GIG wird ab Winterflugplan nicht mehr mit F geflogen

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Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.791
1.118
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1. Das ist schlicht und einfach falsch!
2. Es hat ganz sicher mit der Serviceklasse zu tun!
3. Das mit den 2 Wochen gilt nicht bei Downgrading!
4. Gleicher Meinung, Umbuchung auf andere F oder 75% des % Preises für % Teilstück von Downgrading oder 2'000, eigenwillig angesezte Kompensation von LH.

Besten Dank, endlich jemand der die Rechtslage kennt =;
 
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daily

Erfahrenes Mitglied
02.01.2016
309
8
BRE
hahahaha, schon seit Monaten, damit hast du dich sowas von ins Aus geschossen .... hahaha ... ich habe erst vor drei Monaten gebucht und da konnte ich sogar meine Sitzplätze auswählen. Du bist einfach nur jämmerlich. Keine Ahnung, aber weiter Unsinn erzählen. Die Rechtslage ist klar pro Kunde. Nochmal du Möchtegernalleswisser, natürlich habe ich Anspruch auf Kompensation, laut Gerichtsentscheidung 75% downgrade Kompensation. Hauptsache das Forum mit deiner Unwissenheit vollspamen. Ohne Worte, wie man so hartnäckig Fake News verbreiten muss!
Nächstes Mal bitte erst nachdenken, informieren und dann antworten. Danke!
Und es gibt Leute, die schauen nicht jede Woche nach ihrer Buchung!

1.) Deine ausfälligen Bemerkungen und Beleidigungen gegenüber anderen Usern hier kannst du dir sparen.
2.) Die Buchungsänderung kam am 01.08. kommentarlos per Email. Das ist gut 2 1/2 Monate her, und somit ist meine Aussage "schon seit Monaten" korrekt.
3.) Man hat wegen 2.) nicht jede Woche ins Internet nach seiner Buchung schauen müssen, um die Buchungsänderung mitzubekommen. Lediglich ab und zu mal in sein Email Postfach.
4.) Bitte um Verlinkung, bzw. nachvollziehbarer Quellenangabe eines entsprechenden Gerichtsbescheides bei entsprechender Buchungsänderung gut 1/2 Jahr vor Abflug.
 

Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.791
1.118
So ist es, Fakebeiträge von Foristen, die einfach nicht akzeptieren wollen, dass sie keine Ahnung habe, ignoriere ich. Ist die Mühe nicht wert, darauf zu antworten. Ein Downgrade ist etwas ganz anderes, als ein Flugausfall oder etc. Bei einem Downgrade findet der Flug ja statt und somit ist LH immer Kompensationspflichtig, der Zeitpunkt ist, wie der Forist oben richtig geschrieben hat, völlig unerheblich.
Aber einige Foristen haben einfach keine Ahnung, glauben aber allen ernstes, wenn sie mehrmals auf ihre Unwissenheit pochen, dass dann aus Unwissenheit Wissenheit wird :doh:.
LH hat mir bereits eine Kompensation oder Umbuchung zu einem anderen Ziel angeboten, weiß noch nicht, was ich machen werde.
 

quackelduck

Aktives Mitglied
26.03.2013
238
11
HAM
1. Das ist schlicht und einfach falsch!

Welcher Teil?

2. Es hat ganz sicher mit der Serviceklasse zu tun!

Ich habe nur allgemein die Intention hinter der Rechtslage beschrieben, dass eben den Fluggesellschaften nicht zugemutet wird 12 Monate im voraus NIEMALS das Fluggerät wechseln zu dürfen. EU261 hat im übrigen NICHTS mit der Serviceklasse zu tun.

3. Das mit den 2 Wochen gilt nicht bei Downgrading!

Wo sollte ich das gesagt haben? Siehe Kommentar oben - EU261 nimmt nämlich genau KEINE Unterscheidung nach Serviceklasse vor. Insofern gilt nichts daraus für "Downgrades".

4. Gleicher Meinung, Umbuchung auf andere F oder 75% des % Preises für % Teilstück von Downgrading oder 2'000, eigenwillig angesezte Kompensation von LH.

