Hat jemand mit Revolut Erfahrungen?

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Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
310
65
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Damit man der abgebenden Bank verbergen kann, dass es eine simple Umbuchung auf ein eigenes anderes Konto ist? Würde mich auch mal interessieren.
 
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El_Pato

Aktives Mitglied
22.10.2016
159
23
Also Fehlüberweisung in den man IBAN vertippt und das Geld Fremdeskonto landet?
So was passiert ab und zu.
Eigentlich geht das nicht da man 1. bei der Eingabe anständig aufpasst und 2. durch die Prüfsumme ein veetippen garnicht geht.
Würde das ab und zu passieren, würde man davon auch in der Presse lesen. Diese hat ja auch von der Unfehlbarkeit der Iban berichtet...
 

afguduud

Erfahrenes Mitglied
23.08.2018
350
0
Eigentlich geht das nicht da man 1. bei der Eingabe anständig aufpasst und 2. durch die Prüfsumme ein veetippen garnicht geht.
Würde das ab und zu passieren, würde man davon auch in der Presse lesen. Diese hat ja auch von der Unfehlbarkeit der Iban berichtet...
Dass man IBAN bzw Kontonummer vertippt und das Geld aufs Fremdeskonto landet, hat schon ab und zu passiert. Presse ist auch über dies zu lessen...

Es gibt auch Tipps von der Presse, wie man vorgehen sollte, sollte es mal passieren. Z. B. Geld kann nur zurückgeholt werden, wenn Inhaber der fremde Konto die das Geld fälschlicherweise landet zu stimmt. Verweigert er, dann ist Hausbank diese Kontoinhaber verpflichtet diesen Daten preiszugeben. Dann geht man zu Polizei... [emoji61]
 
Zuletzt bearbeitet:

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.353
4.693
GRQ + LID
Also, ja, ich würde bedenkenlos ein Revolutkonto aufgeben mit falscher Name bzw. andere Organisation wenn ich nicht möchte, dass der Zahler weiss wer ich bin oder wie ich heiss.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.754
4.495
Dass man IBAN bzw Kontonummer vertippt und das Geld aufs Fremdeskonto landet, hat schon ab und zu passiert. Presse ist auch über dies zu lessen...

Es gibt auch Tipps von der Presse, wie man vorgehen sollte, sollte es mal passieren. Z. B. Geld kann nur zurückgeholt werden, wenn Inhaber der fremde Konto die das Geld fälschlicherweise landet zu stimmt. Verweigert er, dann ist Hausbank diese Kontoinhaber verpflichtet diesen Daten preiszugeben. Dann geht man zu Polizei... [emoji61]

Die "historische" Kontonummer vertippen und dann eine Fehlleitung geht, IBAN vertippen und dann eine Fehlleitung ist sehr schwer, denn die IBAN hat eine Prüfsumme, mit der die Schlüssigkeit der Kontonummer geprüft wird. Man muss sich also zweimal (und dann auch nicht schlüssig) vertippen bei Prüfsumme und IBAN-Kontonummer oder die falsche IBAN-Kontonummer müsste rein zufälligerweise zur gleichen Prüfsumme passen. Beides ist sehr unwahrscheinlich. Um die erste Frage zu beantworten: Es findet kein Abgleich zwischen Empfängerangabe und Kontoinhaber statt, die oft genug - z.B. bei Unternehmen mit komplexen Namen - auch gar nicht sinnvoll möglich wäre. Einfaches Beispiel: Kontoinhaber die the ThyssenKrupp Elevator GmbH, der Zahlende gibt einfach nicht ThyssenKrupp oder TK an. Nimmt man die Kontenwahrheit ernst, könnte dieses Geld nicht verbucht werden. Denn unter ThyssenKrupp firmieren hunderte Gesellschaften und TK ist nichts anderes als ein weit verbreitetes Kürzel. Daher lässt man die Überprüfung ganz, die führt nämlich in wahrscheinlich 50% der Fälle zu falsch negativen Ergebnissen.
 
