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Ich gebe meine Karten grundsätzlich nicht mehr aus der Hand an der Kasse (sofern ich nicht Apple Pay benutze). Wer das nicht akzeptiert hat Pech und darf die Waren selbst vom Kassentisch nehmen und wieder ins Regal räumen. Solche Möchtegernsheriffs habe ich gefressen...
Kommt vielleicht ein Stück weit auf die Kartenzahlungsart an. Ich hab z.B. noch eine Visa, die weder kontaktlos unterstützt noch weiß ich dafür die PIN, weil es in D nunmal viele Jahre üblich war, nur mit Unterschrift bei KK-Zahlungen zu bezahlen. Wenn der Kassenmokel die Unterschrift nicht prüfen würde, empfände ich das als fahrlässig, und ich weiß nicht wie das mit der Haftung des Händlers ist, wenn die Unterschrift ganz erheblich von der auf der Karte abweicht. (Ja, mir ist bewusst dass man Unterschriften recht leicht fälschen kann.)
Bei Bezahlung mit "EC-Karte" und Unterschrift verweigern Banken z.B. (zu recht mit Hinweis aufs Bankgeheimnis) die Auskunft über Name und Anschrift des Konto- bzw. Karteninhabers, wenn die Unterschrift auf der Bonrückseite mit der Unterschriftenprobe bei der Bank abweicht und die Lastschrift zurückgebucht wurde.
Wenn die Zahlung dagegen bis 25 Euro kontaktlos oder generell mit PIN war, gebe ich dir jedoch Recht.
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