als "verbraucht" gelten.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
595
Wenn Du Dich für eine Buchung über einen Vermittler entscheidest, dann erfolgt die Abwicklung der Buchung grundsätzlich über den Vermittler. Wenn Du hier einen OTA wie mytrip gewählt hast, wirst Du ja Deine Gründe dafür gehabt haben. Grundsätzlich ist dann auch der OTA Dein Ansprechpartner für die Buchung und etwaige Gebühren fallen dann entsprechend Deiner Entscheidung, über den OTA zu buchen, natürlich ggf. an.

Wenn deutsches Recht gelten sollte UND zugleich eine Erstattungspflicht nach den EU-Fluggastrechten eingetreten ist (=es muss also ein von Swiss durchgeführter Fluga annuliert sein, nicht z.B. die wohl von Cathay ausgeführt Teilstrecke HKG-AKL), kannst Du analog des vorgenannten Urteils die ansonsten üblichen Erstattungsabläufe aushebeln und eine direkte Erstattung von der Airline einfordern.

In anderen Ländern entfaltet das deutsche Urteil keine Wirkung.

Was ich bei myrip in jedem Fall hinterfragen würde ist, welche Steuern angeblich nicht erstattbar sein sollen. Wenn tatsächlich eine Flugstreichung vorliegen sollte, wäre das Ticket insgesamt ja voll erstattbar - und auf dem Routing gibt es jetzt eigentlich keine Steuern (wie z.B. für Indien oder Saudi Arabien), welche mit Ticketkauf fällig werden und dort dann auch sofort als "verbraucht" gelten.
Danke für deine Hinweise.
1. Swiss hat die erste Teilstrecke AMS-ZRH schon annulliert, aber wie beschrieben es ist halt ein deutsches Urteil. Ich bin im Streit mit einer ausländischen Airline und habe keinen deutschen Abflug oder Ankunftsort bzw Stoppover in D. Vielleicht hat jemand Kenntniss von einem ähnlichen Streitfall mit Swiss ; eventuell vor einem schweizer Gericht entschieden?
Das deutsche Urteil sagt ja nun aus, daß NICHT grundsätzlich der OTA mein Ansprechpartner für die Erstatung ist, sondern die Airline, insbesondere wenn die OTA´s "Barbeitungsgebühr" verlangen.
2. My trip schreibt sie hätten keinen Einfluß auf die ein zu behaltenden Steuern udn Gebühren und können diese auch nicht detaiilliert benennen. Diese würde pauschal von dem Ticketaussteller einbehalten. Also quasi eine pauschale Legitimation zum abzecken des Paxes.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Ich denke, da müsstest Du wahrscheinlich einen Anwalt in der Schweiz (oder den Niederlanden) damit beauftragen, hier einen Musterprozess zu führen ;)

Natürlich mit dem Restrisiko, dass in anderen Ländern eine Erstattung über den von Dir freiwillig gewählten ursprünglichen Buchungsweg über die ursprünglich gewählte Zahlungsart durchaus als "Erfüllung" der Erstattungspflicht gesehen werden könnte.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
595
Ich denke, da müsstest Du wahrscheinlich einen Anwalt in der Schweiz (oder den Niederlanden) damit beauftragen, hier einen Musterprozess zu führen ;)

Natürlich mit dem Restrisiko, dass in anderen Ländern eine Erstattung über den von Dir freiwillig gewählten ursprünglichen Buchungsweg über die ursprünglich gewählte Zahlungsart durchaus als "Erfüllung" der Erstattungspflicht gesehen werden könnte.
Ja, dann werde ich das versuchen & berichten. Meine RSV deckt euopaweit die Rechtsstreitkosten ab, somit ohne Risiko. für mich.
Hat jemand einen Tipp für ein schweizer Anwalt welcher erfahren auf diesem Gebiet ist?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Ja, dann werde ich das versuchen & berichten. Meine RSV deckt euopaweit die Rechtsstreitkosten ab, somit ohne Risiko. für mich.
Hat jemand einen Tipp für ein schweizer Anwalt welcher erfahren auf diesem Gebiet ist?
Du kannst es sicher abkürzen: Du fragst bei Deiner RSV an und die zahlt Dir das Geld.
In fast keinem Land der Welt sind Anwälte so billig, wie in Deutschland. Zudem gibt es in nur wenigen Ländern die faire Regelung: Wer gewinnt, bekommt seine Kosten erstattet.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
595
Du kannst es sicher abkürzen: Du fragst bei Deiner RSV an und die zahlt Dir das Geld.
In fast keinem Land der Welt sind Anwälte so billig, wie in Deutschland. Zudem gibt es in nur wenigen Ländern die faire Regelung: Wer gewinnt, bekommt seine Kosten erstattet.
Wie? Ich frage bei meiner RSV an, und die sollte bei nem Streitwert von nen paar hundert Euro mit lieber den Betrag direkt bezahlen, anstatt den Anwalt zu bezahlen? So eine Paraxis habe ich bei einer RSV noch nie gehört...
 

