Ich selber habe auch einen Großteil meiner Tickets (und das waren von März bis Juni einige) umgebucht / offengelassen. In dem einen oder anderen Fall wäre es im Nachhinein betrachtet besser gewesen, wenn ich Erstattung verlangt hätte, in zahlreichen anderen habe ich aber davon profitiert.
Insofern: Man kann halt nicht immer nur gewinnen....
Das wir uns einmal darauf freuen würden, dass viele unserer gebuchten Flüge storniert werden, hätten wir uns im letzten Jahr auch nicht gedacht
Bei einer Flugzeitenänderung unter 2 Stunden kannst du sowieso nicht stornieren, nur kostenfrei umbuchen (Gemäss Regeln LH Group; ob das vor Gericht halten würde müsstest du per Klageweg herausfinden).Ich habe meine Chance wohl verpasst, ZRH-DUS-ZRH in 3 Wochen zu stornieren - letzten Monat gab es eine (minimale) Flugplanänderung, die ich leider akzeptiert habe.
Naja, bisher gibt es auf dem Hinflug ganze 2 reservierte (für mich sichtbare) Plätze - könnte ja auch mal ein Erlebnis sein
Ist das so? Für einen Passagier mit üblichen Bürozeiten macht es ja schon einen massiven Unterschied, ob ein Flieger nun um 18:30 oder 17:00 abhebt.Bei einer Flugzeitenänderung unter 2 Stunden kannst du sowieso nicht stornieren, nur kostenfrei umbuchen (Gemäss Regeln LH Group; ob das vor Gericht halten würde müsstest du per Klageweg herausfinden).
Naja, allerdings komme ich mir schon veralbert vor, wenn ursprünglich ZRH-DUS im Stundenabstand geflogen, dann eine Verbindung gestrichen und die andere genau auf die Zeiten der weggefallenen gelegt wird.Bei einer derart großen Zeitenänderung ist aber in den meisten Fällen eine Flugstreichung involviert, die einem nach den Invol-Regeln der Lufthansa Group dann unabhängig von der vorgeschlagenen Umbuchung das Recht auf Erstattung einräumt. Die 2 Stunden als Grenze sind nur maßgeblich, wenn die Flugnummer gleich bleibt und keine Flugstreichung vorliegt.
Die 2 Stunden als Grenze sind nur maßgeblich, wenn die Flugnummer gleich bleibt und keine Flugstreichung vorliegt.
Besonders spaßig, wenn eine Verbindung teurer ist als die andere, man in den sauren Apfel beißt und anschließend verschoben wird :-DUm beim Beispiel von ArmDoors zu bleiben, das mich auch genauso betrifft auf der Strecke ZRH - DUS: Man hat (u.A.) die zwei Abendrotationen LX1024/25 und LX1026/27 zusammengestrichen auf eine Rotation LX1026/27, die zeitlich in der Mitte liegt. Ich wurde auf mehreren Buchungen von LX1024 auf LX1026 umgebucht und mir wurde - mehrfach von verschiedenen Agenten! - ein Storno verweigert mit Hinweis auf die 2 Stunden Regelung.
Das Problem ist, dass ich noch keine Ahnung habe, wann ich denn nun fliegen will. Ein offenes Ticket (was ich ja bis Ende September hatte) wäre für mich absolut ausreichend.Da ich so ähnliche Szenarien auch schon hatte: Grundsätzlich lassen sich derzeit ja alle Tickets ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Insofern solltest Du zumindest umbuchen können, halt eventuell gegen Tarifdifferenz, wenn am neuen Datum teurer.
Um den Fluggästen mehr Flexibilität zu geben, verzichtet die Swiss zudem auf Umbuchungsgebühren und stellt ihre Tickettarifstruktur bis Ende Dezember grundsätzlich um. [FONT="]Seit Ende August sind sämtliche Tarife mehrfach gebührenfrei umbuchbar. Bereits seit dem Frühjahr war aufgrund der Coronapandemie eine einmalige gebührenfreie Umbuchung möglich.
Wenn das Ticket vor dem 16.05.2020 ausgestellt wurde (egal ob von einer Flugstreichung betroffen oder nicht) ODER falls das Ticket zwischen dem 16.05.2020 und 31.08.2020 ausgestellte wurde und von einer Flugstreichung betroffen war, kann das Ticket einmalig als "offen" gehalten werden und muss erst bis Ende Januar 2021 umgebucht werden.Das Problem ist, dass ich noch keine Ahnung habe, wann ich denn nun fliegen will. Ein offenes Ticket (was ich ja bis Ende September hatte) wäre für mich absolut ausreichend.
Seit Ende August der Fall, unzählige Male hier im VFT diskutiert (u.a. auch im Lufthansa-Forum) und in den Tarifregeln hinterlegt. Wenn es erst heute über Deinen Nachrichtenticker flattert, scheint Dein Nachrichtenticker nicht der frischeste zu seinGibt es dafür eine offizielle Quelle?
1) Alle Flüge annulliert und keine systemseitige automatische Umbuchung möglich/verfügbar
2) Rückbestätigung nach einer Flugplanänderung nicht durchgeführt und Reservierung daher gestrichen
Was, wenn ich das problem gar nicht lösen will? Was passiert mit dem Ticket, sollte die Rückbestätigung aus irgendwelchen Gründen ausgeblieben sein?Schaut nach fehlender Rückbestätigung aus - da würde es mich wundern, wenn eine Mail kommt...
Im Prinzip gibt es dann zwei Optionen: Anrufen und das Problem klären und beheben lassen, oder einfach am Flughafen auftauchen und dann das Problem dort lösen lassen.
Das ist dann im Zweifelsfall, je nach dem was Du am Ende willst und was die Swiss für Dich tut oder auch nicht tut, dann eine Frage vor Gericht.Was, wenn ich das problem gar nicht lösen will? Was passiert mit dem Ticket, sollte die Rückbestätigung aus irgendwelchen Gründen ausgeblieben sein?
Naja, soweit muss es ja nicht gehen.Das ist dann im Zweifelsfall, je nach dem was Du am Ende willst und was die Swiss für Dich tut oder auch nicht tut, dann eine Frage vor Gericht.