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The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
614
20
Es ist definitiv sehr unwahrscheinlich sich bei einer IBAN zu vertippen. Zum einen gibt es die Prüfziffer, wie bereits erwähnt wurde und diese ist auch noch zweistellig. Darüber hinaus gibt es teilwiese noch die Prüfung, ob die Kontonummer gemäß Prüfzifferberechnung zu der BLZ passt. Ein Abgleich von Name und IBAN ist m. E. nicht mehr verpflichtend. Dennoch kann es sein, dass z. B. bei Summen in bestimmten Höhen eine manuelle Bearbeitung stattfindet. Dies obliegt der jeweiligen Bank. Darauf verlassen würde ich mich jedenfalls nicht.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Um die erste Frage zu beantworten: Es findet kein Abgleich zwischen Empfängerangabe und Kontoinhaber statt, die oft genug - z.B. bei Unternehmen mit komplexen Namen - auch gar nicht sinnvoll möglich wäre. Einfaches Beispiel: Kontoinhaber die the ThyssenKrupp Elevator GmbH, der Zahlende gibt einfach nicht ThyssenKrupp oder TK an. Nimmt man die Kontenwahrheit ernst, könnte dieses Geld nicht verbucht werden.
Nun verwendet allerdings ThyssenKrupp Elevator mutmasslich kein Geschäftskonto bei Revolut - und dürfte auch bzgl. Kriminalität und Geldwäsche ein wesentlich risikoärmerer Kunde sein als der durchschnittliche Revolut-Kontoinhaber.

Dennoch kann es sein, dass z. B. bei Summen in bestimmten Höhen eine manuelle Bearbeitung stattfindet. Dies obliegt der jeweiligen Bank. Darauf verlassen würde ich mich jedenfalls nicht.
Vermute ich genauso: Risikobasierter Ansatz. Einzelne geringwertige Transaktionen mit falschem Kontoinhaber, also typische Irrtümer (Zeile verrutscht, Autocomplete, etc.) dürften durchgehen.

Je nach Volumen (Anzahl der Zahlungen bzw. Höhe/Wert) würde ich mich aber ganz sicher nicht drauf verlassen wollen - im Gegenteil, mich würde es eher wundern, wenn da nicht irgendwann ein Sicherheitssystem anschlägt. Oder sie es einfach „zufällig“ irgendwann sehen. Und wenn das wirklich mal jemand manuell anschaut, dann wären Revolut - gerade vor dem Hintergrund der Berichte über deren due diligence - so ziemlich die allerletzten, denen ich diese Vorgänge zum Entsperren des Kontos im Chat erklären wollen würde.

Aber bitte... probiert‘s aus, ich als Aussenstehender stelle dann gleich mal das Popcorn bereit.
 

afguduud

Erfahrenes Mitglied
23.08.2018
350
0
Auf der Internet findet man unzähligen Artikeln. Hier ein Beispiel :



Dass Geld von einem Konto zu einem anderen Girokonto überwiesen wird, ist ein alltäglicher Vorgang. Dennoch passiert es Verbrauchern immer wieder, dass sie eine falsche Kontonummer oder IBAN angeben. Weitere häufige Fehler bei Überweisungen sind falsche Adressaten oder ein fehlender Verwendungszweck.

Inhaltsverzeichnis

So holen Sie eine Überweisung zurück

Schnell die Bank kontaktieren
Wichtig ist, dass Sie schnell sind - wurde die Überweisung nämlich noch nicht ausgeführt, kann die Bank sie stoppen. Oft wird heutzutage aber innerhalb eines Werktags überwiesen.

Geld bereits überwiesen: Bank kontaktiert Empfänger
In diesem Fall kontaktiert die Bank das Kreditinstitut des falschen Empfängers. Dieses weist den Empfänger auf die Fehlüberweisung hin und bittet ihn um Rücküberweisung.

Falscher Empfänger weigert sich: Rechtliche Schritte
Weigert sich der falsche Empfänger, das Geld zurück zu überweisen, sind rechtliche Schritte gefragt.

Wird der Fehler schnell entdeckt, können Bankkunden die Überweisung zurückholen. Kreditinstitute sind zwar laut Gesetzt dazu verpflichtet zu helfen, wenn ihre Kunden Fehler bei der Überweisung gemacht haben. Jedoch gibt es keine Garantie für Kunden, dass sie ihr Geld wiederbekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Überweisung schriftlich per Überweisungsvordruck oder online vorgenommen wurde.

