LX: Flugstornierung und Schedule Change bei SWISS Buchung

ANZEIGE

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.320
4.542
BSL
ANZEIGE
Die Bitte, das Ticket für eine spätere Nutzung stehenzulassen mit Verweis auf unpassende Flugzeiten könnte vielleicht auch erfolgreicher sein als eine Stornierung/Rückzahlung wegen Einreiseeinschränkungen.
 
  • Like
Reaktionen: rausmade

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.130
8.360
BRU
Ich denke auch, dass Umbuchung / "Gutschein" / Nutzung zu einem anderen Zeitpunkt eher möglich ist.

Sicher kann man argumentieren, man hätte damals ja nicht umbuchen müssen, sondern sich das Geld erstatten lassen können. Andererseits war es aber doch von Anfang an klar, dass man mit Umbuchung ein gewisses Risiko eingeht, weil man nicht weiß, ob man am neuen Datum dann fliegen kann. Und sich in vielen Fällen nicht nur aus "Wohlwollen" gegenüber der Airline dazu entschieden hat, sondern weil man auch selber davon profitiert hat (Ticket wäre am neuen Datum teurer gewesen usw.).

Ich selber habe auch einen Großteil meiner Tickets (und das waren von März bis Juni einige) umgebucht / offengelassen. In dem einen oder anderen Fall wäre es im Nachhinein betrachtet besser gewesen, wenn ich Erstattung verlangt hätte, in zahlreichen anderen habe ich aber davon profitiert.

Insofern: Man kann halt nicht immer nur gewinnen....
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Ich selber habe auch einen Großteil meiner Tickets (und das waren von März bis Juni einige) umgebucht / offengelassen. In dem einen oder anderen Fall wäre es im Nachhinein betrachtet besser gewesen, wenn ich Erstattung verlangt hätte, in zahlreichen anderen habe ich aber davon profitiert.

Insofern: Man kann halt nicht immer nur gewinnen....

Mir geht's nicht um gewinnen, das Risiko war mir bekannt aber wie in der 1. Welle hatte Swiss auch irgendwann verstanden, dass man Lösungen bieten muss. Bei Easyjet ist man deutlich kulanter und hat mir zwei umgebuchte Tickets erstattet (Geld kam nach 14 Tagen). Ich bin überrascht, dass Swiss insgesamt deutlich kundenfeindlicher als die Konkurrenz in der ganzen Coronakrise agiert.

Zumindest weiss ich für die Zukunft, dass ich mir jedes Ticket bei Swiss erstatten lasse. Mir ging's nicht darum Franken zu sparen, sondern der Swiss die Liquidität zu lassen. Schade, dass man da so streng sein muss.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.275
24
ZRH
Lösung kam schneller als gedacht, Swiss hat den Rückflug storniert. Jetzt lasse ich mir das Ticket zurückerstatten
 
Zuletzt bearbeitet:

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.089
631
Das wir uns einmal darauf freuen würden, dass viele unserer gebuchten Flüge storniert werden, hätten wir uns im letzten Jahr auch nicht gedacht ;)

So ist es und nix zeigt klarer, wie kaputt die aktuelle Situation ist. :confused:
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Ich habe meine Chance wohl verpasst, ZRH-DUS-ZRH in 3 Wochen zu stornieren - letzten Monat gab es eine (minimale) Flugplanänderung, die ich leider akzeptiert habe.
Naja, bisher gibt es auf dem Hinflug ganze 2 reservierte (für mich sichtbare) Plätze - könnte ja auch mal ein Erlebnis sein :p
 

Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.379
718
BRN
Ich habe meine Chance wohl verpasst, ZRH-DUS-ZRH in 3 Wochen zu stornieren - letzten Monat gab es eine (minimale) Flugplanänderung, die ich leider akzeptiert habe.
Naja, bisher gibt es auf dem Hinflug ganze 2 reservierte (für mich sichtbare) Plätze - könnte ja auch mal ein Erlebnis sein :p
Bei einer Flugzeitenänderung unter 2 Stunden kannst du sowieso nicht stornieren, nur kostenfrei umbuchen (Gemäss Regeln LH Group; ob das vor Gericht halten würde müsstest du per Klageweg herausfinden).
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Bei einer Flugzeitenänderung unter 2 Stunden kannst du sowieso nicht stornieren, nur kostenfrei umbuchen (Gemäss Regeln LH Group; ob das vor Gericht halten würde müsstest du per Klageweg herausfinden).
Ist das so? Für einen Passagier mit üblichen Bürozeiten macht es ja schon einen massiven Unterschied, ob ein Flieger nun um 18:30 oder 17:00 abhebt.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Bei einer derart großen Zeitenänderung ist aber in den meisten Fällen eine Flugstreichung involviert, die einem nach den Invol-Regeln der Lufthansa Group dann unabhängig von der vorgeschlagenen Umbuchung das Recht auf Erstattung einräumt. Die 2 Stunden als Grenze sind nur maßgeblich, wenn die Flugnummer gleich bleibt und keine Flugstreichung vorliegt.

Wobei die LH Group hier ja mit deren Invol-Regeln noch deutlich kundenfreundlicher ist, als z.B. eine TAP - bei denen ist die Grenze 5 Stunden, und zwar auch bei Flugstreichung.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Bei einer derart großen Zeitenänderung ist aber in den meisten Fällen eine Flugstreichung involviert, die einem nach den Invol-Regeln der Lufthansa Group dann unabhängig von der vorgeschlagenen Umbuchung das Recht auf Erstattung einräumt. Die 2 Stunden als Grenze sind nur maßgeblich, wenn die Flugnummer gleich bleibt und keine Flugstreichung vorliegt.
Naja, allerdings komme ich mir schon veralbert vor, wenn ursprünglich ZRH-DUS im Stundenabstand geflogen, dann eine Verbindung gestrichen und die andere genau auf die Zeiten der weggefallenen gelegt wird.
 

Japandi

Erfahrenes Mitglied
06.04.2014
1.379
718
BRN
Die 2 Stunden als Grenze sind nur maßgeblich, wenn die Flugnummer gleich bleibt und keine Flugstreichung vorliegt.

Interessant, dann wird diese Regelung im Call Center leider nicht befolgt.

Um beim Beispiel von ArmDoors zu bleiben, das mich auch genauso betrifft auf der Strecke ZRH - DUS: Man hat (u.A.) die zwei Abendrotationen LX1024/25 und LX1026/27 zusammengestrichen auf eine Rotation LX1026/27, die zeitlich in der Mitte liegt. Ich wurde auf mehreren Buchungen von LX1024 auf LX1026 umgebucht und mir wurde - mehrfach von verschiedenen Agenten! - ein Storno verweigert mit Hinweis auf die 2 Stunden Regelung.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Um beim Beispiel von ArmDoors zu bleiben, das mich auch genauso betrifft auf der Strecke ZRH - DUS: Man hat (u.A.) die zwei Abendrotationen LX1024/25 und LX1026/27 zusammengestrichen auf eine Rotation LX1026/27, die zeitlich in der Mitte liegt. Ich wurde auf mehreren Buchungen von LX1024 auf LX1026 umgebucht und mir wurde - mehrfach von verschiedenen Agenten! - ein Storno verweigert mit Hinweis auf die 2 Stunden Regelung.
Besonders spaßig, wenn eine Verbindung teurer ist als die andere, man in den sauren Apfel beißt und anschließend verschoben wird :-D
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Naja, dass die Callcenter der Lufthansa Group nicht immer den besten Kundenservice bieten, ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt. Bei uns im Reisebüro hätten wir Dir das Ticket einfach direkt gemäß der geltenden Regelungen der Lufthansa Group erstattet...

Wenn es Dir nicht passt (zu Recht), dann solltest Du entsprechend einfach Deinen Wunsch auf Erstattung dem Kundendialog mit Verweis auf die Fluggastrechte nach EU/261 mitteilen. Und wenn das nicht hilft, dann ggf. ab zum Anwalt - das dürfte ja ein ziemlich glasklarer Fall ohne Grauzone sein.
 