serpico

Erfahrenes Mitglied
18.10.2014
331
44
Prättigau
Wie? Ich frage bei meiner RSV an, und die sollte bei nem Streitwert von nen paar hundert Euro mit lieber den Betrag direkt bezahlen, anstatt den Anwalt zu bezahlen? So eine Paraxis habe ich bei einer RSV noch nie gehört...
weist du welchen Stundensatz ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt in der Schweiz ansetzt? Da kann es je nach Streitwert wirklich günstiger für die RSV sein, die Kosten selbst zu erstatten.

Hinzu kommt, das die Schweizer Rechtssprechung sehr LX-freundlich ist. Hatte ja selbst den Fall, Verspätung und Anschlussverlust weil am STR im Dezember nicht genug De-icing Kapazität vorhanden war. Erst hat es LX geschafft den Prozess in die Schweiz zu holen (Hauptwohnsitz des Reisenden in CH) und der Schweizer Richter hat grad zugunsten von LX entschieden, weil die Airline nix dafür könnte, wenn Dritte ihren Pflichten nicht nachkommen.

Die EU-Rechtssprechung sagt ganz klar, das die Airline in solchen Fällen haftet.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
595
weist du welchen Stundensatz ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt in der Schweiz ansetzt? Da kann es je nach Streitwert wirklich günstiger für die RSV sein, die Kosten selbst zu erstatten.

Hinzu kommt, das die Schweizer Rechtssprechung sehr LX-freundlich ist. Hatte ja selbst den Fall, Verspätung und Anschlussverlust weil am STR im Dezember nicht genug De-icing Kapazität vorhanden war. Erst hat es LX geschafft den Prozess in die Schweiz zu holen (Hauptwohnsitz des Reisenden in CH) und der Schweizer Richter hat grad zugunsten von LX entschieden, weil die Airline nix dafür könnte, wenn Dritte ihren Pflichten nicht nachkommen.

Die EU-Rechtssprechung sagt ganz klar, das die Airline in solchen Fällen haftet.
ok, ich werde das mit der RSV mal abklären und berichten...
P.S.: Hast du denn anschließend die Deicing Firma verklagt? In Stuttgart sind die Anwälte ja wieder günstiger:)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
weist du welchen Stundensatz ein auf Reiserecht spezialisierter Anwalt in der Schweiz ansetzt? Da kann es je nach Streitwert wirklich günstiger für die RSV sein, die Kosten selbst zu erstatten.
egal, was der kann: jeder Anwalt kostet in der Schweiz unglaublich viel.
Ich hatte kürzlich eine Rechnung französischer Anwälte auf dem Tisch. Die haben für ein 1,5-seitiges schreiben bei 2.300€ Gegenstandswert 2.500€ abgerechnet. Ohne ein Ergebnis zu bringen.

knapp vier Wochen nach meiner Beauftragung war das Geld auf dem Konto, zu einem Bruchteil der Kosten (die dann AF zahlte).

Kurz: Rechtsverfolgung im Ausland ist überwiegend uninteressant
 
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30.06.2014
235
53
Die bereits geschrieben, die Kosten für einen Anwalt in der Schweiz sind enorm, hier ein paar Anhaltspunkte:

Als Richtwert kann schweizweit von CHF 200.00 bis zu CHF 500.00 - je nach Qualifikation des Anwalts - ausgegangen werden. Das grosse Mittelfeld bewegt sich in der Grössenordnung von CHF 250.00 bis CHF 350.00 pro Stunde.

https://www.swissanwalt.ch/rechtstipps.aspx?rid=130
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.044
595
Heute kam abermals eine Antwort von Swiss, daß eine Ticketerstattung nur an den OTA erfolgen kann, da der OTA in einem anderen Buchungssystem als die Airline bucht. Die Airline hat auf das Buchungsystem der OTA`s keinen Zugriff......
 