Wie kann ich eine Überweisung zurückholen?

Wenn Bankkunden feststellen, dass sie einen Fehler bei der Überweisung gemacht haben, sollten sie sehr schnell handeln. Es gibt zwar anders als bei Lastschriften keine feste Zeitspanne, in welcher die Überweisung gestoppt oder zurückgeholt werden muss. Allerdings werden Überweisungen in der Regel innerhalb eines Tags durchgeführt, sodass nur wenig Zeit zum Reagieren bleibt.

Verbraucher sollten deshalb umgehend bei der Bank anrufen und auf den Fehler aufmerksam machen. Ein Besuch vor Ort ist ebenfalls möglich. In beiden Fällen gilt: Je schneller reagiert wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Überweisung storniert werden kann.

In diesen Fällen kann die Überweisung gestoppt werden

Ist die Bank umgehend über den Überweisungsfehler informiert worden, kann sie die Überweisung stoppen. Dies ist jedoch nur möglich, solange der Betrag keinem anderen Konto gutgeschrieben wurde.

Bei Online-Überweisungen auf ein*Girokonto*beim gleichen Kreditinstitut ist es für Kunden meist schon nach dem Absenden der Überweisung zu spät für eine Stornierung. Der Betrag wird während der Geschäftszeiten sofort dem anderen Konto gutgeschrieben. In diesem Fall ist nur noch ein Überweisungswiderruf möglich, der mit Bearbeitungsgebühren verbunden ist. Der Widerruf muss über eine Geschäftsstelle der Bank erfolgen.

Betrag auf einem falschen Konto gutgeschrieben

Hat die Stornierung nicht funktioniert oder wurde der Fehler erst nach ein oder zwei Tagen auf dem Kontoauszug bemerkt, ist dennoch schnelles Handeln gefragt. Ist der Betrag erst einmal auf dem Konto einer anderen Person gutgeschrieben worden, bleibt Bankkunden nur noch die Unterstützung der Bank:

Die Bank macht zunächst den Empfänger des falsch überwiesenen Geldes ausfindig.

Danach kontaktiert sie dessen Bank mit dem Hinweis auf eine irrtümliche Überweisung ihres Kunden.

Der Empfänger des Geldes wird anschließend von seiner Bank benachrichtigt, dass eine Fehlbuchung auf seinem Konto eingegangen ist.

Er kann das Geld dann an den Absender zurücküberweisen.

Der Kunde, der den Fehler bei der Überweisung gemacht hat, ist somit auf die Kooperation des Geldempfängers angewiesen. Seine Hausbank darf das Geld nicht ohne seine Einwilligung zurücküberweisen.

Sollte sich eine Person weigern, das ihr aufgrund eines Irrtums überwiesene Geld zurück zu überweisen, können Verbraucher rechtliche Schritte einleiten. Die Bank des Empfängers ist dann zur Herausgabe von dessen Anschrift verpflichtet, damit der Geschädigte Anzeige erstatten kann.

Ohne Angabe eines plausiblen Grundes darf der Empfänger der Fehlüberweisung die Rückzahlung ohnehin nicht verweigern. In der Praxis kommt es allerdings seltener zu diesen Vorfällen.

Überweisung zurückholen kann gelingen

Eine Überweisung kann erfolgreich zurückgeholt werden, wenn eine Doppelbuchung mit identischem Betrag, Empfänger oder Verwendungszweck vorgenommen wurde. Dann wird der doppelt überwiesene Geldbetrag automatisch wieder zurücküberwiesen. Gleiches gilt auch, wenn das Empfängerkonto nicht existiert. In den meisten Fällen wird die Überweisung dann überhaupt nicht ausgeführt.*

automatische Plausibilitätsprüfung

Manche Banken führen beim Online-Banking nach der Eingabe der IBAN und BIC automatische eine Plausibilitätsprüfung vor dem Absenden der Überweisung durch. Passt die IBAN nicht zur BIC, wird die Überweisung abgelehnt.