Yay!! (y)


Ansonsten missfällt mir der Ton des "Aviatar" - Achte auf deinen Blutdruck und respektiere gewisse zivilisatorische Grundsätze. Vielleicht ließt du die Beiträge auch zweimal und versuchst diese entsprechend zu verstehen was gemeint ist und nutze ggfs. Abstraktionsvermögen für DEINE Situation.
Ein mit "hahahahaha" beginnender Beitrag disqualifiziert sich im übrigen für eine sachliche Diskussion, die du ja vorgibst anzustreben.
 
Zuletzt bearbeitet:

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
601
23
hahahaha, schon seit Monaten, damit hast du dich sowas von ins Aus geschossen .... hahaha ... ich habe erst vor drei Monaten gebucht und da konnte ich sogar meine Sitzplätze auswählen. Du bist einfach nur jämmerlich. Keine Ahnung, aber weiter Unsinn erzählen. Die Rechtslage ist klar pro Kunde. Nochmal du Möchtegernalleswisser, natürlich habe ich Anspruch auf Kompensation, laut Gerichtsentscheidung 75% downgrade Kompensation. Hauptsache das Forum mit deiner Unwissenheit vollspamen. Ohne Worte, wie man so hartnäckig Fake News verbreiten muss!
Nächstes Mal bitte erst nachdenken, informieren und dann antworten. Danke!
Und es gibt Leute, die schauen nicht jede Woche nach ihrer Buchung!


Hahaha... ja... hahaha.

Haha.

Ha.

Super Beitrag.

:rolleyes: :doh:
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
597
74
BSL
@ quackelduck

Du schreibst einfach Quatsch .... Bei einer Herabstufung ist es egal ob es ein Flugzeugwechsel ist oder nicht, oder ob dies 12 Monate vor dem Flug entschieden wurde oder unmittelbar vor dem Flug.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
...
Wo sollte ich das gesagt haben? Siehe Kommentar oben - EU261 nimmt nämlich genau KEINE Unterscheidung nach Serviceklasse vor. Insofern gilt nichts daraus für "Downgrades".
...
Vielleicht doch lieber mal den Text lesen? Es gibt einen ganzen Abschnitt in der Verordnung, der sich mit der Serviceklasse befasst:
Artikel 10

Höherstufung und Herabstufung

(1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261&from=EN
 
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quackelduck

Aktives Mitglied
26.03.2013
238
11
HAM
@ quackelduck

Du schreibst einfach Quatsch .... Bei einer Herabstufung ist es egal ob es ein Flugzeugwechsel ist oder nicht, oder ob dies 12 Monate vor dem Flug entschieden wurde oder unmittelbar vor dem Flug.

Offenbar ließt du etwas viel zwischen den Zeilen: wo schreibe ich denn das was du offenbar verstehst ?

Alles was ich schrieb war zu sagen, dass eben den Airlines (recht lange, bis zwei Wochen vorher) rechtlich zugestanden wird Strecken bspw. relativ unbeschadet (keine Wirkung EU261) einzustellen. Kein Zusammenhang mit der Serviceklasse und/oder warum dieses eben erfolgt - es ist schlicht EGAL.
Und weil in einer logischen Folge "DOWNGRADE" weniger Schlimm ist als "ANNULIERUNG", würde ich auch hier keine übermäßigen Erwartungen ggü. der Gesellschaft haben, wenn bereits das Thema "ANNULIERUNG" so easy den Airlines zugestanden wird. In erster Linie hast du eben einen "Beförderungsvertrag" mit der Airline. That's all!

Dass natürlich dennoch keiner dann für C einen F Preis zahlen soll und es daher Kompensation, bzw. Alternativen für den Fluggast geben soll ist doch klar, darunter etwa:
1. pauschale Erstattung, X% des Ticketpreises, WENN in C statt in F geflogen werden möchte
2. Alternative Route/Airline wenn Först anders verfügbar
3. kostenlose Stornierung

Aber hier den Kaiser von China zu markieren weil man ja Först fliegt und daher Popoabwischen erwartet ist halt nicht so...
 
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Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
597
74
BSL
Offenbar ließt du etwas viel zwischen den Zeilen: wo schreibe ich denn das was du offenbar verstehst ?