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rcs

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06.03.2009
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Heute kam abermals eine Antwort von Swiss, daß eine Ticketerstattung nur an den OTA erfolgen kann, da der OTA in einem anderen Buchungssystem als die Airline bucht. Die Airline hat auf das Buchungsystem der OTA`s keinen Zugriff......
Was so sachlich nicht richtig ist, denn das Ticketdokument ist losgelöst von der Reservierung und folglich dem Buchungssystem zu betrachten.

Sachlich richtig sind an sich nur die in den Beförderungsbestimmungen genannte Erstattungsbedingungen (Ziffer 10):

Ich gehe mal davon aus, dass das Ticket am Ende seitens Mytrip nicht direkt gegen die Kundenkreditkarte ausgestellt wurde (also keine Belastung der Kreditkarte durch Swiss, sondern vielmehr durch Mytrip) - denn bei OTAs wie Mytrip buchen die meisten hier ja insbesondere deswegen, weil die Flüge mit Minusmarge unterhalb des eigentlichen Airlines-Preises verkauft werden. Folglich will Swiss die Erstattung gem. Ziffer 10.1.2 (und in Einklang mit den IATA-Standardabläufen) folglich nur analog des ursprünglich gewählten Buchungs- und Zahlungswegs leisten

Diese Abläufe können - sofern Du die Erstattung im Zweifelsfall in Deutschland gerichtlich geltend machen kannst - im Fall einer Flugstreichung durch die Airline gemäß dem Wording in den EU-Fluggastrechten ausgehebelt werden.

In anderen Jurisdikationen kann die rechtliche Lage anders aussehen und dort kann es dann sein, dass Dich Deine persönliche Entscheidung bei einem OTA zu buchen dann leider eben einholt und Du die ABBs der Airline respektive die AGBs des OTAs eben nicht (bzw. zumindest nicht einmal ansatzweise so einfach wie in Deutschland) ausgehebelt bekommst.
 
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Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
Wie? Ich frage bei meiner RSV an, und die sollte bei nem Streitwert von nen paar hundert Euro mit lieber den Betrag direkt bezahlen, anstatt den Anwalt zu bezahlen? So eine Paraxis habe ich bei einer RSV noch nie gehört...
Hab ich selber schon so mitgemacht. Kexbox schätzt das schon genau richtig ein. Streitwert paar hundert EUR lohnt sich in den meisten Ländern nicht einzuklagen, weil der Kostenaufwand höher ist. Und Versicherungen denken ökonomisch. Deutschland ist in so mancher Hinsicht relativ human mit den Preisen.

egal, was der kann: jeder Anwalt kostet in der Schweiz unglaublich viel.
Ich hatte kürzlich eine Rechnung französischer Anwälte auf dem Tisch. Die haben für ein 1,5-seitiges schreiben bei 2.300€ Gegenstandswert 2.500€ abgerechnet. Ohne ein Ergebnis zu bringen.

knapp vier Wochen nach meiner Beauftragung war das Geld auf dem Konto, zu einem Bruchteil der Kosten (die dann AF zahlte).

Kurz: Rechtsverfolgung im Ausland ist überwiegend uninteressant
Benelux Länder sind auch nicht so viel billiger. Unter 1000 EUR bewegt sich schlicht nix. Und wie Kexbox schon andeutete, bekommt man meist nur einen Teil der Anwaltskosten ersetzt, selbst wenn man gewinnt. Es wird darum weniger geklagt und häufiger ein Schlichtungsverfahren probiert (meist günstiger). Wenn keines möglich ist, bist du ohne RSV eher geliefert.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.480
Neuss
www.drboese.de
Ich habe mal ein Mandat übernommen, nachdem ein Mandant meinte, er müsse gegen Air France (Abflug .de) mit französischen Rechtsanwälten vorgehen, die natürlich nix erreicht haben.


Das ist die Rechnung für das - juristisch und handwerklich total vermurkste - Aufforderungsschreiben, das nach deutschem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 90,96 € brutto gekostet hätte.
1658919537903.png

Und nein: Das war nicht Allen Overy oder irgendeine andere Großbude.

Dazu kommt das Problem, dass die meisten Staaten dieser Erde meinen, dass nicht derjenige die (vollen) Kosten zu tragen hat, der am Ende so einen Rechtsstreit verliert. Das ist einfach nur unglaublich und Deutschland ist da ein Paradies.