  • Like
Reaktionen: rausmade

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Szenario: Flugbuchung aus dem März wurde in ein offenes Ticket umgewandelt und letzten Monat in eine Buchung ZRH-DUS-ZRH (Do-So) umgewandelt (inkl. Inanspruchnahme des Nachlasses von 50 CHF und einer Zuzahlung).
Unter den neuen Regelungen (https://www.land.nrw/corona) wäre die Reise zwar nicht vollkommen unmöglich (die Ausnahmen bzgl. Familie oder Beruf kämen in Frage), aber vermutlich nicht zwingend anzuraten.
Habe ich bei SWISS irgendwelche Optionen, oder ist das einfach "Pech gehabt"?

Letzten Monat gab es dazu noch Verschiebungen der beiden Flüge, könnte man argumentieren, dass man dadurch aus dem 72h-Fenster für Familienbesuche rausfalle? :-D
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.130
8.360
BRU
Da ich so ähnliche Szenarien auch schon hatte: Grundsätzlich lassen sich derzeit ja alle Tickets ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Insofern solltest Du zumindest umbuchen können, halt eventuell gegen Tarifdifferenz, wenn am neuen Datum teurer.

Alles andere wäre wohl Kulanz. Die größten Chancen sähe ich da noch bei Umbuchung des Hin- oder Rückflugs, um unter die 72h zu kommen. Aber wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du ja gar nicht fliegen bzw. nicht am gebuchten Datum?
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Da ich so ähnliche Szenarien auch schon hatte: Grundsätzlich lassen sich derzeit ja alle Tickets ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Insofern solltest Du zumindest umbuchen können, halt eventuell gegen Tarifdifferenz, wenn am neuen Datum teurer.
Das Problem ist, dass ich noch keine Ahnung habe, wann ich denn nun fliegen will. Ein offenes Ticket (was ich ja bis Ende September hatte) wäre für mich absolut ausreichend.

Heute flatterte folgende Meldung durch meinen Nachrichtenticker:

Um den Fluggästen mehr Flexibilität zu geben, verzichtet die Swiss zudem auf Umbuchungsgebühren und stellt ihre Tickettarifstruktur bis Ende Dezember grundsätzlich um. [FONT=&quot]Seit Ende August sind sämtliche Tarife mehrfach gebührenfrei umbuchbar. Bereits seit dem Frühjahr war aufgrund der Coronapandemie eine einmalige gebührenfreie Umbuchung möglich.

Gibt es dafür eine offizielle Quelle?[/FONT]
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Das Problem ist, dass ich noch keine Ahnung habe, wann ich denn nun fliegen will. Ein offenes Ticket (was ich ja bis Ende September hatte) wäre für mich absolut ausreichend.
Wenn das Ticket vor dem 16.05.2020 ausgestellt wurde (egal ob von einer Flugstreichung betroffen oder nicht) ODER falls das Ticket zwischen dem 16.05.2020 und 31.08.2020 ausgestellte wurde und von einer Flugstreichung betroffen war, kann das Ticket einmalig als "offen" gehalten werden und muss erst bis Ende Januar 2021 umgebucht werden.

Gibt es dafür eine offizielle Quelle?
Seit Ende August der Fall, unzählige Male hier im VFT diskutiert (u.a. auch im Lufthansa-Forum) und in den Tarifregeln hinterlegt. Wenn es erst heute über Deinen Nachrichtenticker flattert, scheint Dein Nachrichtenticker nicht der frischeste zu sein ;)

Diese Policy gilt für alle Tickets von Austrian Airlines, Lufthansa, SWISS, Air Dolomiti und Brussels Airlines, die ab dem 25.08.2020 gekauft wurden.