Der erfolgreiche Überweisungswiderruf

Sobald ein Kunde bemerkt hat, dass er eine falsche Überweisung getätigt hat, kontaktiert er umgehend die Bank. Sie nimmt seinen Überweisungswiderruf entgegen und ermittelt den Empfänger der Fehlbuchung. Nachdem dessen Bank informiert wurde, kontaktiert sie den Empfänger.

Für den Verwaltungsaufwand, der mit dem Überweisungswiderruf für die Bank entsteht, erhebt sie in der Regel eine Gebühr, die zwischen fünf und zehn Euro betragen kann. Wurde innerhalb der gleichen Bank falsch überwiesen, kann das Rückholen der Überweisung kostenlos sein.

Das gilt auch dann, wenn der Betrag noch nicht auf dem Konto des irrtümlichen Empfängers gutgeschrieben wurde und die Überweisung storniert werden konnte.

Ob der Kunde seine Überweisung letztlich erfolgreich zurückholen kann, hängt zum einen von der Schnelligkeit seiner Reaktion nach der Entdeckung des Fehlers und zum anderen vom guten Willen des Empfängers sowie dessen Bank ab.

Höhere Widerruf- Gebühren bei Auslandskonten

Beachten Sie bei kleinen Fehlüberweisungen auf Konten im Ausland, ob die Gebühren für den Überweisungswiderruf höher sind als der tatsächliche Betrag. In manchen Fällen kann es sich nicht lohnen, die Überweisung zurückzuholen. Sie müssen sie dann als geringen Verlust hinnehmen.

Wer haftet bei Fehlüberweisung?

Früher waren Banken dazu angehalten, Empfängerdaten bei Überweisungen auf Korrektheit zu prüfen. Seit der Einführung und ersten Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie im Jahr 2010 sind Banken nicht mehr zur Prüfung von Überweisungsdaten verpflichtet.

Daraus ergibt sich, dass Banken nicht haftbar gemacht werden können, wenn Kunden Fehler bei Überweisungen am SB-Schalter, auf Überweisungsformularen oder beim Online-Banking machen. Der Kunde haftet selbst für seine Eingaben.

Deshalb gilt grundsätzlich, dass einmal falsch überwiesenes Geld weg ist. Banken sind nämlich nicht zur Rücküberweisung oder Erstattung des Geldes verpflichtet. Sie müssen lediglich bei der Rückholung behilflich sein.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass Konsumenten bei der Eingabe von Überweisungsdaten genau prüfen, ob alle Zahlen und Namen stimmen.
 

macgoff

Reguläres Mitglied
02.03.2017
56
0
Als die Überweisungsfunktion neu war, Juli 2017, haben sie den "Empfängernamen" der sendenden Bank als Absender eingetragen. Müsste mal testen ob das noch geht.
Hier im Beispiel von bunq nach Revolut, Empfänger bei bunq als "Donald Duck" benannt, steht sogar im Statement als "Payment from Donald Duck".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Revolut interessiert (und prüft) was im Feld des Emfängernamens steht.
bunq-revolut.jpg
 
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Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.729
19
Interessant wie einem aus einer einfachen Frage sofort ein krimineller Hintergrund unterstellt wird. Aber vermutlich muss man selbst so ticken, um es anderen auch zuzutrauen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.353
4.693
GRQ + LID
Interessant wie einem aus einer einfachen Frage sofort ein krimineller Hintergrund unterstellt wird. Aber vermutlich muss man selbst so ticken, um es anderen auch zuzutrauen.

Das ist halt immer das Problem, wenn man eine inkomplette Frage in ein aktives Forum wie hier stellt. Informationen müssen hinein interpretiert werden, und dann ist davon aus zu gehen, dass dies nicht immer so geht, wie der Fragesteller die Frage gemeint hatte.

Zu deiner Frage dachte ich z.B. an die in Deutschland gangbare Sitte, dass man im Verkehr mit Unbekannten oft nicht seinen realen Daten nennen will, weil man sich gedanken macht ob die dann in Händen von Krimineller geraten. Ein anderes Szenario könnte sein, dass man kurzlebig für eine Crowdfundingaktion sein Konto nutzen möchte.