Alles was ich schrieb war zu sagen, dass eben den Airlines (recht lange, bis zwei Wochen vorher) rechtlich zugestanden wird Strecken bspw. relativ unbeschadet (keine Wirkung EU261) einzustellen. Kein Zusammenhang mit der Serviceklasse und/oder warum dieses eben erfolgt - es ist schlicht EGAL.
Und weil in einer logischen Folge "DOWNGRADE" weniger Schlimm ist als "ANNULIERUNG", würde ich auch hier keine übermäßigen Erwartungen ggü. der Gesellschaft haben, wenn bereits das Thema "ANNULIERUNG" so easy den Airlines zugestanden wird. In erster Linie hast du eben einen "Beförderungsvertrag" mit der Airline. That's all!

Dass natürlich dennoch keiner dann für C einen F Preis zahlen soll und es daher Kompensation, bzw. Alternativen für den Fluggast geben soll ist doch klar, darunter etwa:
1. pauschale Erstattung, X% des Ticketpreises, WENN in C statt in F geflogen werden möchte
2. Alternative Route/Airline wenn Först anders verfügbar
3. kostenlose Stornierung

Aber hier den Kaiser von China zu markieren weil man ja Först fliegt und daher Popoabwischen erwartet ist halt nicht so...


Aha, man kann ja auch mal was zugeben:D
 
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derconny

Aktives Mitglied
09.09.2014
198
212
FRA
Ich habe eben mal ein wenig im Forum gekramt und da gibt es doch einen eigenen Thread zu. Das scheint für Swiss uns Lufthansa doch ganz klar geregelt was da gezahlt wird - schau mal hier.
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
597
74
BSL
Ich habe eben mal ein wenig im Forum gekramt und da gibt es doch einen eigenen Thread zu. Das scheint für Swiss uns Lufthansa doch ganz klar geregelt was da gezahlt wird - schau mal hier.

Besten Dank, eigentlich genau wie von mir oben geschrieben...

.... ... Gleicher Meinung, Umbuchung auf andere F oder 75% des % Preises für % Teilstück von Downgrading oder 2'000, eigenwillig angesezte Kompensation von LH.
 
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bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
989
466
Beförderungsvertrag, ja! Also du kommst von FRA nach GIG. Hat aber erstmal wenig mit der Serviceklasse zu tun.

Sad but true, der Gesetzgeber räumt den Fluggesellschaften nun eben die Möglichkeit des Fluggerätewechsels (oder übrigens auch schlicht Stornierung der Route) bis zu 15 Tage vor Reise relativ unbeschadet ein. Klar bekommst du kostenlose Stornierung egal in welchem Tarif oder ggfs. Umbuchung auf eine andere Alternative, aber was sollen sie machen? Für dich nen A380 Chartern und darunter jagen?

Ist natürlich shit und verstehe deine Position, aber wenn Flugzeuge eben umgeplant werden weil dein Metall nun nicht nach GIG sondern nach LAX, SFO, PEK oder sonstwo, meine sehr, äääh Charles de Gaulle, "gebraucht" werden oder schlicht Airbus nicht rechtzeitig ausliefert etc, dann gibt es nun mal die ordnende Kraft des Faktischen...

Hier mal die Primäraussagen deines ersten Beitrags. Einer falsch, einer irrelevant.

Alles was ich schrieb war zu sagen, dass eben den Airlines (recht lange, bis zwei Wochen vorher) rechtlich zugestanden wird Strecken bspw. relativ unbeschadet (keine Wirkung EU261) einzustellen. Kein Zusammenhang mit der Serviceklasse und/oder warum dieses eben erfolgt - es ist schlicht EGAL.
Und weil in einer logischen Folge "DOWNGRADE" weniger Schlimm ist als "ANNULIERUNG", würde ich auch hier keine übermäßigen Erwartungen ggü. der Gesellschaft haben, wenn bereits das Thema "ANNULIERUNG" so easy den Airlines zugestanden wird. In erster Linie hast du eben einen "Beförderungsvertrag" mit der Airline. That's all!

Dass natürlich dennoch keiner dann für C einen F Preis zahlen soll und es daher Kompensation, bzw. Alternativen für den Fluggast geben soll ist doch klar, darunter etwa:
1. pauschale Erstattung, X% des Ticketpreises, WENN in C statt in F geflogen werden möchte
2. Alternative Route/Airline wenn Först anders verfügbar
3. kostenlose Stornierung


Aber hier den Kaiser von China zu markieren weil man ja Först fliegt und daher Popoabwischen erwartet ist halt nicht so...