Diese Änderung der Tarifregeln bedeutet allerdings nicht, dass es die Möglichkeit gibt, "offene Tickets" zu erhalten. Das ist nur für Tickets möglich, die die Anforderungen oben erfüllen.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Es wird spannend: nachdem in den letzten Tagen die Flugzeuge immer kleiner wurden und der Hinflug schlussendlich von Helvetic durchgeführt werden sollte, ist meine Buchung nun verschwunden:

"Your reservation ABCDEFG has been deleted. (20503)"

Auch aus der App ist die Verbindung verschwunden - mal schauen, was da nun passiert - wir sind ja nun bereits im <14 Tage Bereich :-D
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Gibt zwei Möglichkeiten:

1) Alle Flüge annulliert und keine systemseitige automatische Umbuchung möglich/verfügbar
2) Rückbestätigung nach einer Flugplanänderung nicht durchgeführt und Reservierung daher gestrichen
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
1) Alle Flüge annulliert und keine systemseitige automatische Umbuchung möglich/verfügbar
2) Rückbestätigung nach einer Flugplanänderung nicht durchgeführt und Reservierung daher gestrichen

Die Flüge sind via swiss-Homepage noch buchbar, ich sehe auch, dass der Platz, auf den ich mich positioniert hatte, wieder wählbar ist.
Eine Flugplanänderung im Oktober habe ich per Klick in der Mail bestätigt.

Ich nehme mal an, dass ich in den nächsten Stunden(?) noch eine Mail über die Löschung bekomme? Ich habe das ja nun nur zufällig festgestellt, weil ich schauen wollte, wie sich der Flieger inzwischen füllt (oder wandelt).
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Schaut nach fehlender Rückbestätigung aus - da würde es mich wundern, wenn eine Mail kommt...

Im Prinzip gibt es dann zwei Optionen: Anrufen und das Problem klären und beheben lassen, oder einfach am Flughafen auftauchen und dann das Problem dort lösen lassen.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Schaut nach fehlender Rückbestätigung aus - da würde es mich wundern, wenn eine Mail kommt...

Im Prinzip gibt es dann zwei Optionen: Anrufen und das Problem klären und beheben lassen, oder einfach am Flughafen auftauchen und dann das Problem dort lösen lassen.
Was, wenn ich das problem gar nicht lösen will? Was passiert mit dem Ticket, sollte die Rückbestätigung aus irgendwelchen Gründen ausgeblieben sein?

Ich bin mir übrigens sicher, die Links in der Mail angeklickt zu haben, weil ich mich noch gefragt habe, wer so eine blöde Idee hatte. Ich kenne noch den W3C-Grundsatz, dass eine mutierende Operation nie durch ein einfaches GET ausgelöst werden soll - so bestätigt halt evtl. ein Virenscanner auf dem Firmengateway die Flüge, weil der Link halt mal angesurft wird.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Was, wenn ich das problem gar nicht lösen will? Was passiert mit dem Ticket, sollte die Rückbestätigung aus irgendwelchen Gründen ausgeblieben sein?
Das ist dann im Zweifelsfall, je nach dem was Du am Ende willst und was die Swiss für Dich tut oder auch nicht tut, dann eine Frage vor Gericht.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.819
510
ZRH & DUS
Das ist dann im Zweifelsfall, je nach dem was Du am Ende willst und was die Swiss für Dich tut oder auch nicht tut, dann eine Frage vor Gericht.
Naja, soweit muss es ja nicht gehen.

ich gehe mal davon aus, dass dann automatisch der Absatz aus der FLugplanänderungsmail greift?

" 2. If you do not wish to take your trip as suggested, but want to use your ticket later based on our flexible rebooking and cancellation options,
please choose this option. Your flights will be cancelled. Your ticket and
your booking code will remain valid and you can use them to book your new
flights until 31 January 2021.


[I will use my ticket later]


Please let us know your decision by Friday 16 October 2020 by clicking on
one of the above buttons, otherwise your flights will be cancelled.
For all other changes or questions, please contact our [6]Service Center
by Friday 16 October 2020 to prevent your booking from being cancelled.
Please also contact us by phone if you would like to request a refund.
"

d.h. nix gehört (warum auch immer) heißt Ticket bleibt bestehen und kann für andere Buchungen verwendet oder gar erstattet werden?