Leider kann ich aus deiner Bemerkung auch nicht heraus lesen ob du damit *mich* meinst.

Wie ich sagte:

Also, ja, ich würde bedenkenlos ein Revolutkonto aufgeben mit falscher Name bzw. andere Organisation wenn ich nicht möchte, dass der Zahler weiss wer ich bin oder wie ich heiss.

Darin sehe ich nicht direkt ein krimineller Hintergrund, und auch nicht wie ich jemand anders das zumuten wurde. Ich könnte dir deswegen deinen zweiten Satz auch wieder zurück geben.

Aber vermutlich muss man selbst so ticken, um es anderen auch zuzutrauen.

Solltest du doch mich damit gemeint haben, dann rate ich dir vortan, direkt zu sagen zu welchen Zwecken man so etwas brauchen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.353
4.693
GRQ + LID
Was genau ist an


"inkomplett"?

Ich formuliere meine Antwort um: ich meinte eine Frage ohne Kontext.

Und meine neue Antwort auf deiner Frage läutet:

Nein, in meiner fester Überzeugung macht sie das nicht.

Wenn du möchtest, kann du vielleicht noch kurz sagen für welchen Zwecken man so etwas braucht. Bis jetzt ist mir nur eine Crowdfundingaktion im Sinne gekommen, oder wenn du z.B. in einer Kleinanzeige keine (aus Vorsorge gegen Missbrauch) am Liebsten keine 'echten' Daten benutzt.
 

witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
[...]Deshalb ist es umso wichtiger, dass Konsumenten bei der Eingabe von Überweisungsdaten genau prüfen, ob alle Zahlen und Namen stimmen.

Hinzuzufügen wäre natürlich noch die Frage der Strafbarkeit, wenn zu Unrecht empfangenes Geld behalten wird. Nach deutschem Recht scheint es tatsächlich nicht strafbar zu sein, das zu behalten. Aber der Rückzahlungsanspruch besteht. Von einem amerikanischen Bankmanager hörte ich hingegen, dass es dort Gefängnis bedeute, wenn man nicht innerhalb einer Woche zurücküberweist (Bank kontaktieren). Was britisches Recht dazu sagt, weiß ich leider nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
Damit man der abgebenden Bank verbergen kann, dass es eine simple Umbuchung auf ein eigenes anderes Konto ist? Würde mich auch mal interessieren.

Wie ist das eigentlich?

ErsterVorname ZweiterVorname Nachname
ErsterVorname ZweiterVornameOhneUmlautPunkte Nachname
ErsterVorname Nachname
ZweiterVorname Nachname
Nachname

Erkennt die Bank das bei einer Überweisung als dieselbe Person? Gibt es noch einen weitergehenden Datenaustausch mit Geburtsdatum und Adresse? Könnte ja mein Vater sein, der auch ErsterVorname ZweiterVorname Nachname heißt, als mein Arbeitgeber oder als der, der mir Unterhalt zahlt.

Oder gehen die da ganz grob 'ran, irgendwie wird er's schon sein, der bucht nur seine Konten um...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.754
4.495
Nun verwendet allerdings ThyssenKrupp Elevator mutmasslich kein Geschäftskonto bei Revolut - und dürfte auch bzgl. Kriminalität und Geldwäsche ein wesentlich risikoärmerer Kunde sein als der durchschnittliche Revolut-Kontoinhaber.
.

Da wäre ich mir nicht sicher. Mein 12000 Mitarbeiter Unternehmen hat ein Revolut Konto.

Aber nimm einfach mal den “Malermeister Udo Schmitz Inhaber Karl Augustin Mueller UG”. Ein völlig stinknormaler deutscher handelsrechtlich unbedenklicher Unternehmensname. Was meinst du wieviele Schreibweisen die Kunden beim Zahlen verwenden?

Wollte man da prüfen gäbe es zig Rückläufer.

