@ quackelduck
Du schreibst einfach Quatsch .... Bei einer Herabstufung ist es egal ob es ein Flugzeugwechsel ist oder nicht, oder ob dies 12 Monate vor dem Flug entschieden wurde oder unmittelbar vor dem Flug.
Offenbar ließt du etwas viel zwischen den Zeilen: wo schreibe ich denn das was du offenbar verstehst ?
Alles was ich schrieb war zu sagen, dass eben den Airlines (recht lange, bis zwei Wochen vorher) rechtlich zugestanden wird Strecken bspw. relativ unbeschadet (keine Wirkung EU261) einzustellen. Kein Zusammenhang mit der Serviceklasse und/oder warum dieses eben erfolgt - es ist schlicht EGAL.
Und weil in einer logischen Folge "DOWNGRADE" weniger Schlimm ist als "ANNULIERUNG", würde ich auch hier keine übermäßigen Erwartungen ggü. der Gesellschaft haben, wenn bereits das Thema "ANNULIERUNG" so easy den Airlines zugestanden wird. In erster Linie hast du eben einen "Beförderungsvertrag" mit der Airline. That's all!
Dass natürlich dennoch keiner dann für C einen F Preis zahlen soll und es daher Kompensation, bzw. Alternativen für den Fluggast geben soll ist doch klar, darunter etwa:
1. pauschale Erstattung, X% des Ticketpreises, WENN in C statt in F geflogen werden möchte
2. Alternative Route/Airline wenn Först anders verfügbar
3. kostenlose Stornierung
Aber hier den Kaiser von China zu markieren weil man ja Först fliegt und daher Popoabwischen erwartet ist halt nicht so...