Hier wird zunächst der irrelevante Teil wiederholt - warum eigentlich? - und anschließend auf den Zug mit den korrekten Infos aufgesprungen.
Fürs nächste mal: "Da habe ich mich wohl vertan, aber gut zu wissen. Danke!"
 
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quackelduck

Aktives Mitglied
26.03.2013
238
11
HAM
Hier mal die Primäraussagen deines ersten Beitrags. Einer falsch, einer irrelevant.

War bezogen auf den Beitrag von Aviater über meinen ersten Beitrag, in dem es um "Leistungsbruch" und Schadensersatzforderungen ggü. LH ging wie Aviater schrieb. Und nein, es geht nun mal Primär um den Beförderungsvertrag. Der Rest sind Nebenleistungen. Denn erst wenn die Beförderung gar nicht geht kann man Schadensersatzforderungen (bspw. Hotelrechnung etc.) einklagen... Aber schön aus dem Zusammenhang gerissen. Klasse. Soviel zu dem "falschen" Beitrag

Der aus deiner Sicht "irrelevante" Teil sollte einen Blick auf die Gesetzgebung geben und ich habe dies mit EU261 verglichen, dass es eben sehr wohl erlaubt sein mag nicht nur Gerätewechsel, sondern gar komplette Streckensteichungen bis zwei Wochen vorher vorzunehmen. Wenn dir die Parallele (eben die grundsätzliche Freundlichkeit des Gesetzgebers für Flexibilität zugunsten der Airlines) nicht eingeht mag dies dir irrelevant vorkommen.

Hier wird zunächst der irrelevante Teil wiederholt - warum eigentlich?

Weil Schtingi meinen Post nicht verstanden hatte und ich versuchte mich daher nochmal etwas klarer auszudrücken.

- und anschließend auf den Zug mit den korrekten Infos aufgesprungen.

Lies doch bitte nicht nur die Teile die dir gefallen, ich hab es doch gleich im ersten geschrieben:

Klar bekommst du kostenlose Stornierung egal in welchem Tarif oder ggfs. Umbuchung auf eine andere Alternative, aber was sollen sie machen? Für dich nen A380 Chartern und darunter jagen?


... Da der Kollege eindeutig schrieb er möchte nicht LH C Fliegen weil es ihm nicht gefällt kam Kompensation für ihn doch nicht in Frage, sondern eben nur die von mir genannten Optionen.

Irgendwie wir einem hier das Wort im Munde umgedreht.
 
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Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.791
1.118
Nichts anderes tust du, was du schreibst, habe ich so nie geschrieben. Bitte genau lesen. Hier waren einige der Meinung, dass es überhaupt keinen Anspruch auf Kompensation gebe, nach dem Motto: Wenn die Airline rechtzeitig bescheid gibt, hat der Kunde Pech gehabt. Aber so ist es nicht. Nur darum ging es mir. Aber das wollen anscheinend einige einfach nicht kapieren.
 

quackelduck

Aktives Mitglied
26.03.2013
238
11
HAM
Nichts anderes tust du, was du schreibst, habe ich so nie geschrieben. Bitte genau lesen.

..okay..

(...) Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt, durch die Zahlung, aber LH ist ihren Teil des Vertrages noch schuldig. (...)
In C fliege ich die sowie mega ungern, aber ihre F ist eigentlich sehr gut.

Verbunden mit deinen herablässigen Aussagen ggü. LH habe ich dich also falsch verstanden, ich dachte du möchtest lieber gar nicht fliegen als C bei LH.

... dass es nun um Kompensation für Downgrade geht, oh mann!! Da hat sich deine Meinung m.E. aber ganz schön geändert bzw. du hast vorher nichts davon geschrieben... ich habe dich so verstanden, dass du unbedingt First fliegen willst und nun "Schadensersatz" forderst; eben weil du nicht (mehr) zu dem Termin fliegen möchtest oder LH dich nicht bspw. auf F bei AF oder BA umbucht (weil muss sie nicht!) und du Hotels etc. stornieren musst bzw. einen Differenzbetrag zwischen LH F und Alternativcarrier in F erstattet haben möchtest... Und das geht halt nicht, nichts anderes wollte ich sagen!
 