Und: die abgehende Bank prüft gar nichts und hat auch noch nie was geprüft und/oder prüfen können. Die haben ja keinen Zugeiff auf Empfängerdaten. Prüfen kann nur die empfangende Bank und die prüft in Zeiten von IBAN heute wohlweislich nichts mehr. Würde sie prüfen, könnte man sie ja für irgendwas verantwortlich machen. Also besser keine Prüfung, die ja auch nicht mehr vorgeschrieben ist.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.754
4.495
Hinzuzufügen wäre natürlich noch die Frage der Strafbarkeit, wenn zu Unrecht empfangenes Geld behalten wird. Nach deutschem Recht scheint es tatsächlich nicht strafbar zu sein, das zu behalten. Aber der Rückzahlungsanspruch besteht. Von einem amerikanischen Bankmanager hörte ich hingegen, dass es dort Gefängnis bedeute, wenn man nicht innerhalb einer Woche zurücküberweist (Bank kontaktieren). Was britisches Recht dazu sagt, weiß ich leider nicht.

Im UK kann es ein offence unter dem 1968 theft act sein.
 
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HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.131
296
Auf der Internet findet man unzähligen Artikeln. Hier ein Beispiel :
Dass Geld von einem Konto zu einem anderen Girokonto überwiesen wird, ist ein alltäglicher Vorgang. Dennoch passiert es Verbrauchern immer wieder, dass sie eine falsche Kontonummer oder IBAN angeben. .

Gibt es zu dem Text auch ein Quelle? Oder hast Du die bewusst nicht angegeben, weil ComputerBild, Focus oder die "Brigitte" hier nicht unbedingt als besonders ernst zu nehmen gelten?


Eine falsche aber dennoch existierende IBAN durch einen Zahlendreher zu erzeugen ist nicht möglich. Dazu muss man sich schon zwei Mal und dazu noch mathematisch richtig vertippen. Im Fidor-Forum hatte ein mathematisch bewanderter Teilnehmer es einmal sehr ausführlich dargestellt. Wenn ich mich nicht irre, lag die Wahrscheinlichkeit bei 0,000....1 %. Wenn Du mehr wissen willst: "ISO 7064 modulo 97"
 

El_Pato

Aktives Mitglied
22.10.2016
159
23
Dass man IBAN bzw Kontonummer vertippt und das Geld aufs Fremdeskonto landet, hat schon ab und zu passiert. Presse ist auch über dies zu lessen...

Es gibt auch Tipps von der Presse, wie man vorgehen sollte, sollte es mal passieren. Z. B. Geld kann nur zurückgeholt werden, wenn Inhaber der fremde Konto die das Geld fälschlicherweise landet zu stimmt. Verweigert er, dann ist Hausbank diese Kontoinhaber verpflichtet diesen Daten preiszugeben. Dann geht man zu Polizei... [emoji61]

Sei doch bitte einfach ruhig. Du schmeißt IBAN und Kontonummer durcheinander und erzählst zudem auch völligen Unfug über fälschlich erhaltene Geldbeträge. Was genau soll die Polizei machen? Ermitteln? Das du zu dumm bist die richtige IBAN zu nutzen (die falsche eingeben geht ja nicht)? Ich hatte genau diesen Fall übrigens auch in BGB 1. Wenn der Empfänger sich nicht rührt, was er nicht muss, hast du einen Anspruch auf Herausgabe. Diesen kannst du in einem Zivilprozess durchsetzen. Ganz ohne Polizei. Je nach Geldbetrag macht es dann keinen Sinn es zu verfolgen. Manchmal buchen Banken zurück, was sie aber nicht dürfen.
 
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Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
310
65
Ich glaube die Wurzel allen Übels ist immer noch, dass es elektronische Formulare bei Banken und Händlern, bzw. Bankingsoftware gibt, die immer noch die Eingabe von BLZ und Kontonummer ermöglichen und daraus dann die IBAN errechnen. Dass dann keine Prüfziffernprüfung stattfindet ist klar.

Aber dennoch selber Schuld.
 
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Jens90

Aktives Mitglied
22.05.2017
241
204
awaywithdave.com
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Seit drei Tage kann ich mit der M&M Karte nicht mehr kostenlos aufladen. Bei 500 Euro will Revolut 6 Euro Gebühr. Schade.... Die Tage/Wochen davor ging es immer so.