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Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.791
1.118
Ich hatte letztes Jahr September CDG - FRA - GIG und zurück in LH First für April 2019 für 2889€ gebucht. Wurde dann auf Business downgegradet. Nach Anruf bei LH fliege ich nun in First nach GRU und dann weiter n Eco nach GIG. Finde das für einen 1 Std. Flug nicht weiter tragisch. An alle, die das tragisch finden. Wie kommt hr denn nach CDG? Per Privatjet?

So einen Bullshit habe ich echt lange nicht mehr gelesen! Dir ist klar, dass dein Aufenthalt in GRU mehr als 5 Stunden beträgt, die du in der Lounge verbringen musst. Und jeder Downgrade ist einfach nur Müll, weil die Airlines eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erfüllen! Das ist das tragische an der Sache, aber so lange es genug "naive" Kunden wie dich gibt, werden die Airlines dieses "miese" Spiel auf Kosten der Kunden weiterbetreiben. Und das finde ich eine ganze große Sauerei.
Wenn ich ein F-Ticket buche, habe ich bestimmte Erwartungen, der Preis dabei spielt überhaupt keine Rolle und sicherlich gehört zu den Erwartungen, weder ein Downgrade, noch eine weitere Zwischenlandung und noch zusätzlich stundenlang irgendwo in einer Lounge abhängen zu müssen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.583
9.033
LEJ
So einen Bullshit habe ich echt lange nicht mehr gelesen! Dir ist klar, dass dein Aufenthalt in GRU mehr als 5 Stunden beträgt, die du in der Lounge verbringen musst. Und jeder Downgrade ist einfach nur Müll, weil die Airlines eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erfüllen! Das ist das tragische an der Sache, aber so lange es genug "naive" Kunden wie dich gibt, werden die Airlines dieses "miese" Spiel auf Kosten der Kunden weiterbetreiben. Und das finde ich eine ganze große Sauerei.
Wenn ich ein F-Ticket buche, habe ich bestimmte Erwartungen, der Preis dabei spielt überhaupt keine Rolle und sicherlich gehört zu den Erwartungen, weder ein Downgrade, noch eine weitere Zwischenlandung und noch zusätzlich stundenlang irgendwo in einer Lounge abhängen zu müssen.

In einem Wort: Drecks Konzern!
 

peedeejay

Erfahrenes Mitglied
10.07.2017
791
1.080
HAM/KMI
So einen Bullshit habe ich echt lange nicht mehr gelesen! Dir ist klar, dass dein Aufenthalt in GRU mehr als 5 Stunden beträgt, die du in der Lounge verbringen musst. Und jeder Downgrade ist einfach nur Müll, weil die Airlines eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht erfüllen! Das ist das tragische an der Sache, aber so lange es genug "naive" Kunden wie dich gibt, werden die Airlines dieses "miese" Spiel auf Kosten der Kunden weiterbetreiben. Und das finde ich eine ganze große Sauerei.
Wenn ich ein F-Ticket buche, habe ich bestimmte Erwartungen, der Preis dabei spielt überhaupt keine Rolle und sicherlich gehört zu den Erwartungen, weder ein Downgrade, noch eine weitere Zwischenlandung und noch zusätzlich stundenlang irgendwo in einer Lounge abhängen zu müssen.

Blutdruck mal wieder oben? Zu früh aufgestanden? Manchmal frage ich mich wirklich warum Du überhaupt noch LH buchst, denn scheinbar hast Du es zu Deiner Bestimmung gemacht den "Drecksladen" wo es nur geht nieder zu machen. Am Anfang des Threads habe ich kurz an "Karma is a bitch" gedacht als Du von Deinem Downgrade gesprochen hast. ;-)
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.148
898
Blutdruck mal wieder oben? Zu früh aufgestanden? Manchmal frage ich mich wirklich warum Du überhaupt noch LH buchst, denn scheinbar hast Du es zu Deiner Bestimmung gemacht den "Drecksladen" wo es nur geht nieder zu machen. Am Anfang des Threads habe ich kurz an "Karma is a bitch" gedacht als Du von Deinem Downgrade gesprochen hast. ;-)

Den Sinn einen 4 Monate alten Thread für diesen Kommentar wieder hochzuholen muss mir mal jemand sinnvoll erklären.
 
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